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FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u- Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’« Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5404 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin. für Papier und Schreibwaaren - Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: m E • Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabrikennw. Herausgegeben von Qqg.q CARL HOFMANN, = Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 „ „ „ 20 „ 26 „ „ „ 30 # „ 52 " . w 40 " 104 " " " 50 " " Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erflillungs-u. Zahlungsort Berlin. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 73. Berlin, Donnerstag, 12. September 1895. XX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 37 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 582 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M. ab liier geliefert. Die 38. Lieferung wurde mit Nr. 52 versandt. Inhalt. Seite f Friedrich Gottlob Keller + 2317 Pappen-Einf. nach Russland 2317 Verwend, d. Sodarückstände 2318 Stahlfedern 2318 Wassermesser 2318 Berliner Herbst-Messe 1895 . 2320 Harzgehalt der Mincral- Schmieröle 2320 Neue Thorne-Setzmaschine . 2322 Alte und neue Ziele d. Buch ¬ deckenverzierung .... 2323 Seite Das Reinigen der Formen . 2324 Anfrage 2324 Kleine Mittheilungen . . . 2324 Bestellungs-Annahme . . . 2326 Deutsche Erfindungen . . . 2328 Neue Geschäfte und Geschäfts veränderungen 2336 Handelskammerberichte 1894 2338 Deutschlands Ein- und Aus fuhr in 1894 2342 Amerikanische Erfindungen . 2344 Eine Beilage von C. W. Julius Blancke & Co. in Merseburg. 2 Friedrich Gottlob Keller. 2 Wir erhielten Montag, 9. September, vormittags von Herrn Stadtrath Mueller in Schandau folgende Depesche: Sonntag Nachmittag 31 verschied plötzlich am Herzschlag unser Freund Keller. Beerdigung Mitt woch drei Uhr. Mueller. Wir berichteten in Nr. 63 über das Befinden des alten Herrn (geb. 27. Juni 1816), konnten aber nicht öffentlich aussprechen, dass er dem Herausgeber dieses Blattes bei seinem Besuch am 3. August 1895 sehr hinfällig erschien. Besonders die häufigen Schwindelanfälle, über die Keller klagte, erschienen bedenklich. Obwohl uns daher obige Botschaft nicht gerade überraschte, so hatten wir sie doch nicht so rasch erwartet. Jedenfalls haben die Fachgenossen ihm die letzten Lebensjahre sorgenfrei gestaltet und erheitert. Infolge einer in Nr. 68 abgedruckten Anregung- erklärten wir uns bereit, Kellers Brustbild mit Inschrift auf grössern Karton zum Einrahmen drucken zu lassen und für 1 M. frei zu versenden. Da wir bereits die Ausführung begonnen haben, so werden die Bilder voraussichtlich in wenigen Tagen zum Versandt bereit sein. Bestellungen können deshalb sofort ausgeführt werden. Verlag der Papier-Zeitung Carl Hofmann. Pappen-Einfuhr nach Russland. Wien, 4. September 1895. Geehrte Redaktion der Papier-Zeitung, Berlin. Seit einiger Zeit belegen die russischen Zollämter die eingeführte Holzpappe, weiss und braun, nach der Tarif-Nummer 177, Pkt. 2, mit einem Zolle von 60 Kopeken das Pud, indem sich dieselben auch auf das Zirkular des russischen Zoll-Departements vom 27. Februar 1895 beziehen, nach welchem der Zoll von Art. 177, Ziffer 1 des Tarifes nur für die auf mechanischem oder chemischem Weg, ohne Zuthat anderer Stoffe, hergestellte Holzstoffpapiermasse zu verstehen ist, welche äusser der Pressung keine weitere Bearbeitung, wie Dichtung, Durchlass durch Walzen oder Glätten der Oberfläche der Bogen, erfahren hat. Nur in diesem Falle bewilligen dieselben den Zoll von 35 Kopeken das Pud. Bekanntlich wird jedoch von der Kundschaft eine gewisse Pressung der Deckel verlangt, und dieselbe ist im Fortgänge des Fabrikations betriebes auch nothwendig, um das Werfen der einzelnen Bogen zu verhindern. Diese Pressung geschieht durch ein kleines Glättwerk, und in diesem Falle ist die Waare dann nicht mehr nach T.-N. 177, Z. 1, mit 35 Kopeken verzollbar. Offenbar steuert die rassische Regierung darauf los, alle Sorten Holzdeckel, wenn dieselben nicht perforirt oder klein zerschnitten sind, nach dem höheren Zollsätze zu behandeln, obgleich diese Auffassung den T.-N. 176, Z. 2, und 177, Z. 1 und 2, widerspricht, da in letzterer Tarifnummer deutlich eine Unterscheidung zwischen verarbeiteter und unverarbeiteter Pappe, nämlich der rohen und der getheerten, gestrichenen usw. gemacht wird. Unser Handelsministerium hat über Vorstellung des Vereins der Papierfabrikanten mit der russischen Regierung Verhandlungen gepflogen, die als Resultat ergaben, dass die russische Regierung Muster von gewöhnlicher (nicht satinirter) weisser Holzpappe anerkannte, die zum Zolle von 35 Kopeken eingeführt werden dürfe; für braune Pappe hat dieselbe jedoch die Anerkennung abgelehnt. Da vertragsmässig ein Unterschied zwischen brauner und weisser Holzpappe nicht besteht, und weil anderseits die rassischen Zollämter die gewöhnliche Holz pappe stets als eine geglättete Waare im Sinne des Zirkulares vom 27. Februar 1895 erklären, bleibt nichts übrig, als die ganze Sache noch einmal in Angriff zu nehmen, wozu sich unser Handelsministerium auch bereit erklärt.