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Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation ylerteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 6404 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin. Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. sowie für alle verwandten und Hilfsgesehäft Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemis Herausgegeben von CARL HOFMANN für Papier- und Schreibwaaren - Handel und-Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel 6 rikS I usw. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 „ „ „ 20 „ 26 „ „ „ 30 „ 52 » „ „ <0 „ 104 . . . 60 , » Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. ErfUllungs-u.Zahlungsort Berlin. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 67. Berlin, Donnerstag, 22. August 1895. XX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-zuschlag) au. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von 6 Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Posta uittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. 5 Kaolin-Monopol. Zu der in Nr. 66 abgedruckten Zuschrift des Herrn Grolmann in Düsseldorf schreibt uns ein Papierfabrikant unter anderm Folgendes: Entgegen der Ansicht des Herrn G. bin ich überzeugt, dass der von Ihnen erlassene Warnruf der Papierindustrie einen wesentlichen bienst geleistet hat, und dass, was Herr G. auch sagen mag, für jeden objektiv Urtheilenden sich als Endzweck seines Aufkaufs die Heraus- schlagung eines grösseren Gewinnes darstellen wird auf Kosten der Papierfabrikanten. Die Behauptung des Herrn G., dass die Interessen der Papierindustrie von seinem Aufkaufsgeschäft nicht berührt werden, halte ich für völlig unzutreffend. Die Darstellung, als handle es sich nur um Karlsbader Schlicker muss ich nach bestem Wissen als durchaus unrichtig bezeichnen. Die Waare, welche in den letzten Jahren den Preis von 116 M. der Waggon ab Karlsbad hatte, ist in grossen Mengen und unter dem Namen Kaolin offerirt und geliefert worden, auch Herr G. hat unter diesem Namen und zu diesem Preis seit Jahren geliefert, während Schlicker einen Preis von 70 bis 90 M. der Waggon kostet. Was Herr G. von der chemischen Industrie sagt, kann ihn nach meiner Ansicht nicht rechtfertigen, denn auch dieser Industrie wollte er wahrscheinlich zu seinem Vortheil den Rohstoff vertheuern und sich ein Monopol verschaffen. Herr G. hebt wiederholt hervor, dass zu feinen Papieren nur ganz fein geschlemmtes Kaolin und nur wenig Schlicker verwendet werde, um welchen es sich bei seinem Aufkauf handle. Thatsache ist aber, dass sehr grosse Mengen Kaolin in der angegebenen Preislage in Papierfabriken verwendet werden, denn die mittleren und geringeren Papiere vertragen das theuere feinste Kaolin nicht, und die wenigen Feinpapierfabriken verwenden meistens das bessere englische China Clay, welches auch ich dem besten Böhmischen vorziehe. Herr G. führt weiter unzutreffend an, dass es sich nur um Abfall handle, nämlich den Schlicker. Soweit ich aber unterrichtet bin, ist Schlicker das Produkt ein- oder zweimaliger Schlemmung des Rohstoffs. Um Kaolin mehr und mehr von feinen Sandtheilchen zu befreien, wird es verschiedenen Sehlemmungen unterworfen. Zu ganz geringen Papieren wird daher Schlicker verwendet, der aber nicht Abfall, sondern Halbfabrikat ist, welches weiteren Sehlemmungen unter worfen wird, wenn besseres Kaolin daraus erzielt werden soll. Herr G. hat, soweit ich höre, alles aufgekauft, was ihm Niemand verbieten kann, aber er wird sich auch gefallen lassen müssen, dass die Papierfabrikanten Mittel ergreifen, um sich zu schützen. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass Herr G. nicht aus freien Stücken seinen alten Inhalt. Seite Kaolin-Monopol 2125 Muss d. Versend, od. Empfang. d. Fracht verauslag, u. hat d. Agent Kommiss, von der Fracht zu beanspruchen? . 2125 Sulfitstoff- und Papierfabri ¬ kation in Böhmen . . . 2126 Holzstoff in Skandinavien . 2426 Doppelholländer 2127 Lond. Neuh. i. Papierwaaren 2127 Probenschau 2128 E. Beilage v. Otto Fischer, Fachges Seite Vignettendruck 2129 Alte und neue Ziele d. Buch ¬ deckenverzierung . . . . 2130 Maschinen und Apparate der amerikan. Druck-Industrie 2131 Kleine Mittheilungen . . . 2131 Zolltarife d. In- u. Auslandes 2134 Deutsche Erfindungen . . . 2136 Kostenersparniss bei Testa ¬ menten 2146 Strafbarer Lohnabzug . . . 2148 häft für Buchbinder usw., Berlin S. Abnehmern für 1896 zu gehabten Preisen zu liefern bereit ist, sondern dass er dem Zwang der durch Ihren Mahnruf hervorgerufenen Verhältnises folgte. Die Sache ist aber dennoch bedenklich, weil es Herrn G. gelungen ist, das Interesse der Schlemmwerkbesitzer mit dem seinigen zu ver knüpfen. r _ Muss Versender oder Empfänger die Fracht ver auslagen, und hat der Agent Kommission von der Fracht zu beanspruchen? Zu dieser im Briefkasten von Nr. 43 behandelten Frage ging uns aus Antwerpen folgende Aeusserung zu: Nr. 43 vom 30. Mai d. J. wird mir von einer Holzstofffabrik unter Hinweis auf die Beantwortung der an Sie s. Zt. gerichteten Frage Nr. 971 (Briefkasten) eingesandt, und ich erlaube mir, Ihnen darauf zu er widern, dass Sie vor Gericht mit Ihrer Ansicht nicht durchdringen dürften. Ganz logisch ist es, und hierin kann kein Zweifel herrschen, noch keine Usancen in Frage kommen, dass wenn eine Fabrik franko einer Bahnstation verkauft und der Preis der Waare Fracht, Assekuranz und Zoll einschliesst, die Fabrik die Sendung zu frankiren hat, im gegen- theiligen Falle der Empfänger nicht verpflichtet ist, die Waare in Empfang zu nehmen. In Fällen, wo die Spesen nicht genau festgestellt werden können, hat der Absender der Bahnverwaltung einen der Frankatur bis zur Bestimmungs - Eisenbahnstation entsprechenden Betrag einzuhändigen, und die Bahn wird ihm nach Ankunft der Waare Abrechnung ertheilen. Nach in obigen Formen abgeschlossenem Vertrage wird der Empfänger erst Eigenthümer der Waare nach Ankunft am Bestimmungs ort und er hat sich somit nicht um dieselbe noch um die Art und Weise von deren Versendung zu kümmern. Kommt die Waare in beschädigtem oder unannehmbarem Zustande an, wird er Regress entweder gegen die Bahn oder gegen den Kapitän nehmen, oder die Waare dem Absender einfach zur Verfügung stellen. Ist zwischen Vertreter und Fabrikanten bezüglich der Kommission nichts Näheres vereinbart, so hat der Vertreter Ristorno-Anrecht auf den vollen Verkaufspreis (also einschliesslich Fracht, Zoll, Assekuranz). Auch hierin ist die Zulassung von Usancen ausgeschlossen, denn die Kommission kann gegenüber dem Agenten schlagend genau mit einem Worte festgesetzt werden, nämlich; Kommission auf den »Brutto«- oder »Netto«-Fakturenbetrag oder auf den Betrag »cif« oder »fob«. X.