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Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 , ,5, 20/, , 26 „ „ „ 30 " 52 " „ . <0 „ 104. w . 60 „ " Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. ErfUllungs-u.Zahlungsort Berlin. Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einsohl. 1 Heft von Hofmann'« Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pr. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5404 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Ezp. d. BI. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfulluags- u. Zahlungsort Berlin. ihr ikation mische kertu apierfabriken. sowie für alle verwandten und Hilfsges Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, c Herausgegeben von Papier* und Schreibwaaren-Handel un Buchbinderei, Druck-Industrie, By CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer L Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 62. Berlin, Sonntag, 4. August 1895. XX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Fapierverarbeitungs - Berufs ¬ genossenschaft (Sektion IV) 1965 Normal.Aktendeckel .... 1965 Soda in England 1966 Die Holzschliffverbände und die Papierfabrikation . . 1966 Kaolin-Monopol? Packpapier 1966 Ueberwachung der Fenerung 1966 Papierholz in Neu-Seeland . 1967 Die Handelsverhältn. Amerikas 1967 Jubelfeier d. 300jährigen Be- Seite stehens der Berliner Buch binder-Innung 1970 Jubiläums-Fach-Ausstellung d. Berl. Buchbinder-Innung . 1970 Maschinen und Apparate der amerik. Druck - Industrie . 1971 Königliche Kunstakademie u. Kunstgewerbeschulei. Leipz. 1972 Vereins-Nachrichten .... 1972 Englands Pap -Ein- u. Ausfuhr 1986 Kosten der Elektrizität . . 1988 Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion IV Hannover. Gegen die in der Sektionsversammlung vom 27. März d. J. vorgenommene Wahl von drei Mitgliedern des Vorstandes und deren Ersatzmännern ist beim Reichs-Versicherungsamt Protest eingelegt worden, weil die anwesenden Mitglieder in die Stimm zettel auch ihre Firmen eingetragen hatten, während die Ab stimmung gemäss § 16 Absatz 3 des Statuts eine geheime sein soll. Der Genossenschaftsvorstand hat sich daher mit dieser Sache beschäftigt und in seiner Sitzung vom 17. Mai d. J. auf Grund des Vortrages bez. Antrages des Unterzeichneten be schlossen, die in der Sektionsversammlung vom 27. März 1895 erfolgte Wahl der Herren Emst Behrens-Alfeld, A. Klingenberg- Detmold und Heinrich Peine-Hildesheim zu Mitgliedern des Vor standes, sowie der Herren A. W. Lehmann-Ottensen, C. J. Mestern- Hamburg und Fr. Mirow-Lüneburg zu Ersatzmännern als ungiltig zu erklären, auch den Vorsitzenden der Sektion IV zu beauf tragen, in einer neu einzuberufenden Sektionsversammlung die Neuwahl der ausscheidenden Mitglieder zu veranlassen. Die Mitglieder werden daher hierdurch zur ausserordent lichen Sektionsversammlung auf Montag, 12. August 1895, mittags 1 Uhr in Hannover, Kasten's Hotel (Theaterplatz') ergebenst eingeladen. Tagesordnung: Wahl von drei Mitgliedern des Vorstandes anstelle der statuten mässig ausscheidenden Herren Ad. Pepper in Einbeck, Ernst Behrens m Alfeld und Kommerzienrath W. Klingenberg in Detmold •— Wahl der Ersatzmänner, und zwar scheiden aus die Herren: Heinr. Peine in Hildesheim, Paul Schwarz in Halle a. S. und C. J. Mestern in Hamburg — für die Zeit vom 1. Oktober 1894 bis dahin 1896. Hochachtungsvoll! Alfeld a. L., 24. Juli 1895. Der Vorstand. Ernst Behrens, Vorsitzender. Normal-Aktendeckel. Unter Bezugnahme auf die unter gleicher Ueberschrift in Nm. 25, 55, 56 und 59 enthaltenen Artikel erlaube ich mir, meine Ansicht in dieser Sache nachstehend mitzutheilen. Die Behörde liess die Aktendeckel in Charlottenburg wie vorgeschrieben untersuchen, wobei dieselben einen zu hohen Aschengehalt ergaben (3,8 pCt.); sie entsprachen also nicht den vorgeschriebenen Bedingungen, und die Behörde war formell unzweifelhaft berechtigt, dem Drucker, der der Lieferant war, die Deckel zur Verfügung zu stellen. Da alle Lieferungsverträge über Papier unter Zugrundelegung der »Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken« ab geschlossen werden, so greift hinsichtlich der Bezahlung der Gebühren der § 6 dieser Vorschriften Platz, nach welchem bei ungenügendem Ausfall der Prüfung der Lieferant, hier also der Drucker, die Prüfungsgebühren zu zahlen hat. (Der in Nr. 56 gemachte Einwand, dass die Deckel erst nach dem Bedrucken und nicht wie § 7 der Vorschriften vorschreibt vor dem Druck geprüft wurden, ist hinfällig, da die Beanstandung sich auf eine Eigenschaft des Deckels erstreckt, die durch das Drucken nicht beeinflusst werden kann. Der Aschengehalt muss beim unbedruckten Deckel ebenso gross sein wie beim bedruckten.) Ob der Dmcker sich wegen der Kosten an den Händler und dieser wiederum sich an den Fabrikanten halten kann, hängt davon ab, ob über diesen Punkt besondere Vereinbarungen getroffen sind. Ist dies wie es scheint nicht der Fall, so sind beide nach meiner Ansicht äusser Verbindlichkeit, da sowohl der Händler als auch der Drucker es unterlassen haben, sich nach Empfang der Deckel innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von dem Vorhandensein der vorgeschriebenen Eigenschaften zu unterrichten. Es wäre interessant zu erfahren, ob der Drucker nicht nach dem Vorschlag der Redaktion in Nr. 25 versucht hat, die Behörde zur Verwendung der Deckel trotz des etwas zu grossen Aschen gehaltes zu bewegen, da doch der technische Werth des Deckels