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Papierzeitung
- Bandzählung
- 20.1895,52-78
- Erscheinungsdatum
- 1895
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- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
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Zeitschrift
Papierzeitung
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Band
Band 20.1895,52-78
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- Register Inhalt I
- Ausgabe Nr. 52, 30. Juni 1641
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- Ausgabe Nr. 54, 7. Juli 1705
- Ausgabe Nr. 55, 11. Juli 1737
- Ausgabe Nr. 56, 14. Juli 1769
- Ausgabe Nr. 57, 18. Juli 1801
- Ausgabe Nr. 58, 21. Juli 1837
- Ausgabe Nr. 59, 25. Juli 1869
- Ausgabe Nr. 60, 28. Juli 1901
- Ausgabe Nr. 61, 1. August 1933
- Ausgabe Nr. 62, 4. August 1965
- Ausgabe Nr. 63, 8. August 1997
- Ausgabe Nr. 64, 11. August 2029
- Ausgabe Nr. 65, 15. August 2061
- Ausgabe Nr. 66, 18. August 2093
- Ausgabe Nr. 67, 22. August 2125
- Ausgabe Nr. 68, 25. August 2157
- Ausgabe Nr. 69, 29. August 2189
- Ausgabe Nr. 70, 1. September 2221
- Ausgabe Nr. 71, 5. September 2253
- Ausgabe Nr. 72, 8. September 2285
- Ausgabe Nr. 73, 12. September 2317
- Ausgabe Nr. 74, 15. September 2349
- Ausgabe Nr. 75, 19. September 2385
- Ausgabe Nr. 76, 22. September 2417
- Ausgabe Nr. 77, 26. September 2449
- Ausgabe Nr. 78, 29. September 2481
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Band 20.1895,52-78
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1842 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 52. Eisenbahnfracht auf Strohpappen. . . ., 7. Juni 1895. Seit einiger Zeit wird von der hiesigen Güter-Abfertigungsstelle auf höhere Weisung hin bei der Frachtberechnung von Strohpappen in Wagenladungen eine höhere Tarifirung angewendet als seit drei Jahr zehnten geschehen ist. Strohpappen sind doch dasjenige Erzeugniss der Papier - Industrie, das am allerbilligsten ist, und das unter der Ungunst der Zeitverhältnisse am allermeisten zu leiden hat. Da die höhere Tarifirung derselben, wenn sie hier durchgesetzt werden kann, auch auf allen andern deutschen oder wenigstens preussischen Stationen durchgeführt wird, so haben alle Strohpappen-Fabriken dasselbe Interesse wie wir, dem entgegen zu treten, sonst kann es kommen, dass Stroh pappe durch die höhere Fracht so theuer wird, dass sie den Wettbewerb mit Grau- und Holzpappen nicht mehr aushalten kann. Vielleicht geht die Eisenbahn-Verwaltung noch einen Schritt weiter und wendet das gleiche Verfahren, welches sie jetzt für Strohpappen in Anwendung bringt, auch auf Grau- und Holzpappen an. Dann hätten auch diese Pappen fabrikanten ein Interesse daran, hiergegen einzutreten. Seit drei Jahrzehnten werden die Strohpappen bei der Fracht berechnung nach dem Spezialtarif I mit der Unterabtheilung A2 behandelt, während sie jetzt nach der allg. Wagenladungs-Klasse B mit der Unter abtheilung A 1 gerechnet werden sollen. Bei einer Durchschnitts-Ent fernung von 200 km stellen sich die Frachten der in Betracht kommenden Tarife wie folgt: Allg. Wagenladungs-Klasse. Spezialtarif A l (für 5000 kg) B (für 10000 kg) A 2 (für 5000 kg I (für 10000 kg) 1 M. 54 Pf. 1 M. 32 Pf. für 100 kg 1 M. 12 Pf. 1 M. 02 Pf. für 100 kg Es ist klar, dass eine Waare, die solange bei einer Entfernung von 200 km und in einer 10000 kg Ladung 102 M. Fracht gekostet hat und im Preise sehr gedrückt ist, nun nicht mit 132 M. — nach der allge meinen Wagenladungsklasse B — also SOM. Mehrfracht, verkauft werden kann. Im allg. deutsch. Gütertarif sind als in den Spezialtarif I bezw. A2 fallend — zum Frachtsatz von 102 M. bei einer 10000 kg-Ladung und einer Entfernung von 200 km — aufgeführt: Pos. 1. Packpappe, folgende: Strohpappe (auch mit weissem Druckpapier auf einer Seite beklebt), Schrenzpappe, Holzstoffpappe, Speltpappe, Torfpappe. Pos. 2. Rohdachpappe. Pos. 3. Pappe aller Art im Falle der Ausfuhr. Bisher haben wir nun unser Erzeugniss, Strohpappe, im Frachtbrief einfach als • Strohpappe < angegeben und auch die Frachtberechnung der selben nach Spezialtarif I genossen. Da kommt eine sächsische Empfangs station eines Tags darauf, dass wir im Frachtbrief hätten •Strohpack- pappen« angeben müssen, um die Berechnung nach Spezialtarif I zu erlangen. Dieselbe Station setzte es durch, dass die Fracht nach der Allg. Wagenladungsklasse berechnet wurde, weil eben alle nicht in dem Spezialtarif angeführten Güter in die Allg. Wagenladungsklasse zu über weisen sind. Der Einspruch hiergegen bei der höhere Behörde führte zu einer Verfügung an die hiesige Güter-Abfertigungsstelle, bei dem Versandt der Strohpappen eine Besichtigung der Waare herbeizuführen und zu dem Spezialtarif I nur diejenigen Pappen zuzulassen, welche nicht dicker als eine ihr von der obern Behörde zugesandte Probe, bez. dünner sind; dicke, geklebte Pappen also nach der Allg. Wagenladungsklasse zu berechnen. Es wird sonach zwischen den Strohpappen ein Unterschied gemacht, der nach unserer Ansicht durchaus unrichtig ist. Der Verfasser des Tarifs hat unter »Pos. 1 Packpappen « doch nur diejenigen Sorten anführen wollen, die eben unter allen Umständen Packpappen sind, also • Strohpappen, Schrenzpappen, Holzstoffpappen« usw. Hierdurch scheint uns hervor gehoben, wie nicht nur der Sinn, sondern auch der Wortlaut klar ergiebt, dass er Stroh-, Schrenz-, Holzstoffpappen usw. in allen Fällen als ' Packpappen angesehen haben will, ohne Rücksicht auf den Zweck, zu welchem die Waare dienen soll, und der ja auch in den allermeisten Fällen — da die Fabrikanten zum grössten Theil an Zwischenhändler ver kaufen — unbekannt bleiben wird. Die Eisenbahn-Verwaltung jedoch stellt sich auf den Standpunkt, dass nur die Waare zu dem Spezialtarif I geht, welche zu Packzwecken benutzt wird; sie ist ferner der Ansicht, dass dicke, sogenannte geklebte Pappe zu Packzwecken nicht verwendet werden kann. Für den Fachmann, sei er Fabrikant, Händler oder Verbraucher, ist die Unrichtigkeit dieser behördlichen Ansicht vollständig klar. Es handelt sich nun darum, dass die andern dabei interessirten Fabrikanten hiergegen Einspruch erbeben, wie wir schon gethan haben, um eine so schwere Schädigung unserer Industrie, die ohnehin gedrückt genug ist, abzuwehren. Eine betheiligte Eisenbahn-Verwaltung führt den oben erwähnten Tarif-Abschnitt zur Begründung ihrer Entscheidung sogar wie folgt an: »Pos. 1. Stroh-, Holzstoff-, Schrenz-, Spelt- und Torfpackpappe«; als ob die Sorten, die als Packpappen gelten sollen, in dem angezogenen Tarife Strohpackpappen, Schrenzpackpappen usw. genannt wären. Die Bindestriche und das Unterstreichen des Wortes • Pack« legen in den Tarif den Sinn, als habe der Tarifgeber ausdrücklich nur Strohpackpappen Schrenzpackpappen usw. in diese Position setzen wollen, während doch der Tarif hiervon nichts enthält. L Die Eisenbahnbehörden scheinen in letzter Zeit die Tarife un ungünstiger für die Pappen-Fabrikanten auszulegen als früher, wie auch aus der Briefkastenfrage 888 in Nr. 14 hervorgeht. Wir bitten um Aussprache seitens unterrichteter Leser. Staub-Absaugung aus den Lumpen-Sortirtischen. Wir erhalten zu dem Artikel in Nr. 46, S. 1446, von Herrn Kraft, Professor der K. K. technischen Hochschule in Graz, folgende Zuschrift: Ich bin wie Sie der Ansicht, dass es keinen Paragraphen giebt (in Oesterreich wenigstens ist dies nicht der Fall), nach welchem der Gewerberath das Recht hätte, die Anwendung der betreffenden Venti lationsvorrichtung direkt anzuordnen oder von ihrer Anordnung be stimmte Maassnahmen abhängig zu machen; aber ist hier wirklich eine so streng rechtliche Grundlage nothwendig? genügt hier nicht die ein fachste Menschlichkeit? In einer Zeit, in welcher von Gemeinden Tausende von Gulden ausgegeben werden, um den Strassenstaub für kurze Zeit unschädlich zu machen, wäre es wohl einfach lächerlich, wenn ich mich ernst bemühen wollte, die Schädlichkeit des Staubeinathmens zu beweisen; es dürfte im westlichen Theile Europas kaum mehr ein Mensch gefunden werden können, dem es nicht klar ist, dass staubgeschwängerte Luft der Gesundheit schädlicher ist als staubreine Luft. Wenn das schon von der gewöhnlichen Atmosphäre gilt, um wieviel mehr muss es von Werkstätten-Räumen gelten, in welchen verhältnissmässig sehr bedeutende Quantitäten Staubes in unmittelbarer Nähe der Athmungs- öffnungen der Arbeiter der Luft zugeführt werden. Dass der aus alten, abgenutzten Kleidern und Geweben sich entwickelnde Staub, in dem sich doch auch von Krankheiten herrührende Stoffe be finden können, auch ohne diese kein gesundheitsförderndes Element ist, dürfte wohl jedem Kinde einleuchten; ja die Wiener Professoren Dr. Eppinger und Palteuf haben, auf streng wissenschaftliche Unter suchungen gestützt, die manchmal vorhandene Gefährlichkeit des Hadernstaubes nachgewiesen. Aber sehen wir von dieser Gefährlichkeit ganz ab, ist es für den einer geistig so hoch stehenden Nation angehörigen Besitzer einer Fabrik nicht einfachstes Gebot der Menschlichkeit, einfachste Gewissens sache, seine Arbeiter gegen das stundenlange Einathmen solcher Staub massen zu sichern? Ist da wirklich noch ein Zwang nöthig? Ich habe schon Anfang der siebziger Jahre in den mir unterstehenden Werk stätten, in welchen Metalle und Holz — dieses letztere selten — be arbeitet wurden, nicht nur die Werkstätte selbst energisch ventilirt, sondern an jeder Werkzeugmaschine, an welcher eine bedeutendere Staub entwickelung stattfand, eine besondere Staubabsaugung angeordnet, bloss deshalb, weil ich mir zugestehen musste, dass mir selbst das dauernde Einathmen dieses Staubes kaum zusagen dürfte, der Arbeiter aber als Mensch mir selbst vollkommen gleichsteht. Mit Ventilation versehene Hadern-Sortirtische sind übrigens schon seit längerer Zeit in Anwendung, so war in der Gruppe XX der Jubiläums-Gewerbe-Ausstellung in Wien 1888 von der Papierfabrik Jordan & Söhne zu Birkicht bei Tetschen in Böhmen das Modell einer solchen Einrichtung ausgestellt, dessen Beschreibung und Zeichnung von mir in der Zeitschrift des Vereines Deutscher Ingenieure, Jahr gang 1889, Seite 397, Figg. 105 und 106, veröffentlicht wurde. Die Einrichtung besteht aus einer Gruppe von 12 Sortirtischen, unter je zwei derselben befindet sich ein Trichter aus Holz, welcher den durch fallenden Staub in einen Kanal leitet; letzterer mündet in einen unter den Tischen liegenden, mit einem Exhaustor verbundenen Zentral- Kanal. Diese Vorrichtung, welche sich ja auch beliebig um gestalten liesse, ist so einfach, dass es mit der Papierindustrie Deutsch lands schon sehr schlecht stehen müsste, wenn nicht jede Fabrik ohne Ausnahme dieselbe in Anwendung bringen könnte. Während man überall dort, wo die Hygiene kein leeres Wort ist, den Staub hartnäckig bekämpft, liegt unter den Sortirtischen der Papierfabriken der Staub tagelang Decimeter hoch und wird durch jede Bewegung, durch jeden Luftzug neuerdings aufgewirbelt. Ist dies nicht ein gar zu grosser Abstand? Das spazierengehende Publikum soll geschützt sein, dem Arbeiter schadet’s nicht. Die Frage der Staubabsaugung ist leider nicht so einfach, wie Herr Professor Kraft in seiner menschenfreundlichen Erörterung anzunehmen scheint. Man kann mit ihm gleicher Meinung sein — und 99 von 100 Fabrikanten sind es auch — dass jeder Arbeitgeber die Verpflichtung habe, seine Leute gegen Sie schädlichen Ein flüsse des Fabrikbetriebes zu schützen, und dennoch zu ganz andern Schlüssen kommen. Vollkommenes lässt sich auf dieser Welt nicht erreichen, man gelangt immer an eine Grenze, über welche hinaus das Gute ins Schlimme umschlägt, derSchaden den Nutzen überwiegt, und darin steckt der Haken! Solässt es sich allerdings streng wissenschaft lich beweisen, dass Hadernstaub den Arbeitern schädlich sein kann, obschon nebenbei bemerkt die Theoretiker dabei gewöhnlich viel zu weit gehen, wie unsern Lesern wohl bekannt ist. Aber es giebt noch eine strengere Wissenschaft, auf die der Gesetzgeber immer und immer wieder aufmerksam gemacht werden muss, nämlich die Wissenschaft des praktischen Lebens. Was nützen dem Arbeiter alle wohlthätigen Einrichtungen, wenn schliesslich die Industrie dabei zu Grunde geht? Ist es der Gesundheit des Arbeiters zuträglicher, wenn er sich reichlich nährt und daneben etwas Staub schluckt, oder wenn er staubfreie Luft athmet, aber nichts zu nagen und zu beissen hat? Man darf
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