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Tadelnde Beurtheilung. Die Direktion einer grossen Papierfabrik schrieb uns vor kurzem Folgendes: Die Bekanntgabe von Preisen, wie sie in letzter Zeit in Ihrem geschätzten Blatte bei Gelegenheit der Besprechung von Submissionen, ebenso im Briefkasten, veröffentlicht wurden, ist für das Papierfach nicht von Segen. Zumal im Briefkasten vertreten Sie häufig Anschau ungen, die in den Kreisen erfahrener Papierfabrikanten und Gross händler im Interesse der ganzen Lage unseres Faches bedauert werden müssen. Wegen der Wiedergabe der uns von einem Grosshändler ein gesandten Verdingungspreise von Normalpapieren sind uns viel fache Vorstellungen geworden, und wir haben mehrfach unsern Standpunkt, zuletzt in Nr. 87 v. Js., ausführlich dargelegt. Unsere Leser wissen, dass wir die Wiedergabe von Preisen, die schädlich wirken könnten, nach Möglichkeit vermieden haben. Die ver änderten Marktverhältnisse, besonders die Einführung von Stapel sorten, kann es aber mit sich bringen, dass sich dafür börsenartige Preise herausbilden, deren Erwähnung unvermeidlich ist. Auch ist zu bedenken, dass die Papier-Zeitung nicht Zurückbleiben kann, wenn andere Blätter die Ergebnisse von Verdingungen mittheilen. Im Briefkasten geben wir auf die gestellten Fragen das wieder, was wir wissen oder für richtig halten. Da wir nicht unfehlbar sind, mögen die Aeusserungen manchmal unzutreffend sein, und in allen solchen Fällen ist uns Belehrung von sach verständiger Seite, die wir stets abdrucken, sehr willkommen. Wir ersuchen auch die Schreiberin obigen Briefes in jedem einzelnen Fall, wo nach ihrer Meinung eine Berichtigung nöthig ist, solche einzusenden, weil nur dadurch die von ihr offenbar gewünschte Besserung erzielt werden kann. Es scheint jedoch, dass die grosse Mehrzahl der Leser nicht mit oben ausgesprochenem Tadel übereinstimmt, da sich die Anforderungen an den Briefkasten stetig mehren. Jahrgang 1893 brachte 253 Fragen, während in 1894 deren 291 beantwortet wurden. Wir glauben daraus schliessen zu dürfen, dass die Einrichtung den Beifall der Mehrzahl findet und werden selbstverständlich dieselbe nach bestem Wissen weiter pflegen. Um zu zeigen, wie verschieden die Anschauungen sind, drucken wir nachstehend den Glückwunsch einer anderen Direktion einer Papierfabrik ab: Zu dem bevorstehenden Jahreswechsel bitte ich Sie auch von mir die herzlichsten Glück- und Segenswünsche entgegen zu nehmen. Der liebe Gott erhalte Sie noch viele Jahre rüstig und kräftig, dass Sie unbehindert fortfahren können, durch Wort und Schrift zum allgemeinen Besten unseres Gewerbzweiges zu wirken, welcher Ihnen schon so viel zu danken hat. Preussische Einkommensteuer von äusser Landes Wohnenden. .... Dezember 1894. Der grossen Mehrzahl der Leser in Preussen dürfte es von Interesse sein, zu erfahren, dass Derjenige, der seinen Wohnsitz ins Ausland ver legt, noch zwei Jahre an Preussen Einkommensteuer zu zahlen hat. Nach § 1c des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 bleiben die jenigen preussischen Staatsangehörigen, welche in Preussen keinen Wohn sitz haben, noch zwei Jahre lang dorthin steuerpflichtig, und zwar auch von dem aus ausländischen Quellen fliessenden Einkommen. Schreiber Dieses hat das zweifelhafte Vergnügen gehabt, nach seiner Uebersiedelung ins Ausland zwei Jahre lang Einkommensteuer an Preussen zahlen zu müssen, ohne natürlich von der Zahlung der Steuern im Auslande selbst entbunden zu sein. Er hat also sein Einkommen doppelt versteuern müssen, und zwar in Preussen nicht etwa aus Grund besitz, Gewerbebetrieb usw., sondern von seinem Gehalt im Auslande, seiner einzigen Einnahmequelle. Er wehrte sich dagegen, so weit es möglich war, musste sich aber doch, wollte er seine Nationalität nicht aufgeben und eine etwaige Rückkehr erschweren, entschliessen, zu zahlen. Wer also — namentlich als Beamter — ins Ausland zu gehen beabsichtigt, möge sich klar darüber sein, dass er noch zwei Jahre lang diese unangenehme Steuer tragen muss. y Papiermuster werden am besten flach, und so gross wie möglich verschickt; als Rolle versandte Muster sehen nach dem Ausbreiten selten vortheilhaft aus. Oft erscheinen Muster geringer in Griff und Glätte als die Waare selbst, was nach einer Einsendung im Paper Trade Journal daher rührt, dass die Muster unter wegs Feuchtigkeit aufnehmen, wenn das Wetter nass ist. Durch Umhüllung mit wasserdichtem Papier wird dem Uebel gesteuert. Sehr zu empfehlen ist, die zu versendenden Papiermuster zwischen kräftige Pappe oder dünne Brettchen zu legen. Zoll auf Federhalter und Stahlfedern. .... 29. Dezember 1894. Die in Nr. 103 auf Seite 3320, Jahrg. 1894, befindliche Auf stellung über Zölle in Kanada giebt uns Veranlassung, unser lebhaftes Bedauern darüber auszudrücken, dass bei derartigen, für Handel und Industrie so überaus wichtigen Veröffentlichungen zwei der unentbehr lichsten Artikel des Schreibwaaren-Handels fast nie Erwähnung finden, nämlich die Schreibfeder und der Federhalter! In den meisten Ländern unterliegen diese beiden Erzeugnisse ebenfalls einem bestimmten Zoll satz, dessen Kenntniss nicht nur uns, sondern auch dem gesammten deutschen Exporthandel willkommen und nützlich sein muss. Sollte es darum nicht angängig sein, dass die Papier-Zeitung als Fachblatt sich auch unseres Industrie-Zweiges entsprechend annähme, ähnlich wie das beispielsweise bei Bleistiften geschieht, die ihr oft Gelegenheit zu recht interessanten Zusammenstellungen und Aufsätzen geben? Dass Deutschland Bleistifte herstellt, weiss alle Welt; dass es auch Schreibfedern erzeugt, wissen nur wenige Eingeweihte. Gerade weil die wenigsten Länder der Erde Schreibfederfabriken besitzen, sollte Jedermann erfahren, dass Deutschland neben England schon seit 40 Jahren eine bemerkenswerthe Ausnahme macht. Wo anders soll das In- und Ausland die erforderlichen Belehrungen schöpfen, wenn nicht aus Fachblättern? Am liebsten würden wir es sehen, wenn die Papier-Zeitung sich als Spezial-Organ für die deutsche Schreibfeder-' und Federhalter- Industrie erklärte. x. In den Zolltarifen sind Federhalter nicht namentlich auf geführt, da dieselben aus den verschiedensten Stoffen hergestellt werden, oft sind dabei auch ganz verschiedenartige Stoffe ver einigt. Bei der Einfuhr entscheiden die Zollbehörden, nach welcher Tarif-Abtheilung die Verzollung zu geschehen hat. Für Stahlfedern haben nur die unten aufgeführten Staaten die Zollsätze besonders angegeben, in den nicht aufgeführten Staaten werden sie zu den »feinen Stahlwaaren« gerechnet. Für letztere bestehen jedoch auch verschiedene Zollsätze, und man kann nicht wissen, welchen Tarifsatz die Zollbehörde für an gemessen erachtet. Der Zollsatz beträgt bei der Einfuhr in Deutschland für Schreibfedern aus Stahl und anderen unedlen Metallen 100 kg 60 M. in Frankreich für Schreibfedern aus an ¬ derem Metall als Gold und Silber 100 kg 120 Fr. in Norwegen für Schreibfedern aus ver ¬ schiedenen Metallen 1 kg 60 Oere in Oesterreich-Ungarn für Schreibfedern aus Stahl 100 kg 50 fl. in Serbien für Schreibfedern aus Stahl . . . Werthzoll 8 pCt. » Spanien » » „ „ ... 1 kg 3,90 Peseta, in der Türkei für metallene Schreibfedern 100 kg 240 Piaster Gold in Brasilien für Schreibfedern aller Art . ,1kg 3800 Reis. Schreibfedern aus anderem Metall als Stahl unterliegen natürlich den Zollsätzen für die betreffenden Metallarten. Der geschätzte Einsender übersieht in seiner Schlussbemerkung den Kopf der »Papier-Zeitung«, in welchem sie sich »Fach blatt für Papier- und Schreibwaaren-H&näel und -Fabrikation« nennt. — D. Red. Dachpappe. Dachpappe, welche vor Schiefer den Vorzug grösserer Bieg samkeit, Leichtigkeit und Unveränderlichkeit haben soll, lässt sich nach dem französischen Patent Nr. 238905 von M. Larunz wie folgt darstellen. Lederfarbene Pappe wird in ein lauwarmes Bad von stets gleicher Temperatur gegeben, welches zusammengesetzt ist aus 50 pCt. gekochtem Lein-Oel, 25 „ rohem » 10 „ Terpentin-Oel, 15 » flüssigem Sikkativ. Nach 2 Stunden wird die Pappe herausgenommen, getrocknet und mit einer Mischung bestrichen von 50 pCt. gekochtem Lein-Oel, 25 » rohem » 5 » Terpentin-Oel, 10 » flüssigem Sikkativ, 10 » Erd- oder Metallfarbe. Die Pappe ist nach dem Trocknen gebrauchsfertig. Wenn sie gelegt ist, erhält sie noch einen zweiten Aufstrich von der letzten Zusammensetzung, der alle vier Jahre zu wiederholen ist. (Nach La Papeterie.)