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In diese Zeit, nämlich ins Jahr 1852, fällt auch seine Ver ehelichung, aus welcher zwei noch lebende Söhne und zwei Töchter hervorgingen. Die 1858 von ihm im Hinterhause von Johannisstr. 4 begründete Luxuspapier-Fabrik entwickelte sich über Erwarten rasch, sodass er 1863 schon das Stammhaus Marienstr. 21 erwerben und für seine Fabrik ausbauen konnte. Im Jahre 1874 wurde Marienstr. 20, 1881/82 Nr. 19 und 1892/93 Marienstr. 22 zugefügt. Das nach und nach erworbene Grund stück von 113 Morgen Fläche ist vier Stockwerke hoch voll ständig bebaut, vier Dampfmaschinen von zusammen 150 PS treiben die elektrische Licht-Anlage, sechs Fahrstühle, 44 litho graphische Schnellpressen und viele andere Maschinen. Als besonderer Zweig des Geschäftes wurde 1878 die Spitzenpapier- Fabrikation in einem andern Stadttheil, nämlich Schönhauser- Allee 53 und 54, aufgenommen und seitdem bedeutend erweitert. In beiden Fabriken sind zusammen 1250 bis 1300 Beamte und andere Arbeiter beschäftigt. England und Amerika gehörten stets zu den wichtigsten Absatzgebieten der Firma. Der Verkauf in jedem dieser Länder lag jedoch jahrelang in der Hand eines einzigen Hauses in London und eines andern in New York. Diesem Verhältniss wurde durch Begründung eigener Niederlassungen in London 1885 und New York 1889 ein Ende gemacht. Neben einer Reihe sehr tüchtiger Beamter unterstützten Herrn Hagelberg von 1884 an sein Schwiegersohn Dr. Hugo Gerschei und von 1893 an sein Sohn Dr. Louis Hagelberg als Betheiligte. Die Leistungen der Fabrik sind auf dem Papier markt aller Länder der Erde bekannt und gereichen Deutschland überall zur Ehre. . Herr Hagelberg, der selbst Noth und Elend zur Genüge kennen gelernt hatte, wollte zu dessen Linderung nach Möglichkeit beitragen und stiftete bei Gelegenheit seines 50jährigen Litho graphen-Jubiläums 1889 ein Kapital von 75000 Mark zur Unter stützung von Arbeitern in aussergewöhnlichen Nothlagen. Dass ein solcher Mann überall zugezogen wurde, wo Er fahrung, Intelligenz und Fachkenntniss erforderlich waren, ver steht sich von selbst. Er wurde denn auch 1879 zum Handels richter ernannt und 1884 als Mitglied des Kollegiums der Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin erwählt, welches Amt er immer noch ausübt. Seit Begründung der Papier-Verarbeitungs- Berufsgenossenschaft im Jahr 1888 ist er deren Vorsitzender. Die grosse Menge wird den seltenen Erfolg dieses Mannes seinem »Glück« zuschreiben. Dieses Glück besteht aber, wie eine genaue Prüfung ergiebt, in unverwüstlicher Gesundheit, Fleiss, ehrlicher gerader Handlungsweise und offenem klaren Kopf. Der Mann, der selbst jede in seiner Fabrik ausgeführte Arbeit ver richten kann, hat selbstverständlich grossen Vorsprung gegen über Denen, die nicht in solcher Weise ausgebildet sind, und diese Fachkenntniss in Verbindung mit stets offenem Herzen und offener Tasche für jede gute Sache, haben ihm in seltenem Grade die Anerkennung seiner Fachgenossen erworben. Diese Aner kennung seiner Genossen ist es auch, die er besonders hoch schätzt und weit über alle andern Erfolge stellt. Möge er noch lange imstande sein wie jetzt sein Weltgeschäft zu leiten und sich seiner Erfolge zu erfreuen. Irrthümliche Preisstellung. Zu dem in Nr. 17, S. 498 mitgetheilten Falle äussert sich unser rechtskundiger Mitarbeiter wie folgt: Nach Lage der Sache hatte sich der Fabrikant bei Angabe des Preises der erstbezogenen Umschläge geirrt. Der Käufer hat auch den Irrthum gemerkt; denn er fand den Preis so ausser ordentlich niedrig, dass er den zugesicherten Rabatt nicht bean spruchte. Die irrthümliche Preisstellung war daher für den Verkäufer nicht bindend, und er hätte die Lieferung zu dem niedrigen Preise ablehnen können. Ein ähnlicher Fall ist in Nr. 2, S. 54 von 1894 mitgetheilt. Damit ist aber der vorliegende Streitfall noch nicht ent schieden. Bestellt war »wie am . . . gehabt«, d. h. nicht bloss dieselbe Gattung, sondern auch zu demselben Preise. War der Preis dem Fabrikanten nicht genehm, so hätte er Lieferung ab lehnen müssen; er kann aber Lieferung zu einem höheren Preise dem Käufer nicht aufdrängen. Mangels Willenseinigung über den Preis ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, und der Käufer ist zur Abnahme nicht verpflichtet. Unlauterer Wettbewerb. ... 28. Februar 1895. Zu dem (Kapitel über unlautern Wettbewerb gestatte ich mir, Ihnen beifolgend ein etwas umfangreiches corpus delicti zur eigenen Anschauung zu übersenden, nämlich das Deckbrett eines mir von der darauf genannten Buntpapierfabrik gelieferten Kollos. Dieses war ursprünglich von mir zur direkten Weiterversendung an einen Kunden bestimmt, wurde aber behufs Abschabung und Veränderung des Signums zunächst zum Lager genommen. Dabei wurde dann bei der Schablonirung: • Vor Nässe zu schützen« die kleine, aber sehr deutlich lesbare vollständige Firma der Fabrik wahrgenommen. Ausserdem fand sich in dem nunmehr geöffneten Kollo, zu der inneren Emballage mit verwendet, ein vollständiger Wand-Fahrplan mit dem Namen der Stadt B. . . . vor. r. Auf den uns vorliegenden Kistendeckel ist offenbar von Hand und mit Feder in schlechter Schrift geschrieben: Buntpapierfabrik Namen und Strasse des Erzeugers sind also angegeben, aber dessen Wohnort fehlt und kann nur aus dem in der Kiste liegenden Fahrplan errathen werden. Jeder Fabrikant, sogar jeder Händler ist berechtigt, die von ihm gelieferte Waare sowie die Verpackung mit seiner Adresse zu versehen — sofern dies nicht durch Vereinbarung verboten war. Will der kaufende Händler dies verbieten, so muss er es bei der Bestellung zur Bedingung machen, und der Fabrikant hat dann die Wahl, ob er den Auftrag mit dieser Bedingung annehmen will. Wenn er aber darauf eingegangen ist und dennoch in hinterlistiger Weise seine Firma einschmuggelt, um dadurch in direkte Verbindung mit dem Verbraucher zu kommen, so ist der Händler berechtigt, die Annahme der Waare zu verweigern. Ob eine solche Handlung ausserdem als unlauterer Wettbewerb oder nur als Vertragsbruch gilt, erscheint sehr zweifelhaft. Aus sprache erwünscht! D. Red. Zellstoff, Oxal- und Essigsäure aus Holzabfällen. Der englische Chemiker C. F. Cross gewinnt aus Holz abfallen, wie »The World’s Paper Trade Review« mittheilt, Zellstoff, Essigsäure und Oxalsäure nach folgendem Verfahren. 1 Theil Späne und andere Abfälle von Holz werden mit 3 Theilen 10 prozentiger Salpetersäure vermischt und auf 80° C erhitzt. Bei dieser Temperatur beginnt die Zersetzung, und die dabei frei werdende Wärme genügt zur Beendigung der Reaktion. Die zerfaserte Masse wird zum Entfernen der Flüssigkeit, welche die löslichen Nebenprodukte desHolzes enthält, gepresst und gewaschen. Dann wird sie mit einer schwachen Lösung von kalzinirter Soda ge kocht, und dadurch reiner Zellstoff erhalten, welchen man in üblicher Weise bleichen kann. Auf diese Art hergestellter Zellstoff soll sich ohne Zusatz von Schwefelsäure durch Salpetersäure von 1,5 spez. Gew. nitriren lassen. Die aus der zerfaserten Masse gepresste saure Flüssigkeit und die Sodalauge, mit welcher gekocht wurde, werden vereinigt, durch weitern Zusatz von kalzinirter Soda neutralisirt, und auf 30 bis 40 pCt. Trockengehalt eingedickt. In die dickflüssige Masse wird in offenen Gefässen eine dem ungefähren Gewicht der darin enthaltenen organischen Stoffe entsprechende Menge kaustische Soda gerührt, und dann auf 250 bis 300° C. erhitzt. Die erhaltene bräunliche Masse wird mit Wasser ausgekocht. Aus der Lösung erhält man durch Kristallisation oxalsaures, kohlensaures und essigsaures Natron. Durch die beschriebene Behandlung der eingedickten Lauge mit kaustischer Soda wird die Ausbeute namentlich von Essigsäure wesentlich erhöht. Die während der Behandlung der Holzabfälle mit Salpeter säure entweichenden lästigen Gase leitet man zweckmässig durch einen Behälter mit noch nicht behandelten Holzabfällen. Letztere absorbiren die Gase und erfordern dann nur 7- statt 10 prozentige Säure zu ihrer Zersetzung. Die entweichenden Gase enthalten grössere Mengen Blausäure, welche sich durch Vorlegen geeigneter Absorptionsmittel gewinnen lässt. Holzstoff in Skandinavien. Die Sulfitstoff-Fabrikanten Schwedens und Norwegens, welche sich Ende Februar in Christiania versammelten (vergl. Nr. 13, S. 369), konnten sich über allgemeine Maassregeln zur Verbesse rung der Marktlage nicht einigen. Der Vereins-Ausschuss wurde beauftragt, auch die Ansichten der deutschen und österreichi schen Zellstoff-Fabrikanten einzuholen. Der Holzschliff-Markt ist sehr fest, und man erwartet bald stärkere Nachfrage und höhere Preise.