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562 PAPIER-ZEITUNG. Mr. 1». Berichte unserer Korrespondenten. Aus Schweden. Stockholm, 27. Februar 1895. Der mehr als 50 Fuss hohe Wasserfall Strömmen oder Getafors zu Torestorp ist neulich für 15000 Kronen verkauft worden. Es wird beabsichtigt, dort eine Holzschleiferei einzu richten, da die Holzpreise in der Umgegend sehr niedrig sind. Sörfors bruk wurde an eine neue Aktiengesellschaft verkauft, die dort Holzstoff herzustellen denkt. Auch die Zellstoff-Fabrik Stoelzo wurde von einer Aktiengesellschaft über nommen. Die Sulfitzellstofffabrik Jämsänkoski in Finnland ist gleich falls in den Besitz einer Aktiengesellschaft übergegangen, deren Direktor Herr A. Genetz, der Direktor der Finnischen National bank ist. Die Sulfitzellstofffabrik zu Munkedal ist vor einigen Wochen abgebrannt, wird aber bald wieder aufgebaut werden. Diese Fabrik wurde vor einigen Jahren von der Maschinenfabrik Gölzern und Dr. Frank gebaut, später von Ingenieur Holzhauser erweitert. Hunsfos Zellstoff- und Papierfabrik bei Christiansand, Norge, wurde ebenfalls kürzlich von Feuer ganz zerstört. Auen der Wohnsitz des Direktors der neuen Zellstofffabrik zu Hjerpen, Herr J. Beveridge, ist neulich abgebrannt. Möbel und technische Sammlungen im Werthe von 50000 Kronen wurden zerstört. Nichts war versichert. B. Magnesiasulfit-Zellstoff. Entgegnung auf Nr. 17, Seite SOO. Treuenbrietzen, 28. Februar 1895. Wir würden uns nicht in den Streit Mitscherlich gegen Ekman gemischt haben, wenn Herr Mitscherlich auch die Verdienste Anderer anerkennen wollte. Es ist Thatsache, dass die Cellulose von Ekman, schon vor dem Jahre 1879 in Bergvik hergestellt, so gut war, dass die selbe zu einem Schreib 3, unserem jetzigen Normal 3 a entsprechend, benutzt werden konnte, wie das bei uns liegende Muster beweist, und welches wir jedem Interessenten hier zeigen können. Dass also Erfolg im Material vorliegt, ist bewiesene Thatsache, wenn auch vielleicht der materielle Erfolg ausgeblieben sein mag und erst 1882 eingetreten ist. Jedenfalls ist die Streitfrage nicht diese, sondern die, ob Ekman gute, brauchbare Waare herstellen konnte und zwar fabrikmässig. Die Objektivität glauben wir bewahrt zu haben, und uns ist diese hier behauptete Thatsache noch nicht widerlegt. Wilhelm Seebald & Comp. Wechsel-Regress. , 1. März 1895. Die in Nr. 17 gestellte Anfrage Nr. 894 würde ich in demselben Sinne beantwortet haben, wie die Redaktion, und zwar aus folgenden Gründen: Der Begebungsvertrag — ein Wechselvertrag — kommt zu Stande durch das Geben und Nehmen eines Wechsels. Sind diese beiden Er fordernisse vorhanden, so ist der Wechsel-Inhaber Berechtigter, d. h. er kann seine Rechte aus dem Wechsel geltend machen gegen die Ver pflichteten, er muss aber nicht, es sei denn, dass er zutreffendenfalls gegen seinen Vormann Regress zu nehmen gedenkt. Voraussetzung des Regresses mangels Zahlung ist nun, dass der Wechsel-Inhaber die nötbigen Formalitäten eingehalten hat, und hierzu gehört in erster Linie, dass der Wechsel in vorgeschriebener Weise zur Zahlung vorgelegt und wenn wechselmässige Zahlung nicht erfolgt, Protest erhoben wird. Ohne Protest giebt es nur dann einen Regress, wenn jener erlassen ist. Im vorliegenden Fall könnte es zweifelhaft sein, ob ein Begebungs vertrag zu Stande kam oder nicht. Ich möchte die Frage bejahen. Der Fragesteller hat zweifellos gegeben, und in dem Gutschreiben durch die Kölner Firma finde ich das Nehmen, noch mehr aber in deren Weiterbegebung des Wechsels. Wer Rechte überträgt, muss solche vorher selbst besessen haben. Wollte sich die Kölner Firma aber auf Art. 322 des Deutschen Handelsgesetzbuches berufen, wonach eine Annahme (hier des Antrags auf Abschluss eines Wechselvertrags) unter Bedingungen oder Einschränkungen als Ablehnung des Antrags gilt, so hätte sie auch folgerichtig handeln und den Wechsel nicht aufgabe gemäss gutschreiben sollen, sondern dem Indossanten entweder zurück senden oder zur Verfügung stellen müssen, am allerwenigsten hätte sie ihn weiterbegeben dürfen. War nach diesen Ausführungen nun die Kölner Firma vertragsmässig die Wechselberechtigte, so hatte sie auch wechselmässige Zahlung zu suchen und mangels dieser Protest erheben zu lassen, um Regress gegen ihren Vormann nehmen zu können. Es bliebe ihr besten Falls der Beweis übrig, dass der Fragesteller den Protest erlassen habe, der aber kaum zu erbringen ist, denn einseitige Vorbehalte, wie derjenige in der Empfangs-Bescheinigung der Kölner Firma sind nach einer im Jahrgang 1894, S. 1116 dieser Zeitschrift als Beispiel gegebenen Reichsgerichts-Entscheidung bedeutungslos. Die Kölner Firma hat aber jedenfalls noch ihre Rechte gegen den Acceptanten und je nach Umständen auch gegen den Aussteller mittels der Bereicherungsklage. Dies richtet sich jedoch ganz nach den Ver hältnissen im einzelnen Falle. o. Unser rechtskundiger Mitarbeiter äussert sich über die gleiche Frage folgendermaassen: Der strenge, zivilrechtliche Grundsatz, dass der Gläubiger nicht verpflichtet ist, statt baaren Geldes Rimessen zu nehmen, gilt im kaufmännischen Verkehr nur dann, wenn durch Einziehung und möglicher Weise durch Rückkunft der Wechsel Kosten ent stehen, für welche der Gläubiger keine Deckung hat; denn ihm ist nicht zuzumuthen, seine Forderung zu vergrössern. Die Kölner Firma besass aber für die Postauftragskosten von 30 Pf. ausreichende Deckung in den ihr gesandten 49 M. 10 Pf., sie hätte der Einsenderin davon nur 48 M. 80 Pf. oder behufs Bezahlung etwaiger Protestkosten nur 47 M. 30 Pf. gutschreiben, den Wechsel aber rechtzeitig mittels Postauftrags an die Post behörde des Wohnorts des Bezogenen senden, oder, wenn sie diese Mühe scheute, den Wechsel sogleich dem Einsender zurück schicken sollen. Durch ihr unberechtigtes Liegenlassen des Wechsels ist sie Schuld daran, dass der Einsender nicht auf seinen Vormann zurückgreifen konnte und muss ihm für den Schaden aufkommen. Ablaugen der Sulfitstoff-Fabriken. Von Felix B. Ahrens. Aus »Zeitschrift für angewandte Chemie« 1895. Heft 2. Verlag von Julius Springer in Berlin N. Nur wenigen Betrieben sind ihre Abwässer eine Quelle so grosser und berechtigter Sorgen wie den Zellstoff-Fabriken, die, wenn sie nicht besonders günstig gelegen sind, jeden Augenblick gewärtig sein können, mit den Behörden in Streit zu gerathen: so manche Fabrik ist ja schon genöthigt worden, ihre Thätigkeit einzustellen, weil sie den an die in die Flüsse laufenden Abwässer gestellten Forderungen nicht hat genügen können. Grund genug für die Zellstoff-Fabriken, ihren Ablaugen die volle Aufmerksam keit zuzuwenden. Dazu kommt noch der hohe Gehalt der Sulfit laugen an organischen Substanzen, der zur Nutzbarmachung derselben geradezu auffordert. Es weisen denn auch die Fach zeitschriften und Patentlisten die verschiedensten Vorschläge zur Beseitigung und Verwerthung der Sulfitlaugen auf; der Lösung harrt die Frage indessen noch heute. Ich hatte Veranlassung, mich ebenfalls mit den Sulfitlaugen zu beschäftigen und will in Folgendem die Resultate der Unter suchung, welche ich in Gemeinschaft mit Herrn E. Klingenstein im landwirthschaftlichen technologischen Institut der Universität Breslau ausgeführt habe, kurz mittheilen. Die Sulfitlaugen stellten sich uns als rothbraune, trübe Flüssigkeit von stark saurer Reaktion, eigenthümlichem Geruch und dem spez. Gewicht 1,0465 = 6,5° B. bei 15,8° vor; sie war optisch inaktiv. Bei möglichst weit fortgesetztem Eindampfen lässt sie einen zähen, klebrigen Gummi zurück. Den Trockengehalt fanden wir zu 9,4 pCt., wovon 1,11 pCt. sich als Asche und 8,29 pCt. als organische Substanz erwiesen. Diese letztere Bestimmung schliesst allerdings einen Fehler ein, den wir sowohl hier wie bei allen folgenden Bestimmungen vernachlässigt haben; die Asche besteht nämlich im wesentlichen aus schwefelsaurem und schwefligsaurem Kalk, die bei der Ver aschung theilweise zu Schwefelcalcium reduzirt werden; letzteres wird gleichzeitig zerlegt unter Entwicklung von Schwefelwasser stoff (siehe unten), und dieser verbrennt zu Schwefeldioxyd und Wasser. Dieses Schwefeldioxyd, welches sich durch Geruch und Reaktion deutlich verräth, geht für die Asche verloren und wird als organische Substanz in Rechnung gebracht. Reinigen der Laugen durch Kalk. Die aus den Kochern kommenden Laugen zeigen stark saure Reaktion und enthalten noch bemerkenswerthe Mengen von verwerthbarer schwefliger Säure; dieselbe wird — zum Theil wenigstens — durch Zusatz einer zum Neutralisiren nicht völlig ausreichenden Menge Kalk als schwefligsaurer Kalk gefällt und kehrt in den Betrieb zurück; durch Rieseln über Kalkstein werden die Laugen dann völlig neutralisirt. Der auf Kalkzusatz in den Laugen entstehende Niederschlag enthält nun nicht nur anorganische, sondern auch organische Substanz; der Gehalt desselben an letzterer ist abhängig von der Kalkmenge und der Temperatur. I. Versuchsreihe. Heisse Lauge wurde mit einem durch ein gemessenes Volum Wasser frisch gelöschten Kalkbrei versetzt,