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Briefkasten. Anonyme Anfragen bleiben unberüicksichtigt. 896. Frage: 1. Ist ein Reisender ohne ausdrückliche Voll- macht, aber auch ohne ausdrückliches Verbot berechtigt, für durch ihn abgeschlossene Verkäufe Gelder einzukassiren, und hat bei einem etwaigen Verlust der Chef des Reisenden oder der Kunde, der dem Reisenden Kasse aushändigt, denselben zu tragen? Ist im vorliegenden Falle eine besondere Vollmacht nöthig, um sich vor Verlust zu schützen? 2. Wenn ein Geschäftsreisender auf der Tour erkrankt, ist dann der Chef verpflichtet, für die ganze Dauer der Krankheit volle Reise-Spesen zu zahlen, oder nur thatsächliche Unterhaltungs kosten, Krankenhaus usw. Welche gesetzlichen Verpflichtungen hat in solchem Fall Chef und Reisender? Antwort: Wir haben keine eigene Erfahrung betreffs der erwähnten Fälle und beantworten daher die Fragen nur nach unserem Rechtsgefühl und bitten um Aussprache: 1. Der Reisende ist, soweit uns bekannt, nach altem Handels brauch zur Einziehung von Aussenständen berechtigt, wenn nicht Gegentheiliges ausgemacht wurde. Auf Grund dieses Brauches kann der Kunde an den Reisenden zahlen und ist durch dessen Quittung entlastet, wenn ihm nicht mitgetheilt wurde, dass der Reisende nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist. Das verkaufende Haus kann seine Ansprüche in solchem Falle nur noch an seinen Reisenden geltend machen.. — Dieser alte Handels brauch ging aus den Schwierigkeiten und Kosten der Zahlungen in früherer Zeit hervor, während jetzt die Zahlung durch die Post keine Erschwerung mehr bietet. Viele Häuser bedingen deshalb direkte Zahlung, und wenn dies geschehen ist, fällt jede Berechtigung der Reisenden zur Einziehung von Geldern weg. 2. So lange der Reisende im Dienst steht, hat er die ihm vertragsmässig zustehenden Ansprüche auf Gehalt und auch auf Reisekosten, falls diese im Vertrag festgestellt sind. Es hängt vom Wortlaut der Vereinbarung ab, ob die Reisekosten bezahlt werden müssen, wenn der Reisende an einem Orte krank liegt, also nicht reist. Das Krankliegen an fremdem Ort ist kein Reisen, und der Reisende hat deshalb bei Ermangelung einer Vereinbarung keinen Anspruch auf Reisekosten. Es erscheint uns sogar zweifelhaft, ob das Haus in solchem Fall die Kosten der Krankheit und des Aufenthalts zu tragen hat. 897. Frage: Ist für einen kleinen Betrieb von 6 Pferden ein Gasmotor oder eine Dampfmaschine zu empfehlen? Bietet ein Gasmotor im Winter Schwierigkeiten? Antwort: Welche Art von Antrieb am billigsten ist, hängt von den Gas- und Kohlenpreisen ab. Da aber Gaskraftmaschinen keiner polizeilichen Genehmigung bedürfen wie Dampfkessel, da sie in jedem Stockwerk aufgestellt werden können und keinen Heizer brauchen, so werden sie in den meisten Fällen für solche kleine Kräfte vortheilhafter sein. 898. Frage: In Nummer 10 erwähnen Sie unter Sonntags ruhe der Papier-Industrie die Holzschleifereien und Holzpappen fabriken nicht. Ich erlaube mir daher die höfl. Anfrage, ob denn diese Industriezweige auch 24 Stunden feiern müssen? Antwort: Jeder Betrieb, für den keine Ausnahme zugelassen ist, fällt — wie Schleiferei und Pappenfabrikation — unter das Gesetz und muss 24 Stunden feiern. Nur für unregelmässige Wasserkräfte kann von den Lokalbehörden Sonntagsarbeit erlaubt werden. 899. Frage: Einem langjährigen Kunden lieferten wir die beiden einliegend bemusterten Packpapiere, das eine mit »frühere Lieferung«, das andere mit »neue Lieferung« bezeichnet, beide Papiere sind, wie immer, aus Zellstoff gefertigt. Der Empfänger behauptet nun, die neue Lieferung sei schlechter und für seine Zwecke unbrauchbar. Für beide Papiere haben wir aber ganz genau dieselben Rohstoffe verwendet, wie wir sie schon jahrelang von unserem Zellstoff-Fabrikanten erhalten, und den Stoff in schonendster Weise behandelt, ja sogar zu der neuen Lieferung einen Theil besseren Zellstoffs verwendet. Unsere Frage geht nun dahin, ob Sie zwischen beiden Papieren einen Unterschied finden, hauptsächlich einen solchen, der den Empfänger zu einer Ausstellung berechtigen würde? Antwort: Wir finden weder im Aussehen noch in Festigkeit, soweit man mit Hand und Auge prüfen kann, so erheblichen Unterschied, dass die Annahme-Weigerung berechtigt erscheinen könnte. SPECIL COESIIN Lösch-Fabrikate aus der Coesliner Papierfabrik Coeslin i. P. Alleinvertrieb: ^ritz dlßzl jun. 5 Bendlerstr. Berlin W., Bendlerstr. 5. Prüfungs-Ergebnisse: nach dem Attest der Königlichen mechanisch - technischen Versuchs-Anstalt Berlin - Charlottenburg’ Technische Hochschule vom 20. November 1894. [75453 meg A. Löschpapiere -eu aus der Coesliner Papierfabrik. 8 A Akten- E 2 Zeichen Bezeichnung der Probe durch den Antragsteller Saughöhe nach 10 Minuten i - Zimmer- und 1 ° Wasserwärme Bemerkungen über ein etwa vorhandenes Wasserzeichen i g Maschinen- 8 Richtung g Quer- , § Richtung , , E Mittel 3 10 11 12 Special Coeslin 361 Special Coeslin 362 Special Coeslin 363 76 82 74 71 76 71 | 73, 5 1 79^ I 72,5 18,5 18.o 18.5 Special Coeslin Special Coeslin Special Coeslin 14 Special Coeslin 402 89 82 85,5 19,0 — ! 15 Special Coeslin 403 77 73 75, 0 19,o — 17 Special Coeslin 602 87 82 84,5 19,o Wasserzeichen unleserlich B. Englische Löschpapiere. § Akten- E Zeichen Bezeichnung der Probe durch den Antragsteller Saughöhe nach 10 Min. a Zimmer- und ° Wasserwärme Bemerkungen über ein etwa vorhandenes Wasserzeich« 15 Maschinen- i E Richtung g Quer- 5 Richtung 1 E Mittel । 43 Nr. 438 76 67 71,5 19,o Hobt. Craig & Sons 48 Nr. 298 71 57 64, 0 18,o Robt. Craig & Sons 50 Nr. 5 83 79 81,o 18,o Ford 428 Mills 51 Nr. 4 58 57 57, 6 18,o Ford 428 Mills 52 Nr. 3 82 j 76 79, O 18,o Ford 428 Mills i 53 Nr. 2 52 50 51, 18,o Genuine English Biotting I 57 Englisch (roth) 72 1 69 70,5 19,0 Postlip 633 Mills 58 Engi, (weiss) 64 1 58 61.0 19.o Postlip 633 Mills Die Versuche wurden ausgeführt bei einer Luftfeuchtigkeit von 65%. Die angeführten Werthe sind Mittel aus je 5 Versuchen. Vertreter in allen Städten Deutschlands gesucht.