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468 PAPIER-ZEITUNG. Mr. 16 geeignet, auch der ungeheuren Steuern wegen, das ganze ehrliche Gewerbe zu vernichten. Die Regierung wünsche die Arbeits losigkeit zu verhindern, aber die Annahme der Anträge würde ohne allen Grund ein Elend schaffen, das unabsehbar sei. Die Kolportage und das Reisegeschäft sei vielfach eine Zufluchtsstelle der wirthschaftlich Gestürzten, die sich dadurch wieder aufraffen und retten können. Der Buchhandel und die Kolportage schade Niemand, sie verlange keine besonderen Privilegien, sondern nur Schutz des Bestehenden und ihrer Entwickelung. Wird der Antrag Gesetz, dann werden die interessirten Industrien sehen, welchen Schaden ihre Lauheit gestiftet, und dann ist die Reue zu spät. Herr Schultze erklärt, dass allenthalben gegen den Antrag Petitionen eingereicht würden und er hofft, dass die Massenpetitionen den gewünschten Erfolg haben werden. Er begründet und empfiehlt die Annahme der endstehenden Resolution. Eine Reihe von Theilnehmern gaben drastische Schilderungen über den Schutz des Mittelstandes, erklärten die Annahme des gen. Antrages als den Tod des Buch-Gewerbes und feuerten zum Petitionssturm an. Es handele sich nicht um eine Partei oder eine Bevölkerungsklasse, sondern um ein schon ohnehin sehr gedrücktes Gewerbe. Der Reichstagsabgeordnete Böckel erklärte die Annahme des Antrages seitens des Reichstages für unmöglich, und gab seiner Verwunderung Ausdruck über die Knebelung des Gewerbes. Er entschuldigte dies damit, dass die Abgeordneten von dem Gewerbe keine Ahnung hätten und für Gesetze stimmen, deren Tragweite sie nicht kennen, weil sie zu wenig mit dem Volks- und Gewerbeleben Fühlung haben. Der Abgeordnete gab Mittel und Wege an, wie dem Reichstage ein Verständniss bei gebracht werden könne und versprach die Unterstützung der nachstehend und einstimmig angenommenen Resolution. Resolution. Nachdem die Bedeutung des Kolportage-Buchhandels, als eines nicht zu entbehrenden Faktors im deutschen Kulturleben der Gegenwart allseitig anerkannt worden ist, bitten wir einen hohen Reichstag: die dem Kolportage-Buchhandel a) in § 7 des Gesetzentwurfs vom 5. Januar 1895 b) im Anträge Gröber und Genossen zugedachten Be schränkungen und Erschwernisse abzulehnen, nament lich die Verweisung der Reisenden und Kolporteure der Kolportage-Buchhandlungen unter die Hausirer, da dadurch 1) finanziell infolge der enormen Belastung mit den hohen Gebühren der Hausirscheine der Kolpor tage-Buchhandel ruinirt, 2) moralisch herabgewürdigt werden würde, wenn seine Angestellten gerichtlich und polizeilich den Hausirern gleichgestellt würden. Diese Bitte sprechen wir aus im Namen von über 6000 Kol portage - Buchhandlungen, ihren über 100000 Angestellten, Schriftstellern und Künstlern, sowie den abertausenden Geschäfts- und Werkleuten, welche in der Papierindustrie, der Druckerei und den gesammten Hilfsgewerben am Werke Gutenbergs thätig und durch jede Einschränkung des Kolportagebuch- und Kunsthandels mit der Vernichtung ihrer Existenz bedroht sind. Jedenfalls bitten wir, falls sonst diese Gesetzentwürfe ange nommen werden sollten, denselben den Zusatz einzufügen: »Auf den Buch- und Kunsthandel finden diese Be stimmungen keine Anwendung.« Probenschau. Unter dieser Ueberschrift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaaren - Faches, welche Neues oder Bemerkens- werthes bieten, kostenfrei besprochen. Blattwende-Einrichtung von Otto Jäntsch, Kobershain b. Torgau. Die gesetzlich geschützte Einrichtung besteht darin, dass von sämmtlichen Blättern eines Buches abwechselnd die untere oder obere Ecke weggeschnitten ist. Dies geschieht am besten vor dem Falzen der Druckbogen. Die Blätter in auf diese Art zuge stutzten Büchern lassen sich, wie ein Versuch zeigt, sehr leicht wenden, auch können nicht wohl aus Versehen zwei Blätter auf einmal umgewendet werden, was namentlich beim Vorlesen und beim Musiziren oft sehr verdriesslich ist. Da das Wenden der Blätter mühelos erfolgt, werden solche Bücher auch vor dem ekelhaften und nicht ungefährlichen Betupfen durch mit Speichel befeuch tete Finger verschont bleiben, was namentlich für Leihbibliotheken von besonderem Werth ist. Papierkorb. Einen in seinen Haupttheilen aus Pappe besteh enden viertheilig zusammenlegbaren Papierkorb sendet uns die Firma Höfel & Co. in Leipzig. Die Seitentheile, von etwa 32 cm Höhe, 21 cm oberer und 16 cm unterer Breite, bestehen aus innen mit Tapeten, aussen mit geflochtener Matte über- kleideter Pappe, eingerahmt durch Papierhülsen in Rohr-Nach ahmung. Die Verbindung der Theile untereinander ist durch an Metallkapseln befestigte leicht bewegliche Scharniere hergestellt; der aus einem Stück Pappe bestehende Boden ist gleichfalls durch Scharniere an der einen Seitenwand befestigt und lässt sich hochklappen. Der Korb lässt sich daher bequem Zusammen legen und verschicken. Karten-Schautafel. Eine praktische Neuheit für Geschäfte, welche Glückwunsch-, Tisch- und andere Karten führen, ist die durch Gebrauchsmuster geschützte Schautafel von Reinhard Kluge in Dresden. Die uns vorliegende Tafel, von 31X 50cm Grösse, besteht aus geglätteter Pressspan-Pappe und trägt 2 cm breite Papp- Streifen, welche wie untenstehende Abbildung zeigt, mit durch gezogenen Gummibändern auf der Tafel festgehalten werden. Es können daher sowohl starke als auch schwache Karten eingesteckt werden. Die Streifen sind gegen die obere Kante zu abgeschrägt und überdies auf der untern Hälfte unterklebt, sodass die Ränder der Karten keine Beschädigung erleiden können. Die Schautafeln helfen manchen Uebelständen im Kleinverkauf ab, indem sie eine rasche Uebersicht über die vorhandenen Karten ermöglichen, ohne dass man dieselben zu berühren braucht. Sie können, wie uns die Firma mittheilt, in hübschen kräftigen Verkaufskasten zu je 10 Stück bezogen werden. Schutzumschlag von Baier & Schneider in Heilbronn a. M. Die Form des geöffneten Umschlages ist aus Fig. 1 ersichtlich, Fig. 2 zeigt ein auf der ersten Seite geöffnetes Schreibheft, welches mit dem Schutzumschlag versehen ist. Derselbe wird an dem Deckel c des Heftes durch die darüber umgelegten Befestigungslappen b oben und unten, durch den Einschlag des Umschlags (a) an den beiden Fig 1. Fig. 2. Seiten festgehalten und bedarf daher keiner Draht- oder Faden heftung. Jeder Schüler kann ohne Mühe den Schutzumschlag an ein beliebiges Heft anbringen oder von demselben entfernen. Der einfache und praktische Umschlag wird in beliebiger Grösse und Farbe hergestellt und ist durch Gebrauchsmuster geschützt. Monogramm-Präge-Pressen von Albert Bolle & Jordan, Berlin S. Die uns gesandte Preisliste über Balancier-Pressen ist mit einer Anzahl prächtiger Monogramme geschmückt, zu welchen die Firma die gravirten Stempel liefert. Die Prägung der geschmack vollen Monogramme ist vorzüglich.