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412 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 14. Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. SAmmtliche Original - Patentschriften werden, oowei sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien- Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Dieselben können auch durch jede Beichspostanstalt bezogen werden. Ziehfederfüller von ClemensBreulinBarmen. D.R.P. 78705 (Kl. 70). Den Gegenstand vorliegender Er findung bildet ein Ziehfederfüller, welcher gestattet, die Ziehfeder so mit Tusche zu füllen, dass die äussere Seite der Ziehfeder nicht von der Tusche beschmutzt wird. Auf dem Deckel a des Tusche behälters b ist in einem Schlitz ein Fig.31 Hebel d angebracht, welcher mit seinem untern Theil in die im Behälter befindliche Tusche und mit seinem Theil f in senkrechter Richtung über den obern abgerundeten Deckel a hinausragt. Legt man die Zieh feder auf den Hebel (wie in Fig. 2), so bewegt sich dessen unterer Theil durch das Eintauchloch g hindurch zwischen die Schenkel der Ziehfeder, und füllt dieselbe mit Tusche. Ansätze h dienen der Ziehfeder zur Führung. Damit die Zunge k des Hebels d möglichst viel Tusche auf nehmen kann, ist dieselbe als Schlinge und Schaufel gestaltet. Patent-Anspruch: Ein Ziehfederfüller, bestehend aus einem am Tuschebehälter befestigten Hebel d, dessen unterer, in den Tuscheraum ragender Theil beim Auflegen der Ziehfeder auf den obern, kurzen Theil durch die Oeffnung im Deckel hindurch zwischen die Schenkel der Ziehfeder dringt. Herstellung und Behandlung von Abziehbildern zur Ueber- tragung von Drucken auf Glas- oder andere Flächen von Arthur Martyn in London. D. R. P. 78597 (Kl. 15). Nach dem bisherigen Verfahren zur Uebertragung von Drucken auf Glas- oder andere Flächen ist die ganze Fläche des Druckes oder Glases oder beide Flächen mit Firniss zu versehen, so dass nicht nur die Theile des Druckes, welche an der Fläche zu befestigen sind, mit Firniss überzogen werden, sondern auch diejenigen Theile den Firnissüberzug erhalten, welche zweck mässiger frei bleiben, um die Fläche an denjenigen Theilen klar und durchsichtig zu lassen, welche von dem Druck nicht ein genommen werden. Nach dem bisherigen Verfahren erscheinen diese Theile matt oder getrübt. Nach vorliegendem Verfahren erhalten nur die auf der Glas oder anderen Fläche anzubringenden Theile des Druckes oder Musters den Firniss- bez. den Klebstoffüberzug derart, dass nur der Druck an der Fläche haftet, während die anderen Theile, welche frei bleiben sollen, keinen Ueberzug erhalten. Bei Ausführung des Verfahrens wird das Muster auf ein gewöhnliches gummirtes oder in anderer Weise vorbereitetes Uebertragungsmittel aus Papier gedruckt. Wenn der Aufdruck getrocknet ist, so wird der Klebstoff, welcher sich zwischen und um den Aufdruck herum befindet, mittels eines nasses Schwammes abgewaschen, sodass die Oberfläche des porösen Stoffes frei von Gummi oder Klebstoff ist. Sobald das bedruckte Papier nach dem Abwaschen ausreichend trocken ist, wird es in ganzer Fläche mit einem geeigneten Firniss oder anderem Klebstoff, z. B. einem Gemisch von Kopallack und Canadabalsam, überzogen, welcher durch Verdünnung mit Terpentin die erforderliche Konsistenz erhalten hat. Die durch Abwaschen von Gummi befreiten Theile saugen den aufgetragenen Firniss ein, während an den den Auf druck tragenden Stellen der Firnissüberzug auf der Oberfläche verbleibt, sodass er zur Befestigung des Aufdruckes an einer Glas- oder anderen Fläche benutzt werden kann. Während der Firnissüberzug auf dem Aufdruck selbst noch klebrig ist, wird das mit dem gefirnissten Aufdruck behaftete Uebertragungsmittel — zweckmässig nach Anfeuchten mit Wasser — auf die Glas- oder andere Fläche gebracht und durch eine Gummiwalze festgedrückt. Wenn der Firniss genügend getrocknet ist, wird das Uebertragungs-Papier an der Hinterseite angefeuchtet und abgezogen, sodass der Aufdruck durch den Firniss an dem Glase festgeklebt wird, während die Theile der Schicht zwischen und um den. Aufdruck herum mit den übrigen Theilen abge hoben werden. P’atent-Ansp rüche: 1. Ein Verfahren zur Uebertragung von Drucken u. dergl. auf Glas- oder andere Flächen, bei welchem die Drucke auf einem mit einer Gummi- oder anderen löslichen Grundschicht versehenen Uebertragungsmittel angebracht und dann mittels einer Kleb schicht auf Glas übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundschicht vor dem Aufbringen der Klebschicht an den nicht von den Drucken eingenommenen Stellen durch Abwaschen beseitigt wird, damit die Klebschicht nur an den bedruckten Stellen haftet, auf der übrigen Fläche aber einsaugt und infolge dessen nicht auf die Glas- oder andere Fläche übertragen wird. 2. Das unter 1. gekennzeichnete Verfahren dahin abgeändert, dass, falls die Klebschicht nur auf die den Aufdruck tragenden Stellen aufgebracht wird, das Herauswaschen der Grundschicht aus den druckfreien Stellen erst nach Aufbringen der Klebschicht, jedoch vor der Uebertragung des Bildes erfolgt. Drahtheftmaschine mit drehbarem Ambos von Preusse & Co. in Leipzig. D. R. P. 78190. (Kl. 11). Diese Drahtheftmaschine soll zum Heften von Gegenständen dienen, die infolge ihrer eigenthümlichen Form sich nicht auf den bis jetzt bekannten und in Gebrauch befindlichen Maschinen heften lassen. Sie besteht gleich den gewöhnlichen Maschinen aus einem Gestell B, einem Arm E, an welchem der Drahtkopf G befestigt ist, und dem Bewegungshebel A, hat aber im Gegensatz zu den jetzt gebräuchlichen Maschinen keinen feststehenden oder auf- und abgehenden Tisch oder Ambos, sondern einen um die verlängerte Drahtkopfachse drehbar angeordneten Tisch. Dieser Umstand ermöglicht es, noch so eigenthümlich geformte hohle Körper, als Taschen, Koffer, Düten, Straussmanschetten, Körbchen usw. zu heften, indem man die zu heftenden Gegen stände infolge des geschweiften und drehbaren Rüssels oder Ambosses D in jede beliebige Lage zum Drahtkopf bringen kann. Da der Ambos D drehbar ist, so kann das Umlegen der Klammer- Enden nicht in der bei den gewöhnlichen Drahtheftmaschinen üblichen Weise geschehen, dass man die Klammer-Enden auf ein der Klammerrichtung entsprechend geformtes Plättchen auflaufen lässt, da in diesem Falle das Plättchen bei jeder Drehung ver stellt werden müsste. Statt dessen ist im Ambos ein runder, an seiner oberen Stirn mit einer wellenförmig ausgearbeiteten Ver tiefung versehener beweglicher Bolzen g angeordnet. Patent-Anspruch: An Drahtheftmaschinen die Anordnung eines um die verlängert gedachte Achse des Drahtkopfes drehbaren Rüssels oder Ambosses D in Verbindung mit den Hebeln L, F und G und dem beweglichen Umnietbolzen g.