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stoff zu einem so mässigen Preis zu liefern vermöchte, dass auch diese auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig sein würden. Der Vortrag fand allgemeine Zustimmung und Beifall, und es wurde beschlossen diesen in Druck legen und den Holzschleifern zugehen zu lassen. Es knüpft sich hieran eine lange, ausführliche Aussprache, zunächst über die Aufbewahrungs-Einrichtungen des nassen Holz stoffes, die sehr billig herzustellen sind, und dann darüber, dass das Syndikat nicht nur zu erhalten, sondern auch durch Hinzu ziehung von weiteren Mitgliedern zu verstärken gesucht werden müsse. Diejenigen Holzschleifer, welche dem Syndikat noch nicht beigetreten sino, die sogenannten Wilden, sollen durch Zirkular zu einer besonderen Versammlung in Chemnitz eingeladen werden, und der Vorsitzende übernimmt es, das Weitere zu veran lassen. Mehrere der noch ausserhalb des Syndikats stehenden, anwesenden Holzschleifer erklärten sich bereit hierbei mitzuwirken. Zwei gestellte Anträge fanden dadurch vorläufig ihre Erle digung, dass darüber in der bevorstehenden Vorstandssitzung des Vereins Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Beschluss gefasst werden soll. Beim Eintritt in die Besprechung über die Lage des Pappen geschäfts wird darauf aufmerksam gemacht, dass die österreichisch ungarischen Pappenfabrikanten ein Uebereinkommen durch Gründung einer Zentral-Verkaufsstelle getroffen haben, welches am 1. Januar d. J. in Kraft getreten ist. Der Vertrag darüber befindet sich in der Hofmann’schen Papier-Zeitung Nr. 7 vom 24. Januar d. J. Der Vorschlag, dass man doch auch in Sachsen versuchen möge, eine derartige Vereinigung herbeizuführen, fand umsomehr Beifall, als Schlesien bereits in ähnlicher Weise vorgeht, und es bildete sich sofort ein Komitee aus elf der anwesenden Pappenfabrikanten, um vorläufig die Vorbereitung zur Gründung eines sächsischen Pappen-Syndikats zu bearbeiten. Schliesslich wird ein Artikel der Beachtung empfohlen, welcher nächstens in der Holzstoff-Zeitung erscheinen soll, und die Holzkäufe von den königlichen Forstrevieren Sachsens behan delt. Es wird dabei eine Reihe ungünstiger Umstände angeführt, welche, ohne Nachtheil für die Forstverwaltung, mehr oder weniger leicht beseitigt werden können. Der Vortragende bittet, dass sich der Vorstand dieser Angelegenheit annehmen möge. 4. der Tagesordnung musste ausfallen und einer späteren Versammlung vorbehalten bleiben, weil der betreffende Leipziger Mechaniker eine Verbesserung, welche noch an dem fraglichen Apparat angebracht werden sollte, nicht rechtzeitig hat fertig stellen können. 5. Die Vorstandswahl fand dadurch schnell Erledigung, dass durch Zuruf einstimmig der bisherige gesammte Vorstand wieder gewählt wurde; derselbe bleibt daher aus folgenden Herren bestehen: Chr. Braun, Rochsburg, Vorsitzender; H. Lindig, Lunzenau, Schriftführer; Ad. Bieber, Burgstädt, Kassirer; L. Friedrich, Carlsfeld, R. C. E. Frank, Diethensdorf, Eug. Kaul, Sebnitz, Rob. Müller, Altzschillen. 6. Herr Lindig, Lunzenau, trägt die Resultate der in den letzten Jahren im Königreich Sachsen beobachteten Niederschläge vor, welche in monatlichen Durchschnitten nach Liter auf 1 qm Jan. Febr. März April Mai Juni 1892: 66 64 48 33 80 81 1893: 77 91 65 6 60 40 1894: 16 55 81 78 84 93 Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 1892: 50 36 55 25 5 65 1893: 99 54 53 75 71 27 1894: 135 107 85 96 10 46 Jahres-Durchschnitt: für 1892: 51 „ 1893: 60 » 1894: 74. Der Durchschnitt der letzten 12 Jahre ist 65 Liter per qm monatlich. Im Jahre 1894 sind mithin 9 Liter per qm über Normal Regen gefallen, was aufs ganze Jahr auf die Bodenfläche vom Königreich Sachsen 1620 Million cbm beträgt. Bemerkens- werth vom Jahre 1894 ist auch die grosse Ungleichheit der einzelnen Monate von 10 Liter bis 135 Liter. 7a . Auf gestellten Antrag wird beschlossen, dass die Holzstoff- Zeitung künftig ebenfalls die Berichte des sächsischen Verbandes deutscher Holzschleifer erhalten soll. 7b . Der Vorsitzende macht der Versammlung Mittheilung, dass in einer persönlichen Besprechung mit Herrn Ingenieur Bruno Meinert in Berlin derselbe mitgetheilt habe, dass er bei dem Reichsgericht durchgedrungen sei, und dass alle die ver schiedenen Klammerkämme zum Aufhängen von Holzstoff, Pappen und Papier, wie solche in dem von dem Vorsitzenden vorgelegten Skizzenbuche enthalten sind, unter sein Patent fallen, und ohne seine Einwilligung von Niemandem benutzt werden dürfen, und dass Herr Meinert mit Allen, welche freiwillig bei ihm bekennen würden, dass sie unwissentlich durch Benutzung derartiger Klammerkämme sein Patent verletzt und sich bereit erklärten, Entschädigung zu gewähren, äusserst koulant verfahren und mit einer verhältnissmässig geringen Abfindung sich begnügen werde; dass er aber gegen Diejenigen, welche dies verabsäumen, mit aller Strenge vorgehen werde. Der Vorsitzende fügte hinzu, dass er durch persönlichen Ein blick sich davon überzeugt habe, dass Herr Meinert seit Jahren viel geistige Arbeit und auch viel Kapital auf die Herstellung zweckmässiger Klammerkämme aufgewandt habe und noch auf wende, und dass es sehr zu wünschen sei, dass die Pappen industrie ihren Dank dadurch Herrn Meinert abstatte, dass sie dessen wirklich zweckmässige und vortheilhafte Einrichtungen in recht hohem Maasse in Benutzung ziehe. Herr Braun schliesst die Verhandlungen bald nach 5 Uhr. Unfall-Versicherung. Die Papiermacher - Berufsgenossenschaft richtete an ihre Mitglieder einen gedruckten Fragebogen mit der Vorschrift, denselben sorgfältig auszufüllen und mit der Lohnnachweisung für 1894 bis 1. Februar 1895 an die Sektions-Vorstände zu senden. Die zweite Seite des Fragebogens hat folgenden Inhalt: Frage 3. Wie vertheilen sich die von Ihnen im Jahre 1894 beschäftigten Personen, geleisteten Arbeitstage und ausgezahlten Löhne auf die einzelnen oben genannten Gewerbezweige? Gewerbezweig 1 Papierfabrik . . . 2 Pappenfabrik . . 3 Cellulosefabrik . . 4 Strohstofffabrik . . 5 Holzschleiferei . . 6 Lumpensortiranstait Zusammen (Schlusssumme wie in der Lohnnach- weisung) Anmerkung I. Besteht Ihr Betrieb nur aus einem Gewerbezweig, so sind die Angaben für diesen zu liefern. Anmerkung II. Sofern die Papierfabrik einen der Hauptgewerbezweige bildet, sind die in derselben beschäftigten Hadernsortirer nicht als zu einer Lumpensortiranstait gehörig zu betrachten. Ein Mitglied schreibt uns bei Uebersendung des Fragebogens Folgendes: Wir erlauben uns, bei Ihnen ergebenst anzufragen, ob es wohl nach den gesetzlichen Bestimmungen geboten erscheint, die Frage 3 des unlängst von der Papiermacher-Berufs-Genossenschaft versandten Frage bogens, der hier beiliegt, zu beantworten und ob Sie der Meinung sind, dass eine Beantwortung d. h. eine richtige, überhaupt möglich ist. Wir haben die Beantwortung abgelehnt, sollen aber nun nach beiliegender Verfügung der Sektion dazu gezwungen werden. Die Sache scheint uns von allgemeinem Interesse zu sein. Wir haben gegen die Verfügung des Sektions-Vorstandes beim Genossenschafts-Vorstand Beschwerde eingelegt und erlauben uns Ihnen Abschrift derselben anbei einzureichen.