Volltext Seite (XML)
390 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 18. Bestrafte Zahlungsaufforderung. Wie leicht die energische Beitreibung einer Forderung den Beitreibenden selbst in Verlegenheit bringen kann, hat der Inhaber der Firma Oskar Sperling in Leipzig erfahren. Am 15. August kam der Buchdruckereibesitzer G. A. Ettling aus Kimberley in Südafrika zu Oskar Sperling und machte bei diesem Bestellungen in Höhe von 250 M. Im Verlaufe der Unterhaltung wünschte Ettling später die Fabrikräume anzusehen und in das Fabrikations geheimniss eingeweiht zu werden. Dabei betonte Ettling, die englische Geschäftsweise sei ihm in Fleisch und Blut über gegangen, sie sei auch der deutschen weit überlegen. Der Inhaber der Firma entgegnete, die Erklärung des Geschäftsgeheimnisses erfolge nicht so ohne weiteres, wenn Ettling sich aber zur Abnahme von Waaren im Betrage von 1000 M. verpflichte, wolle er sich dazu bereit finden lassen. Die Bestellung könne später von Kimberley aus geschehen, doch müsse Ettling die 1000 M. hinterlegen, oder einen Bürgen für diese Summe stellen. Dies wollte Ettling aber nicht. Am 16. August schrieb Ettling an die Firma Oskar Sperling, er sähe von der Bestellung ab. Hierauf richtete die Letztere an Ettling am 17. August einen Brief, in welchem sie ihm erklärte, Ettling habe für 250 M. Waaren fest bestellt, dieselben seien in Arbeit und zum Theil schon fertig, Ettling sei verpflichtet, die Waaren abzunehmen. Der Brief traf aber Ettling nicht mehr in seinem Leipziger Hotel, Oskar Sperling schrieb daher unterm 20. August an Ettling nach Berlin, wo er im Centralhotel abgestiegen war. Als er keine Antwort erhielt, wandte er sich an den Bruder Ettling’s in Mainz, der dort eine Weinhandlung besitzt. Dieser erwiderte, er hätte mit den geschäft lichen Unternehmungen seines Bruders nichts zu thun und könnte daher auch in der vorliegenden Sache nichts machen. Nun sandte die Leipziger Firma unterm 5. September einen energischen Brief an Ettling ins Centralhotel nach Berlin, in welchem sie ihm erklärte, dass, wenn er sich der Zahlungspflicht zu entziehen suche, sie in Leipziger, Berliner, Londoner und Mainzer Blättern vor ihm (Ettling) warnen und diese Warnung auch im »Inde pendent« von Kimberley, in der »Kölnischen Zeitung« und in einigen englischen Zeitungen veröffentlichen und sein (Ettling’s) unreelles Geschäftsgebahren in gebührender Weise brandmarken werde. Dieser, wie auch ein unterm 5. September geschriebener Brief blieben seitens Ettling’s ohne Antwort, wie er auch alle früheren Zuschriften unbeantwortet gelassen hatte. Die Firma Oskar Sperling erwirkte im September einen Arrestbefehl, der aber nicht vollstreckt werden konnte, da Ettling inzwischen Deutsch land verlassen hatte. Eine am 19. Oktober 1894 von Oskar Sperling im »Mainzer Anzeiger« veröffentlichte ’ Bitte um Mit- theilung des Aufenthaltes des Buchdruckereibesitzers Ettling aus Kimberley, der sich geschäftlichen Verpflichtungen entzogen habe, blieb erfolglos, dagegen erhielt der Inhaber der Firma von der Staats anwaltschaft die Mittheilung, dass Ettling ihn wegen versuchter Nöthi- gung angezeigt habe. Thatsächlich enthält auch der Brief vom 4. Sep tember den Thatbestand der Nöthigung, da die Firma in demselben dem Ettling mit dem Vergehen der Beleidigung (durch Brandmarkung des Geschäftsgebahrens) droht und ihr hierfür der Schutz des §193 (Wahrung berechtigter Interessen) nicht zusteht. Es wurde dann auch Anklage erhobengegen den Inhaber unddessenHandlungs- gehilfen D., der den in Frage kommenden Brief nach den Angaben des Geschäftsführers geschrieben, während der Firmen inhaber den Brief erst nach Fertigstellung gelesen hat. Auf Grund der eingehenden Beweisaufnahme wurden beide Angeklagte für schuldig befunden und der Inhaber der Firma zu 15 M., D. zu 5 M. Geldstrafe verurtheilt. Es wurde hierbei zu Gunsten beider Angeklagten erwogen, dass sie das Gebahren Ettling’s für wenig empfehlenswerth gehalten haben, da dieser lediglich in die Geschäftsgeheimnisse einzudringen trachtete, sie übrigens auch dadurch gereizt waren, dass Ettling sich auf keinen der an ihn gerichteten Briefe zu einer Antwort verstanden hat. (Leipziger Tageblatt). Flesche & Sabin, BERLIN N.O., Chromo-, Glace- und Buntpapier-Fabrik, fabriziren als Speolalltäten: Chromopapiere and Chromooartons für Buntdruck präparirt, Umdruokpaplere, Abzlehpaplere, weisse und farbige Glaopaplere und Natur-Carton-Paplere. HANS REISERT, KÖLN. Zweigniederlassung: Leipzig, König Johann - Strasse 4. 71423] Abteilung I. meg Dampfarmaturen: •1 Hähne mit Schmiervorrichtung D. R.-P. Nr. 23535. Wasserstandshabnköpfe,Probir- u.Durchgangshähne selbstdichtender Stopfbüchs- und gewöhnlicher Konstruktion in äusserst solider und mit tangentialer Einströmung. Diese schmierbaren Hähne gehen stets spielend leicht, halten dichter und sind dauer hafter als gewöhnliche Hähne. — Bereits über 300000 Hähne verkauft. kräftiger Ausführung. Absperr- und Speiseventile in solidester Ausführung. Wasserabscheider Condenswasser-Ableiter Ausführliche Prospecte stehen frei zur Verfügung. mit Ausdehnungsrohr. D. R.-P. Bewegliche Schutzglas- Vorrichtung, wobei ein Springen derselben beim Bruch des W asserstands- glases ausgeschlossen ist. Bitte, verlangen Sie bei Bedarf in Briefumschlägen, Musterdüten, Samentaschen, Anhänge - Etiquetten, Mappen oder Trauerpapierwaaren unsere reichhaltige Mustercollektion, die wir unberechnet und portofrei versenden. [74830 Specialität: „ CxtraformateP Uns unbekannte Firmen belieben Referenzen aufzugeben. Actiengesellschaft Couvertfabrik Konstanz & Emmishofen in Konstanz. Verpackungsbandeisen in Rollen • fabriziren Friedr. Boecker, Ph. Sohn & Cie. in Mohenlimburg, Westf. [71168