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306 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 10. Briefkasten. Anonyme Anfragen bleiben unberticksichtigt. 868. Frage: Wodurch bildet sich der viele Schaum beim Schleifen von gedämpftem Kiefernholz? Der Schaum kommt also unmittelbar vom Schleifer mit dem Stoff, und sieht öfters wie Seifenschaum aus. In diesem Zustande sortiren die Apparate sehr schlecht, und dann läuft auch der sehr verdünnte Stoff sehr oft über die Pappenmaschinen hinweg, weil der Schaum das Wasser nicht durch den Cylinder lässt. Antwort: Wir kennen diese Erscheinung nicht und bitten um Mittheilung darüber seitens erfahrener Fachgenossen. Wir können nur annehmen, dass frisches noch vollsaftiges Holz zum Schleifen verwendet wurde, und dass der Schaum aus dem Saft entstand. 869. Frage: Wir sind in der Lage grössere Quantitäten Kaliko zu besseren Buchdecken verarbeiten zu müssen. Es ist uns viel daran gelegen, über den Unterschied zwischen englischem und deutschem Erzeugniss belehrt zu werden. Welches wird nun hauptsächlich zu Buchdeckenzwecken verarbeitet, und welches sind die Vortheile des bevorzugten Erzeugnisses bez. die Nachtheile des weniger gern verarbeiteten? Antwort: Sie finden Ihre Frage zum grösseren Theile beantwortet in dem im Jahrgang 1894, Nr 84, Seite 2687 ent haltenen Aufsatz »Buchbinderkaliko-Trust«. Die dort nieder gelegte Thatsache, dass dieser mit grossen Mitteln arbeitende Trust es nothwendig fand, mit einer deutschen Fabrik ein Schutz- und Trutzbündniss abzuschliessen, um gegen die übrigen um so leichter einen geheimen Vernichtungskampf ins Werk setzen zu können, sollte Beweis genug sein, dass der deutsche Kaliko selbst als Durchschnittsleistung dem englischen so gut wie ebenbürtig ist. Da es sich bei diesem Kampf darum handelt, dem deutschen Kaliko alle grosshändlerische Nachfrage abzuschneiden, so liegt schon hierin ein starker Beweis, dass die englische Industrie das Bewusstsein ihrer Ueberlegenheit eingebüsst hat. Thatsächlich kann sich diese letztere nur noch auf einige vereinzelte Vortheile beziehen, die sie dem deutschen Mitwerb gegenüber vermöge ihrer viel älteren Erfahrung im Ausrüsten und Färben gewisser Schattirungen voraus haben mag. Ueberdies ist der Ausdruck »Englisch Kaliko« auch viel zu allgemein gehalten. Buchbinder auf dem europäischen Festland haben, ohne genügend unterrichtet zu sein, einfach durch Londoner Kommissionäre, die auch nicht sehr viel davon verstanden, englisch Kaliko einkaufen lassen, der so geringwerthig ausfiel, dass dagegen der deutsche Kaliko aus seiner Kindheitsperiode füglich Stand halten konnte. Die Frage hat längst aufgehört eine Qualitätsfrage zu sein. Geld, Vorurtheil und die dem Deutschen eigene Vorliebe für das Fremde haben mehr damit zu thun, ebenso die Sucht kleiner Buchbinder, »direkt« einzukaufen, selbst wenn ihr Bedarf drei Stücke im Monat nicht übersteigt. 870. Frage: In den Bemerkungen zu dem Aufsatz des Herrn Kirchner über Heissschleiferei in Nr. 3, Seite 63 der Papier- Zeitung, sprechen Sie von Einrichtungen, deren man sich in Amerika zum genauen Messen pachtweise abgegebener Wasser kräfte bedient. Vielleicht haben Sie die Güte, durch den Brief kasten bekannt zu geben, wo man etwas Näheres über diese Ein richtungen erfahren könnte; denn vielleicht liessen sie sich auch hierzulande manchmal mit Vortheil an wenden. Antwort: Die Einrichtungen sind in Holyoke, Mass., von der Holyoke Water Power Co. geschaffen worden und bestehen aus einer Turbinenkammer, wo jede zu diesem Zweck eingesandte Turbine auf Wasserverbrauch, Triebkraft usw. geprüft wird. Bezahlung erfolgt nach bestimmten dafür festgesetzten Taxen. 871. Frage: Ich fertige seit etwa 11/3 Jahren den sogenannten »Dokumenten-Ordner«, eine Mappe im Reichsformat mit 12 Taschen, die am erweiterungsfähigen Rückenfalz befestigt sind, in zwei Ausgaben, Papier fest Melisstoff und Skytogen. Der von früher vorhandene Schutz dieses Artikels ist bisher nicht erneuert worden, trotzdem ich recht grossen Erfolg im Absatz erzielte. Es haben nun neuerdings mehrere Fabrikanten Nachahmungen gebracht unter ähnlicher Bezeichnung, welche ich bisher unbeachtet liess. Jetzt erfahre ich nun, dass eine Firma hier sich diese Nach ahmung hat schützen lassen. Ich bitte nun um Auskunft: 1. Können mir deshalb bei der weiteren Fabrikation Hindernisse in den Weg gelegt werden, und wie ist solchen am besten vorzubeugen? 2. Ist es räthlich bez. möglich für meine Arbeit auch jetzt noch den Gebrauchsmusterschutz nachzusuchen, und wie habe ich solches zu besorgen? 3. Welche Kosten verursacht der G. M. Sch.? Antwort: Zu 1. Wenn Sie den erwähnten Dokumenten- Ordner zuerst verfertigt und in den Handel gebracht haben, so können Ihnen durch einen nachträglich, einem Andern ertheilten Gebrauchsmuster- oder Patentschutz bei der Fabrikation keine Hindernisse bereitet werden. Sie können auch gegen den Inhaber des G.-M.-Sch. auf Löschung des Gebrauchsmusters klagen. Zu 2. Da Ihre Mappe längst im Handel und dadurch offen kundig benutzt ist, so hat es für Sie keinen Zweck, jetzt noch Gebrauchsmusterschutz zu beantragen, da Jedermann gegen Sie auf Löschung des Gebrauchsmusters klagen könnte. Zu 3. Bei der Anmeldung des Gebrauchsmusters sind 15 Mark zu entrichten. Der dafür gewährte Schutz dauert 3 Jahre. Vor Ablauf dieser 3 Jahre kann durch eine weitere Zahlung von 60 Mark der Schutz noch um 3 Jahre verlängert werden. Eine weitere Verlängerung ist im Gesetz nicht vorgesehen. 872. Frage: Ich sende Ihnen einliegend ein Muster von einem Packpapier, welches nach Angabe eines Kunden durch Behandlung mit Oel wasserdicht gemacht sein soll und die damit verpackten Waaren vor dem Rosten unbedingt schützt. Da ich die Herstellung dieses Papieres nicht kenne, so möchte ich Sie bitten, mir im Briefkasten möglichst genaue Auskunft darüber zu geben. Antwort: Sie finden auf S. 836, Jahrg. 1894, ein Verfahren beschrieben, nach welchem sich Papier durch Behandlung mit einem Gemisch von schwer- und leichtflüchtigen Kohlenwasser stoffen, die durch Destillation des Erdöls erhalten werden, wasser dicht und rostschützend machen lässt. Ob das uns gesandte Muster auf diese Weise hergestellt wurde, können wir nicht sagen. 873. Frage: Bin ich verpflichtet, für einen Wechsel, welcher an dem Verfalltage mir nicht vorgezeigt wurde, da ich abwesend war, und der Wechsel doch protestirt wurde, die Kosten zu zahlen? Der fragliche Wechsel wurde mir s. Z. avisirt und auch von mir zum Einlösen am Verfalltage vorgemerkt. Ich erwartete am Verfall tage die Vorzeigung, was aber bis nachmittags zwei Uhr nicht geschah, denn so lange war ich zu Hause und glaubte, dass der Wechsel am nächsten Tage vorgezeigt würde. Wie war ich aber erstaunt, als am nächsten Tage schon in aller Frühe der Gerichts vollzieher kam und mir auf meine Frage was er wünsche, erklärte, er hätte einen Wechsel zum Proteste. Ich sagte dem betreffenden Vollstreckungsbeamten, dass fraglicher Wechsel mir nicht vor gezeigt worden sei und fragte, wer den Wechsel in Händen hätte, worauf ich erfuhr, die Post hätte ihn, und er müsste, da die Annahme verweigert worden sei, protestirt werden. Auf erfolgte Nachfrage meinerseits bei meinem Dienstmädchen erfuhr ich, dass der Brief bote den Tag vorher gegen drei Uhr nach mir gefragt und als er erfahren hatte, dass ich nicht zu Hause sei, ohne irgend was zu bemerken fortgegangen war. Auf meine Reklamation auf dem hiesigen Postamte wurde mir folgender Bescheid: »Da der bestellende Bote die Vorzeigung des Postauftrages an Sie sowohl, wie auch an Ihre werthe Frau Gemahlin (als Bevollmächtigte) vergebens versucht hatte, war es demselben auf Grund der über die Wahrung des Postdienstgeheimnisses bestehenden Dienst vorschriften verboten, Ihrem Dienstmädchen oder einer sonst bei Ihnen bediensteten Persönlichkeit von seiner amtlichen Thätigkeit in Ihrem Hause weitere Mittheilung zu machen. Postaufträge, welche wie der hier in Rede stehende sofort zum Protest bezeichnet sind, müssen unverzüglich, auch wenn es dem bestellenden Boten — gleichviel aus welchem Grunde — bei dem ersten Versuche nicht gelungen ist, den Postauftrag zur Vorzeigung zu bringen, insbesondere also auch dann, wenn der Empfänger verstorben, verzogen, verreist, nicht anzutreffen oder garnicht zu ermitteln ist, an die zur Protestaufnahme befugte Person weitergegeben werden«. Antwort: Da Sie die Verpflichtung zur Einlösung des Wechsels anerkennen, so hatten Sie dafür zu sorgen, dass derselbe auch in Ihrer Abwesenheit während der Geschäftszeit angenommen wurde. Sie haben dies nicht gethan und müssen die Kosten der Versäumniss, d. h. die des Protestes tragen. 874. Frage: Kennen Sie ein Verfahren zur Herstellung von einliegend bemustertem Papier? Dasselbe ist durch Imprägniren wasserdicht gemacht. Antwort: Die eingesandte Probe scheint pergamentirt, d. h. mit Schwefelsäure wasserdicht gemacht zu sein.