Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 20.1895,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189500106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18950010
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18950010
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 20.1895,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 6. Januar 33
- Ausgabe Nr. 3, 10. Januar 61
- Ausgabe Nr. 4, 13. Januar 89
- Ausgabe Nr. 5, 17. Januar 121
- Ausgabe Nr. 6, 20. Januar 153
- Ausgabe Nr. 7, 24. Januar 181
- Ausgabe Nr. 8, 27. Januar 213
- Ausgabe Nr. 9, 31. Januar 245
- Ausgabe Nr. 10, 3. Februar 277
- Ausgabe Nr. 11, 7. Februar 309
- Ausgabe Nr. 12, 10. Februar 337
- Ausgabe Nr. 13, 14. Februar 369
- Ausgabe Nr. 14, 17. Februar 401
- Ausgabe Nr. 15, 21. Februar 433
- Ausgabe Nr. 16, 24. Februar 465
- Ausgabe Nr. 17, 28. Februar 497
- Ausgabe Nr. 18, 3. März 529
- Ausgabe Nr. 19, 7. März 561
- Ausgabe Nr. 20, 10. März 593
- Ausgabe Nr. 21, 10. März 625
- Ausgabe Nr. 22, 17. März 659
- Ausgabe Nr. 23, 21. März 693
- Ausgabe Nr. 24, 24. März 725
- Ausgabe Nr. 25, 28. März 757
- Ausgabe Nr. 26, 31. März 789
-
Band
Band 20.1895,1-26
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Magnesiasulfitzellstoff. Erwiderung auf die Veröffentlichungen auf Seiten 3242. 3143 und 3039, Jahrgang 1894. Auf Seite 3242, Jahrgang 1894 dieses Blattes greift Herr J. Dorn mich in einer Weise an, welche bei ihrem Ton eine Erwiderung vollständig ausschlösse, wenn nicht ein Stillschweigen anders ausgelegt werden könnte. Ich sehe mich deshalb gezwungen, das Schriftstück Punkt fiir Punkt zu widerlegen, indem ich die persönlichen Angriffe als keiner Erwiderung würdig übergehe. Ich habe es mir zum Grundsatz gemacht, solche Auseinandersetzungen auf Grund des Studiums der bisherigen Veröffentlichungen und, soweit sie von grösserer Bedeutung sind, nur allein auf Beweise gestützt zu machen, und auch die letzteren möglichst der Oeffentlichkeit zu übergeben, damit jeder Leser sich selbst ein Urtheil bilden kann. Die Verfasser solcher Artikel, wie die der Herren Ekman und Dorn, würden dieselben als voll ständig überflüssig erkennen, sobald sie in gleicher Weise verfahren würden. Zunächst ist Herrn Dorn selbst nicht einmal das Sulfitverfahren bekannt. Er weiss nicht, dass das Sulfitverfahren auf der Benutzung schwefligsaurer und nicht unterschwefligsaurer Salze beruht. (S. den Schluss seines Artikels.) Herr Dorn giebt ferner an, dass meine früheren Patente von einfachen Kalkkochungen handeln. Wenn ihm chemische Kenntnisse zu Gebote ständen, so hätte er aus diesen Patenten entnehmen müssen, dass dieselben für die Erzeugung von Sulfitzellstoff genommen wurden, denn es wurde verwendet schwefligsaurer Kalk mit Wasser versetzt unter Zusatz von so viel Säure, bis Alles sich löste. Jeder Sachverständige wird nun Herrn Dorn angeben, dass zuerst hierdurch doppeltschwefligsaurer Kalk und dann freie schweflige Säure entsteht, sobald ein starker Ueberschuss von Salzsäure hinzukommt. Es sind demnach die Kochungen mit diesem Körper chemisch die gleichen, wie mit dem doppeltschwefligsauren Kalk und haben mit einem Kalkverfahren nichts zu thun. Es ist hierbei zu bemerken, dass der Prozess der Zersetzung des schwefligsauren Kalkes den grossen Vortheil bietet, dass hierbei mit viel konzentrirteren Lösungen gearbeitet werden kann. Der hohe Preis der Herstellung dieser Lösungen und sonstige Schwierigkeiten hierbei veranlassten mich, nach einem andern Verfahren zu suchen. Herr Dorn wird hieraus ersehen, dass meine älteren Patente auch solche für das Sulfitverfahren sind. Es geht ferner aus meinen Veröffentlichungen hervor, dass ich für mich nicht in Anspruch nehme und auch nicht nehmen kann die Versuche, welche Tilghman in seinen Patentschriften niedergelegt hat, dass ich aber das, was in diesen Patentschriften nicht steht, und was ich neu heraus gefunden habe, für mich in Anspruch zu nehmen das Recht habe. Hierzu gehört, dass er nicht Sulfitzellstoff dargestellt hat. Ein Beweis dafür, dass von mir vor November 1876 diese Darstellung stattgefunden hat, ist in der Papier-Zeitung Jahrgang 1893, Seite 3048, Absatz 6, gebracht, dagegen ist bis jetzt kein Beweis geführt worden, dass Sulfitzellstof von anderer Seite früher als von mir dargestellt wurde. Tilghman ist auch bei weitem nicht der erste, der, wie Herr Dorn anzunehmen scheint, mit schwefliger Säure Holz aufgeschlossen hat; es geschah dies schon lange vor ihm. Der Begriff des Zellstoffs scheint Herrn Dorn nicht klar zu sein. Er sagt von mir, ich «mache merkwürdiger Weise Unterschiede zwischen Sulfitzellstoff und Cellulose.« Wenn ich einen solchen Unterschied gemacht hätte, so wäre dies mit vollständigem Recht geschehen, denn Cellulose oder Zellstoffist der allgemeine Ausdruck für eine Verbindung, welche durch verschiedene Verfahren hergestellt werden kann, während der Sulfitzellstoff nur durch das Sulfit verfahren hergestellt wird. Dieser Unterschied ist aber in meinen dies bezüglichen Auslassungen nicht in Frage gekommen, sondern nur der Unterschied zwischen dem Sulfitstoff, d. h. einem Stoff, der noch nicht fertige Cellulose, sondern ein Halbprodukt ist, und fertigem Sulfitzellstoff. Vollständig unverständlich ist der Satz: »Der erste deutsche Dar steller von Sulfitzellstoff ist nach dem D. R. P. Nr. 4179 Herr Professor Mitscherlich«; denn in keiner Weise hängt doch die Gewährung eines Patentes mit der ersten Fabrikation zusammen, ja nicht einmal die Anmeldung eines solchen und noch viel weniger die eines Zusatzpatentes, auf welches letztere Herr Dorn Bezug nimmt. Ausserdem sei bemerkt, dass mein Hauptpatent, das mein Sulfitverfabren im wesentlichen enthält, nämlich das als D. R. P. die Nummer 4178 bekam, im Februar 1875 in Sachsen ertheilt und das Zusatzpatent im Januar 1878 angemeldet wurde. Was hat nun die Citation des Jahres 1879, des Jahres der Ertheilung des Zusatz patentes mit der ersten Darstellung zu thun? Wenn Herr Dorn einen Stoff von Ekman früher als aus meiner Fabrik verarbeitet hat, so ist es doch ein seltsamer Schluss, wenn er sagt, dass mein Sulfitzellstoff später in den Handel gebracht wäre als Ekmans, was er doch wohl sagen wollte. Herr Dorn kann doch nicht behaupten, dass er jede Cellulose, welche verkauft wurde, zuerst verarbeitet hat. Es ist bereits bewiesen — s. Papier-Zeitung Jahrgang 1893, Seite 3048 — und nicht widerlegt, dass Ekman nicht früher als im Jahre 1878 Cellulose, und zwar in Lachendorf, fabrikmässig verarbeitet hat. Herr Dorn und ein Ungenannter auf Seite 3039, Jahrgang 1894, geben ungefähr dieselbe Zeit an, der letztere Herbst 1878. Bei dieser Gelegenheit muss bemerkt werden, dass Mittheilungen von Jemand, der nicht mit seiner Person für die Richtigkeit seiner Angaben eintritt, keine Berücksichtigung verdienen, also auch diese Angaben des Ungenannten keine Beweiskraft haben. Zu der Bemerkung des Herrn Dorn über den erfolgreichen Darsteller gebe ich an, dass schon im Jahre 1874 Papier aus meinem Stoff fabrizirt wurde, s. Payier-Zeitung Jahrgang 1893, Seite 1673 2. Spalte, 3. Absatz; dass ich also schon in diesem Jahre »erfolgreicher Darsteller« von Sulfit cellulose war. Es ist hiermit als unrichtig bewiesen, dass Ekman »in Deutschland seinen Zellstofferzeugnissen Eingang zu verschaff n suchte, ehe Herr Professor Mitscherlich überhaupt ein Sulfitzellstoffpatent (1875) hatte«; denn Herr Dorn wird wohl nicht behaupten wollen, dass Ekman schon im Jahre 1874 seinem Zellstoff in Deutschland Eingang zu ver schaffen suchte. Ferner wurde, wie ich Papier-Zeitung 1893 S. 1674 2. Spalte, letzter Absatz durch vorgelegte Rechnungen bewiesen habe, im Jahre 1876 in regelmässigen Lieferungen von mir Zellstoff verkauft. Die weitere Behauptung, dass mein Stoff 1881 nicht gut gewesen wäre, wird wohl am besten äusser durch frühere Beweise durch die Thatsache widerlegt, dass ich von allen Seiten gedrängt wurde, mein Verfahren zu verkaufen, dass meine Fabrik in Münden die Aufträge auf Zellstoff nie bewältigen konnte, und ferner durch das Zengniss des Herrn Dorn selbst, welcher am 9. Dezember 1881 Zellstoff aus meiner Fabrik zum Preise von 40 M. erhalten hatte (Faktura vom 25. Januar 1882 an Henkel & Dorn), denn er schreibt am 7. Mai 1882 an den Unterzeichneten:».... Ihr Ab nehmer bleiben wir nach wie vor sehr gern, da wir mit der Cellulose ganz zufrieden sind «. Hieraus, besonders bei dem Preise von 40 M., geht wohl zur Genüge die Brauchbarkeit und Güte meiner Cellulose hervor, besonders Ekman gegenüber, dessen Stoff, wie er selbst angiebt, sich nur schwer Eingang verschaffen konnte. Ueber den Werth der Ekman’schen Cellulose bemerke ich, dass weder Eppen noch Alfeld-Gronau dauernd diese Cellulose bezogen haben, sondern aus meiner Fabrik anfangs Cellulose bezogen und dann mein Verfahren käuflich erworben und Fabriken nach demselben eingerichtet haben. Sehr eigenthümlich ist der Satz des Herm Dorn: »Wenn Herr Professor Mitscherlich sagt, er habe neben Ekman die Sulfitcellulose praktisch her gestellt, so wollen wir ihm unbekümmert um die Priorität die Ehre lassen«. Was nun die Sache selbst anbetrifft, so werde ich nie Herrn Ekman irgend welche Verdienste, die bewiesen sind, streitig machen, aber ich kann unmög lich Zugeständnisse machen, um einem Herrn Dorn und andern Herren, welche mit ihm in Beziehung stehen, gefällig zu sein. Herr Dorn bezeichnet sich ausserdem als unbetheiligten Beobachter; nach dem Inhalt dieses Schrift stückes ist dies unmöglich der Fall. Es scheint aber aus demselben weiter hervorzugehen, dass er nicht für sich geschrieben, sondern im Interesse von mehreren Herren, welchen er seine Mittheilungen zum Theil verdankt, und welche solche Druckschriften in Prozessen stets gegen mich verwerthen. Es geht dieser Zusammenhang äusser aus der eben erwähnten Stelle, wo er im Namen mehrerer Personen spricht, deutlich noch aus der Stelle hervor, wo er sagt: »Er, Ekman, hat jedoch nicht verstanden, wie Herr Professor Mitscherlich, einträgliche Kontrakte zu machen und seinen Cessionaren die Arbeit zu überlassen«, sowie aus Mittheilungen, die er nur durch solche Verbindungen erhalten haben kann. Ueber den Inhalt der angegebenen Stelle sagt der vom Gericht beeidigte Sachverständige Professor Stohmann in seinem Gutachten vom 19. September 1893 S. 5 Folgendes: » . . . Da gegen war durch die Einrichtung und den Betrieb der Mündener Sulfit cellulosefabrik des Professor Mitscherlich der augenscheinliche Beweis geliefert, wie ein Unternehmer es anzugreifen habe, um zu dem für ihn naturgemäss in erster Linie stehenden Ziel eines lukrativen Fabrikations betriebs zu gelangen, und es muss hervorgehoben werden, dass eine ganz aussergewöhnliche technische Gestaltungskraft dazu gehört hat, um so wie es hier von Professor Mitscherlich geschehen ist, die Anlage und den Betrieb einer solchen Fabrik bis ins Einzelnste hinein praktisch durchzubilden und zwar in einer Weise, die in den wesentlichen Theilen noch heute unüber troffen dasteht«. Was ferner die Einträglichkeit der Kontrakte mit den genannten Herren anbetrifft, so erlaube ich mir dem Herrn Dorn mitzutheilen, dass die Summe, welche ich hierfür in Deutschland eingenommen habe, über schritten wird durch die Ausgaben, welche die unendlichen Prozesse ver ursachten, und dass ich hundertfach bereut habe, dem Drängen zum Verkauf des Verfahrens nachgegeben zu haben. Eine Ausbeutung meines Verfahrens in grossartigem Maassstabe meinerseits hätte mir alle die kolossalen Unan nehmlichkeiten, welche die Verkäufe mit sich gebracht haben, erspart und mir ganz andere Einkünfte gebracht als ich je von den Cessionaren erhalten werde. Das, was Herr Dorn in seinen drei Schlusssätzen angegeben hat, dürfte wohl hinreichend durch Vorstehendes widerlegt sein, sodass hierauf nicht weiter einzugehen nöthig ist. Ich nehme Gelegenheit auf die auf S. 3143 von Herrn Ekman erwähnte Beschreibung der Behandlung der Magnesiacellulose zurückzugreifen und überreiche eine Abschrift derselben Beschreibung der Red. d. Bl. in französischer Sprache. (Die Beschreibung liegt bei uns zur Einsicht auf. — D. Red.) Das Original davon befindet sich in der Gerichts schreiberei in Naumburg und wurde von den Käufern meines Verfahrens zur Ver- werthung in einem Prozess gegen mich dem Gericht übergeben. Die Redaktion wird bestätigen können, dass in dieser Schrift nirgends von Cellulose die Rede ist und auch nie von einer Bleichbarkeit des Stoffes durch Chlorkalk. Im Jahre 1878 machte die Bleichung mit Chlorkalk Herrn Ekman noch Schwierigkeiten. Mehr Beweise für das Halbprodukt des Herrn Ekman in früheren Jahren als die erbrachten dürften wohl nicht erforderlich sein. Zugleich muss bemerkt werden, dass die Beschreibung von 1876 wohl gedruckt, jedoch nie veröffentlicht war. Es war dem Unterzeichneten, wie er schon früher angegeben, nicht möglich, sich ein solches Exemplar durch den Buchhandel, den Drucker oder sonst wie zu verschaffen. Die Exemplare befanden sich im Privatbesitz des Herrn Ekman. Wenn etwas gedruckt wird, wird es hiedurch noch lange nicht veröffentlicht. Infolge der vorstehenden längeren Auseinandersetzungen bin ich im Stande, auf die auf S. 124 ds. Jahrg. befindlichen nachträglichen Mit theilungen des Herrn Ekman in einer der nächsten Nummern nur ganz kurz zu erwidern. A. Mitscherlich.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)