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Papier erhalten, das die grösste Sicherheit gegen Fälschungen bietet, weil man dieses Papier nur auf der Papiermaschine herstellen und sich mit Leichtigkeit jederzeit mittels der Reagentien, die von Jedem leicht zu erlangen sind, überzeugen kann, das Originalpapier vor sich zu haben. Gerade diesen letzteren Punkt betrachte ich als einen sehr wichtigen Sicherheitskoeffizienten bei der Herstellung solcher Papiere, welche zur Anfertigung von Werthpapieren Verwendung finden sollen. Adolf Cohn. Anm. d. Red. Das Publikum, d. h. auch der Bauer und Arbeiter, soll nach Vorstehendem mit Reagentien die Echtheit der Werth- papiere prüfen, d. h. es soll ein Verständniss und eine Sach- kenntniss beweisen, die man nicht voraussetzen darf. Das Wilcox- Papier, auf welches seit vielen Jahren die Reichsbank- und Preussischen Noten gedruckt sind, bedarf keiner Reagentien zur Feststellung der Echtheit. Jeder Bauer kann sich von derselben überzeugen, wenn er nur mit einer Nadel eine der lokalisirten Fasern aushebt. Dabei sieht er sofort, ob dieselben nur auf gedruckt oder zwischen zwei Blätter geklebt, also gefälscht sind, während sie im echten Papier obenauf eingebettet sein müssen, wie es nur durch Herstellung auf der Papiermaschine möglich ist. Die Behörden haben wiederholt für Beibehaltung dieses Papiers entschieden, welches bis jetzt allen Fälschungs-Versuchen widerstanden hat. Aneignung fremder Kundschaft. Von unserem rechtskundigen Mitarbeiter. In Nr. 69 S. 2192, Nr. 71 S. 2255, und Nr. 73 S. 2318 v. Jhrgs. war der Fall erörtert, dass Jemand sich fälschlich als Reisender eines Fabrikanten bei dessen Kunden ausgab und daraufhin eine Bestellung auf eine vom Fabrikanten hergestellte Waare erhielt, welche dann von dessen Konkurrenten geliefert wurde. Die Frage, ob darin ein Betrug oder Betrugsversuch liege, musste verneint werden, weil der Fabrikant kein klagbares Recht gegen den Kunden auf Abnahme der Waare hatte, und eine Vermögens beschädigung nicht vorlag. Dies entsprach der seitherigen festen Rechtsprechung der Gerichte. Neuerdings hat sich jedoch eine freiere Auffassung des Eigen thums an einer Kundschaft Anerkennung verschafft, und der dritte Strafsenat des Reichsgerichts hat im Urtheile vom 22. Oktober 1894 (Zeichen 2694, 94) in einem ähnlichen Falle wegen Betruges gestraft aus folgenden Gründen: »Dem Bestehen eines festen Kundschaftsverhältnisses wird im geschäftlichen Leben ein besonderer Vermögenswerth beigelegt, und es wird als ein Eingriff in das aktuelle Vermögen des Ver käufers, als eine Beschädigung seines Vermögens betrachtet, wenn ein Dritter in dieses Kundschaftsverhältniss eingreift und dessen weitere Bethätigung beeinträchtigt oder zerstört. Gegen diese, auf einer zutreffenden Würdigung gewöhnlicher Erscheinungen des Verkehrslebens beruhende Auffassung darf sich das Recht nicht schlechthin ablehnend verhalten, und es wird jedenfalls dann einen derartigen unberechtigten Eingriff als eine Vermögens beschädigung für den bisherigen Lieferer, und zwar im juristischen Sinn, in sich schliessend anerkennen, wenn die besonderen that- sächlichen Umstände des zur Entscheidung stehenden Falles den Schluss rechtfertigen, dass auch in diesem Falle der Käufer die Waare, deren er bedurfte, von seinem bisherigen Lieferer käuflich bezogen haben würde, wenn nicht der Dritte dies widerrechtlich verhindert hätte. Denn in einem solchen Falle kann sehr wohl gesagt werden, dass der Gewinn, der dem Verkäufer aus der Erfüllung des fraglichen Geschäfts erwachsen wäre, ihm von selbst und sicher zugefallen sein würde, wenn nicht das widerrechtliche Handeln des Dritten dazwischen getreten wäre. Ein solcher Gewinnentgang erfüllt aber den juristischen Begriff der Vermögens beschädigung. Es handelt sich dabei nicht um die Vereitelung eines nur gehofften künftigen Gewinnes«. Zoll auf Federhalter und Stahlfedern. 23. Januar 1895. Gestatten Sie mir, die in Nr. 3. der Pap.-Ztg. angeführten Zollsätze bei der Einfuhr dahin zu berichtigen, dass Stahlschreibfedern in Oesterreich Ungarn allerdings einige Zeit einem Zollsatz von 50 Gulden die 100 kg unterworfen waren, derselbe jedoch seit Abschluss des deutsch-österreichischen Handelsvertrages auf 30 Gulden die 100 kg ermässigt worden ist. S. L. Pergamentpapier. Zu dem Aufsatz in Nr. 92 v. Jhrgs. erlaube ich mir einige Winke zur Fabrikation, abweichend von den Angaben des Herrn Moritz Lotter, zur Kenntniss zu bringen. Die käufliche, 66° B starke Schwefelsäure wird in mit Blei ausgelegtem, in Figg. 1 und 2 in Auf- und Grundriss skizzirtem Holzkasten a, welcher in einem zweiten grösseren b steht, durch Vermischen mit Wasser auf 58 bis 60° Bä verdünnt. Durch Umlauf frischen Wassers zwischen den beiden Kasten wird beständig gekühlt; der innere Holzkasten ist mit vielen Löchern, welche bis zur Bleiverkleidung reichen, versehen, damit die Kühlung schneller vor sich geht und nicht zu viele Kühlkästen für grösseren Betrieb benöthigt werden. Die Kühlzeit beträgt etwa 6 bis 10 Stunden bei einem Kasten-Inhalt von 4 bis 500 kg Säure und je nach Jahreszeit. Fig. 1. n Fig. 2. Aus dem Kühlkasten wird die Säure durch Bleirohre zum Pergamentirkasten geleitet, die Säureleitung ist mit Quetsch- oder Steinguthähnen versehen. Das Kühlen und Aufbewahren in Thonkrügen ist deren leichter Zerbrechlichkeit wegen sehr gefährlich, und solche Krüge müssten in sehr grosser Anzahl für eine mittlere Anlage vorhanden sein. Auch besitzt nicht jede Fabrik genügend Eis zur Kühlung, ausser dem muss die im Pergamentirkasten verbrauchte Säure beständig zugelassen werden, um gleiche Höhe der Säure im Kasten zu halten, was wesentlich zur Fabrikation von gleichmässigem klarem Pergament dient. Der Pergamentirkasten A besteht nach beistehender Fig. 3 wieder aus doppelten Behältern, deren innerer mit Blei aus- Fig. 3. geschlagen ist. Zur Führung des Papiers dienen Glasstäbe G und als Säureabstreicher Blei- oder Hartgummistäbe B, welche die überschüssige Säure wieder in den Kasten zurück leiten. Das rohe Papier muss in einem Ständer gelagert sein, welcher Bremsvorrichtung ähnlich der bei Aufrollvorrichtung an Papier maschinen erhält, um Zuckungen in der Papierbahn zu ver hüten, damit das Papier nicht unregelmässig in der Säure verweilt und dabei verbrennt. Aus dem Pergamentirbade gelangt das Papier in einen mit Bleischlange E versehenen Wasserkasten D, dessen Wasser die dem Papier noch anhängende Säure so lange aufnimmt, bis das Gemisch von Wasser und Säure etwa 25 bis 30° Bä zeigt. Die Bleischlange hat den Zweck, das Säuregemisch zu kühlen und wird mit dem überschüssigen Wasser des Waschkastens K gespeist. Ueber dem Wasserkasten D sind zwei Gummiwalzen EG gelagert, welche den Zweck haben, den letzten Rest von schon schwacher Säure vollends abzupressen, damit möglichst wenig in den Waschkasten gelangt. Das Drehen der Papierbahn von Hand ist bei diesem Ver fahren durchaus nicht zweckmässig, weil eine regelmässige Geschwindigkeit damit nicht erzielt werden kann, und infolge dessen das Pergament wellig in der Durchsicht erscheinen und bei dünneren Sorten viel Ausschuss entstehen würde. Der