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PAPIER-ZEITUNG. Nr. 6. breiten, etwas geneigten Rinne, sondern er bedarf mechanischer Nachhilfe; er ist so steif, dass im Holländer das Rührscheit darin steht. Ich folgerte nun, dass der heissgeschliffene Stoff sich in mindestens dreissigfacher Verdünnung befinden müsse. Ferner nahm ich von natürlicher Fabrikationswassertemperatur bis heiss einen Temperaturzuwachs von 45° C. an. Für solche Erwärmung der dreissigfachen Wassermenge, die ja sehr gering bemessen ist, müssten sich thatsächlich 572400 mkg mechanische Arbeit in Wärme umwandeln, also 11/2mal so viel als beim Kaltschleifen Alles in Allem daraufgeht; hierzu käme die Arbeit des mechanischen Zerfaserns der Holzklötze. Nun sieht man deutlich, dass mit willkürlichen Annahmen und mit Erschöpfen von Möglichkeiten nichts zu erreichen ist. Um zu richtigen Schlussfolgerungen zu kommen, muss man wirklich beobachtete Thatsachen den Berechnungen zu Grunde legen können. Beobachtungen und Versuche lassen sich aber nur in dazu geeigneten Schleifereien machen. Bietet ein Schleifereibesitzer hier in der Nähe Gelegenheit, eingehende Versuche zu machen, so würde ich sehr gern im Interesse der Sache unentgeltlich dabei mitwirken, auch vielleicht die nöthigen Messapparate dazu beschaffen können. Ein mir befreundeter Fachmann machte noch darauf auf merksam, dass man in einigen Schleifereien Norwegens das Holz vor dem Schleifen in Gefässe oder Kammern einsetze und es darin ungespannten Dämpfen (etwa abgehenden Dämpfen einer Auspuff-Dampfmaschine) aussetze. Ob man dabei eine Erwärmung oder ein Austreiben von Harzen, Säften usw. bezwecke, und ob das Schleifen dadurch erleichtert werde, konnte der betreffende Herr nicht bestimmt angeben. Vielleicht kann hierüber ein Leser d. Bl. Aufschluss geben. Ernst Kirchner. Mitscherlich contra Ekman. Wir erhalten von Herrn C. D. Ekman in Northfleet, Kent., eine längere Zuschrift in Antwort auf Professor Mitscherlich’s Ausführungen in Nr. 89 des vorigen Jahrganges, aus welcher wir die hauptsächlichen Punkte, in freier Uebersetzung, wiedergeben: Die Fabrik in Bergvik wurde, wie schon früher erwähnt, im Oktober 1874 in Betrieb gesetzt. 1875 war ein sehr geschäftiges Jahr, obschon durch einen Brand der Betrieb beeinträchtigt wurde. Ich kann durch Briefe von Papierfabrikanten und Anderen beweisen, dass schon damals Sulfit-Zellstoff erzeugt wurde. Was ich beanspruche ist: der Erste gewesen zu sein, welcher Sulfit-Zellstoff in irgend einem Lande und nach irgend einem Verfahren in handelsüblichen Mengen erzeugt hat. Soviel ich weiss, ist meine in 1876 zu Stockholm gedruckte Schrift die erste praktische Abhandlung über Sulfit-Zellstoff. Jeder Fachmann wird erkennen, dass der darin erwähnte Stoff nicht ein Halbprodukt oder ein Faserstoff war, wie der von Professor Mitscherlich in den Jahren 1876 bis 1879 erzeugte, sondern Sulfit-Zellstoff. Die Ueber- schrift der Abhandlung sagt Trädcellulosa«, zu deutsch Holz-Zellstoff. Ich erwähnte darin, dass durch das chemische Verfahren in der Bergvik-Fabrik das Harz und die inkrustirenden Bestandtheile auf gelöst und die Fasern in ihrer natürlichen Länge freigelegt werden. Ich sagte ferner, dass die Fasern so lang und fein sind, dass sich daraus ohne Zusatz von Lumpen sehr starkes Papier machen lässt; dass dieselben besser, weil länger, als Strohstoff sind und einen bedeutenden Zusatz von Füllstoffen vertragen. Ich besitze eine ganze Anzähl verschiedener Patente von Professor Mitscherlich und ersehe daraus, dass er selbst in 1882 noch in England ein Verfahren patentiren liess für ein Halbprodukt mit mehr als ein Drittel inkrustirenden Bestandtheilen. Aus Herrn Dorn’s Brief (Pap.-Ztg. S. 3242, Jhrg. 1894) ist es klar, dass Professor Mitscherlich vor 1879, also vier Jahre später als Bergvik-Zellstof zuerst in Deutschland ver kauft wurde, keinen Sulfit-Zellstoff gemacht hat. Es wäre interessant zu erfahren, wann er zuerst meinen Zellstoff gesehen hat. Professor Mitscherlich sagt, dass ich jedenfalls seine schwedischen Patente vom 4. September und 26. November 1874 gesehen habe, wogegen zu bemerken ist, dass die Bergvik Fabrik am 4. Oktober 1874 ihren Betrieb eröffnete! Merkwürdig ist dass, soweit ich durch den sehr angesehenen Patent-Agenten Th. Wawrinsky in Stockholm erfahren konnte, die erwähnten Patente garnicht existiren, und kein Patent in 1874 in Schweden auf den Namen Mitscherlich lautet. In 1875 erhielt Professor M. ein schwedisches Patent, aber es ist im Grunde das gleiche wie sein englisches Patent von 1874, beweist also, dass er damals nicht Sulfit-Zellstoff zu machen verstand; das Patent ist für alle prak tischen Zwecke werthlos. Die Behauptung, dass Bergvik nur wenige Jahre mit Nutzen arbeitete, ist unrichtig, wie die während 8 Jahren veröffentlichten Jahresabschlüsse beweisen, und die gegenwärtigen Besitzer sind zu gute Geschäftsleute, als dass sie den Betrieb fortsetzen würden, wenn er nicht lohnend wäre. Was die amerikanische Fabrik in Providence, R. I., anbelangt, so batte dieselbe eine Licenz von mir, wurde jedoch entgegen meinen Rathschlägen eingerichtet. Wie Herr Meurer in seiner Einsendung auseinandersetzte, waren u. a. die Kocher Schuld an dem Missgeschick der Fabrik. Die Kocher in Bergvik, welche, abgesehen von einigen Verbesserungen in Einzelheiten, von gleicher Bauart wie die zuerst benutzten sind, haben sich so gut bewährt, dass in einigen gegen 3000 Kochungen gemacht worden sind; und nach dem Aussehen zu schliessen, werden sie noch einige tausend Kochungen mehr aus halten. Diese Kocher sind wohl überhaupt die einzigen, in welchen so viele Kochungen gemacht worden sind, ohne dass sie je von ihrer Stelle weggerückt, oder die eisernen Mantel erneuert werden mussten. Die grosse Fabrik in England, auf welche Professor Mitscherlich anspielt, arbeitet, ganz entgegen seiner Behauptung, mit gutem Erfolg. Professor Mitscherlich beanstandet einige meiner Beweise, weil sie sich auf einen Grafen beziehen, weiss also nicht, dass manche Grafen sich in industriellen Unternehmungen ausgezeichnet haben. Graf von Donnersmarck war bekanntlich einer der ersten, der die deutschen Papierfabriken mit Zellstoff (Soda-Verfahren) versorgte. Graf Sten Levenhaupt war ein Spezialist und persönlich an der Errichtung von Zellstoff-Fabriken in Schweden betheiligt; wenn seine Briefe mit Professor M.’s Patentbeschreibungen verglichen werden, so ist ganz klar, dass dieser Graf in 1874 und 1875 bedeutend mehr von chemischen Holzfasern verstand, als Professor M. Aus Herrn Dorn’s Artikel in Nr. 101, Jahrg. 1894 der »Papier- Zeitung« geht klar hervor, dass Professor M. zuerst in 1879 Sulfit zellstoff machte, was mit dem, was ich selbst gesehen habe, überein stimmt; doch ist noch nicht einmal bewiesen, dass er selbst in 1879 handelsübliche Mengen herstellte. Dass mein Zellstoff nicht bleichbar war, wie Professor M. sagt, ist durchaus unrichtig. Dass ich indessen anfangs damit einige Schwierigkeit hatte ist begreiflich, denn es fehlte mir damals an Erfahrung, und die Fabriken, wo ich die ersten Versuche anstellte, bleichten mit Gas. Schade, dass Professor M. sich nicht vergewissert hat, ob ich der Ekman war, der ihn besuchte. Zu jener Zeit waren sehr wenige mit Namen Ekman in der Zellstoff- oder Papier-Industrie Schwedens beschäftigt; und wie mir dieselben auf meine Anfrage hin mittheilen, haben sie niemals Professor M. besucht. Äusser von den in Herrn Dorn’s Artikel erwähnten Papierfabrikanten, benutzten meinen Sulfit-Zellstoff in 1878 auch Schöller & Bausch, Dömitz und die Hannoverschen Papierfabriken, Alfeld-Gronau, welche in einem an mich gerichteten Briefe sagen, » dass wir schon im Juli 1878 durch die Firma C. F. Liljevalch jr. in Stockholm 58 Ballen Bergvik-Cellulose bezogen haben.« 7. Januar 1895. C. D. Ekman. Unlauteres Geschäftsgebahren. Welche Bewandtniss es gelegentlich mit der Annahme verweigerung von Waaren hat, zeigt nachstehende Einsendung; ... 28. Dezember 1894. Ein Papierhändler hatte von einer etwa 750 km entfernt liegenden Papierfabrik während einiger Zeit Format-Zeitungs-Druckpapier geliefert erhalten, wobei sich die Fabrik stets den Nachlass-Ansprüchen des Händlers fügte. Nun stellte Letzterer dieser Fabrik von einer Sendung von 400 Centnern mit Schreiben vom 21. August etwa 100 Centner, bestehend aus 40 Kolli, die der Händler genau mit Zeichen und Nummern angab, wegen angeblicher Tadelhaftigkeit zur Verfügung. In dem Schreiben ist gesagt: »Wegen Mangel an Platz habe ich die Kolli dem Spediteur X. X. überwiesen «. — Die Papierfabrik hatte bis kurz vor der erwähnten Zur verfügungstellung im Geschäftskreis des Händlers keinen Agenten und wusste nicht, dass ein solcher dort angestellt worden war, als er den Brief vom 21. August absandte. Die erste Kenntniss davon erhielt er erst am 7. September durch den Spediteur infolge des Besuches, den der Agent an diesem Tage dem Spediteur machte, worüber nachfolgend Näheres. Am 4. September nämlich erhielt der erwähnte Agent der Papierfabrik von Letzterer Abschrift des Briefes des Händlers vom 21. August und der Antwort der Papierfabrik, womit dieselbe, um mit dem Händler nichts weiter zu thun zu haben, die Zurdispositionsstelluug der 40 Kolli bedingungslos annahm; zugleich bat sie den Agenten, sich für den Verkauf der 40 Kolli zu bemühen. Dem entsprechend verkaufte der Agent am 5. September 21, am 7. September die übrigen 19 Kolli von den 40 Kolli, die der Grossist mit seinem Schreiben vom 21. August an die Papierfabrik nicht nur zur Verfügung gestellt, sondern angeblich auch wegen Mangel an Platz dem Spediteur auf Lager überwiesen hatte. Als der Agent am 7. September zum Spediteur ging, stellte es sich heraus, dass dem Spediteur nichts von den 40 Kolli überwiesen, auch nichts darüber mitgetheilt worden war. Der Spediteur machte dem Händler vom Besuch des Agenten Anzeige, und da beeilte sich der Händler am gleichen Tage noch an die Papierfabrik zu schreiben, dass er von den zur Verfügung gestellten 40 Kolli, 15 Kolli, die er spezifizirte, vom Spediteur wieder habe abnehmen lassen, weil er seinen Abnehmern gegenüber in Verlegenheit gekommen sei. Er bezahlte dieselben auch, verweigerte aber Zahlung für die letzten 25 Kolli, die er nachträglich dem Spediteur übergab, in nicht sehr artig gehaltenem Schreiben. Die Papierfabrik übergab die Sache einem Rechtsanwalt, worauf der Händler sofort der Papierfabrik den Betrag mit Zinsen baar einsandte und den Rechtsanwalt der Klägerin ersuchte, ihm seine Kosten und Gebühren anzugeben, die er ebenfalls bezahlte. i.