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828 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 26. dass die Enden der Trocken-Cylinder mit Wärmeschutzmasse bekleidet sind. Der Dampfbedarf beträgt hiernach 3044 engl. Pfund (rund 1370 kg) für jede Tonne Zellstoff. Der Gesammt-Dampfverbrauch für die Tonne Zellstoff ist also: für das Kochen, mit 20 pCt. Zuschlag . . 2975 kg zum Treiben der Maschinen 3500 » zum Trocknen, mit 15 pCt. Zuschlag . . . 1370 » 7845kg Hieraus lässt sich der Kohlenbedarf berechnen. Angenommen, dass die Dampfkessel für 1 kg Kohle 7 kg Dampf liefern, so wird für jede Tonne lufttrockenen Zellstoff 1,12 Tonne (Beveridge berechnet irrthümlich 11/4 Tonne) Kohle verbraucht. In Wirk lichkeit braucht man etwas mehr Kohle, aber Beveridge glaubt, dass es auch im Fabrikbetrieb möglich sein sollte, mit der von ihm berechneten Kohlenmenge auszukommen. Erschwerungen im Schreibhefthandel. Vielerseits wird mit Recht darüber geklagt, dass die Lehrer- Waisen- und Unterstützungs-Anstalten beharrlich versuchen, den Verkauf von Schulheften und dergl. mit Abgaben zu belasten. Einen neuen Beitrag hierzu liefert die »Strassburger Bürger- Zeitung« mit folgendem Nothschrei: Seit etwa zwei Jahren werden von Schul-Inspektoren den Elementar- Lehrern ihres Bezirks bestimmte, oder mit einer bestimmten Etiketten- Sorte versehene Schreibhefte für den gewöhnlichen Massen-Gebrauch der Kinder empfohlen, die nur in bestimmten Verlagshäusern, welche dem Lehrer-Waisenstift für das alleinige Fabrikats-Monopol gewisse Dankbarkeitssummen zahlen, hergestellt werden, oder deutlicher: her gestellt werden dürfen. Diese Empfehlung wird von den Lehrern auf die Schulkinder übertragen, und zwar zuweilen in der Form, dass kein Schulkind mehr von einem Händler ein anderes Heft annehmen würde, als das vom Herrn Schul-Inspektor empfohlene und vom Herrn Lehrer befohlene! Es sind dies nun: 1. Hefte, welche von der Firma B. in G. angefertigt werden; die Liniatur in ca. 10 verschiedenen Stufen ist im Grunde genommen die bisher übliche, nur mit einem neuen vielfach gänzlich unnöthigen Firlefanz versehen, mit blauer Farbe gedruckt und in komplizirtester Weise, anscheinend um die Nachahmung zu erschweren, kombinirt. Auf dem bedruckten blauen Umschlag lesen wir: »Ein Theil des Reinerlöses wird dem Lehrerwaisenstift und den Bezirks-Unterstützungs-Genossen schaften überwiesen.« Das Heft wird für etwa 8 M. 50 Pf. für 100 Stück an Wieder verkäufer geliefert und kostet im Einzelverkauf 10 Pf.; der Papierinhalt umfasst nicht wie bei vielen sonst üblichen 8 Pf.-Heften 4, sondern nur 31/2 Bogen Inhalt; die übrige Ausstattung bleibt die gewohnte. 2. Etiketten, welche von der Firma H. in S. bezogen werden müssen. Das Etikett ist ein weisses Stück Papier mit verschlungenen Linien umrandet, trägt die Initialen: U. G. — L. W. — U. E. — E. L., ausser dem die Inschrift: «Elsass-Lothringen« und die Vermerke: »Gesetzlich geschützt« und »Nachdruck verboten«! Das Etikett kostet 3 M. für 1000 Stück, also 2 M. 60 Pf. mehr als die sonst üblichen. Wohl ist nun den Lehrern höheren Orts betont worden, die Ein führung sei kein Zwang, aber wünschenswerth. Mag das gemeint sein wie es will, sicher ist, dass es sehr oft so verstanden wird: Meine Herren, Sie wissen jetzt, was ich will, und was Sie zu thun haben! Gehen wir zunächst auf die Heftsteuerzettel oder Waisenhaus- Etiketten näher ein. Wer trägt die Mehrkosten von 2 M. 60 Pf. die 1000 Stück? Niemand anders, als die Eltern schulpflichtiger Kinder! Der Papierhändler will verdienen und muss verdienen. Derselbe sucht sich durch Verarbeitung einer geringeren Papiersorte zu entschädigen, und so geschieht es auch! Noch fühlbarer aber tritt diese indirekte Steuer für die Eltern bei den B.’schen Schulheften auf. Für dieses Heft zahlen die Eltern 2 Pf. mehr an das Lehrerwaisenstift oder an Herrn B., und die Kinder bringen noch 2 Blätter Papier weniger als in den 8 Pf.-Heften mit nach Hause. Neben den indirekten Steuern der Eltern bekundet sich aber bei dem Bezüge dieser Hefte in geschäftlicher Beziehung eine andere räthselhafte Erscheinung. Dieselben müssen von den Händlern, wenn der Verkaufspreis 10 Pf. betragen soll, mit Verlust verkauft werden, denn Spesen und Mühe des Geschäftsmannes können nicht ganz unbeachtet gelassen werden. Die Eltern zahlen und die Händler arbeiten also rein für Herrn B. und das Lehrerwaisenstift beim Verkauf dieser Hefte! Ist es in Ordnung, wenn neben der staatlichen Steuer, Männer, deren Gehälter von diesen Steuern gezahlt werden, noch besondere Privat- Steuern oder Monopole auf Gebrauchs-Artikel legen wollen? Wird nicht der Geist der Gewerbefreiheit einfach zum Opfer spezieller Behörden und Ver waltungen? Genügt es in diesem Falle nicht, wenn die Händler unter den willkürlichen Vorschriften gewisser Elementarlehrer gezwungen sind, etwa 30 bis 40 Liniaturen verschiedenster Stufenfolge, Ausdehnung und Farbe auf Lager zu halten, von denen gewisse Sorten, sobald ein Lehrer versetzt wird, niemals mehr zum Absatz gelangen! Es wäre überhaupt wünschens- und empfehlenswerth, dass einmal eine einheitlich durchgeführte Stufenfolge von Liniaturen für sämmt- liche Schreibhefte in allen Lehranstalten Elsass - Lothringens amtlich bestimmt und verordnet würde. Viele Köpfe, viel Sinn! Ein jeder Kreis, ja fast eine jede Anstalt, hat ihre eigenen Liniaturen, die sich meistens nur in der Farbe der Randlinien oder in einer kaum nennbaren Weitedifferenz der Linien äussern. Wird das Schreibenlernen durch eine grüne, blaue, violette oder rothe Randlinie bewirkt? Oder durch 15 oder 16 Linien auf einer Seite? Oder durch feine gezogene oder durch fette gedruckte? Warum wird denn auf den höheren Schulen nicht so grosser Werth auf diese Nebensachen gelegt? Gönnen wir gern dem Lehrer-Waisen stift die vielen milden Gaben und Beiträge, die dasselbe in wohl geordneter Organisation aus weiten Schichten der Bevölkerung alljährlich einzieht, aber wahren wir uns energisch gegen ein Vorgehen, das chronisch, lästig und empfindlich auf die Existenz gewerbetreibender und steuer zahlender Bürger einwirkt! Wir ersuchen alle Interessenten, den Vertrieb der Steuerhefte ein zustellen und gleichzeitig einer Massenpetition sich anzureihen, die an maassgebender Stelle ihre Wirkung nicht verfehlen wird. Bleibe den Behörden ihre Autorität und ihr Ansehen! Bleibe aber auch des freien Bürgers Recht! Hierzu wird der »Strassburger Bürger-Zeitung« Von anderer Seite geschrieben: Nicht nur hinsichtlich der Schreibhefte wird ein ganz ungewöhnlicher Zwang auf unser Geschäft seitens vieler Lehrer ausgeübt, dasselbe ist auch der Fall bei andern Schulmaterialien. So z. B. ist man gezwungen, seine Schiefertafeln von einer einzigen bestimmten Fabrik zu beziehen, welche das Fabrikzeichen, eine Krone, auf den Tafeln führt; eine Tafel ohne dieses Fabrikzeichen darf das Kind nicht in die Schule bringen. Diese Fabrik hat zu Anfang die Preise recht normal gestellt, jedoch ihrer Sache gewiss, dass nur die Tafeln von ihr bezogen werden müssen, erhöht sie die Preise von Zeit zu Zeit. Es werden uns Offerten von andern Fabriken gemacht, welche mindestens ebenso schöne Tafeln liefern, wie diese mit der Krone, und billiger, jedoch wir können keinen Gebrauch davon machen, weil die Krone fehlt. Ebenso verhält es sich mit den Blei stiften. Bisher war das Fabrikat von G. & K., weil den Ansprüchen nach jeder Richtung entsprechend, besonders empfohlen und in den Schulen (Volksschulen) eingeführt. Nun hat sich eine Firma H. C. K. erboten (wie mir der betreffende Vertreter derselben Firma selbst sagte), dem Lehrerwaisenstift eine entsprechende Provision zu überweisen, und infolgedessen wurde auch ihr Fabrikat als zulässig erklärt. Es würde zu weit führen, wollte ich alle jene lästigen und unser Geschäft schädigenden Machinationen seitens vieler Lehrer aufzählen. Schliesslich möchte ich noch erwähnen, dass seitens der Pförtner an den höhern Schulen, Gymnasien und Realschulen, welche keine Patentsteuer bezahlen und besoldet sind, ein förmlicher Handel mit unseren Artikeln gestattet ist. Die gedachten Anstalten, sie mögen so wohlthätig sein, wie sie wollen, haben kein Recht, die zu ihrer Erhaltung nöthigen Summen auf eine Weise aufzubringen, die den Handel belästigt und weite Kreise von Steuerzahlern verletzt und erbittert. Genügen die von den zunächst Interessirten beizusteuernden Beträge nicht, und liegt überhaupt ein öffentliches Bedürfniss vor, die Anstalten zu erhalten, so mag der Staat auf ordnungs mässigem Wege um Beisteuer angegangen werden, oder man wende sich durch Kollekten an die provinzielle Mildthätigkeit. Es ist ganz unverständlich, dass die vorgesetzten Behörden solche Profitchenmacherei, die das Ansehen des Lehrerstandes schwer schädigt und die Kluft zwischen Bürgerthum und Beamtenthum immer mehr vertieft, überhaupt dulden. Je mehr man auf die gute Stimmung der Steuerzahler im Reiche rechnet, desto mehr sollte man bemüht sein, sie nicht durch allerlei Chikanen und Uebergriffe zu verstimmen. Messing-Zierrath auf Holz zu leimen. Das Herausfallen von in Hölzern eingebetteten Zierrathen, bei denen eine sichtbare Verschraubung stören würde, ist oft recht lästig, und eine erneuete Verleimung hebt nur selten das Uebel, weil übersehen wurde, die metallenen Stücke vorher etwa eine halbe Minute in schwache Salpetersäure zu tauchen. Ein solches Bad mit nachfolgender Trocknung verleiht den Metall flächen eine feine Rauhheit, die den Leim viel besser packen lässt. Der verwendete Leim selbst muss äusserst zähe, niemals spröde sein; er wird auf gewöhnlichem Wege hergestellt und erhält einen kleinen Zusatz — etwa einen Theelöffel voll — Glyzerin, und ebensoviel gelöschten Kalk. Während des Kochens ist das Ge menge innig zu verrühren, damit sich die Zusätze mit dem Leim gehörig verbinden können; er ist heiss auf die leicht erwärmten Stücke aufzutragen, die rasch in das Holz zu drücken sind; dünn, d. h. streichrecht, darf der Leim auch nicht sein, sondern muss dem Syrup ähneln. Auf solche Art eingelegte Metallgegenstände fallen nie wieder aus dem Holze heraus; sie sind nur mit Gewalt herauszureissen, wobei eine dünne Holzschicht mit entfernt wird. (N. Erf. u. Erf.)