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Nr. 24 PAPIER-ZEITUNG. 763 11. Die Untersuchungen ad 1, 2, 3 und 10 sollten durch amtlich ermächtigte Sachverständige, diejenige ad 6 von dem Vorarbeiter, die jenige ad 9 von dem Betriebsbeamten ausgeführt werden. 12. Das Ergebniss einer jeden Untersuchung ist in ein Buch ein zutragen, welches sich im Besitze der Fabrikleitung befinden muss. Ich bitte Sie nun, verehrte Kollegen, meine Vorschläge zu prüfen und Ihre Ansichten über den beregten Gegenstand kund zu geben. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und der vorgerückten Zeit dürfte es sich empfehlen, eine Beschlussfassung auszusetzen und solche in einer späteren Sitzung vorzunehmen. Von der an mein Referat sich jedenfalls anknüpfenden Diskussion wird es abhängig sein, was mit meinen Thesen geschehen soll; vielleicht beschliessen Sie die Ernennung einer Kommission, die auf Grund der heutigen Verhandlungen, sowie nach Anhörung sämmtlicher Verbands-Vereine und Zellstoff fabrikanten den Gegenstand weiter bearbeitet und Ihnen die Sache in der nächst jährigen Sitzung wieder vorträgt, damit Sie dann den Ausdruck der Ansichten sämmtlicher Interessenten erhalten. Dies Letztere wäre mir das Liebste. Vorstehender Vortrag ist in der Zeitschrift des internationalen Verbandes der Dampfkessel-Ueberwachungs-Vereine vom 1. Februar und 1. März ohne jede Bemerkung abgedruckt, und andere Blätter haben denselben gleichfalls ohne Zusatz übernommen. Es wäre hiernach zu befürchten, dass der Inhalt dieses Vortrags von maass- gebenden Personen und Behörden als richtig angenommen und zur Grundlage eines Gesetzes oder einer Verordnung gemacht wird. Um zu zeigen, wie wenig der Vortragende die hierzu nöthige Sachkenntniss besitzt, wollen wir auf einige Mängel und Un richtigkeiten aufmerksam machen. Herr Isambert kennt nur 3 Arten von Kochern, nämlich 1. die von Mitscherlich, 2. die von Ritter-Kellner und 3. die von Frank. Bei den letztern liegt offenbar eine Verwechselung vor, da jedenfalls die liegenden Drehkocher von Franke in Korndal bei Mölndal gemeint sein sollen. Von den Kochern mit innerer Schutzkruste nach Salomon- Brüngger’s Verfahren scheint Herr Isambert nichts zu wissen. Nach einer Beschreibung der Kocher - Ausmauerungen darf man annehmen, dass er solche nur oberflächlich oder garnicht kennt. Er nimmt nämlich an, dass die Kocher noch immer, wie in der Kindheit des Sulfitstoff-Verfahrens, mit Blei-Blech ausgelegt und auf diesem erst ausgemauert werden. Die Fugen des Mauerwerks sind, wie er kurzweg sagt, in allen Theilen mit säurebeständigem Stoff ausgegossen; und als sehr wirkungsvoll ist das Ausgiessen dieser Fugen mit Blei bezeichnet. Statt dessen wird aber gar kein Blei mehr zwischen Mauerwerk und Kesselblech gelegt, weil man durch Erfahrung gefunden hat, dass diese Blei-Zwischenlage keinen Schutz gewährt und sogar schadet. Dieselbe verhindert nämlich, dass sich der Cement des Mauerwerks innig mit dem Eisen des Bleches verbindet, wie es geschieht, wenn das Eisen ganz rein ist. Herr Isambert verschweigt die Art des säure beständigen Stoffs, mit dem die Fugen ausgegossen werden. Dass Ausgiessen der Fugen mit Blei wirkungsvoll sein soll — dürfte allgemein überraschen. Soweit unsere Kenntniss reicht, werden die säurebeständigen Steine mit Cement vermauert, und neuer dings bedient man sich zum Ausfugen noch einer Mischung von Glyzerin und Bleiglätte. Die Behauptung, dass das Fabrikat umso besser wird, je länger und langsamer gekocht wird, ist nicht richtig, man könnte höchstens sagen um so »fester«. In den meisten Fabriken wird auch nicht mehr, wie Herr Isambert behauptet, im Kocher ge waschen. Die auf unrichtige Voraussetzungen gegründeten Vorschläge 1 bis 12 sind schon dadurch hinfällig, dass, wie erwähnt, in den neuern Kochern die Verbleiung, welcher Herr Isambert so grosse Bedeutung zuschreibt, garnicht vorhanden ist. Unsere Industrie und besonders die noch immer in der Ent wickelung befindliche Zellstoff - Erzeugung ist schon so reichlich mit Gesetzen und behördlichen Verfügungen bedacht, dass man sie zunächst in Ruhe lassen und ihr Zeit zur Entfaltung gönnen müsste. Wenn aber Vorschriften unvermeidlich sein sollten, so wäre zu wünschen, dass man mit deren Aufstellung Leute von Fachkenntniss und Erfahrung betraut, und dieselben den Be theiligten zur Prüfung vorlegt. Von der Zeitschrift des internationalen Verbandes der Dampf kessel - Ueberwachungs - Vereine, welche den Vortrag abdruckte, und von den andern Blättern, welche ihn übernahmen, glauben wir erwarten zu dürfen, dass sie auch unsere Bemerkungen nach träglich bringen werden. D. Red. Handel nach Russland. Angeregt durch die Zoll-Ermässigungen des neuen Deutsch-russischen Handels-Vertrages lassen jetzt verschiedene deutsche Häuser Russland besuchen, welche dem Markte bisher fern standen. Es macht sich auch besonders in Polen bemerkbar, dass Reisende dort Offerten gemacht haben, welche den Unterschied zwischen hiesiger und russischer Kundschaft nicht kennen und glauben, dass die Zahlungs fähigkeit allein genügt, dem Kunden soviel zu verkaufen, als er irgend bestellen will Die grossen Aufträge sind verlockend, das Haus ist entzückt über den Gedanken, dieses neue Feld zu beackern, aber der hinkende Bote kommt nach. Es soll damit nicht gesagt sein, dass es nicht auch in Polen und Russland Kunden giebt, welche sehr prompt ihren Verpflichtungen nachkommen, diese sind aber sehr schwer zu gewinnen, denn es fehlte denselben niemals an zahlreichen Offerten. Der springende Punkt der Sache ist, dass sich unter den russischen, dem fremdländischen Gläubiger ungünstigen Gesetzen bei einem leider sehr grossen Theile der Kundschaft die Gewohnheit herausgebildet hat, zu chikaniren pder auch die Sendungen nicht anzunehmen. Der Lieferant muss in beiden Fällen froh sein, die Hälfte des Werthes zu erhalten, sobald der Kunde nicht zahlen will, trotzdem er in guten Vermögensverhältnissen lebt. Eine Klage ist unter keinen Umständen zu empfehlen, denn ab gesehen von den hohen Kosten der Beglaubigung von Vollmachten und Papieren kann der Kunde durch die nichtigsten Vorwände einen Prozess bis in die Unendlichkeit verschleppen, und von dem, was etwa erzielt werden kann, erhält der Anwalt einen so grossen Theil, dass im günstigsten Falle nur wenig herauskommt. Hin und wieder trifft man, besonders in den Ostseeprovinzen, auch einen Anwalt, der sich der Interessen seiner Klienten warm annimmt, im übrigen Russlund ist es jedoch eine Seltenheit, wenn man überhaupt etwas erzielt. Nach russischem Recht verliert der Versender einer Kiste das Recht der Verfügung mit dem Passiren der Grenze. Wenn ein Kunde demnach eine Sendung nicht bezieht, wovon man oft erst nach 6 Monaten Nachricht erhält, so ist der Absender nicht imstande, die Sendung zurückzubeordern, denn nur der Empfänger hat die Verfügung und muss die Rücksendung durch Rückgabe der Papiere gestatten und beantragen. Letzteres ist, wenn überhaupt, dann nur mit Geldopfern zu dem Verlust für Hin- und Rücktransport usw. zu erkaufen. Es ist jetzt an der Zeit, ernstlich davor zu warnen, den russischen Kaufmann nach deutschen Ansichten zu beurtheilen, wer dies thut, wird sich vor Schaden nicht bewahren können. Es giebt gut situirte Leute, denen man doch nur gegen vorheriges Accept und womöglich Baarzahlung eines Theiles des Betrages die Waare verkaufen darf. Auch ist ein Besuch des Landes zwecklos, wenn nicht die Absicht besteht, die Besuche regelmässig zu wieder holen, weil ein direktes Inkasso durch Trassirungen in den meisten Fällen zur Unmöglichkeit wird. Auf ein Ziel von 12 Monaten muss man sich gefasst machen. Vielleicht dient vorstehender Artikel aus der Praxis dazu, Neu linge vor zu grosser Vertrauensseligkeit und vor Schaden zu bewahren. Jeder erfahrene Geschäftsmann wird Vorstehendes bestätigen! Die Red. Neunter Jahresbericht. der Papierprüfungs-Anstalt von Otto Winkler, Leipzig, Uferstr. 8. Erstattet von Dr. Paul Klemm. Schluss zu Nr. 23. Ferner wurden Untersuchungen über die Hygroskopizität des Papiers angestellt, die, noch ehe sie zu einem vorläufigen Abschluss gebracht waren, auch die empirische Grundlage boten für Prüfungsaufträge, die einem Bedürfniss entsprungen waren. Es galt von einer Reihe Papieren festzustellen, ob sie sich zur Ver wendung als Isolirschichten für elektrische Zwecke eigneten, wobei die Fähigkeit der Feuchtigkeitsaufnahme eine wichtige Rolle spielt, denn je geringer diese ist, um so besser ist die Isolirfähigkeit. Wir bringen das Gutachten über den konkreten Fall hier mit Weg lassung unwesentlicher Sätze zum Abdruck. Es wird daraus auch über die Frage der Feuchtigkeits-Aufnahme im allgemeinen, auf die wir noch besonders zurückkommen werden, Einiges zu ersehen sein. Leipzig, 4. Dezember 1893. Mit werthem Schreiben v. 14. November sandten Sie uns Probe- Abschnitte von Asbestpappe, Packpapier, Pergamentpapier und von Press-Span, letzteren in sehr verschiedenen Dicken. Ihrem Anträge gemäss haben wir diese Stoffe in feuchter, an nähernd dampfgesättigter Luft (92—94 pCt. Wassergehalt) bezüglich ihrer Wasseraufnahme- Fähigkeit geprüft und sind zu den auf bei folgender Tabelle verzeichneten Ergebnissen gelangt. In unserer Tabelle haben wir eine Anzahl Verwiegungen, welche wir zwischen dem 2. und 14. Tage der Beobachtung vornahmen, nicht berücksichtigt, weil sie nichts weiter Bemerkenswerthes brachten, als eine stete, immer langsamer, resp. schwächer werdende Zunahme an Gewicht.