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698 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 22. Rostflecke im Papier können in grossen Mengen thatsächlich meist da vorkommen, wo eisenhaltiges Wasser zur Fabrikation Verwendung findet. In solchem Wasser zersetzt sich das Eisenoxydul schon bei der Berührung mit Luft zu Eisenoxyd, und diese äusserst feine Eisenoxyd- Ausscheidung ergiebt im Laufe der Zeit Ablagerungen in den Wasser- Behältern, Rohrleitungen usw. Periodisch gehen die aufgeschichteten Eisenoxydmengen (Rost) durch Pumpenstösse oder andere Ursachen ab und verunreinigen den Papierstoff überall da mit Rosttheilchen, wo von dem Wasser Gebrauch gemacht wird. Herr Herzberg stellt übrigens in seiner Arbeit garnicht die positive Behauptung auf, dass die Rostflecke in dem betreffenden Falle aus dem Wasser herrühren, sondern er hält es nur für sehr wahrscheinlich, dass dies die Ursache des Uebelstandes sei, wie er Seite 261 des 5. Heftes der Mittheilungen aus den königl. techn. Versuchsanstalten sagt. Dieser ganze Vorfall giebt indess von neuem Veranlassung, den alten Vorschlag des Herrn Carl Hofmann, Berlin, zu wiederholen und den Wunsch auszusprechen, dass der Papierprüfungs-Anstalt in Charlottenburg ein Beirath aus der Reihe der Papierfabrikanten bei gestellt werden möge, denn erst durch das innige Zusammenarbeiten von Theorie und Praxis wird man dem gesteckten Ziele mehr und mehr näher kommen und die Höhe schneller erklimmen. Cosivig-Sachsen, 12. März 1894. W. Schacht. Sortiren von Lumpen für Verkäufers Rechnung. In der Antwort 566 a in Nr. 7 ist ausgeführt, dass der Käufer nicht berechtigt sei, für Rechnung des Verkäufers die Sortirung einer Lieferung Papier vorzunehmen, obgleich der Käufer zu Unrecht in unsortirtem Zustande geliefert hatte. Ohne gerade diese Frage zu verfolgen, möchten wir uns doch erlauben, Schlüssen entgegenzutreten, welche hieraus für Lieferungen von Lumpen abgeleitet werden könnten, zumal wir öfter der Ansicht begegnet sind, man dürfe solche getadelte Sendung auch dann nicht anrühren, wenn man die Rückgabe derselben garnicht verlangt. Das ist ein Irrthum. Die Ansicht, man müsse bemängelte Lumpen unbedingt »zur Ver fügung stellen«, ist gerade so verfehlt wie die Mythe, dass der Käufer zur Probe Bestelltes nicht tadeln könne. Ein Kauf zur Probe ist ein Kauf wie ein anderer, nur dass der Beweggrund hinzugefügt ist. Die Worte »zur Verfügung stellen« finden sich schwerlich überhaupt im D.H.G., und wer solche Vorschrift vermuthet, verwechselt sie augen scheinlich mit der Verpflichtung des Käufers, Mängel der Waare prompt zu melden und für einstweilige Aufbewahrung zu sorgen. Der Ver brauch der Waare steht damit nicht im Widerspruch (Striethorst 69. 330). Nun sind wir vor einiger Zeit in einem Prozesse über Lumpen einem Gutachten begegnet, wonach es Usanz sei, Lumpen, auf welche man einen Abzug machen wolle, nicht anzurühren. Diesem Gutachten haben wir auf Befragen widersprochen. Wir führten aus, dass der Sachverständige hier eine thatsächliche Uebung mit einer dem Gesetze gleichzuachtenden Handelsgewohnheit verwechselt. Es ist Thatsache, dass der Käufer in den meisten Fällen getadelte Lumpen entweder kurzweg, oder mit dem Anspruch auf Ersatzlieferung oder Schaden ersatz, anzunehmen verweigert. Beides ist für den Käufer, sein Recht vorausgesetzt, eine sehr bequeme Sache. Wir haben Fälle erfahren, bei denen man den Verdacht nicht unterdrücken konnte, dass der Käufer ein zweifelhaftes Geschäft in der Hoffnung auf mangelhafte Erfüllung abgeschlossen, um schliesslich nicht nur den unvortheilhaften Einkauf los zu werden, sondern auch einen glatten Schadenersatz einzustreichen. Solche zur Verfügung gestellte Waare ist anderweit schwer zu ver kaufen, der Verkäufer wird in vielen Fällen die Reise zum Käufer unternehmen müssen und wird froh sein, durch einen gehörigen Nach lass der höheren Rechnung des Käufers für Spesen der Rückgabe aus zuweichen. Der Rücktritt vom Vertrage, das »zur Verfügung stellen«, wird daher in den meisten Fällen dem Käufer Nutzen bringen. Greift der Käufer die Waare an, ohne sie zur Verfügung zu stellen, so belastet er sich miteiner Fülle von Beweisen. Beim Nachweise des Schadens hat er tausend Dinge zu beschwören, an deren Wahrheit der klagende Verkäufer viel leicht garnicht zweifelt, die aber ganz geeignet sind, die Sache des Käufers in Frage zu stellen und ihn materiell allein durch die Lieferung und durch die Kosten eines verlorenen Prozesses zu schädigen. Es ist daher Thatsache, dass getadelte. Lumpen in den meisten Fällen vor Erledigung des Streits garnicht oder nur wenig in Ver arbeitung genommen werden. Aber deshalb ist das noch nicht Usanz. Solche Usanz widerspräche dem Gesetze, wie wir oben angaben, und zu einem solchen Widerspruche müssten mindestens zwingende Zweck mässigkeitsgründe vorliegen. Wir vermögen indess diese nicht zu er weisen, so lange der Käufer — er mag Händler oder Fabrikant sein — nicht mit der Inangriffnahme eine Arbeit bewirkt, von deren Nutzlosig keit er vorweg überzeugt sein musste. Dies würde z. B. der Fall sein, wenn ein Käufer von » Prima Bunt Kattuns« aus der Lieferung 95% Schrenz entfernt. Das Herauslesen von 5% Kattun aus einer Waare, deren Rest Schrenz ist, hat keinen Zweck; der Käufer muss solches Ergebniss mit Wahrscheinlichkeit voraussehen und darf dem Verkäufer durch nutzloses Bearbeiten nicht Kosten machen. Das wäre indess eine Aus nahme. In der Regel wird die Sortirung eine früh oder später für die Verwerthung der Lumpen nützliche Maassregel sein. Schon deshalb kann keine Usanz existiren, welche die Sortirung von Lumpen, auf welche Schaden-Ersatz gefordert wird, verbietet. Dazu tritt der bedeutungsvolle Umstand, dass Lumpen vornehmlich zu den Artikeln mit versteckten Mängeln gehören, dass daher der Käufer oft erst während der Bearbei tung der Waare zu einem Schaden-Anspruch gelangt. Der Verkäufer hat daher sowieso nicht darauf zu rechnen, dass bei Bemängelung seiner Waare noch ein grosser oder kleiner Theil derselben intakt ist. Mit diesen Ausführungen widerlegten wir die angebliche Usanz, und der Prozess wurde zu Gunsten des Käufers, welcher die Waare vollständig sortirt hatte, endgiltig entschieden. Nebenbei wurde uns entgegengehalten, dass der Verkäufer durch die Inangriffnahme der Lumpen um das Mittel gebracht würde, die Lieferung nochmals selber zu besichtigen und begutachten zu lassen. Aber abgesehen davon, dass dies für einen Theil noch immer zutreffen könnte, ist die Besichtigung allein bei den oft versteckten Mängeln nicht entscheidend. Auf der andern Seite schliesst der reine Anspruch auf Schaden-Ersatz jede missbräuchliche Ausbeutung der Fehler des Ver käufers aus. Der Vergleich der Sortirungen präzisirt den Schaden in der denkbar gerechtesten Weise und beschränkt ihn auf das beschei denste Maass. Im Anschluss an die Antwort, wonach der Käufer des Papiers sich nicht selber durch Sortiren helfen dürfe, weil seine Kosten andere als die des Fabrikanten seien, wollen wir noch folgenden Fall erwähnen. Wir kauften einige Wagenladungen unseres Artikels in einer ge wissen Verpackung. Diese Verpackung wurde am Erfüllungsorte nicht vorgefunden, wir liessen sie herstellen und zwar den Kaufbedingungen so ähnlich, als bei den Einrichtungen am Erfüllungsorte angängig war; wir kürzten die Kosten der Umpackung, und obgleich sie sich wesent lich höher stellten als am Orte der Absendung, wurde der Verkäufer mit seiner Klage gegen uns endgiltig abgewiesen. Hätten wir die Waare zurückgehen lassen, bloss um den Genuss der billigem Verpackungs kosten des Versendungsortes zu haben, so hätte die Fracht — abge sehen von unserm Schaden-Anspruch wegen verspäteter Erfüllung — den Verkäufer im Ganzen doch höher belastet. Wir handelten daher in beiderseitigem Interesse so gut als die Verhältnisse gestatteten, und der Angriff gegen unsere Selbsthilfe wurde vom Gerichte abgewiesen. Lewy Gebrüder. Das Papier in seiner historischen und industriellen Entwickelung bis auf unsere Tage. Herr Ernst Kirchner aus Chemnitz hielt im Mitteldeutschen Papierverein zu Leipzig einen Vortrag über obigen Gegenstand, von dem das Leipziger Tageblatt einen Auszug brachte. An die Geschichte des Papiers, die unsere Leser aus dem Handbuch der Papierfabrikation kennen, knüpfte der Vortragende folgende Statistik: Von 5200 Betrieben der Welt und von 3900 Europas besitzt Deutschland jetzt 1500, das heisst 29 pCt. resp. 38,5 pCt. Deutschland produzirt gegenwärtig rund 600 000 t Papier gegen etwa 22 000 t im Jahre 1840. Man schätzt die Rohstoffe für dieses grosse Quantum Papier auf 150 000 Tonnen Lumpen, 160 000 t Stroh und 1 600 000 Festmeter Holz. Es wäre sehr erwünscht, wenn Herr Kirchner mittheilen wollte, auf welche Quellen sich diese Angaben stützen, und wie sie berechnet sind, damit man deren Werth beurtheilen kann. Mit sogenannten statistischen, aber grossentheils falschen Zahlen dieser Art wurde in früheren Jahren grosser Unfug getrieben, und eine richtige Aufstellung wäre verdienstlich. Jedermann wird dem Redner Beifall dafür zollen, dass er mit Hinweis auf die Leistungen unserer Industrie die Vorliebe vieler Verbraucher für ausländische Waare tadelte und die Hörer ermahnte, gute deutsche Waare auch angemessen zu bezahlen. Papierfabrikation in Amerika. The Paper Mill spricht sich entschieden gegen die jetzt üblichen geheimen Zusammenkünfte der amerikanischen Papier fabrikanten aus und meint, dass ihnen besser gedient wäre, wenn auch die Kapitalisten wüssten, welche grosse Ueber-Erzeugung thatsächlich in allen Zweigen herrscht, weil dann weniger neue Fabriken gebaut würden. Das genannte Blatt schätzt die allgemeine Ueber-Erzeugung auf mindestens 35 pCt. Die Sodastoff-Fabrikanten {Soda Pulp Manufacturers Association) hatten im Februar eine Zusammenkunft in Boston und einigten sich, nach dreitägigen Verhandlungen, über die zu erzeugenden Mengen. Es hatte sich herausgestellt, dass, während die grossen Fabriken schon seit zwei Jahren durch Einschränkung ihres Betriebs der Ueber-Erzeugung zu steuern suchten, die kleinen hiervon Vortheil zogen und ihren Betrieb vergrösserten. Schutzverein der Papier-Industrie. Am 14. dieses Monats wurden an die Mitglieder die vertrau lichen Listen Nrn. 1251 —1258 nebst Listen-Vordrucken versendet.