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Nr. 19. PAPIER-ZEITUNG. 599 wenn man in den Lieferungen 25 pCt. Hanf findet. Der Preis ist ungefähr der gleiche wie für Lumpen, aber die Fabriken würden gern mehr bezahlen, wenn sie Hanf allein kaufen könnten. Da keine der altern indischen Fabriken für Erzeugung dünner Papiere eingerichtet ist, so ist Hanfzusatz sehr vortheilhaft, sobald Papiere von 40 bis 45 g das qm gemacht werden müssen. Schon ein Zusatz von 10 pCt. Hanf lässt den Stoff merklich besser über die Maschine laufen. Für Jute sind natürlich die Bengal-Fabriken in der aller günstigsten Lage, da Calcutta die ganze Welt mit diesem Rohstoff versorgt. Die andern Fabriken kaufen alte Jute-Stricke, Pack tücher usw. Die Farbe der alten Jute-Abfälle ist vielfach so dunkel, dass sich ein grosser Theil zu heller gefärbten Papieren nicht verwenden lässt. Dunkle Jute bleichen zu wollen scheint mir, nach manchen Versuchen, weggeworfenes Geld. Ein vor ein paar Jahren veröffentlichtes Verfahren geht allerdings ziemlich glatt. Danach setzt man dem gekochten und gut gewaschenen Stoff einige Prozente Chlorkalk in klarer Lösung zu, lässt den Stoff eine kurze Zeit umlaufen, wäscht, giebt ein wenig kaustische Soda in den Holländer, wäscht wieder und fängt von neuem mit Chlorkalk an usw. Schliesslich bekommt man ziemlich weissen Stoff. Wenn man aber ausrechnet, wieviel Kraft und Chemikalien man verbraucht hat, nicht zu reden von dem Zeitverlust, so wird man schwerlich das Bleichen von Jute irgendwo vortheilhaft finden — es sei denn, dass ein billigeres, noch nicht veröffentlichtes Verfahren bestehe. Ich bezweifle dies, denn die Jute-Faser gehört, wie namentlich die englischen Chemiker Cross und Bevan eingehend beschrieben haben, zu den Ligno-Zellstoffen, mit welchen sich, was Bleichen anbelangt, anscheinend nicht viel anfangen lässt. Auch die Faser des in Nordindien für Gemüse viel gepflanzten Pat Sann (eine Hibiscus-Art) wird zu den Ligno-Zellstoffen gehören, denn sie verhält sich genau wie Jute. Die Papiermacher halten auch durchweg Pat Sann für Jute, obschon die beiden Pflanzen grund verschieden sind. Papier-Abfälle sind in grössern Mengen von den vielen Drucke reien erhältlich. Sie werden aber aus Mangel an den nöthigen Einrichtungen von keiner Fabrik regelmässig verarbeitet, soviel mir bekannt ist. Für gute weisse Abfälle bezahlen überdies die Handpapiermacher an manchen Orten mehr, als sie den Fabriken werth sind. Da sich in Indien Ausschuss nur ausnahmsweise ver kaufen lässt, haben die dortigen Fabriken auch mehr eigenen Abfall zu verarbeiten als die europäischen, lieber Bhaber-Gras und Munj-Gras in meinem nächsten Briefe. Pahäri. Verein Oesterreich-Ungarischer Papierfabrikanten. In der letzten Vereinssitzung theilte Herr Dr. von Miller mit, dass -im Verein der Zellstofffabrikanten angeregt worden sei, dem Verein der Papierfabrikanten als Mitglieder beizutreten. Die Zellstoff-Fabrikanten können, gleich den Holzstoff-Fabrikanten, eine Sektion des Vereins bilden. Man lasse anfragen, ob dies erwünscht sei. Wie das Oesterr. Centralblatt mittheilt, beant wortete Herr K. Rath von Kink diese Anfrage dahin, dass eine solche Kräftigung des Vereins lebhaft zu begrüssen sei. Der Verein der Papierfabrikanten habe in seinem Statut schon für die Möglichkeit der Bildung selbständiger Sektionen der einzelnen Zweige der Papier-Industrie Sorge getragen. Die Bildung von Sektionen könne deshalb nur willkommen geheissen werden, da durch die Arbeiten in den Sektionen die Thätigkeit des Vereins eine sehr durchgreifende werde. Es sei auch darum höchst erfreulich, wenn die Einzel-Vereine sich anschlössen, weil hier durch in mancher Beziehung in Zukunft die Möglichkeit geboten werden wird, wichtige, nur die einzelnen Abtheilungen berührende Fragen über Produktion und Absatz zu besprechen und in Einig keit durchzuführen. Schon aus diesem Grunde halte er es aber empfehlenswerth, wenn der Sektion nur die für den Verkauf arbeitenden Zellstoff-Fabrikanten, welche demnach ein gleich artiges Interesse haben, beitreten. Russischer Handelsvertrag. Narva, 28. Februar 1884. Infolge der Anfrage des Herrn E. in Nr. 16 der Papier-Zeitung gestatte ich mir aus Erfahrung nachstehende Aufklärung zu geben: 1. Alle Spiele, mögen sie aus Pappe, Holz, Zinn usw. bestehen, werden als Spielwaaren verzollt. 2. Gebundene Bilderbücher gehören auch oft zu Spielwaaren. 3. Ausgestanzte Reliefs gehören zu Papier mit Bildern bedruckt. Benjamin S. Michailoffski. Rechtsverfahren in Oesterreich. Eine deutsche lithographische Kunstanstalt hatte gegen einen Kunden in Böhmen wegen Nichtbezahlung von Chromolithographieen Klage eingereicht. Aus dem Gewerbe des Schuldners schloss die deutsche Firma, dass der Beklagte die gesandten Sachen zur Ausschmückung von Chokoladetäfelchen usw. benutze, und theilte dies ihrem Anwalt mit. Der Schuldner bezahlte schliesslich den geforderten Betrag, sodass das Gericht sich nur über die Klage kosten auszusprechen hatte. Ueber die in dieser Sache statt gefundene Verhandlung schreibt nun der Anwalt seinen deutschen Auftraggebern: „H. erhob bei dieser Tagfahrt die Einwendung der Unzuständigkeit des Gerichtes, welche er damit begründete, dass er die erkauften Reliefs und Chromos nicht nur, wie Sie mir in Ihrer geschätzten Zuschrift vom 26./I. 1. J. mittheilten, zur Ausschmückung von Chocoladetäfelchen benütze, sondern auch dieselben direkt in Bogen Weiterverkäufe. Es gelang ihm thatsächlich, die Wahrheit dieser Behauptung zu erweisen, und da nach österreichischem Rechte sich die Zuständigkeit des Handels und Bezirksgerichts danach richtet, ob eine Waare zur Weiter-Ver äusserung oder zum Gebrauche im Gewerbebetriebe erkauft wird, erklärte sich das verhandelnde Bezirksgericht für unzuständig, wies meine Bitte um Zuspruch der Klagskosten ab, und sprach Herrn H. 1 fl. 70 kr. an Verhandlungskosten zu. Aus diesem Bericht geht nichts Ungünstiges über das österreichische Gerichtsverfahren hervor, wie unser Einsender annimmt, sondern nur, dass der böhmische Anwalt sich infolge einer irrthümlichen Angabe seiner Auftraggeber nicht an das zuständige Gericht gewendet hat. Vorliegender Fall zeigt aber, dass es für den Kläger von Wichtigkeit sein kann, sich vor Ein reichung der Klage über die Verwendung der Waaren durch den Schuldner genau zu erkundigen. Sulfitstoff. Die in Nr. 17 beschriebene Einrichtung zur Herstellung von Sulfitlauge wird auf Bestellung von E. Nacke, Maschinenfabrik, Coswig i. Sachsen, ausgeführt. Wir bemerken dies auf besondern Wunsch des Herrn Nemeth y, weil es in Nr. 17 nicht deutlich ausgedrückt ist. Waldschutz in Amerika. Der nördliche Theil des Staates New York enthält jetzt noch 3588803 Acres (1435 000 Hektar) Waldland. 20000 Hektar, die früher ebenfalls mit Wald bedeckt waren, sind heute kahl. Durch die starke Wälder-Vernichtung veranlasst, beantragt die Forst kommission 1 123000 Hektar Waldland als Adirondack-Park unter Staatsschutz zu stellen. In der Catskill-Gegenä bestehen noch 880000 Hektar Wald, von denen ebenfalls 40000 Hektar verstaat licht werden sollen. Der Werth abgeholzten Waldlandes zu An siedlungszwecken beträgt 11/2 Dollar der Acre (etwa 15 Mark der Hektar), von jungfräulichem Wald 3—8 Dollar (30—80 Mark). Fabrik- und Handelsmarken für mohamedanische Länder. Das mohamedanische Gesetz verbietet die Abbildung mensch- licher Wesen. Die türkischen Behörden wachen mit grosser Strenge darüber, dass diese Bestimmung eingehalten wird, und es ist wiederholt vorgekommen, dass Waaren beschlagnahmt und erst nach monatelangen Verhandlungen freigegeben wurden, weil sie Fabrikmarken z. B. mit der Abbildung der Justitia, des Merkur und dergl. aufwiesen. Aus diesem Grunde hat sich die englische Regierung veranlasst gesehen, diejenigen Fabrikanten und Händler, welche nach der Türkei, Kleinasien, Aegypten und andern Ländern mit mohamedanischer Bevölkerung ausführen, zur Vorsicht in der Auswahl von Fabrikmarken, Verzierungen usw. zu mahnen. Es ist ferner ein Verstoss gegen türkische Ansichten und kann zur Beschlagnahme der Waaren führen, wenn diese die Namen türkischer Heiligen in arabischen Schriftzügen tragen. Man thut besser daran, das religiöse Gefühl der Mohamedaner zu schonen, da es für den Ausländer sehr schwer ist, im Orient anders als durch die Hilfe der Konsulate etwas zu erreichen. Diese werden nicht immer gewillt sein, nachlässiger Kaufleute wegen sich in Streitigkeiten mit den türkischen Behörden einzulassen. Die Schande besteht nicht sowohl in dem Verlust fremder, als in dem unserer eigenen Achtung. Bulwer.