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626 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 16. Briefkasten. 590. Frage: Ich bestellte eine Lieferung fein holzfrei Schreib, 1000 Bogen 30 kg schwer, unter besonderem Hinweis, dass das Papier vollwichtig zu arbeiten sei, also kein Minder-Gewicht haben sollte. Nach Erhalt der Sendung finde ich nun das Papier zu leicht im Gewicht. Gemäss der Spezifikation beträgt dies 293/4 kg, während ich beim Durchwiegen einzelner Bogen die grösste Anzahl nur 28, höchstens 29 g schwer finde. Im ganzen, also 1000 bogenweise gewogen, ergiebt sich ein Gewicht von 28,5, 29 und 29,5 kg, also im Durchschnitt um 1 kg zu leicht. Die Ries-Umschläge sind hierbei mitgerechnet, fallen diese weg, ver schlechtert sich das Ergebniss noch mehr. Mein Kunde stellt mir nun deswegen die Lieferung zur Verfügung; da ich anderweite Verwendung für dieselbe nicht habe, muss ich dies dem Fabrikanten gegenüber ebenfalls thun, wozu ich wohl berechtigt bin, da aus drücklich volles Gewicht von mir verlangt ist. Antwort: In den Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten lautet Punkt 6: Bei Papieren von normalem Gewicht ist ein Mehr- oder Minder gewicht bis zu 2 1/2 pCt. gegenüber dem bei der Bestellung aufgegebenen zulässig. Bei Pack- und Rollenpapier beträgt dieser Satz 4 pCt. Einzelne, stärker vom Durchschnitt abweichende Bogen und Rollentheile dürfen zur Beurtheilung einer ganzen Sendung nicht dienen. Nach Ihrer Darstellung scheint es, dass das durchschnittliche Mindergewicht mehr als 21/2 pCt. ausmacht. Wenn diese Voraus setzung zutrifft, so ist die Lieferung nicht vorschriftsmässig ausgeführt, um so weniger, als Sie ausdrücklich Vollgewicht be dungen haben. Mit diesem Bedingen von Vollgewicht wurde der Fabrikant gezwungen, das Papier etwa 2 pCt. schwerer als 30 kg machen zu lassen, um sicher zu gehen, und wenn er dies zu dem vereinbarten Preise nicht konnte, hätte er den Auftrag ablehnen sollen. Wenn Sie übrigens das Papier erst einem Kunden ab geliefert haben, so dürfte die Zeit wohl verstrichen sein, in welcher Sie nach § 347 des Handelsgesetzbuchs berechtigt sind, dasselbe zur Verfügung zu stellen. Nach diesem § müssen Sie bei Empfang der Waare »ohne Verzug« prüfen, ob sie vorschriftsmässig aus gefallen ist. 591. Frage: Bisher lieferte ich einen Stoff nach anliegendem Muster in Rollen zu Streichzwecken an verschiedene Fabriken, und während man die Waare sonst allgemein für gut befindet, klagt ein Abnehmer darüber, dass sich das Papier nach Aufnahme der Farbe an den Seiten zusammenrolle (kräusele), ein Uebelstand, der mir, weil er nur von einer Seite aus reklamirt wird, nicht ganz erklärlich ist. Das Muster zeigt ja allerdings den Fehler, wenn derselbe aber in der Stoffzusammensetzung bezw. in meiner Fabrikation zu suchen wäre, dann dürften dieserhalb doch wohl Ausstellungen von sämmtlichen Abnehmern eingelaufen sein, und da letzteres nicht der Fall ist, so nehme ich an, dass das Papier beim Be streichen nicht richtig gehandhabt worden sein muss. Eine dahin ausgesprochene Vermuthung wurde mir von dem Abnehmer er widert dahingehend, dass ein von anderer Seite bezogenes Papier den Nachtheil nicht aufweise, und als ich mir von dem Er zeugniss der Konkurrenz ein Muster einsenden liess und dasselbe im Vergleich mit meinem Papier anfeuchtete, konnte ich in Be ziehung auf den hier erläuterten Fall nur ein einheitliches Ver halten der Probeflächen feststellen. Es wäre mir angenehm, Ihre Ansicht über die Ursache des Fehlers zu vernehmen. Antwort: Das Rohpapier wird unserer Ansicht nach kaum, jedenfalls nicht allein, Ursache des Aufrollens an den Kanten sein. Das Papier wird durch Aufstreichen der Farbe nass und dann auf einem Hänger von der Seiten 901 bis 909 in Hofmann’s Handbuch beschriebenen Art getrocknet. Wenn dieses Trocknen nicht gleichmässig erfolgt; wenn die Kanten rascher trocken werden als die innere Fläche, so müssen sie sich kräuseln oder rollen. Ein Beispiel ähnlicher Art ist Seite 909 des genannten Buches erwähnt. — Das Rohpapier neigt jedoch leichter zu solchem Aufrollen, wenn es auf der Papiermaschine nicht sehr gleichmässig angefertigt und getrocknet wurde. In Ihrem Falle scheint dies jedoch ausgeschlossen, da nur ein Abnehmer die er wähnte Erfahrung gemacht hat. 592. Frage: Bitte mir im Briefkasten der Papier-Zeitung mitzutheilen, wie man Fettflecken aus Papier beseitigt. Antwort: Diese Frage wurde im Briefkasten der Nr. 86 vorigen Jahrgangs durch Angabe einiger uns bekannter Mittel beantwortet. GEBR. 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