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398 PAPIER-ZEITUNG. Nr 18. Auch mit Bezug auf die Festigkeits-Eigenschaften eines Papiers fehlt es diesem Begriff an einer festbegründeten Definition. Trotzdem kann aber wohl im vorliegenden Falle das Papier keinesfalls als »extrafest« bezeichnet werden, weil die Werthe für Reisslänge und Bruchdehnung sehr niedrig sind und zugleich nur ein sehr geringer Widerstand gegen Zerknittern und Reiben vorhanden ist. Ob das Papier als »feinstes Notenschreibpapier « zu bezeichnen ist, konnte nicht ausgesagt werden, da es, wie bereits früher gesagt, zur Zeit noch an bestimmten Festsetzungen bezüglich der Eigenschaften eines Notenschreibpapiers fehlt. Nach dem Vorgesagten wurde das Gutachten wie folgt abgegeben: Das untersuchte Papier ist kein reines Hadernpapier: ob seine Leimung als extrafest und ob es ferner als feines Notenschreib- papier zu bezeichnen ist, kann nicht ausgesprochen werden; als extrafestes Papier ist es nicht anzusehen. Wenn auch die Anzahl der mitgetheilten Gutachten zu gering ist, um aus den hierbei gemachten Erfahrungen weitgehende Schlussfolgerungen ziehen zu können, so scheint aus ihnen doch hervorzugehen, dass sowohl Fabrikanten bei der Herstellung von Papier nach einem vorgelegten Muster, als auch Empfänger bei der Zurückweisung einer nach Muster gelieferten Sendung nicht immer mit der nöthigen Vorsicht zu Werke gehen. Ein vorsichtiger Fabrikant sollte einen Auftrag, welcher »genau nach Muster« auszuführen ist, überhaupt nicht annehmen, denn ein solcher ist so gut wie unausführbar, und der Empfänger dürfte, wenn er darauf ausgeht, in den meisten Fällen Anhalts punkte finden, welche gegen die Abmachung »genau nach Muster« verstossen. Es sollte daher immer ein gewisser Spielraum ver einbart werden, denn selbst mit diesem ist eine zufriedenstellende Anfertigung immer noch mit Schwierigkeiten verknüpft. Auf alle Fälle aber erscheint es nothwendig, bei einer Anfertigung nach Probe letztere zunächst erst einer ganz eingehenden Prüfung zu unterziehen, denn sonst hat man ja weder für die Kalkulation noch für die Fabrikation den geringsten Anhalt. Kann der Fabrikant eine derartige Prüfung selbst nicht vornehmen, so wird er gut thun, sich an einen Sachverständigen zu wenden; die hierfür zu zahlenden Kosten stehen selten im Verhältniss zu den unangenehmen Folgen, welche eine nicht probemässige Lieferung nach sich ziehen kann. Wäre in den vorgeschilderten Fällen I, III und IV in der Weise verfahren, so wäre vorausichtlich das unangenehme Nachspiel einer gerichtlichen Auseinandersetzung erspart worden. Soweit es möglich ist, sollte man bei der Aufstellung von Lieferungsbedingungen nicht die Lieferung nach Muster bedingen, sondern statt dessen die Forderungen in bestimmter Weise fest setzen, die man an die zu liefernde Waare bezüglich ihrer Stoff zusammensetzung, Festigkeit usw. stellt. Vor allen Dingen aber sollte man bei Abschlüssen die ganz allgemein gehaltenen Bestimmungen wie »extrafest«, »haltbar«, »extrafest geleimt« usw. gänzlich vermeiden, da sie zu dehnbar sind und der subjektiven Auffassung einen zu weiten Spielraum gewähren. Für die Behauptung, dass auch die Empfänger von Papier- Lieferungen bei der Beanstandung der Waare nicht immer sach gemäss vorgehen, liefern die Fälle II und VI Beispiele, auch hier hätte noch die Meinungsverschiedenheit gütlich beigelegt werden können, wenn der Empfänger der Waare sich vor der Zurückweisung derselben durch eine genaue Prüfung von dem wahren Sachverhalt überzeugt hätte. Durch Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens hätte er sich auch von vornherein ein annäherndes Urtheil bilden können, ob in etwaiger Prozess zu seinem Vortheil ausschlagen würde oder nicht, denn nur in den allerseltensten Fällen wird der Richter in der Lage sein, bei Streitigkeiten über die Eigenschaften eines Papiers allein eine Entscheidung zu treffen; er wird das Gutachten von Sach verständigen einholen und sein Urtheil auf dieses gründen. Sollte es da nicht zweckmässiger sein, wie es ja auch schon theilweise geschieht, den oft langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Weg zur Austragung von Streitigkeiten auf diesem Gebiete überhaupt zu vermeiden und sich von vornherein dem Urtheilsspruch eines aus wissenschaftlichen und praktisch gebildeten Sachverständigen zusammengesetzten Schiedsgerichts zu unter werfen ? 0, nimm die Stunde wahr, eh sie entschlüpft. So selten kommt der Augenblick im Leben, Der wahrhaft wichtig ist und gross. Schiller. Neuheiten. Unter dieser Uebersclirift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaaren - Faches, welche Neues oder Bemerkens- werthes bieten, kostenfrei besprochen. Papier-Ausstattung von K. Sanguinetti, München. Wir erhalten von dieser Firma eine Anzahl Schachtelpackungen, die besonders durch hübsche Ausstattung und gefällige Anordnung der Einlagen sich auszeichnen. Die Schachteln sind gut und kräftig gearbeitet, sie sind an den vorstehenden Böden und Deckelplatten mit schrägem, glattem oder gemustertem Gold- oder Silberschnitt ver sehen und zeigen Gold-, Silber- oder Farbenprägung auf dem Deckel. Diese wirkt namentlich da sehr fein, wo sie in Beschränkung auftritt, z. B. bei der Schachtel »Margueriten«. Die Einlagen bestehen hier aus graublauem quadratischem Papier und länglichen Umschlägen, von denen sich einige weisse geprägte Margarethenblumen scharf abheben. Die Umschläge werden zusammengehalten von rosaseidenen Schnüren, die mit Metall kugelschloss versehen sind und in Quasten endigen. Diese Art der Verpackung sieht sehr fein aus. Eine Schachtel »Boudoir- Papier« enthält hellgrüne Einlagen aus starkem rauhem Papier. Die Bogen sind auch hier quadratisch, die Umschläge länglich. Unter demselben Titel findet sich eine blaue Schachtel, deren Inhalt aus mattblauem geripptem Papier in Billet-Oktavformat besteht, und eine rosa bezogene Schachtel mit Rosa-Papier von gleicher Grösse. Bei allen drei Ausstattungen werden die Umschläge von geknoteten, in Quasten auslaufenden Seiden schnüren umschlossen. — Sehr geschmackvoll nimmt sich eine Aufmachung aus, die in einer Schachtel mit rosa Glacee- Bezug untergebracht ist und den Titel »Liebe Grüsse« führt. Auf den Bogen aus schwerem gelblichem Velin-Papier zieht sich eine weissgeprägte Leiste, die wie ein aufgelegtes Moiree- band aussieht, und auf welcher sehr zarte, auch in den Farben ansprechende Blümchen erscheinen, quer über das Blatt. Bei den Umschlägen geht eine gleiche Leiste schräg über die hübsch geformte Klappe, was in Verbindung mit den weiss-seidenen Quasten von feinster Wirkung ist. — Eine Schachtel mit der etwas bunt gehaltenen Aufschrift » Herzliche Grüsse« birgt weisses glattes Papier mit ausgestreuten stengellosen Vergissmeinnicht- blüthen am Kopf der Bogen und auf der Klappe der Umschläge. Bänderung: blaue Seidenschnur mit Knoten und Quasten. — Die Firma schickt uns ausserdem eine grössere Zahl von Glückwunsch- Karten, die durchschnittlich als billige Laden-Verkaufs-Artikel bestimmt zu sein scheinen. Dies lässt sich aus der oft allzureichen Verwendung von Goldprägung und Glimmer, sowie aus der Be vorzugung lebhafter Farben schliessen. Doch finden sich auch Muster darunter, die höhere Geschmacks-Anforderungen befriedigen können. Von letztem sind hervorzuheben kleine eigenartig ge formte Doppelkarten mit einer grossen, in Silber geprägten Edel- weissblüthe, und andere Karten, die sich durch gefällige Blind prägung von Blüthen und zackig geprägte Ränder bemerkbar machen. Der Glückwunsch ist bei diesen Mustern in zarter Blau prägung ausgeführt. — Eine Reihe uns vorgelegter Blankokarten zeigt, dass die Firma in glattem und Faon-Goldschnitt die schwierigsten Sachen sehr sauber auszuführen imstande ist. Deutsche Seepost-Papiere von Sei. C. F. Bollmann Wwe. & Sohn, Braunschweig. Die Firma giebt ihre Seepost - Papiere, 48 ver schiedene Sorten, in Form eines geschmackvollen, mit Goldschnitt versehenen Quart-Musterbuches zum Gebrauch für ihre Abnehmer heraus. Jede Papiersorte ist mit einem Blatt vertreten, auf dessen untern Theil die nähern Angaben in hübschem Satz angeordnet sind. Eine Anzahl Blätter sind mit Briefkopf-, Wechsel-, Mittheilungs- und sonstigen Mustern bedruckt, sodass das Heft als Papier- und Druck vorlage beim Verkehr mit der Kundschaft dienen kann. Aus diesem Grunde ist auch die Firma der Herausgeberin weder auf den Blättern noch auf dem Umschlag angeführt. Als Umschlag- Rückdeckel dient ein Blatt starken Kartons, auf dessen Innenseite, an die letzte Papiersorte anschliessend, einige zu den Papieren passende Umschläge gruppirt sind. Auch diese Umschläge sind probeweise mit Firmen in verschiedener Anordnung bedruckt. Die Schauseite des Buches zeigt auf grünlichem Grunde, zwischen zwei Querleisten, den Aufdruck »Deutsche Seepost-Papiere« in gefälligen, hochgeprägten Goldbuchstaben. Unter der Schrift liegt das Merkzeichen der Firma für diese Papiere, das Seepferd, in graugrünem Druck. Der Schwanz der hübsch stilisirten Figur ragt, sich krümmend, in ein goldenes Dreieck hinein. Diese Aus führung des Umschlages, wie die ganze Anordnung des Buches, verräth in allen Einzelheiten einen ausnehmend tüchtigen Drucker, der auch mit andern Mitteln zu arbeiten weiss, als sie in Druckereien gang und gäbe sind.