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Nr. 13. PAPIER-ZEITUNG. 397 Nachdruck verboten. Stoff-Zusammensetzung Probe weisser Farbe, geglättet, leimtest, und zeigten 120,8 112,9 Aschen gehalt in g Dicke in mm Baumwolle u.Leinen Baumwolle u.Leinen Papier-Prüfung. Schluss zu Nr. 11. Gewicht des Quadratmeters in g 7,75 7,44 Bestellmuster Lieferung Beide Proben Hieraus geht hervor, dass man das vorliegende Papier als reines Hadernpapier nicht bezeichnen kann, weil zu seiner Her stellung auch noch mineralische Füllstoffe verwendet worden sind. Man wird ein Schreibpapier nur dann als reines Hadernpapier bezeichnen können, wenn es ausschliesslich aus Lumpen (Leinen, Hanf und Baumwolle) hergestellt ist und höchstens 3 pCt. Asche enthält. Ob der Grad der Leimung die Bezeichnung »extrafest« recht fertigt, konnte nicht entschieden werden, da dieser Begriff ein ganz unbestimmter ist und von der subjektiven Anschauung des Einzelnen abhängt. V. In einer Strafsache wünschte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten bezüglich der Uebereinstimmung verschiedener Papier sorten untereinander. Der Sach verhalt war kurz folgender: Verschiedene Personen hatten Briefe erhalten, die, nach der Hand schrift und dem Inhalt zu urtheilen, anscheinend von einer und derselben Person herrührten; der Verdacht lenkte sich bald auf eine bestimmte Persönlichkeit, bei welcher man unbeschriebenes Papier vorfand, das dem zu den Briefen benützten äusserlich sehr ähnlich war; es sollte nun durch eine Untersuchung festgestellt werden, ob das Papier der Briefe, von denen vier Exemplare ein gereicht wurden, mit der unbeschriebenen Probe übereinstimmte. Da die zu den Briefen benutzten Stücke klein waren, so konnte sich die Prüfung nur auf die Feststellung der Dicke, des Stoff gehalts und des Aschengehalts erstrecken. Die gewonnenen Versuchs-Ergebnisse sind nachstehend zusammengestellt. Bei allen drei Proben war die Farbe weiss, die Durchsicht schwach wolkig. Die drei Proben sind also sämmtlich aus Leinen- und Baum wollfasern unter Zusatz mineralischer Füllstoffe hergestellt worden. Nach dem mikroskopischen Bilde zu urtheilen, enthält die Bestell probe etwas mehr Baumwolle als die Lieferung I, und diese wieder etwas mehr als die Lieferung II. In dem Gehalt an Füllstoffen weichen die beiden Lieferungen etwas von der Bestellprobe ab; während letztere 7,61 pCt. un verbrennliche Bestandtheile aufweist, hat Lieferung I deren 9,55 pCt. und Lieferung II 9,94 pCt. Jedoch ist zu bemerken, dass infolge der verschiedenartigsten Einflüsse während der Fa brikation eines Papiers Schwankungen in der Zusammensetzung desselben eintreten können, die nicht immer zu vermeiden sind. Die Abweichungen der vorliegenden drei Papiere sowohl be züglich der Menge der einzelnen Faserstoffe als auch der Füll stoffe sind wohl auf diese Schwankungen zurückzuführen, und es wurde daher das Gutachten wie folgt abgegeben: Im Hinblick auf die bekannten, nicht immer zu vermeidenden Schwankungen bei der Fabrikation von Papier müssen die beiden Lieferungs proben als in ihrer Zusammensetzung der Bestellprobe entsprechend bezeichnet werden. Auf Grund dieser Beobachtungen wurde folgendes Gutachten abgegeben: Das von der Fabrik der Handlung gelieferte Löschpapier entspricht hinsichtlich der Färbung nicht dem von der Handlung vorher der Fabrik übergebenen Bestellmuster, und es ist daher mit Rücksicht auf die Vereinbarung, dass das zu liefernde feine rosa Löschpapier in der Färbung dem Muster der Handlung möglichst entsprechen soll, jedoch vorbehaltlich kleiner Ab weichungen in der Färbung, nicht als vertragsmässig zu erachten. VII. Gelegentlich einer Lieferung von Notenschreibpapier kam es zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer zu Streitigkeiten, indem letzterer behauptete, dass das Papier nicht dem bei der Bestellung vorgelegten Probebogen entspreche; es sei vielmehr schlecht geleimt und eigne sich keineswegs zum Schreiben von Noten. Der Lieferant hingegen behauptete, die Lieferung sei durchaus probemässig, insbesondere nicht mangelhaft geleimt ge wesen. Die Versuchs-Anstalt wurde in dieser Angelegenheit als Sachverständige befragt und ihr Abschnitte des Probemusters und der Lieferung zur Vergleichung eingeschickt. Eine vollständige Prüfung, welche sich auf die Festigkeits- Eigenschaften und die Stoff-Zusammensetzung des Papiers erstreckt hätte, konnte infolge des mangelhaften Zustandes der zur Verfügung stehenden Abschnitte nicht ausgeführt werden; es wurden vielmehr nur die aus nachfolgender Zusammenstellung ersichtlichen Prüfungen vorgenommen. gleichmässige Durchsicht. Soweit man aus diesen Ergebnissen ersehen kann, weichen Muster und Lieferung nicht wesentlich von einander ab. Die geringen Unterschiede, welche beim Aschengehalt, dem Gewicht des Quadratmeters und bei der Dicke ersichtlich sind, kommen nicht in Betracht, da sie als unvermeidliche Schwankungen in der Fabrikation anzusehen sind. Bei der Prüfung auf Leimfestigkeit mit Hilfe derLeonhardi’schen Methode zeigten beide Sorten gleiches Verhalten; die Eisenchlorid tropfen, welche 20 Minuten und weniger einwirkten, schlugen weder bei der Probe noch bei der Lieferung durch; bei einer Einwirkungsdauer von 25 Minuten drang die Eisenlösung durch beide Papiere hindurch. Auch Schreib versuche, welche auf der Probe und der Lieferung ausgeführt wurden, liessen zwischen beiden keinen wesentlichen Unterschied erkennen. Ob der Grad der Leimfestigkeit, der nach der Leonhardi’schen Prüfungsmethode für Schreibpapier vollständig ausreicht, auch für Notenschreibpapier genügt, konnte nicht entschieden werden, da es zur Zeit noch an Festsetzungen darüber fehlt, bis zu welchem Grade Notenpapier geleimt sein muss. Es .musste daher das Urtheil dahin abgegeben werden, dass die Lieferung im wesentlichen dem Probebogen entspricht. Im weitern Verlauf der Klage schickte das Gericht noch einige weitere, besser erhaltene Bogen der Lieferung zur ferneren Begutachtung darüber ein, ob das gelieferte Papier reines Hadern papier mit extrafester Leimung sei, beziehungsweise als »feinstes Hadernpapier-Notenschreibpapier extrafest« zu bezeichnen sei. Eine Prüfung dieses Papiers lieferte folgende Ergebnisse: 0,128 0,120 waren von Farbe und Glätte bei allen Sorten gleich. Auf Grund dieser Ergebnisse konnte ausgesprochen werden, dass die beiden Proben 1 und 2 sowie 3 und 4 untereinander übereinstimmende Ergebnisse lieferten, dass diese beiden Gruppen jedoch untereinander wesentlich verschieden waren, und dass beide mit dem unbeschriebenen Blatt durchaus keine Uebereinstimmung zeigten. VI. Zwischen zwei Papierhandlungen war es zu einem Prozess gekommen, in welchem das Gericht ein Gutachten darüber ein forderte, »ob die beiden der einen Handlung gelieferten Sendungen Papier in ihrer chemischen Zusammensetzung dem Bestellmuster entsprechen«. Wegen der geringen Menge des von dem Bestell muster zur Verfügung stehenden Materials konnte nur eine ver gleichende mikroskopische Untersuchung zur Feststellung der Faserstoffe und eine Bestimmung der Menge der Füllstoffe im Papier vorgenommen werden. Die bei der Untersuchung gewonnenen Ergebnisse sind nach folgend zusammengestellt. Probe Durchsicht Stoffzusammensetzung Aschen gehalt in pCt. Dicke in mm 1. Brief . . schwach Strohzellstoff, Holzschliff, 22,45 0,097 2. Brief . . wolkig Holzzellstoff, Leinen und ge ringe Mengen Baumwolle Strohzellstof, Holzschliff, 21,76 0,092 3. Brief . . gleichmässig Holzzellstoff, Leinen und ge ringe Mengen Baumwolle Holz- und Strohzellstoff 11,11 11,60 0,083 4. Brief . . Holz- und Strohzellstoff 0,084 Unbeschrie- schwach Strohzellstoff, Leinen und 1,96 0,078 bene Probe wolkig Baumwolle Probe Glätte Stoffzusammensetzung Aschengehalt in pCt. Bestellmuster . geglättet Leinen, Zusatz Baumwolle 7,61 I. Lieferung . schwach geglättet desgl. 9,55 H. Lieferung . » desgl. 9,94 Probe Mit Reiss länge m lere »Dehnung pCt. Widerstand gegen Zerknittern und Reiben Stoff- Zusammen setzung Aschen gehalt pCt. Lieferung Seide Proben 2850 waren 2.9 von we gleich sehr gering sser Farbe, ge mässige Durch Baumwolle und Leinen glättet, leimfe sicht. 6,11 st und zeigten