Volltext Seite (XML)
Briefkasten. 577. Frage: Ich gestatte mir, Ihnen beikommend zwei Papiere zu übersenden, die, nebenbei bemerkt, auch noch geprägt werden sollen, und frage ergebenst an, ob Ihnen wohl bekannt ist, dass schon solche oder ähnliche Sachen gegen Nachahmung geschützt sind, und wenn dies, ob ich dieselben zum Musterschutz oder zum Gebrauchsmusterschutz anzumelden habe, d. h. ob ich die Gegenstände überhaupt, oder nur die betreffenden Dessins vor Nachahmung schützen kann. Antwort: Wenn Sie nur das Muster schützen lassen wollen, so können Sie die Eintragung beim dortigen Amtsgericht bewirken lassen. Schutzfrist bis 15 Jahre. Gebühr: die ersten 3 Jahre je 1 Mark, von da bis zum zehnten Jahre je 2 Mark, und vom 11. bis 15. Jahre jährlich 3 Mark. Die Einreichung kann offen oder versiegelt geschehen, und in einem Paket können bis 50 ver schiedene Muster oder Modelle enthalten sein. — Wollen Sie nicht das Muster, also die Form, sondern die Mechanik, das Gestell schützen lassen, so sind die Sachen beim Patentamt in Berlin als Gebrauchsmuster anzumelden (höchste Schutzzeit 6 Jahre; erste Einzahlung für jedes einzelne Muster 15 Mark, nach 3 Jahren, wenn Verlängerung gewünscht wird, 60 Mark). Sie werden jeden falls Gebrauchsmusterschutz nachsuchen müssen. Ob ähnliche Sachen schon vorhanden sind, wissen wir nicht. Sie würden dies vielleicht durch einen Patentanwalt ermitteln lassen können, der sämmtliche bisherigen Anmeldungen durchzusehen hätte. Wir verweisen noch auf die verschiedenen in letzter Zeit über Gebrauchs musterschutz in der Papier-Zeitung enthaltenen Aufsätze. 578. Frage: Irrthümlich wurde von einem jungen Manne meines Kontors bei Ausfertigung einer Offerte der Preis von 50 kg mit 100 kg verwechselt. Der Wortlaut der Offerte ist: »Ich offeriere Ihnen von 1/4 Pfund Grösse an aufwärts: Cellulosepackpaier zu 26 M. ohneDruck per 100 kg 1 Düten und sat. gelb Cellulosepapier » 35 » » „ 100 » ) Beutel franko dort, mit Druck 6 M. per 100 kg mehr. Wenn Beutel mit □ Boden per 1000 Stück 1 M. extra. Obige Preise verstehen sich bei Abnahme von mindestens 50 kg pro Sorte und Grösse.« Die notirtenPreise verstehen sich jedoch per 100 Pfund = 50 kg. Der Kunde bestellte hierauf 75 kg Beutel sat. gelb Zellstoff. Der Irrthum diesseit. Offerte wurde erst beim Ausschreiben der Rechnung bemerkt, und der richtige 100 kg-Preis, nämlich 70 M., in Rechnung gestellt. Empfänger stützte sich auf die ihm gemachte Offerte, sandte die Rechnung zurück und verlangte Abzug. Am 3. d. M. wurde ihm von hier aus mitgetheilt, dass in der Offerte ein Irrthum vorgekommen, entweder möge er den Preis anerkennen, oder die Beutel zurückgeben. Als Antwort er hielt ich einen Brief, wonach der Kunde weder den richtigen Preis zahlen, noch die Waare zurücksenden will. Ich gestatte mir daher die ergebene Anfrage, ob der Empfänger einen so augenscheinlichen Irrthum benutzen, oder ob ich bei eventl. Be schreitung des Rechtsweges denselben zur Zahlung des richtigen Betrags veranlassen kann und auf Erfolg Aussicht habe. Antwort: Nach § 306 des H.-G.-B.’s erlangt der redliche Erwerber das Eigenthum sogar dann, wenn Verkäufer nicht Eigenthümer war, wenn er es z. B. gefunden hatte. Um mit einer Klage Erfolg zu haben, müssten Sie daher beweisen, dass der Kunde kein redlicher Erwerber war, d. h. dass er den Irr thum Ihrer Berechnung erkannt und denselben zu seinem Vor- theil ausgenützt hat. 579. Frage: Man beabsichtigt eine Papierfabrik für Cigarettenpapier zu errichten und schickte mir eine Probe von dem zu verwendenden Fabrikationswasser. Die Analyse eines hiesigen Chemikers ergiebt Folgendes: 100000 Theile Wasser geben 72,80 Theile Abdampfrückstand (getr, 100° C) 100000 „ „ enthalten 19,40 „ Schwefelsäure (SO3) 100000 9,36 „ Kochsalz. 100000 „ „ brauchen zur Oxydation der organischen Substanzen 2,42 Theile Kaliumpermanganat oder 6,61 Theile Sauerstoff, Gesammthärte d. Wassers = 19,16 Dtsch. Grade(Ca O)od. 34,2l°franz. (Ca 03) Bleibende Härte d. „ = 7,80° „ „ „ „ 13,93°/ „ „ Salpetersäure-(äusserst geringe)-Spuren; Ammoniak- negativ; Salpetrige-Säure „ „ Eisen - „ Ich wäre sehr dankbar für Beantwortung der Frage im Briefkasten, ob sich das Wasser für den genannten Zweck eignet. Antwort: Der Gesammtrückstand von 0,72g auf 11 ist sehr gering und der Umstand, dass das Wasser kein Eisen ent hält, sehr günstig. Wenn das Wasser beständig die angegebene Zusammensetzung hat, erscheint es sehr rein und zur Fabrikation guter Papiere geeignet. 580. Frage: Ich beabsichtige, im östlichen Galizien eine Fabrik zur Herstellung von trocknem Strohzellstoff anzulegen. Es steht mir eine Wasserkraft von 50 Pferdestärken zur Verfügung, die sich eventuell auf 120 Pferdestärken vergrössern liesse; die Strohpreise für Weizenmaschinendrusch sind niedrig, nur die Brennholzpreise zur Trocknung würden sich auf 1 M. 10 Pf. die 100 kg stellen. Mein Plan wäre, den trocknen Strohstoff an Papierfabriken abzugeben. Sie würden mich zum grössten Dank verpflichten, wenn Sie die Güte hätten, mir zu schreiben, ob das Geschäft lohnend wäre. Antwort: Sie finden die Fabrikation von Strohzellstoff ausführlich beschrieben in den Heften 31 und 32 von Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation, die im September und Dezember 1893 erschienen sind. Wenn Sie diese durchlesen, werden Sie finden, dass die Fabrikation eine Fülle von Kenntnissen und besonders Erfahrung erfordert. Diese Erfahrung müssten Sie in doppeltem Maasse besitzen, wenn Sie in dem industrielosen östlichen Galizien fabriziren wollen, wo Sie keine technisch geschulte Hilfe zur Hand haben. Sie würden in die Lage kommen, jedem Arbeiter genau angeben zu müssen, was und wie er zu arbeiten hat. Wenn Sie darauf rechnen, einen Werkführer zu finden, der all dieses kann, so irren Sie sich, da Leute von solcher Tüchtig keit selten zu finden sind, meist feste Stellung haben und schwer lich nach Ostgalizien gehen werden. Uebrigens ist die in Aussicht genommene Lage durchaus ungeeignet, da man dort Ihrer Angabe nach auf Holz als Brenn stoff angewiesen ist. Das billige Stroh kann die hohen Kosten solchen Brennstoffs (gegenüber den Kohlen) nicht ausgleichen, und die Frachten für Chemikalien sowie den Strohstoff würden vollends jeden Nutzen unmöglich machen. Das Vorhandensein der erwähnten kleinen Wasserkraft fällt dagegen garnicht ins Gewicht, da die Fabrikation nur wenig Kraft in Anspruch nimmt. Ob es ausserdem gelingen würde, die dortige polnisch-ruthenische Bevölkerung zur Fabrikarbeit zu erziehen, ist auch fraglich. Sie studiren augenblicklich, sind also ein junger Mann ohne jede praktische Erfahrung und werden wahrscheinlich Ihr Geld bis auf den letzten Pfennig verlieren, wenn Sie selbständig oder mit Andern irgend etwas unternehmen, in Galizien würden Sie aber bei Ausführung des erwähnten Planes mit Ihrem Gelde am raschsten zu Ende kommen. Machen Sie sich doch klar, dass Sie beim Abgang von der Schule noch garnichts können, dass Sie dann nur die Grundlagen besitzen, mit deren Hilfe Sie etwas lernen sollen. Wenn Sie irgend ein Handwerk oder auch nur Handel betreiben wollten, würden Sie es doch wohl für nöthig halten, eine mindestens drei jährige Lehre durchzumachen, glauben aber das viel schwierigere Geschäft des Papier- oder Zellstoffmachers ohne solche Lehre ausüben zu können! Wir können Ihnen nur rathen, Ihr Geld möglichst sicher und fest anzulegen und viele Jahre lang durch eigene Arbeit das zu erlernen, was Sie später selbständig betreiben wollen. Dadurch sammeln Sie auf Kosten Anderer die Erfahrungen, deren Er langung im eigenen Geschäft Ihr Vermögen kosten würde. 581. Frage: Welcher Kündigungsfrist unterliegen Ingenieure, Techniker usw. ? Kommt eine 6-wöchentliche Kündigung vor Ablauf des Kalendervierteljahres, oder eine ortsübliche, vielleicht vier wöchentliche Kündigung in Anwendung, wenn beim Engagement keine besonderen Abmachungen getroffen worden sind? Mir ist es erinnerlich, als ob in den letzten Jahren vom Reichstage neue Bestimmungen angenommen worden sind. Antwort: Ingenieure und Techniker, welche vom Ge schäftsherrn als Gehilfen im technischen Betriebe des Unternehmens angestellt und thätig sind, haben nach der noch unverändert bestehenden Vorschrift des § 122 der Gewerbe-Ordnung in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891 nur Anspruch' auf vier zehntägige Kündigung, falls Gegentheiliges nicht vereinbart ist. Ingenieure und Techniker aber, welche gleichzeitig vertragsmässig auch im Handelsbetriebe thätig sind, z. B. diejenigen, welche den Prinzipal zeitweise im Verkehr mit den Kunden vertreten oder die Handelsbücher führen, können nur nach sechswöchentlicher Kündigung, welche nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahres zulässig ist, entlassen werden. In beiden Fällen wird auf örtliche Gewohnheiten keine Rücksicht genommen. Nürnberger Bleistiftfabrik Dünkelsbühler& C? Nürnberg. E marke:NORIS-BALLON. 2 Blei-&farkstifte, Gummistifte Automaten-Patentstifte, Federhalter etc. Eh Reklame Schiefer- Notes & Tafeln. Reklame-Stifte (gesetzlichgesthüut)