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Briefkasten. 574. Frage: Wir kauften von einer Papierfabrik etwa 5000 kg verschiedene Formate undStärkenSchreibpapier-Retird. Bei Empfang desselben fanden wir das Meiste davon beim Schreiben fliessend, sodass wir die ganze Sendung zur Verfügung stellten, da wir zum Schreiben nur gut geleimtes Papier gebrauchen können und nicht Lust hatten, uns die Kundschaft zu verderben. Dabei er klärten wir uns bereit, das sich als leimfest erweisende Papier behalten zu wollen. Es kam jedoch zu keiner Einigung, und es wurde Klage gegen uns erhoben. Seitens des Gerichts wurde auf Ernennung von Sachverständigen erkannt, die über den Ausfall des Papiers entscheiden sollen. Wir beziehen nun schon etwa 30 Jahre grössere Quantitäten Schreib-Retir von einer Dürener Fabrik, ohne je 1 Bogen ungeleimtes Papier dabei zu haben. Es wird uns auch auf spezielle Anfrage von denselben mitgetheilt, dass wissentlich nie anderes Papier als gut geleimtes aus dem Hause gehe. Nun möchten wir noch von Ihnen hören, was Sie unter Schreibpapier-Retire verstehen, ob geleimtes oder auch un geleimtes Papier? Antwort: Retire', zweite Wahl usw. ist Ausschuss, d. h. solche Waare, welche wegen irgend welcher Fehler nicht als fehlerfrei verkauft werden kann und deshalb aussortirt werden muss. Wir waren deshalb zuerst der Ansicht, dass man bei Kauf solcher Waare keine hohen Ansprüche an Leimfestigkeit stellen dürfe. Durch Umfrage bei erfahrenen Fabrikanten wurden wir jedoch belehrt, dass Retire (richtiger Retrie') im deutschen Handel immer noch gut und brauchbar, also bei Schreibpapier mindestens leimfest sein muss. Wenn Ihnen daher Schreib-Retire geliefert wurde, welches nicht leimfest und infolgedessen nicht als Schreib papier verwendbar ist, so sind Sie zur Annahme nicht verpflichtet. 575. Frage: Ich kaufte von einer Papierfabrik einen grossen Posten Grau zur successiven Lieferung nach Muster A. Die Fabrik lieferte anfangs nach Muster B, jetzt nach Muster C. Nach meiner Ansicht ist C wesentlich schlechter als A, nach welchem ich kaufte; ist insbesondere viel weicher. Finden sie einen Unter schied zwischen C und C 1 ? In A ist meiner Ansicht nach Zell stoff-Abfall, wodurch das Papier die gute Härte hat. C scheint dagegen nur alte Papiere und vielleicht etwas Baumwolle zu ent halten. Ist es Sitte in der Papierfabrikation, die Aufträge zu überschreiten, und ist man verpflichtet, Ueberschreitungen um 35/40 pCt. anzunehmen? Antwort: Die drei mit A bezeichneten Bestellproben sind untereinander beinahe ebenso sehr verschieden, wie sie von den Proben B und C abweichen. Solche einseitig glatten Umschlag- papiere geringster und wahrscheinlich billigster Art können nur aus billigsten Abfall-Rohstoffen aller Art, von Zellstoff, altem Papier und dergl. hergestellt werden, die der Fabrikant nehmen muss, wie er sie findet. In der Verschiedenheit dieser Rohstoffe liegt schon eine wesentliche und unvermeidliche Ursache der Verschiedenheit der daraus hergestellten Papiere. Eine so sorg fältige Sortirung und Reinigung derartiger Rohstoffe, wie sie zur Erzeugung einigermaassen gleicher Papiere nöthig wäre, wird wohl durch den niedrigen Preis ausgeschlossen sein. Wenn da her auch zugegeben werden kann, dass die Proben A etwas besser gearbeitet sind als B und C, so sind die Verschiedenheiten doch nur solche, wie sie die Herstellung solcher Sorten mit sich bringt. Die Abweichungen sind überdies nicht derart, dass sie die Ver wendbarkeit als Packpapier beeinträchtigen. Nach § 11 der vom Verein Deutscher Papierfabrikanten aufgestellten »Verkaufs bedingungen« (siehe Normalpapier, Preis 3 M., Verlag der Papier- Zeitung) gilt es als üblich, dass der Besteller besonderer Sorten ein Mehr- oder Minder-Ergebniss bis zu 10 pCt., unter 1000 kg bis 15 pCt. annimmt. Diese Bestimmung beruht auf dem Umstande, dass der Fabrikant nicht imstande ist, die Mengen der Rohstoffe, die er zur Ausführung einer Bestellung mischt, so genau zu be stimmen, dass daraus die gewünschte Menge Papier entsteht. Da er aber für die besonders bestellte Sorte keinen Absatz hat, so gilt es als billig, dass der Käufer bis zu den genannten Grenzen das Ergebniss übernimmt. Bei den uns neuerdings ein geschickten Proben A und B ist der Unterschied allerdings grösser als bei den früheren; B ist sehr weich und wohl etwas weniger werth als A. Wenn die ganze Sendung wie das letzte B-Muster ausgefallen ist, werden Sie wohl zur Annahme-Weigerung berechtigt sein. Da Sie einen Fabrikanten hatten, der Ihnen regelmässig gut lieferte, hätten Sie nicht — um vielleicht etwas billiger zu kaufen — abgehen sollen. Bunt- und Luxuspapierfabrik Goldbach in Goldbach b. Bischofswerda i. 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