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304 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 10. Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original - Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von .der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien- Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Kontrollbuch von Sigm. Rückert in Worms a. Rhein D. R. P. 71775 (Kl. 11). In Brauereien, Weinhandlungen, Spirituosen- und Oelfabriken usw. erwuchs bis jetzt aus der Kontrolle der meist zu Tausenden zählenden Fässer eine schwere und nur durch besondere Arbeits kräfte zu ermöglichende Arbeit. Eine unbedingt sichere Kontrolle der Fässer usw. ist aber um so wichtiger, als diese meist einen bedeutenden Werth (oft, z. B. bei Bier, einen höheren als der Inhalt) besitzen und durch eine ungenügende Kontrolle äusser vielen Unannehmlichkeiten sehr bedeutende Verluste entstehen können. Die bisher bekannten Kontrollmethoden bestanden zumeist darin, dass man z. B. auf einer Doppelseite eines Buches für jede Fassnummer eine besondere Kolonne einrichtete, derart, dass ungefähr zehn Nummern auf die Doppelseite kamen. Diese Methode hatte den grossen Nachtheil, dass die Kolonnen sich, da die Fässer sehr verschieden aus- und eingingen, sehr ungleichmässig füllten, weshalb man immer wieder besonderer Nachtragblätter bedurfte, welche sehr bald, namentlich bei grossem Betriebe, zu grossen Verwirrungen Anlass gaben. Ausserdem war der Verbleib eines Fasses auch nie mit Gewissheit anzugeben, da man annahm, dass der letzt Verzeichnete sich noch im Besitz desselben befände, während es schon längst auf der Aiche oder zur Reparatur gesendet oder womöglich ver loren war. Eine andere Art der Kontrolle besteht darin, dass man jeder Fassnummer ein Konto mit Ein- und Ausgang gab. Diese Kontrolle war wohl etwas zuverlässiger, allein dieselbe bedurfte, namentlich in grösseren Betrieben, eines ganz unver- hältnissmässigen Aufwandes an Material und Arbeitskraft. Den Gegenstand vorliegender Erfindung bildet nun ein eigen artig eingerichtetes Buch, mit welchem die Passkontrolle sowohl leicht und bequem, als auch unbedingt sicher bewirkt werden kann. Das Kontrollbuch besteht aus einer Anzahl starker Kartons, welche ringsherum noch mit Kartonstreifen beklebt sind, damit sich zwei Schreibflächen niemals berühren können. Die Schreib flächen bestehen aus einem Material, auf welchem man die Schrift wieder auslöschen kann (Schieferpapier, Celluloid und dergl.). Hieraus ergeben sich wesentliche Vortheile, indem einerseits das zwecklose Papierverschreiben fortfällt, anderseits der Umstand, dass man die Namen derjenigen Personen, in deren Besitz sich das bezw. die Fässer nicht mehr befinden, einfach auslöschen kann, jeglichen Irrthum ausschliesst. Die Schreibtäfelchen werden entweder auf die Kartons geklebt oder in dieselben eingeschoben. Wegen der Numerirung der Täfelchen und der Benutzungsweise des Buches wird auf die Patentschrift verwiesen. Mit diesem Kontroll-Buch lassen sich nicht allein Fässer, sondern auch die Arbeiter einer Fabrik, die Zimmer in grossen Hotels und andere Dinge kontrolliren. Patent-Anspruch : Ein Kontrollbuch, dessen Blätter mit numerirten Täfelchen aus mit auslöschbarer Schrift beschreibbarem Material (Schiefer papier, Celluloid usw.) derart beklebt oder in welche derartige Täfelchen so eingeschoben sind, dass auf-je einer Doppelseite eine Anzahl Abtheilungen angebracht und die einzelnen Doppel seiten mit einem Register versehen sind, wobei die Täfelchen von erhabenen Rändern umgeben bezw. . die Reihen derselben von solchen durchsetzt sind, damit die Täfelchen bei zugeklapptem Buch zum Schutz der Schrift sich nicht auf einander legen und beim Schreiben Schutzdeckel auf die Ränder gelegt werden können. Durchschau-Briefumschlag von Carl Blanke in Barmen. D. R. P. 71 970. Zusatz zu D. R. P. 64 677 (Kl. 54) [Vergl. Pap.- Ztg. 1893, S. 327], Der durch das Haupt-Patent Nr. 64 677 geschützte Brief- Umschlag für Drucksachen usw. gestattet zwar durch Hinein sehen in den Umschlag die vollständige Einsichtnahme des Inhalts, doch ist ein Herausnehmen des letzteren, da die Verschlussklappe nach dem Einstecken der Sendung verklebt wird, nicht möglich, der Umschlag ist also nicht im vollen Sinne der postalischen Bestimmungen ein offener Umschlag. Die den Gegenstand vor liegender Erfindung bildende Ausführungsform des Briefumschlages entspricht dagegen auch in dieser Hinsicht den gestellten An forderungen. Wie in der beiliegenden Zeichnung veranschaulicht, kommen nach drei Seiten geschlossene, an einer Seite mit zwei Klappen k k v versehene Umschläge zur Verwendung, wovon die grössere Klappe k beim Einschlagen in das Innere des Umschlages eingefaltet wird, um so beim Umlegen der kürzern Klappe über das Ende der erstgenannten den Verschluss der offenen Seite des Briefumschlags zu bilden und ein Einschieben andrer Briefschaften zu verhindern. In der eingefalteten Klappe k sind nun die die Einsichtnahme des Inhalts gestattenden Durchlochungen A des Haupt-Patentes angeordnet, und zwar zweckmässig so, dass sie in der Einfaltung liegen; wird dann die kürzere Klappe behufs Verschliessens des Umschlags aus der offenen Lage in die ein gefaltete Klappe k eingeschlagen, so kann der Briefumschlag, ob gleich er geschlossen ist, ohne weitere Mühe in gleicher Weise wie derjenige des Haupt-Patentes eingesehen werden, wenn er durch einen Druck auf die Längsseiten etwas auseinander gespreizt wird. Damit die Durchlochungen A nicht von dem Rande der kürzeren Klappe theilweise verdeckt werden, erhält dieser Rand entsprechende Aussparungen A { . Patent-Anspruch: Ein Briefumschlag der durch das Patent Nr. 64677 geschützten Art, bei welchem zu dem Zwecke, die Einsichtnahme durch blosses Hineinsehen zu ermöglichen, aber auch ein Herausnehmen des Inhalts zu gestatten, die Durchlochungen (A) in der Ver schlussklappe (k) angeordnet sind, welche mit der in sie ein geschlagenen kürzern Klappe (k^ die Einstecköffnung des Umschlages abschliesst. Apparat zum selbstthätigen Anlegen von Briefumschlägen in Cylinder-Druckmaschinen von Maschinenfabrik Heidelberg, Molitor & Co. in Heidelberg. D. R. P. 71 411 (Kl. 15). Das Einlegen von Briefumschlägen in die Druckmaschine zum Zwecke des Druckens geschieht meistens noch von Hand oder durch Apparate, welche noch sehr unvollkommen sind, nicht sicher funktioniren und die Mitwirkung einer Person erfordern. Da nun für derartige Druckarbeiten nicht viel bezahlt wird, so ist ein Apparat, welcher das Abheben der Umschläge vom Block selbstthätig und sicher besorgt, zum Bedürfniss geworden. Der vorliegende, leicht an jeder Druckmaschine anzubringende Apparat entspricht diesem Bedürfniss; es kann in demselben auf einmal ein Block Umschläge von 300 bis 400 Stück eingestellt werden, ohne dass beim einzelnen Abheben Störungen vorkommen. Bei dem Apparat ist Vorsorge getroffen, dass nicht mehr als jedes Mal ein Umschlag, und zwar jeweilig der unterste, vor geschoben wird. Sollte noch ein zweiter durch Reibung mit genommen werden, so wird er durch Gegenhalterbleche zurück gehalten. Weitere Einzelheiten des Apparats sind aus dem Patent- Anspruch zu entnehmen. Patent-Anspruch: Apparat zum selbstthätigen Anlegen von zu einem Block aufgestapelten Briefumschlägen in Cylinder-Druckmaschinen, ge kennzeichnet 1) durch die zwischen Führungen des Anlegetisches hin- und herbewegten Finger, welche sich beim Vorgang gegen den Cylinder so weit heben, dass sie über die nach unten gekehrte Klappe des Briefumschlages eintreten können und sich dann kurz vor der einen Austrittsschlitz lassenden Blechwand senken, derart, dass ein sicheres Fassen der einzelnen Briefumschläge erzielt und ein gleichzeitiges Vorschieben von mehr als einem Umschlag ver hütet wird; 2) durch den drehbar und federnd gelagerten, mit Gummi überzogenen Gegenhalter, welcher bewirkt, dass ein zweiter etwa durch Reibung mitgenommener Umschlag festgehalten wird, sobald er unter den Gegenhalter gelangt.