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166 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 6. behufs Ein- von Freiburg i. Br., 12. Januar 1894. Dr. H. Brandenburg. freight, Insurance, sondern nur cargo, freight, insurance. R. und nur Thatsächliches zu bringen. Die Red. und der Sie, von Militär- den meisten für Schnür- Bericht über die Thätigkeit 1892/93 veröffentlicht; soweit für Papier-Prüfung« bezieht, 1894. vermeine, Versuchs-Anstalten« 1893 ist der genannter Anstalten im Etatsjahre sich derselbe auf die »Abtheilung entnehmen wir ihm Folgendes: Wir haben vorstehende, sehr persönliche Erwiderung auf genommen, weil sie als Antwort auf einen Angriff berechtigt erscheint. Wir bitten jedoch bei etwaigen weiteren Aeusserungen alles Persönliche sowie Vermuthungen und Ansichten wegzulassen dass es lediglich darum zu so vielen und zum Theil unnöthigen Er örterungen Anlass gab, weil die meisten der Herren, die darüber in der Papier-Zeitung ihr Interesse kundgaben, von dem Irrthum ausgingen, dass der erste Buchstabe • C.« mit Cost = Kosten zu übersetzen sei. > C.« bedeutet in Verbindung mit freight, insurance »Waare«, der Handelsartikel, dem die Preisbestimmung, gleichviel nach welcher Gewichtsmenge, gilt. Es kommen ja doch garkeine Kosten in Frage, die nicht durch Fracht und Versicherung i. f. bezeichnet sind. > Frei Haus, frei Dock, frei Zoll« usw. werden besonders gehandelt. Lstr. 20 p. t. Zeitungsdruck cif London bezeichnen: 20 cwt = etwa 1015 kg Zeitungsdruck = cargo (Waare), freight = frachtfrei und insurance = franko Seeversicherung an Bord im Hafen von London. Cif bedeutet ebenso frei Bahnwagen einer Inlands station, wenn diese nur durch Eisenbahn verbunden ist, Kein Engländer übersetzt das > C. ♦ im abgekürzten Worte » cif« mit Kosten; es bedeutet hier einzig und allein »Cargo«. »Cif« ist ein Schriftwort; im Handelsverkehr wird es zumeist in vollen Worten ausgesprochen, und da wird kein Engländer sagen: Cost, In dieser Abtheilung wurden vom 1. April 1892 bis zum 1. April 1893 561 Anträge erledigt, von denen 207 auf Behörden und 354 auf Private entfallen; von diesen sind aus dem Auslande 8 Anträge mit insgesammt 20 Papieren eingegangen, welche sich auf folgende Länder vertheilen: Schweiz 2, Schweden 1, Frankreich 2, Oesterreich 2 und Ungarn 1. Die 561 Anträge umfassen die Prüfung von 977 Papieren, 4 Schopper- sehen Festigkeitsprüfern, 83 Stoffproben (Tuch, Leinwand, Zelttuch usw.) und 10 Pappsorten. Die Untersuchung der Pappen bezweckte die Fest stellung von Lieferungsbedingungen für sogenannte Lederpappen im Auftrage einer Militärbehörde. Die Untersuchung der Papiere erstreckte sich in den weitaus meisten Papier-Prüfung. In Heft 5 der »Mittheilungen aus den Königlichen technischen Fällen auf die Feststellung der Stoff- und Festigkeitsklassen reihung in eine der Verwendungsklassen. Die Prüfung von Stoffproben geschah meist im Auftrag behörden zur Feststellung der probemässigen Lieferung; in Fällen handelte es sich um die Untersuchung von Segeltuch Sulfit-Zellstoff. Da Herr Knösel noch mit dem Auspacken seiner Möbel beschäftigt ist, so kann man sich in etwas die lange Zeit erklären, deren er für den Beweis seiner neuesten Behauptungen bedarf. Herr Professor Dr. A. Mitscherlich ist nun zur Zeit sehr mit wissenschaftlichen Arbeiten überhäuft, auch ist sein Gesundheitszustand nicht derart gut, dass er ohne Benachtheiligung seiner Gesundheit solche unerquicklichen Pressfehden weiterführen könnte. Aus diesem Grunde hat er den Unterzeichneten mit der Entgegnung des letzten Angriffs von Herrn Knösel beauftragt und ihm gleichzeitig alles einschlägige Material eingehändigt. Eigent lich sind sämmtliche Angriffe des Herrn Knösel schon von Herrn Professor Mitscherlich gebührend zurückgewiesen worden; trotzdem wollte der Unterzeichnete es nicht unterlassen, denjenigen Lesern, welche mit Interesse der Entwicklung dieses Streites gefolgt sind, zu zeigen, auf welch’ unsicherer Basis das stolze Gebäude der Behauptungen Herrn Knösel steht. Ueberdies ist man es auch der Geschichte der Wissen schaft und der Papier-Industrie schuldig, dass man ihr ein richtiges ungetrübtes Bild von den Errungenschaften der Vergangenheit liefert, damit die Nachwelt sich ein klares Urtheil bilden kann. Was zunächst die Behauptungen des Herrn Knösel betrifft, Herr Professor Mitscherlich habe den alten Streit wieder angefacht, so er ledigt sich dies einfach durch den Hinweis, dass Herr Knösel es nach einer 10 jährigen Kampfespause für gut befand, in Nr. 59 des vorigen Jahrgangs neue Angriffe gegen Herrn Professor Mitscherlich zu schleudern. Dass Herr Professor M. sein gutes Recht wahrt und sich gegen un gerechte Prioritäts-Ansprüche ausspricht, kann doch für Herrn K. kein Grund sein, sich mit dem Vertreter solcher Ansprüche zu identifiziren. Sie gestehen, in Ihrer letzten Erwiderung selbst zu, dass Sie nicht wissen, welche Papierfabrik 1875 »gebleichten Zellstoff« nicht habe verarbeiten können, und trotzdem führen Sie diese unbewiesene Behauptung als Grundbeweis für andere neue Behauptungen an. Das ist nicht logisch, Herr Knösel! Ueberdies haben Sie ja auch, entgegen Ihrer Behauptung in Nr. 98, garkeinen Stoff aus Bergvik bekommen und keinen Bergvik’schen Stoff verarbeitet, sondern nur Muster aus England erhalten. (Könnten diese englischen Muster nicht aus Hann.-Münden stammen, da ja vielfach Zellstoff von Hann.-Münden nach England ver schickt wurde??). Was Ihre weitere Auslassung anbelangt, dass eine deutsche Papierfabrik Ihnen 1876 Stoff aus Hann.-Münden zur Prüfung zugesandt habe, so erscheint mir diese Behauptung wirklich kaum zutreffend. Sie sollten der betreffenden Fabrik ein Verfahren zur Ver- Sie sagen dann, die Vorschriften von Bergvik seien denen Hann.-Münden überaus ähnlich. Haben Sie denn nicht gelesen, dass Herr Professor M. gerade auf Grund ihrer Verschiedenheit bewiesen arbeitung des Sulfitzellstoffes ausfindig machen?! Warum schlug die namenlose Firma denn nicht den natürlichen kürzern Weg ein, wandte sich direkt an ihren Lieferanten, der doch jedenfalls in Verarbeitung seiner Waare erfahrener und kompetenter war als der der ganzen Fabrikation fern stand? schuhe, von Brotbeutel- und Zeltstoffen. Von der Mannigfaltigkeit der in der Abtheilung überhaupt aus geführten Arbeiten giebt folgende Zusammenstellung besonderer auf Antrag von Privaten ausgeführten Untersuchungen Aufschluss. Feststellung der Festigkeits-Eigenschaften von verschiedenen Papieren, die aus einem neuen Rohmaterial (Arundo Donax, italienisches Schilf rohr) hergestellt waren. — Die Feststellung der Ursache schwarzer Flecke in einem Papier, welche sich als Pilzwucherungen erwiesen. — Die Bestimmung der Länge von Zellstofffasern, welche nach verschiedenen Verfahren erzeugt waren. — Ein Gutachten zur Schlichtung einer Zoll streitigkeit, ob ein geliefertes Papier als echtes oder imitirtes Pergament papier anzusehen sei. — Die Untersuchung von 7 wasserdichten Verband stoffen auf Aneinanderkleben und Durchlässigkeit gegen Urin. — Ein Gutachten über die Ursache des Zerfalls einer Pressspansorte. — Die Untersuchung verschiedener Löschpapierproben auf Saugfähigkeit. — Die Untersuchung eines sogenannten Sicherheitspapiers (für Wechsel, Urkunden usw.) mit Bezug auf die Möglichkeit, Schriftzüge auf mechanischem oder chemischem Wege zu entfernen, ohne dass Spuren des Entfernens Zurückbleiben. — Die Untersuchung eines sogenannten Tabakpapiers zur Entscheidung der Frage, ob zu seiner Herstellung wirklich Tabak verwendet wurde. Die rein wissenschaftlichen Arbeiten der Abtheilung für Papier prüfung (Sicherheitspapiere, Normalpapiere mit und ohne Wasserzeichen, holländische Büttenpapiere, die Siebrückstände der Kartoffelstärke fabrikation (Pülpe) als Zusatzstoff für Papier, Untersuchung von Schnür schuh-, Brotbeutel- und Zellstoff, alte und neue Vorschriften über die Herstellung und Eigenschaften von Papier) sind in den Mittheilungen und in der Papier-Zeitung veröffentlicht. Zum Schluss noch eine kurze Zusammenstellung über die Inanspruch nahme der Abtheilung in den letzten 5 Etatsjahren. hat, dass der Bergvik’sche Stoff kein Sulfitzellstoff sein konnte? Zum Schluss verleihen Sie Ihren Behauptungen noch den Nimbus eines Zahlenmaterials, indem Sie anführen, Anfang 1882 einen Posten Zellstoff von 1300 kg aus Hann.-Münden bezogen zu haben. In den Kopirbüchern jener Fabrik findet sich aber nun absolut kein Ausweis für diese Behauptung. Weder ist Herr Knösel jemals direkter Abnehmer von Mündener Zellstoff gewesen, noch ist Anfang 1882 an eine dritte Person ein Auftrag von 1300 kg effektuirt worden. Hier kann man Ihnen also direkt sagen: »Ihre Behauptung ist nicht beweisbar«. Und nun zur schauderhaften Beschaffenheit des damaligen Stoffes! Der Begriff der Schauderhaftigkeit ist den Lesern ja schon von der Existenz des berühmten Kakodyls her bekannt, um aber auch der Sache Fernstehenden einen Beweis für jene Beschuldigung zu geben, sei hier bemerkt, dass unter der grossen Anzahl abgegangener Zellstoff sendungen jener Zeit (vom 1. Januar bis 1. April etwa 9000 Centn.) sich nur über eine einzige eine Klage vorfindet; gewiss nur ein minimaler Prozentsatz. Es waren in diesem Falle einige Säcke als gipshaltig beanstandet worden. Ueberdies war die betreffende Firma doch so sehr von der Güte des Zellstoffs überzeugt, dass sie 14 Tage nachher einen neuen Posten von etwa 10 000 kg bestellte. Herr Knösel fordert dann zum Schlüsse seines geharnischten Artikels noch Angaben über Jahres-Produktion u. dgl., um an Hand derselben das Vernichtungs urtheil ausspreeben zu können. Doch so weit wird er niemals kommen, vielleicht verzichtet er auch selbst darauf, wenn er sich der kleinen Mühe unterzieht, die Nr. 56 des vorigen Jahrganges durchzulesen, wo klar und deutlich bewiesen ist, dass im Dezember 1874 (oder schon früher) Sulfitzellstoff, nach dem Verfahren von Mitscherlich hergestellt, im Grossen zu Papier verarbeitet worden ist. Bei Herrn Knösel ist es leider nothwendig, dass man immer wieder auf längst bewiesene That- sachen zurückgreifen muss. Statt immer neue haltlose Angriffe und Behauptungen zu machen, die ohnedies bei näherer Beleuchtung in ein Nichts Zusammenstürzen, sollte Herr K. lieber den vorhandenen Be weisen ein aufmerksameres Auge schenken; vielleicht käme er dann selbst zur Einsicht über die Haltlosigkeit seiner Beweise. cif. , , .. Dresden, 18. Januar Das arme »Cif« kann nicht zur Ruhe kommen und ich Etatsjahr 1887/88 1888/89 1889/90 1890/91 1891/92 1892/93 Zahl der Anträge Zahl der Proben 295 693 318 280 । 490 677 542 | 967 497 909 561 1074 Gebühren in Mark 1 9310 11080 | 9379 | 16015 | 16083 18338