Volltext Seite (XML)
Schön- und Widerdruckmaschine von Fr. Ernst Krümichen, Berlin. D. R. P. Nr. 70742 (Kl. 15). Die Beschreibung wurde in Nr. 1, Seite 10 gegeben. Patent-Anspruch: Eine Schön- und Widerdruckmaschine für endloses Papier, gekennzeichnet durch Anordnung zweier über einander liegender Druckcylinder und zweier mit einander verbundener Fundamente, welche mit den Cylindern derartig verbunden sind, dass beim Hin- und Hergang der Fundamente je einer der Cylinder abwechselnd eine Umdrehung macht bez. stillsteht, während die das Papier zuführenden Speisewalzen oder die dasselbe ausführenden Abzugs walzen gleichzeitig mit den Cylindern in Bewegung bez. in Ruhe kommen, und die sich infolgedessen zwischen den Cylindern bildende Papierschleife durch einen frei schwebenden Arm mit Spannwalze in Spannung gehalten wird. Klemmzange zum Aufhängen feuchter Papiere und Pappen von F. Krüger in Stolpen (Sachsen). D. R. P. 71 602 (KL 55). Die vorliegende Klemmzange gehört in die Klasse der selbst schliessenden Klammern und lehnt sich an die bekannte Scheeren klammer an, wie sie z. B. in der Papier-Zeitung vom Jahre 1877 auf Seite 624 beschrieben ist. Sie ist gleichsam eine Umkehrung von jener. Denn während bei der Scheerenklammer das Scharnier zwischen dem Klemmpunkt und den zu oberst befindlichen Auf hängepunkten der Scheerenhebel liegt, sitzt dasselbe hier ganz oberhalb bei m, während die Stützpunkte n n der Hebel umgekehrt nach unten verlegt sind, und oberhalb oder unterhalb des Klemm punktes o liegen. In Figur 1 ist a eine Klemmzange, wie sie sich aus der vorher beschriebenen Umkehrung ergiebt, mit einarmigen Hebeln und Scheerengelenk. Die beiden Scheeren- oder Zangenhälften haben bei ee einen Ausschnitt, damit sie sich beim Gebrauch ungehindert durch die Führung ff emporheben können. gelingt nur selten, reine und saubere fleckenlose Flächen zu er halten. Mit Hilfe des vorliegenden Apparates wird obiges Verfahren erst gebrauchfähig, und die Vortheile desselben werden jedem, selbst dem einfachsten Arbeiter, zugänglich. Der Apparat besitzt zwei Walzen a a, welche in den Armen b b t Fig. 3. eines Gestelles c parallel gelagert und entweder von einander unabhängig, oder mittels Zahnräder, Riemen oder dergl. verbunden sind. Es empfiehlt sich; für die Walzenfläche elastisches Material (z. B. Leim) zu verwenden. Auf diese Walzen wird das eingangs erwähnte bedruckte Löschpapier aufgerollt (was am besten mit Hilfe einer aufsteckbaren Kurbel geschieht), so zwar, dass der von einer Walze sich abwickelnde Theil sich auf die andere auf wickelt. Fig. 3 zeigt die Gebrauchsstellung. Das Gestell c ist zu dem Zweck mit Handhaben e versehen. Um die genannten Maserirkartons für Oellasur verwenden zu können, werden die Dessins mit unlöslicher Wasserfarbe ge druckt; dann aber muss der jeweilige Karton vor dem Gebrauch mässig mit Wasser angefeuchtet werden, zu welchem Zweck an dem Walzengestell eine Art Klemme g für einen Schwamm, Filz oder dergl. angeordnet wird (Fig. 3). Die Patentschrift erläutert noch aus ¬ ziehbare Rollen für beliebig breite Lösch bänder. Die Walzen bestehen in diesem Falle aus in einander geschobenen Röhren. Was die Gebrauchsweise des Apparates anbetrifft, so bleibt beim Ueberrollen der mit Lasurfarbe bestrichenen Flächen an den bedruckten Stellen der Löschbänder die Farbe stehen, während sie an den freien Stellen aufgesaugt wird. Patent-Ansprüche: 1. Apparat zum Masern oder Fladern mittels sogen. Maserirkartons, bestehend aus zwei Walzen (a auf welche der Karton derartig aufgewickelt wird, dass sein An fang auf der einen, sein Ende auf der andern Walze sich befindet, wobei beide Walzen parallel zueinander in einem mit Handgriff versehenen Gestell gelagert sind. 2. An dem in Anspruch 1 gekennzeich neten Apparat die Einrichtung zur Ver änderung der Walzenlänge entsprechend der Breite der Kartons, darin bestehend, Eine andere Ausführungsform einer solchen Klemmzange ist in derselben Figur durch b dargestellt, wobei die Hälften nicht scheerenartig auf einander liegen, sondern sich gegen einander legen, während ein durchgesteckter Draht m1 die Stelle des Scharniers vertritt. In c ist dieselbe Klemmzange mit eingeklemmter Pappe P dargestellt. Fig. 2 zeigt die Längslatten 11, zwischen denen die Klemm zangen sich befinden. An den Latten 11 sind die Knaggen k befestigt, welche den Klemmzangen als Stützen dienen. Patent-Anspruch: Der Ersatz der exzentrischen Klauen der durch das Patent Nr. 37 605 geschützten Vorrichtung zum Auf hängen feuchter Papiere und Pappen durch Klemmzangen mit einarmigen Hebeln, derart angeordnet, dass deren den Klemmschluss bewirkende Unterstützung unterhalb des Scharniers sich befindet. Apparat zum Masern von Richard Thomas in Wien. D. R. P. 71037 (Kl. 15). Die im Handel vorkommenden sogenannten Maserirkartons, d. h. auf Löschpapier hergestellte Maserirschablonen, mittels welcher auf frische Farbenanstriche ein Dessin dadurch aufgebracht wird, dass die Farbe an jenen Stellen aufgesaugt wird, welche nicht bedruckt sind, erfordern ein grosses Maass von Intelligenz, Geschick lichkeit und Uebung. Die Hauptschwierigkeit besteht im Auf legen und Anpressen dieser Kartons auf die frische Farbe, und es dass entweder jede Walze aus zwei ineinander verschiebbaren Röhren oder aus einzelnen, auf eine kantige Achse aufzureihenden cylindrischen Stücken besteht. 3. An dem in Anpruch 1 gekennzeichneten Apparat ein mit Schwamm, Filz oder dergleichen besetzter Träger (g) zum Zwecke der Anfeuchtung des Maserirkartons. Zeitstempel von William Henry Martin in Providence (Rhode Island) und James Charon Mac Coy in New York (V. St. A.). D. R. P. 71039 (Kl. 15). Die Erfinduug bezieht sich auf Einrichtungen an Zeitstempeln, deren Stempelräder durch ein Uhrwerk bethätigt werden, derart, dass der Stempelabdruck das Datum und die Tageszeit der Stempelung angiebt. In Verbindung mit einem Stempel dieser Art steht ein einstellbarer, zur Aufnahme der zu stempelnden Karten oder Abschnitte dienender Halter, der nach einander in bestimmter Reihenfolge der Einwirkung der Stempelräder ausge setzt wird, um in Fabriken und dergl. auf je einer für den ein zelnen Arbeiter bestimmten Wochenkarte die Arbeitszeit in der Woche zu registriren. Die diesem Zwecke dienende Zeitkarte gehört gleichfalls zum Gegenstände der Erfindung.