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2880 PAPIER -ZEITUNG. No. 92. Briefkasten. 512. Frage: Wollen Sie mir im Briefkasten freundl. Aus kunft ertheilen, wie viel der Einfuhrzoll für weisse und braune Holzpappen (letztere Lederpappen genannt) für 100 kg von Oesterreich nach Deutschland beträgt? Ein österreichischer Fabrikant nennt den Satz von 1 M., das hiesige Steueramt von 6 M. Antwort: Nach 27b des Zolltarifs bezahlt Pappe, mit Aus nahme der Glanz- und Lederpappe, sowie nachgeahmte Lederpappe — braune Holzpappe (ein pappenartiges Fabrikat aus Holzstoff, welcher vor dem Schleifen durch Dämpfen eine braune lederartige Färbung erhalten hat) 100 kg. 1 M. Nach 27 d zahlt Glanz- und Lederpappe .... » 6 » Unter Lederpappe ist nach 27 d jedenfalls solche verstanden, die aus Leder hergestellt wird. Wir nehmen an, dass Sie nach dem Zoll für »Lederpappen« gefragt haben, anstatt nach dem für braune Holzpappen, und können dann nur bestätigen, dass Ihr Steueramt Recht hat. Wenn einem Fabrikat eine falsche Bezeichnung gegeben wird, so erscheint es völlig richtig, dass der Beamte den Zollsatz anwendet, welcher einer Waare von solcher Bezeichnung zukommt. 513. Frage: In einer Fabrik wurde die Feuerung eines Dampfkessels umgebaut. Die veränderte Feuerung funktionirte jedoch nicht zur Zufriedenheit, sei es aus lokalen oder andern Ursachen. Kurz und gut, die Fabrik ersuchte den Konstrukteur, der den Umbau ausführte und auch die Materialien dazu lieferte, die Armatur der Feuerung zurückzunehmen, hinzufügend, dass sie im Weigerungsfälle die Armatur in der Fachliteratur durch folgende Anzeige offeriren würde: »Die Armaturtheile einer X.-Dampfkesselfeuerung, welche seit einigen Monaten ohne Erfolg im Betriebe ist, sind zu verkaufen.« Ist in dieser Drohung eine strafrechtliche Handlung zu erblicken, und kann sie gerichtlich verfolgt werden, weil sie eine direkte Schädigung zur Folge hätte? Antwort: In der erwähnten Drohung kann allerdings eine strafbare »Nöthigung« gefunden werden. Ob eine solche wirklich vorliegt, hängt zwar von der Auffassung der Staatsanwälte und Straf-Richter ab, doch sind uns Fälle bekannt, wo noch viel mildere Drohungen als »Nöthigung« aufgefasst wurden. Wenn die Drohung ausgeführt wird, kann der Bedrohte ausserdem auf Entschädigung klagen. 514. Frage: Von einem ausländischen Export-Hause wird mir ein recht reiner, ziemlich heller und sehr fein gemahlener Kalkspath (kohlensaurer Kalk), dessen Analyse 99,91 kohlensauren Kalk, 0,09 Eisenoxyd und Thonerde ergiebt, mit dem Bemerken angeboten, dass dieses Material in französischen Papierfabriken mit gutem Erfolg als Füllstoff angewendet wird. Da mir nicht bekannt ist, dass kohlensaurer Kalk in deutschen Papier fabriken zu gleichem Zweck Verwendung findet, und da auch in Hofmann’s Handbuch über Papierfabrikation nichts darin erwähnt ist, so bitte ich, mir freundlichst zu sagen, ob Sie von der Brauch barkeit des Kalkspaths als Papierfüllstof unterrichtet sind, oder ob Sie aus irgendwelchen Gründen von seiner Verwendung ab- rathen. Antwort: Wir wissen von keiner ausgedehnten Verwendung von kohlensaurem Kalk als Füllstoff. Auf Seite 248 von Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation ist erwähnt, dass Schlämmkreide schon als Antichlor benutzt wurde. Ob aber Kalkspath gleiche Dienste leisten würde, ist zweifelhaft. Vielleicht sind Papierfabrikanten so freundlich, sich darüber zu äussern. 515. Frage: Giebt es eine Verfügung, nach welcher forst- und landwirthschaftliche Arbeiter, die einen Tagesverdienst von 1 M. 20 Pf. bis 1 M. 40 Pf. beziehen, nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungs-Gesetz also 20 Pf. für die Woche kleben müssen, nur 14 Pf. für die Woche für ihre Versicherung in Gemein schaft mit dem Arbeitgeber zu entrichten brauchen? In dem betreffenden Gesetz haben wir vergeblich nach Aufklärung gesucht. Vielleicht sind Sie in der Lage, zu wissen, ob in dieser Frage etwa eine Nachtragsbestimmung existirt. Antwort: Für land- und forstwirthschaftliche Arbeiter, sofern sie nicht Mitglieder einer Ortskrankenkasse sind, wird der Jahresverdienst unter Berücksichtigung der etwa empfangenen Naturalbezüge vom Regierungs-Präsidenten festgesetzt. Es kann also sein, dass dort eine Regierungspräsidial-Verfügung besteht, nach welcher der Jahres-Arbeitsverdienst für diese Arbeiter unter 350 M. angenommen ist, in welchem Falle die erste Klasse mit 14 Pf.-Marke die Woche in Frage käme. 516. Frage: Wir ersuchen um Ihr Gutachten über bei kommende beide Papierproben auf Grund folgenden Schreibens unseres Lieferanten: »Nachdem ich nochmals bezüglich des für Australien gelieferten gelbl. Seiden Nr. 30 den Fabrikanten geschrieben und gleichzeitig je 1/2 Bogen des gewünschten und gelieferten Papiers einsandte, antworten mir dieselben heute wie folgt: »Im Besitze Ihres Geehrten vom 12. d. M. theile ich Ihnen auf den Inhalt desselben ergebenst mit, dass die beiden Proben nur in der Farbe um ein ganz Geringes abweichen, dieses aber, da das Ihnen gesandte Papier kein Schreib- oder Druckpapier ist, kein Grund ist, dieserhalb Ausstellungen zu machen. Die Qualität bei beiden Proben ist gleich; es scheint jedoch, als wenn die eine Probe weniger haltbar wäre, als die andere, und zwar deshalb, weil die beiden Proben in der Stärke nicht übereinstimmen. Wir können uns, wie Ihnen bereits gesagt, auf nichts einlassen, und wollen Sie unsern Worten nicht glauben, so wollen Sie sich an Herrn Carl Hofmann, Berlin W., wenden, damit dieser Herr seine Ansicht über die zwei Proben Ihnen kund thun kann.« Antwort: Nach Einsicht der Briefe und Proben finden wir, dass ein kleiner Unterschied zwischen der Bestell- und Ausfall probe vorhanden ist. Die Verschiedenheit in Farbe und Festigkeit ist jedoch nicht grösser, als die Verschiedenheiten in Wasser und Rohstoffen sie in den Fabriken veranlassen. Da es schon un möglich ist, feines Papier so herzustellen, dass es sich von einem Probemuster nicht unterscheiden lässt, so muss man für geringe, zum Einwickeln dienende Sorten wie das vorliegende einseitig glatte sogenannte gelb Seidenpapier grössern Spielraum, d. h. grössere Abweichung zulassen. Wir sind deshalb der Ansicht, dass kein genügender Anlass zur Abnahme-Weigerung vorliegt. 517. Frage: Ich bezog von einem Papier-Fabrikanten im vorigen Jahre Goudronn wie Probe I, zu . . . Pf. das Kilogramm und bestellte von derselben Sorte im Mai nach, welcher Auftrag angenommen wurde. Nach langem Zögern in der Fabrikation erhielt ich die Waare Ende Oktober hier geliefert, doch nach Probe II. Diese Waare erscheint mir aber weniger hart und weniger fest, während ich noch brieflich betont hatte, sie müsse ebenso hart sein, wie früher. Das Ries - Gewicht ist dasselbe. Der Fabrikant bestreitet, dass irgend ein anderer Unterschied zwischen den Lieferungen sei als eine kleine Farbenabweichung. Ich bitte daher um Ihre Ansicht, ob die beiden Papiere gleich- werthig sind. Dass bei einer Bestellung von 17—18 Ctr. deren 28 geliefert werden, ist wohl auch eine zu grosse Ueberschreitung? Antwort: Die von Ihnen erwähnte Verschiedenheit ist vor handen, Probe H erscheint weniger hart als I, ob aber der Unter schied gross genug ist, um Zurückweisung zu rechtfertigen, hängt im Streitfälle vom Gutachten des Sachverständigen ab. Eine Einigung irgend welcher Art ist deshalb dem Streit jedenfalls vorzuziehen. Wenn Sie nur 18 Ctr. bestellt haben, sind Sie nicht verpflichtet, 28 anzunehmen. 518. Frage: Permettez-moi de vous poser les questions suivantes: Combien de pour Cent ajoute-on en Allemagne pour la reprise d’air de 1) la päte mecanique de sapin, 2) la päte au bisulphite ecrue, 3) la päte ä la soude ecrue? Antwort: Nach den Beschlüssen der Vereine der deutschen Holzstoff- und Zellstoff-Fabrikanten wird angenommen, dass sich in 100 kg Holzschliff oder Zellstoff 88 pCt. trockener Stoff (bei 100 0 C. getrocknet) und 12 pCt. aus der Luft aufgenommenes Wasser befinden. Mwewenewewonewewewewemwewenewewewewewewewow Wilhelm R. Berndt 13 a, Inselstrasse, BERLIN S. 14, nselstrasse 13a,' Commissionsgeschäft der Papierbranche ENGROS -e- EXPORT liefert zu billigsten Fabrik-Tages-Preisen als Specialitäten: Druckpapier, maschinenglatt und satinirt, in Rotation und For maten, bis zu den dünnsten Sorten. Farbig Prospeetpapier, maschinenglatt und satinirt, in Rotation und Formaten, bis zu den dünnsten Sorten. Mittelfeine und feinste Werkdruckpapiere in Rotation und Formaten, maschinenglatt und satinirt. Papiere für Bilderdruck und Etiquettendruek und Buntdruek- cartons in erprobten Qualitäten. Postpapiere, Schreibpapiere, Conceptpapiere, Zeichenpapiere. Wachs- und Ceresinpapiere, Papyrolin. 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