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Briefkasten. Zu Frage 422. Ich theile Ihnen mit, dass die Waare kein Papier ist, sondern Cellulose-Packstoff, der nur in dick nicht unter 240/250 g der qm geliefert wird und Packpappen ersetzen soll. Dazu hat der Fragesteller die Waare auch gekauft. Meine Zell stoffpappe ist nicht ringsum ausgefranzt wie gewöhnliche Pappen, sondern auf 3 Seiten glatt geschnitten, und differirt, da sich so dicke Waare mit dem Querschneider nicht gleichmässig schneiden lässt, hier und da um 1 — 11/2, auch 2 cm (5 cm jedenfalls nur ausnahmsweise). Die Unterschiede rühren vom Anfang des Schneidens her, oder entstehen, wenn neue Rollen in den Querschneider gelegt werden. Die (übrigens ungeleimte) Waare wird nicht auf Ausschuss sortirt, da dafür nur der Preis für Zellstoff (19 M. 50 Pf. für 100 kg) gezahlt wird. Wenn nun der Kunde eine der artige Waare wie Postpapier geschnitten und sortirt verlangt, so können Sie ihm doch kein Recht geben, denn der Fragende hat die Waare zu dem angegebenen Zweck gekauft, und hierfür ist sie ihm geliefert. Die Waare ist nicht in der Papier-, sondern in einer Zellstofffabrik gemacht, und wenn der Fragesteller die Waare genau geschnitten bezw. auf allen Seiten beschnitten haben will, so kostet sie weit mehr. Da ich Lieferant der Waare bin, so bitte ich im Briefkasten diese Sache richtig zu stellen. Ich bemerke noch, dass der Frager die Waare mit einem Nachlass gebrauchen kann, und ich ihm bereits einen solchen von 1 M. für 100 kg bewilligt habe. Derselbe will jedoch mehr dabei herausschlagen und grössern Nachlass haben. Sie werden jetzt sehen, um was es sich handelt. Antwort: Wenn der Packstoff auf drei Seiten beschnitten geliefert wurde, so konnte das aufgegebene Maass genau ein gehalten werden. Anders ist es bei Aufgabe von Pappe, die un beschnitten geliefert werden soll, da der Stoff sich beim Trocknen ungleich zusammenzieht. Hier würden Abweichungen bis 1 cm auf die angegebene Grösse nicht beanstandet werden können. Wie die Waare hergestellt wurde, und welche Maschinen dazu benutzt wurden, ist für Beurtheilung dieser reinen Rechtsfrage unerheblich. Der Besteller kann nicht genöthigt werden, so grosse Abweichungen (bis 5 cm) gutzuheissen. Da aber der an gegebene Preis für reinen Zellstoffpackstoff äusserst niedrig ist, so sprechen Billigkeitsgründe für Annahme der Waare, denn bei diesem Preise können einige fehlerhafte Bogen wohl mit in Kauf genommen werden, umsomehr, als Sie noch einen Nachlass gewährt haben. Käufer kann hierdurch befriedigt sein. Dollfus-Dettwiller & Co., Mülhausen i. Elsass. Manchons u. Chassistücher für Tapeten- und Buntpapierfabriken. [65225 Tücher für Buch-, Stahl- u. Steindruckereien. Fabriken: Nass-, Steig-, Trockenfilze u. Manchons, Entwässerungs - Filze für Holzstoff und Cellulose. Tiegeldruckmaschinen, Bostonpressen, Anlege-Sehiebeapparate für Schnellpressen (Ersatz der Punktur), sowie gebrauchte neu vorgerichtete Schnellpressen, jeder Grösse, für Buch- u. Steindruck, kaufen Sie am besten und billigsten in da578renommirten Fabrik von Ph. Dhonau, Dresden. lass. F.M. WEIL ER’S 1891. LIBERTY MACHINE WORKS Erfinder der Liberty-Presse. 8 Kronenstr. BERLIN W. Kronenstr. 8. Original - Liberty - Tiegeldruckpresse. No. innere Rahmenweite 18X28 cm 26X38 >en, Ausrücker und Bremse, Mk. 900 „ 1000 „ 1160 „ 1300 „ 1560 29X43 31X49 31X53 Grössen und Preise: 23X33 25X38 28X43 33X48 2 Fundament 21X32 cm 2a „ 26%38 " Einrichtung für Dampfbetrieb, bestehend "aus 2 Riemenscheib, Mk. 40.—. EmbaUage frei, - Franko-Lieferung. - Für baar hoher Rabatt. 04313 [66248 /N2600 N l eE! Preis per Gross A pV. Mk. 1,60. ;2+-e. gaschv ' - MO.’“ Rollmaschinen für alle Zwecke. [63703 H. FÜLLNER, Maschinenfabrik, Warmbrunn