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Papierzeitung
- Bandzählung
- 18.1893,53-78
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
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- Saxonica
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 18.1893,53-78
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1571
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1603
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1639
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1671
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1703
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1735
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1767
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1799
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1827
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1859
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1891
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1923
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1955
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1987
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 2023
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 2055
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 2087
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 2119
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 2151
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 2183
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 2215
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 2251
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 2287
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 2323
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 2355
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 2387
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Band
Band 18.1893,53-78
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No. 53. PAPIER-ZEITUNG. 1575 Herabsetzung derselben durch die neuen Handelsverträge verschlimmerte das Uebel noch mehr; denn wenn auch die amtlichen monatlichen Nachweise diese Auffassung nicht zu bestätigen, vielleicht sogar das Gegentheil zu beweisen scheinen, wenn auch die Einfuhr ausländischer Papiere bis jetzt, d. h. bis Ende August d. Js., nicht zu-, sondern sogar abgenommen hat, so liegt dies unseres Erachtens daran, dass wir zur Abwehr derselben erheblich im Preise nachgeben mussten, wodurch dann die ohnehin schon sehr gedrückten Papierpreise noch weiter sanken und nichts Verlockendes für das Ausland hatten, sowie an der Kürze der Zeit, welche seit Abschluss der Handels-Verträge verflossen ist. Allmälig fangen einige österreichische Fabriken schon an, in Köln und andern deutschen Städten Niederlagen zu errichten, und bei der geringsten Besserung der Konjunktur werden sie liefern oder mindestens doch jede Aufbesserung unserer Papierpreise verhindern. Die Gründe, weshalb Oesterreich-Ungarn und Schweden-Norwegen billiger fabriziren können als wir, haben Euer Excellenz wir wiederholt in früheren Eingaben entwickelt. Bezüglich Oesterreich - Ungarns wünschen wir, dass die Regulirung der dortigen Valuta, die Aufnahme der Goldzahlung daselbst, günstig für uns wirken möge, insofern dadurch ein Hauptgrund der österreichischen Ueberlegenheit hoffentlich beseitigt werden wird. Sodann bitten Euer Excellenz wir ganz ergebenst, darauf hinzuwirken, dass Oesterreich seinen Lumpen-Ausfuhrzoll aufhebt, da das Fortbestehen dieses Zolles eine Ungleichheit der Kampfesbedingungen zu unseren Ungunsten, und ein zweiter Grund ist, warum Oesterreich in feinen aus Hadern bestehenden Schreib-, Post- und Seidenpapieren uns überlegen ist. Wir hatten gehofft, dass beim Abschluss der Handels verträge Oesterreich gegen die Herabsetzung unserer Papierzölle uns wenigstens die Konzession machen würde, diesen Zoll fallen zu lassen. Bezüglich Schweden-Norwegens haben wir unsere Wünsche erst neuerdings in unserer Eingabe vom 24. August d. Js. Euer Excellenz mitgetheilt, und wiederholen hiermit unsere Bitte, Euer Excellenz mögen beim Abschluss eines Handelsvertrages für uns zu erreichen suchen, was möglich ist. Sollte ein Handelsvertrag mit Russland Aussicht haben, zu Stande zu kommen, so werden Euer Excellenz wir gern unsere diesbezüglichen Wünsche vortragen, welche im wesentlichen auf eine Ermässigung der russischen Papiereingangszölle und auf Beseitigung des russischen Lumpen-Ausfuhrzolls gerichtet sein werden. Bezüglich des Handelsvertrags mit Spanien hoffen wir, dass es den Bemühungen unserer deutschen Unterhändler gelingen möge, günstigere Bedingungen, als sie der spanische Minimaltarif bietet, zu erlangen und dadurch unsern fast ganz ruhenden Export nach diesem Lande wieder zu beleben. Was England betrifft, so geht ja ein sehr grosser Theil unseres Exports nach diesem Lande und dessen Kolonieen, aber fast nur Zeitungs papier. Unser früher nicht unbedeutender Export in besseren holzfreien Schreib- und Postpapieren hat fast ganz aufgehört, da die Engländer mit Hilfe ihrer billigen Kohlen, Chemikalien und Frachten, sowie des ihnen in Rückladung aus Nordafrika und Südspanien billig zugehenden sehr guten Rohmaterials — Esparto oder Alfa — sich diese Papiere selbst billiger herstellen, als wir sie zu liefern vermögen. Oesterreich exportirt dagegen, ungeachtet dieses Umstandes, viel mittelfeines holz freies Schreibpapier nach England. Dies kann man wohl als einen Beweis für die Ueberlegenheit der österreichischen Papierfabrikation über die deutsche ansehen, auf die wir bei Gelegenheit der Verhand lungen wegen des österreichischen Handelsvertrags hingewiesen haben. Dass unser Export nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas wegen des dortigen hohen Eingangszolles unbedeutend ist — wenigstens in unverarbeiteten Papieren — und sich nur auf Spezialitäten wie Zeichen-, Lichtpaus- und einige feine Postpapiere beschränkt, liegt auf der Hand, ebenso, dass unser Export nach Südamerika infolge der dortigen politischen Wirren und schlechten Kreditverhältnisse sehr viel geringer geworden ist. Ueber den Einfluss, welchen die neue Arbeiterschutz-Gesetzgebung, namentlich die durch das Gesetz vorgeschriebene 24 stündige Sonntags ruhe der Fabriken, auf die wirthschaftliche Lage der Papier-Industrie voraussichtlich ausüben wird, können wir z. Zt. nicht viel sagen, weil es ja nur Vermuthungen, Befürchtungen usw. sein könnten, und weil die Ansichten über diesen Punkt selbst in unsern Kreisen sehr aus einander gehen. Während die Einen, und zwar besonders die mit grossen Wasserkräften für den Export von Zeitungsdruckpapier arbeitenden Fabriken, entschieden gegen den 24stündigen Stillstand und für Beschränkung desselben auf 12 Stunden — von Sonntags früh 6 Uhr bis abends 6 Uhr — eintreten und diesen Wunsch, sei es durch Aenderung des Gesetzes oder durch weite Aus legung der Ausnahmebestimmungen, erreicht sehen möchten, erklären sich andere aus ethischen, religiösen und andern Gründen einverstanden mit dem gesetzlich verlangten 24 stündigen Stillstand. Es sind dies grösstentheils die vorzugsweise für den inländischen Markt arbeitenden Fabriken, welche von dem erzwungenen 24 stündigen Stillstand gleich zeitig eine durch freiwillige Uebereinkunft nicht erreichbare Minderung der Ueberproduktion uml dadurch eine Besserung der geschäftlichen Lage erwarten. Bei dieser Verschiedenheit der Ansichten ist der unter zeichnete Vereins-Vorstand kaum in der Lage, einen bestimmten Antrag oder Wunsch in dieser Angelegenheit Namens des Vereins auszusprechen. Indessen möchten Euer Excellenz wir jedoch ergebenst bitten, falls der 24 stündige Sonntagsstillstand unserer Fabriken wirklich eingeführt werden sollte, dann doch in geeigneter Weise möglichst thatkräftig darauf hin zuwirken, dass auch in andern Ländern, wo es noch nicht geschehen ist, namentlich in Oesterreich-Ungarn, der 24 stündige Sonntagsstillstand gesetzlich eingeführt und streng durchgeführt wird. Andernfalls würden wir gegen dieses Land, resp. gegen die Fabrikanten der Länder, welche Sonntags arbeiten dürfen, zu sehr im Nachtheil sein. Die Lage unserer Papierfabrikation ist unseres Erachtens heute leider derart, dass, wenn die jetzige Konjunktur einige Jahre anhalten sollte — und Zeichen der Besserung sind noch nicht abzusehen — eine grosse Anzahl minder kapitalkräftiger Fabriken zu Grunde gehen müsste. Nur wenn Handel und Verkehr im allgemeinen sich wieder heben, unser Export einen entschiedenen und anhaltenden Fortschritt nimmt, der inländische Konsum sich mehrt, inzwischen keine neuen Anlagen entstehen, und Vergrösserungen nicht oder nur mit weiser Beschränkung vorgenommen werden, wenn namentlich es Euer Excellenz und bezw. der Deutschen Reichs - Regierung gelingen würde, unsern Wünschen in erbetener Weise Geltung zu verschaffen — nur dann kann das Wiederanbrechen einer bessern Zeit für unsere Industrie erwartet werden. In ehrerbietiger Hochachtung und Ergebenheit Der Vorstand des Vereins Deutscher Papierfabrikanten gez. Carl Drewsen. Vorsitzender. Aus diesem und aus von andern Seiten ihm zugegangenen Berichten hat dann der Herr Minister im Handelsministerium eine »Denkschrift« ausarbeiten und uns mit Begleitschreiben vom 9. Februar zugehen lassen. Der Vorstand hat dann der Auffor derung des Herrn Ministers entsprechend ihm diejenigen Punkte mitgetheilt, welche seiner Ansicht nach nicht richtig waren und geändert werden müssten. C. Die Handelsvertrags-Verhandlungen mit Spanien sind leider immer noch nicht zum Abschluss gediehen. Auf eine Anfrage des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 20. April d. J. antwortete der Herr Vorsitzende unterm 5. Mai d. J. wie folgt: Lachendorf, 4. Mai 1893. Euer Excellenz beehre ich mich auf den geehrten Erlass vom 20. v. Mts. C. 3339 gehorsamst zu erwidern, dass, wenn es möglich wäre, zwischen den in Nr. 211 des spanischen Zolltarifs gehörenden feinen Kartons (Cartolina) und > Pappen glänzend und gepresst in Bogen«, und den »sonstigen Pappendeckeln in Bogen«, welche in Nr. 212 rangiren, eine Unterscheidung durch Bestimmung einer Gewichts- oder Stärkegrenze herbeizuführen, dies eine ausgezeichnete einfache, klare und von den Zollbeamten leicht zu erkennende Unterscheidung wäre. Aber abgesehen davon, dass die in dem Erlass gedachte Gewichtsgrenze von 1 Kilo pro • Meter meines Erachtens zu hoch gegriffen ist, da danach der bei weitem grösste Theil aller Kartons und Pappen in Nr. 211 rangiren würde, lässt sich meines Erachtens leider überhaupt keine geeignete Gewichtsgrenze zur Unterscheidung der beiden Kate- gorieen Kartons und Pappen aufstellen. Denn die Voraussetzung, dass je dicker ein Karton, desto ordinärer er sei, ist doch nicht überall zutreffend. Euer Excellenz werden aus den beifolgenden Proben ersehen, dass es ordinäre Pappen und Press späne, welche meines Erachtens zweifellos in Nr. 212 gehören, giebt, welche dünner sind, als mittelfeine und feine geklebte Kartons, welche in Nr. 211 rangiren. Ich habe dann versucht, ein anderes leicht er kennbares Unterscheidungsmerkmal aufzustellen. Da die feinen Visitenkartons, Elfenbein-, Alabaster- und Bristol- Kartons, selbst bei grosser Dicke eine klare transparente Durchsicht haben, während die dicken ordinären geklebten Kartons mit Holzschliff- Einlage, sowie alle sonstigen Pappendeckel in Bogen undurchsichtig er scheinen, könnte man vielleicht in der Weise unterscheiden, dass »alle in der Durchsicht transparenten feinen Kartons in Nr. 211, alle ordinären nicht transparenten Kartons und Pappen in Nr. 212 rangirt würden«. Sollte aber dieser Vorschlag zolltechnisch nicht durchführbar er scheinen, weil es Uebergänge giebt, wo der Zollbeamte als Nichtfach mann im Zweifel sein könnte, ob ein betreffender Karton noch trans parent zu nennen ist oder nicht, in welche Klasse derselbe also zu rangiren sei, so erlaube ich mir, Euer Excellenz einen andern Vorschlag zu machen, nämlich die Kartons und Pappen nach dem Verwendungszwecke zu unterscheiden und zu sagen: »Alle offenbar zu Packzwecken dienen den Pappen gehören in Nr. 212, alle für Schreib- und Druckzwecke dienenden feinen und mittelfeinen, weissen und farbigen Kartons ge hören in Nr. 211«. Ich erlaube mir dies durch beifolgende Proben zu erläutern. Nach diesem Vorschläge würden also in Nr. 211 gehören: Visitenkartenkartons (Cartolina) cachirte (geklebte) und Maschinenkartons, letztere Genres weiss und farbig nach beifolgenden Proben: F 1. Mittelfeine weisse cachirte Kartons mit Holzschliff. F 2. Mittelfeine weisse cachirte Kartons mit holzschlifffreier Decke. F 3. Feine farbige cachirte Bristol-Kartons. F4. Extrafeine cachirte Bristol-Kartons. F 5. Elfenbein- und Alabaster-Kartons, cachirt. F 6. Maschinenkarton fein, uncachirt. F7. Weiss glacee und Chromo-Kartons. Dagegen würden in Nr. 212 gehören nach beifolgenden Proben: G 1. Strohpappe, ordinär. G 2. Strohpappe, beklebt mit Druckpapier. G 3. Lederpappe. G 4. Holzpappe.
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