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1118 PAPIER-ZEITUNG. Ho. 56. Statistisches Waarenverzeichniss giltig vom 1. Juli 1888 für Papier, Papier- und Pappenwaaren nebst Angabe der Zoll- und Tarasätze. Den Maassstab für die Anschreibung bildet das Gewicht in kg. Es bedeutet: „Kst." in Kisten, „Kb." in Körben, „Bll.“ in Ballen. „Sek.“ in Säcken. Bei den nach dem Bruttogewicht zollpflichtigen Waaren sind Tara sätze nicht angegeben. 2 Waarenverzeichniss. Ein- fuhr- zoll für 100 kg in M. Tarasatz (in Prozenten des Bruttogewichts) für die ,, I Ausfuhr Ein- und fuhr Durehfuhr 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 Halbzeug (Halbstoff zur Papierfabrikation) aus Lumpen aller Art, auch aus Abfällen von der Spinnerei und Weberei, altem Tauwerk, alten Pischernetzen und Stricken, ungebleicht oder gebleicht, breiartig oder in fester Form. Halbzeug aus Gemischen von Lumpen oder den sonst obenstehend genannten Abfällen und den unter Nm. 741 und 742 genannten Materialien zur Papier fabrikation wird behandelt wie Halbzeug, welches lediglich aus den letzteren Materialien besteht. Dachpappe; Asphaltpappe und Röhren hieraus; Schiffsfilz und sonstige Theerpappen. Graues Lösch- (Fliess-) Papier; gelbes rauhes Strohpapier. Auch mit Bekanntmachungen, Ankündigungen u. s. w. bedrucktes. Holzmasse (geschliffener Holzstoff) in Blöcken und Tafeln. Holzstoff, chemisch bereiteter (Holz-Cellulose); Strohstoff; Esparto- und anderer Faserstoff. Ungebleicht oder gebleicht, breiartig oder in fester Form. Pappen (Pappdeckel), mit Ausnahme der Asbest pappen und der unter Nrn. 739, 746 und 749 begriffenen; Pappmasse (Papiermächemasse, Papiermasse), mit Ausnahme der lackirten. Hierher gehört auch Steinpappe. — Asbestpappen sind unter No. 365 bezw. 306, Asphalt-, Dach- und andere Theerpappen unter No. 739, Glanz- und Lederpappen, sowie Pressspäne unter No. 746, Pappen, äusserlich (d. h. nicht lediglich in der Masse) ge färbt oder mit Mustern bedruckt, unter No. 749, Pappen, aus zusammengeleimten Papierbogen oder mit Papier überzogen, wie das dazu verwendete Papier, lackirte Pappmasse (Papiermächemasse) in Tafeln unter No. 757 nachzuweisen. Schleif-, Rost- und anderes Polirpapier; Schiefer- papier, auch Tafeln daraus, äusser Verbin dung mit anderen Materialien; Fliegen-, Gift- und Vesikatorpapier. Unter Polirpapier ist Bimsstein-, Glas-, Sand- und Schmirgelpapier«, unter Vesikatorpapier blasen ziehendes Papier, Kantharidenpapier« zu verstehen. Packpapier mit Ausnahme des unter No. 740 genannten, ungeglättet. Auch mit Bekanntmachungen, Ankündigungen u. s. w. bedrucktes. Glanzpappe (Presspappe); Lederpappe, auch nachgeahmte; Pressspäne. Hierher gehört auch vulkanisirte Faser in Platten. Packpapier, geglättet; auch Wachstuchpapier (W achspackpapier). Hierunter fällt auch geglättetes Packpapier, mit Bekanntmachungen, Ankündigungen u, s. w. bedruckt, ferner mit Asphalt, Graphit, Theer, einer Mischung von Kienruss und Lemnölfirniss oder dergleichen überzogenes, sowie Packpapier aus mehreren mittels Asphalt, Theer u.s.w. zusammengeklebten Bogen. — Als geglättet wird behandelt: das ein- oder beid seitig mehr oder weniger glatte (nicht mehr rauhe) Packpapier (einschliesslich des gelben Strohpapiers), gleichviel ob die Glättung unmittelbar bei Herstel lung des Papiers (durch Führung über Dampfeylinder und dergl.) oder nachträglich erfolgt ist. — Seiden papier (auch Scippapier) ist unter No. 750 nachzu weisen. Albumin- und anderes photographisches Papier. Gold- und Silberpapier; Papier mit Gold- oder Silbermuster; durchschlagenes Papier (Stick musterpapier, Straminpapier); Papier mit ein gepressten Dessins; mitWollstanb überzogenes (veloutirtes) Papier; alles bunte Papier; Blau papier (Indigopapier, Ultramarinpapier); Pappdeckel, äusserlich (d. h. nicht lediglich in der Masse) gefärbt oder mit Mustern be druckt. Lösch- (Fliess-)Papier, mit Ausnahme des grauen; Filtrirpapier; Seidenpapier (auch Scippapier). Graues Löschpapier fällt unter No. 740. frei | 16 Kst. 13 Kb. 6 Bll. br. 1 br. 1 br. 1 br. 1 br. 1 14 Kst., 13 Kb., 8 Bll. 6 in Stössen 14 Kst. 13 Kb. 6 Bll. br. 1 br. 4 br. 6 br. 6 14 Kst. 13 Kb. 8 Bll. 6 in Stössen mit Schutz brettern an den Köpfen I und Papier pappe an den Seiten, mit Stricken kreuz weise ver schnürt. 10 10 14 Kst. 13 Kb. 8 Bll. Für Papier, ausschliess lich Druck papier : 6 in Stössen mit Schutz brettern an den Köpfen und Papier- Waarenverzeichniss. 751 752 Schreib- (auch Brief-), Druck- und Zeichen papier aller Art; lithographirtes, bedrucktes oder liniirtes, zu Rechnungen, Umschlägen, Etiketten, Frachtbriefen,Devisen u.s.w. vorge richtetes Papier; auch mit Linien zu Stick mustern vorgedrucktes. Vorstehend nicht genannte Papierarten, mit Ausnahme von Asbestpapier. Hierunter fällt insbesondere: Papier, auf einer oder beiden Seiten mit Kreide, Bleiweiss u. s. w. über zogen ; Malerpappe; Pergamentpapier (vegetabilisches Pergament); Asthmapapier; Wachspapier; lackirtes oder mit Gelatine oder Leim überzogenes Papier aller Art; Oel-, Calquir-, Kopir- und anderes Paus papier; Paraffinpapier; Cigaretten- und Tabackpapier ; Keagens- (Lackmus-, Alkanna-u. s. w.) Papier; Karten- (auch Chemisen-) Papier (starkes, aus mehreren Bogen zusammengeleimtes Papier). — Dagegen ist zu Chemisen besonders zugeschnittenes Chemisen- papier (z. B. mit. ausgeschnittenen Ecken) unter No. 757, Asbestpapier unter No. 305 bezw. 306 nach zuweisen. 753 754 7551) 7563) 7573) Formerarbeit aus Asphalt, Steinpappmasse oder ähnlichen Formerstoffen; auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, jedoch weder ange strichen noch lackirt. Decken (Fussdecken) aus Kamptulikon, Linoleum, Korticium u. s. w., auch mit Unterlagen von groben Zeugstoffen, ungefärbt, unbedruckt, gefärbt oder bedruckt. Hierunter fallen auch Sohlen aus Kamptulikon oder diesem gleichstehenden Stoffen (Korticium, Linoleum u. s. w.). Patronen (Munition für Feuerwaffen) aus Papier oder Pappe, gefüllt oder ungefüllt. Auch Zündpillen und Zündspiegel aus Papier oder Pappe gehören hierher. Spielzeug aus Papier, Pappe, Papp- (Papier- mch-, Papier-) oder Holzmasse, äusser Ver bindung mit anderen Materialien. Vorstehend nicht genannte Waaren aus Papier, Pappe, Papp- (Papiermache-, Papier-) oder Holzmasse, sowie Former-Arbeit aus Asphalt, Steinpappmasse oder ähnlichen Formerstoffen, angestrichen oder lackirt: äusser Verbindung mit anderen Materialien. Hierher gehören auch : Pappmasse (Papiermch-, Papiermasse) in Tafeln, lackirt; Papierdüten und Papiersäcke mit. eingestecktenMetallhaltern ; Etiketten und Anhängezettel aus Papier (auch Pergament papier) oder Pappe, zum Gebrauch fertige (ge schnittene, ausgeschlagene), auch gummirt, oder mit Metallösen versehen; Asthmacigaretten lediglich aus . Asthmapapier; künstliche Därme aus Pergament- Papier ; zu Chemisen besonders zugeschnittenes Chemisenpapier; sowie Papierwäsche aus Papier allein. — Andere Papierwäsche gehört zu No. 761 bezw. 493. 758 7591) 7603) Papiertapeten. Patronen (Munition für Feuerwaffen) aus Papier oder Pappe, gefüllt oder ungefüllt, in Ver bindung mit anderen Materialien. Auch Zündpillen und Zündspiegel aus Papier oder Pappe in Verbindung mit anderen Materialien ge hören hierher. Spielzeug ans Papier, Pappe, Papp- (Papier mache-, Papier-) oder Holzmasse in Ver bindung mit anderen Materialen, soweit es dadurch nicht unter No. 547 fällt. 7613) Vorstehend nicht genannte Waaren aus Papier, Pappe, Papp- (Papiermch-, Papier-) oder Holzmasse, sowie Formerarbeiten aus Asphalt, Steinpappmasse oder ähnlichen Formerstoffen: in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter No. 547 bezw. 753 fallen. Hierher gehören auch: Papier, zur grösseren Halt barkeit mit Zeugstoffen unterklebt; Pappen aller Art mit Unter- oder Zwischenlagen von Zeugstoff; Papierwäsche aus leinenem oder baumwollenem Zeug- Stoff und Papier, wenn das Papier die Aussenseite (Schauseite), der Zeugstoff aber nur eine Zwischen oder Unterlage bildet u. s. w. — Andere Papier wäsche gehört zu No. 757 bezw. 493. Ein fuhr zoll für 100 kg in M. Tarasatz (in Prozenten des Bruttogewichts) für die Ausfuhr und Durchfuhr pappe an den Seiten, mit Stricken kreuzweise verschnürt. 10 Für Druck papier : 7 in Stössen) ► mit Schutz-1 an brettern I den 4 in Stössen (Köp- mit Schutz-1 fen leisten ) und Papier pappe an den Seiten, mit Stricken verschnürt. br. 4 — 12 12 16 13 6 16 Kst. 13 Kb. 6 Bll. Kst. Kb. Bll. 12 12 16 Kst. 13 Kb. 6 Bll. 24 24 25 Kst., 4 Bll. 24 24 16 Kst, 13 Kb. ’ 6 Bll. 1) Bei der Ausfuhr von Patronen der Nummern 755 und 759 genügt die Deklaration Patronen (Munition für Feuerwaffen) aus Papier« bezw. »aus Pappe« unter Beifügung der Nummer 755 bezw. 759. 2) Bei der Ausfuhr von Spielzeug aus Papier, Pappe u. s. w. der Nummern 756 und 760 genügt die Deklaration »Spielzeug aus Papier, Pappe u. s. w.« unter Beifügung der Nummer 756. 3) Bei der Ausfuhr von Waaren aus Papier, Pappe u. s. w. oder Formerarbeit aus Asphalt u. s. w. der Nummern 757 und 761 genügt die Deklaration »Papierwaaren< bezw. »Formerarbeit aus Asphalt u. s. w.« unter Beifügung der Nummer 757 bezw. 761.