Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 13.1888,53-78
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188805308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18880530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18880530
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 13.1888,53-78
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 53, 1. Juli 1057
- Ausgabe No. 54, 5. Juli 1073
- Ausgabe No. 55, 8. Juli 1097
- Ausgabe No. 56, 12. Juli 1113
- Ausgabe No. 57, 15. Juli 1137
- Ausgabe No. 58, 19. Juli 1153
- Ausgabe No. 59, 22. Juli 1177
- Ausgabe No. 60, 26. Juli 1193
- Ausgabe No. 61, 29. Juli 1217
- Ausgabe No. 62, 2. August 1233
- Ausgabe No. 63, 5. August 1257
- Ausgabe No. 64, 9. August 1273
- Ausgabe No. 65, 12. August 1297
- Ausgabe No. 66, 16. August 1313
- Ausgabe No. 67, 19. August 1341
- Ausgabe No. 68, 23. August 1357
- Ausgabe No. 69, 26. August 1381
- Ausgabe No. 70, 30. August 1397
- Ausgabe No. 71, 2. September 1421
- Ausgabe No. 72, 6. September 1437
- Ausgabe No. 73, 9. September 1461
- Ausgabe No. 74, 13. September 1477
- Ausgabe No. 75, 16. September 1501
- Ausgabe No. 76, 20. September 1521
- Ausgabe No. 77, 23. September 1545
- Ausgabe No. 78, 27. September 1565
-
Band
Band 13.1888,53-78
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Na 73. PAPIER-ZEITUNG. 1463 gesprochen, sie ver- Zweck dieser Zeilen eines Leidensgefährten. Renurgus. Weitere Beleuchtung der »Zahlungsweise mancher Kunden« bietet schon lange in allen Theilen erspart, wenn einmal diese Bank, aber mit weit jüngerem Datum ausgestellt waren, als dortige mit offenen Armen zur Erklärung genöthigt waren, dass wir diese Wir erhielten z. B. nicht mehr nehmen würden. ausgestellt 26. Februar Pf. am März 27. 18. April Die Annahme dieses letzteren Checks wiesen wir zurück, da wir einen 12. September. Wir sandten unter bezüglichen Erklärungen die beiden Checks durch zurück mit dem Ersuchen um umgehende Ein ¬ unseren Vertreter an Herr v- H. theilte uns mit, dass er es für angemessen erachte, er- 1200 M. baar für den am 28. fällig werdenden Check von für jedes Geschäft eine unver- und Verdruss. Es giebt wenig den kleinsten Beträgen gekürzt, nicht, einige Groschen ohne jede Juni Juli. nachtheiligstem Ein- Einen Beweis dafür solche von Zeit zu nicht Jahr, deren länger, bis wir zuletzt später fälligen Checks verlieren will, die sein weniger peinlicher Konkurrent aufnimmt. es dehnbar wie Gummi; wird es — von 3 Monat bis zu einem wie sie in den Ländern gelten. Handel am meisten entwickelt ist, — also 30 Tage- oder 90 Tage-Tratte, — durchaus nicht bei uns einführen lassen, so müssten doch alle Theile darauf halten, dass das Vereinbarte wenigstens eingehalten wird. In dieser Be ziehung sind anscheinend im Papierhandel Anstand und gute Sitte voll ständig verloren gegangen; es herrscht eine Willkür, gegenüber welcher der Lieferant völlig rechtlos ist, und welche ihn immer wieder vor die Frage stellt, ob er durch Festhalten an angemessenen Bedingungen die Kunden offerire und liefere anders als , Differenzen und Verluste würden eine Bezugsbedingung feststände. Dann das Ziel! Bei uns ist bewilligt, so wird es genommen Wenn sich feste Zahlungsfristen, er sie uns gab. Allerdings sandte er Diskontvergütigung für dieselben auch mit. Zuerst bandelte es sich nur um kurze Frist, dieselbe wurde aber immer für 5. März, „ 8. April, „ 12. Mai, » 22. Juli, „ 12. August, 29. 14. schlechte Zeiten bestanden haben, und dass diese von fluss auf den geschäftlichen Verkehr gewesen sind, liefern die Stossseufzer geplagter Fachgenossen, wie Zeit in der Papier-Zeitung aufgetaucht sind. Diese Schmerzensrufe sind Jedem aus der Seele nachstehende Darstellung eines Fabrikanten. Wir standen mit der Berliner Firma . . . als Kassenzahlung Das Porto wird bei und häufig entblödet sich der Zahlende Begründung fehlen zu lassen. Das Kapitel der Verpackungen ist siegbare Quelle von Verlusten, Aerger solchen vor seinem Ausstellungstage nicht begeben wollten, und stellten denselben zur Verfügung, mit dem Ersuchen um andre Anschaffung. Er ignorirte dies völlig und schickte, nachdem wir ihn am 24. 7. und 3. 8. um die Bezahlung unserer Rechnung vom 18. 6 (!) über 961 M. 20 Pf. gemahnt hatten, endlich am 6. 8., natürlich unter Abzug von 2 pCt. Skonto, zur Be gleichung noch weiterer Rechnungen wiederum 2 Checks: 1200 M. — Pf. ausgestellt für 28. August, Dieselbe sollte folgende Punkte für das Papiergeschäft in Deutschland festsetzen: 1. Die Lieferung sämmtlicher Artikel erfolgt fortan: ab Fabrik, ab Lager oder ab Station. Frankolieferung ist völlig ausgeschlossen. 2. Als normale Zahlungsfrist gelten 3 Monate. Bei Bewilligung bezw. Inanspruchnahme eines längeren Zieles tritt Zinsvergütung von 6 pCt. aufs Jahr ein, das Gleiche gilt für Zahlung in Wechseln, die länger als 14 Tage laufen. Skontogenuss wird nur bei völlig verlnstfreier Rimesse innerhalb 30 Tagen vom Datum der Rechnung erworben. — Der 30. Tag wird als äusserster Absendungstermin unerbittlich festgehalten. Für Beträge unter 25 M. wird Skonto nicht bewilligt. Solche Beträge sind franko einzusenden. 3- Kisten- und Bruttoverpackung werden mit 2 Pf. und 1 Pf. für das Kilo Inhalt berechnet und in keinem Fall zurückgenommen. Zu einer solchen wohlthätigen Reform den Anstoss zu geben, ist der halte von ihm zunächst ein Aufforderungsschreiben, binnen einigen Tagen zu zahlen, andernfalls würde geklagt werden usw. Unterm 21. August er klärten wir uns mit dieser Maassnahme einverstanden, hörten aber nichts mehr von dem Gange der Angelegenheit, sondern erhielten am 27. August hallen aber im Drange der Geschäfte, und es müssen ganz wirksame Mittel angewendet werden, damit in unserm deutschen Papierhandel bessere Gepflogenheiten Platz greifen Dazu gehört in erster Linie die Feststellung einheitlicher Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Alle Gebrauchsartikel, welche in grossen Mengen umgesetzt werden, werden zu festen Bedingungen gehandelt, die so voll ständig in Fleisch und Blut übergegangen sind, dass es Niemandem einfällt, daran zu rütteln. Der stetig wachsende Verbrauch hat auch das Papier in die Reihe der grossen Verbrauchsartikel gebracht, leider ohne dass dem Handel darin feste Gesetze gegeben worden wären, und so ist eine das Geschäft schädigende Preisunsicherheit und Zerfahrenheit entstanden. Weg zunächst mit der Frankolieferung! Kein Fabrikant oder Händler Sendung des Baarbetrages, event. würde er uns zu anderen Schritten zwingen. behielt die Checks und schrieb uns ungefähr Folgendes: „Wenn wir ihn schön gebeten hätten, würde er geschickt haben, nun aber nicht!“ Unter Beifügung der betreffenden Originalbriefe und der Kopieen unserer Schreiben, fragten wir nun Herrn Rechtsanwalt von Holtzendorff am 17. August um Rath, welche Schritte zur Erlangung des Geldes zu thun seien. Einheitliche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Papiergeschäft. Wenn für eine Waare schlechte Zeiten kommen, und das Angebot die Nachfrage übersteigt, so ist die Folge davon nicht allein das Zurückgehen der Preise, sondern das Geschäft nimmt durch viele nebenhergehende Miss helligkeiten im allgemeinen eine unerquickliche Gestalt an. Niemand bestreitet wohl, dass für den Artikel Papier andauernd Geschäftsverbindung, zogen uns aber zurück, weil sie nie daran dachte, unsre Abmachungen inne zu halten, weder in Art und Weise, noch in Zeit, so dass sich weitere Geschäfte bei den Schundpreisen und dem nebenher noch besonderen Druck seitens dieser Firma von selbst verboten. Den Bemühungen unseres Vertreters war es vor Abbruch unserer Beziehungen gelungen, unsern Kunden zu dem bestimmten Versprechen, unsere Bedingungen einzuhalten, zu veranlassen, und wir liessen uns deshalb zu weiteren Ge schäften herbei. Unsere Abmachungen sind: .Kasse innerhalb längstens 30 Tagen vom Tage der Rechnung mit 2pCt. Skonto.“ So steht’s auf jeder einzelnen, auch auf der kleinsten Faktura wörtlich vermerkt. Selten haben wir aber wohl ohne Mahnung Bezahlung erlangt, und dann erhielten wir die übliche „Kasse“ der meisten Berliner Händler, d. h. meist Wechsel, allerdings mit Diskontvergütung. Wir haben diese Regulirungen angenommen, bis wir mehrfach Checks dazu bekamen, die von unserm Kunden selbst auf die ab seiner Station*. Wieviel Verdruss, 1049 » 30 und den andern Check auf 12. September über 1049 M. 30 Pf. in Natura mit dem Bemerken wieder, wir würden wohl vorziehen, denselben direkt einziehen I zu lassen! Am 28. August schrieben wir dies Herrn v. Holtzendorff mit I bezüglicher Anfrage, und derselbe stellte uns unterm 31. August anheim, da I wir an sich Recht hätten, zu klagen, oder aber den Check auf 12. September zu I behalten, da ein Prozess frühestens in 2—3 Monaten erst ausgetragen sei. I Wir haben uns deshalb zum Behalten des Checks entschieden, sind also um nichts gebessert, sondern nur noch um die Hin- und Rückporti geschädigt, da selbstverständlich seinen letzten Geldbrief unfrankirt schickte. Die Bezahlungen werden, ganz besonders in Berlin, immer schlechter, das Uebliche: „Kasse innerhalb 4 Wochen“ wird nur selten und nur von besten Firmen eingehalten, und wagt man dann, vielleicht nach weiteren 8 Tagen, um Betrag-Einsendung höflichst zu bitten, dann wird zweifels ohne erst grosser Empörung hierüber Platz gegeben, und dann erhält man ein Sammelsurium von Wechseln und Wechselchen als „Kasse“, dass einem die Augen übergehen möchten. Unsre vielen Versuche, dies zu bessern, sind stets fehlgegangen. Wir verloren unsre Kunden: — »Macht’s der Eine nicht, macht’s eben der Andere.“ Papierfabrikant. Leute, die es begreifen, dass Kisten, Ballen und sonstige Verpackung viel Geld kosten und nicht umsonst gegeben werden können. Die Meisten wollen dafür überhaupt nichts zahlen, Viele senden die Kisten zurück; und wenn dies auch frei geschieht, so fällt dem Empfänger doch das Rollgeld zur Last. Oft erfolgt die Rücksendung aber unfrankirt, ja, man erhält häufig Kisten aus früheren Jahren und selbst fremde zur Gutschrift angeboten, manchmal in einem Zustand, welcher die Wiederverwendung ausschliesst. Wie leicht wäre es, für Kisten und Ballen-Verpackungen einen allge mein gütigen, mässig hohen Preissatz aufzustellen. Der Lieferant leistet von vornherein eine Zubusse, der Empfänger erleidet in der Weiterver- werthung einen kleinen Verlust, und die Rücksendung der Verpackungen, die doch auch Fracht und Rollgeld kostet, und alle damit verbundenen Scherereien hören auf. Alle diese Missstände geben fortlaufend Anlass zu den unangenehmsten Korrespondenzen und liefern in den Büchern eine Menge unebener Konti, I die schliesslich doch ausgebucht werden müssen, da man mit aller Schreiberei I die Zahlung der Reste nicht erreicht. Und nun sehe einmal Jeder in seinen Büchern nach, welche Summen ihm alljährlich auf diese Weise I verloren gehen! Der Einzelne kann hiergegen nichts ausrichten, denn es sind eben I immer Konkurrenten da, die sich alles gefallen lassen oder selbst nicht rechnen können, an welche er eine grosse Zahl seiner Kunden verlieren würde. I Nur gemeinsames Vorgehen kann hier Wandel schaffen, und da scheinen I uns vor allem die über ganz Deutschland verbreiteten Papiervereine be-1 rufen, die nöthigen Schritte einzuleiten. Die ersten Firmen des Faches gehören denselben ohnehin schon an, — I wenn diese sich zur Bekämpfung der Freibeuterei im Papiergeschäft ver-1 ■ einigen und dafür auch ein kleines Opfer nicht scheuen, so könnten bald I bessere Zustände kommen, und für jede anständige Firma würde es Ehren-1 1 Sache sein, der Vereinigung anzugehören. * Eigenthümlicherweise ist das Hinausschieben des Zieles auch Leuten eigen, die gut gestellt sind. Meldet man eine Tratte an, so kommt statt der Rimesse die für diesen Fall vorgedruckte Antwort: „Ich lasse prinzipiell nicht auf mich trassiren und werde direkte Anschaffung machen.“ Nun dauert es aber nochmals einen Monat, und beim nächsten Geschäft wieder holt sich dasselbe Spiel. Wie die Regulirungen sodann beschaffen sind, ist vor kurzem in der Fachpresse so treffend geschildert worden, dass wir es hier übergehen können. Die Kunst, wie an allen Ecken und Enden etwas abzuzwacken ist, droht sich zu einem neuen Zweige kaufmännischer Gewandtheit aus zubilden und Herr v. Stephan wird die Abschnitte an den Postanweisungs formularen vergrössern müssen, damit sie Raum genug bieten, die Abzüge zu verzeichnen. Wer rechtzeitig zahlt, hält sich dafür durch Abzug eines Extra- prozentchens schadlos. Bei 90 Tagen Ziel gilt Zahlung am 89. Tage noch folgende Checks: 500 M. — 648 „ 70 1194 „ 25 453 „ 60 619 „ 20
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)