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1462 PAPIER-ZEITUNG. Wo. 73. Strohpapier und -Pappen, grau Dütenpapier. Versammlung aller deutschen Fabrikanten, welche Stroh pappen, weiss beklebte Pappen, Strohpapier und grau Düten papier herstellen. Montag, 10. September, morgens 9 Uhr, findet im Hotel Thüngen in Düsseldorf („Kaiserlicher Hof“, gegenüber dem Berg.-Märk. Bahnhofe) die am 4. Juni in Hamm beschlossene General versammlung aller vorstehend genannten deutschen Fabrikanten statt. Der Vorsitzende erwartet mit Bestimmtheit, dass alle Fabrikanten an dieser Versammlung im eigenen, wie im Gesammtinteresse persönlich theil nehmen, weil dieselbe diesmal besonders wichtig ist. Die diesjährige Stroh ernte ist leider noch geringer ausgefallen, als am 4. Juni angenommen wurde. Roggenstroh, die Hauptgattung für Papier und Pappen, hat kaum den halben Ertrag einer Nonnal-Ernte geliefert und ist bei dem immer währenden Regenwetter grösstentheils noch feucht eingescheunt. Es wird sich für die Fabrikanten weiterer Verlust dadurch ergeben, dass zu einem Zentner Papier oder Pappen guter Qualität sicher 11/2 Ztr. Stroh erforder lich sein werden, wodurch der Strohpreis im Verhältniss zu der fertigen Waare um weitere 50 pCt. steigt. Auch die geringen Lumpen sind infolge der seit 3 Monaten bedeutend gestiegenen Strohpreise wesentlich theurer geworden, und es ist nothwen dig, am 10. September in Düsseldorf die Pappen- und Papierpreise eben falls zu erhöhen, wenn nicht, wie in 1885/86, wieder ohne Nutzen gearbeitet werden soll. Die entfernt wohnenden Mitglieder können, da die Versammlung am Montag Morgen stattfindet, den Sonntag schon zur Reise nach Düsseldorf benutzen. Am Nachmittag des 9. September werden der Vorsitzende und die meisten Rheinländer, Westfalen und Ostfriesen schon eintreffen, um durch eine Vorbesprechung am Sonntag Nachmittag und Abend die Verhandlungen für Montag abzukürzen, so dass diejenigen Fabrikanten, welche nach dem Schluss der Versammlung wieder abreisen wollen, die nachmittags und abends nach allen Richtungen abgehenden Schnellzüge benutzen können. Um den Theilnehmern an der Versammlung Zimmer im Hotel zu sichern und etwaigen Unbequemlichkeiten, wie jüngst in Hamm, vorzu beugen, wird gebeten, mir oder dem Vorsitzenden, Herrn Carl Eichhorn, Papierfabriken b. Jülich, bis zum 1. September durch Postkarte mitzutheilen, wer bei Herrn Thüngen wohnen und am gemeinschaftlichen Abendessen am 9. September, sowie am gemeinschaftlichen Mittagsmahl am 10. Sep tember theilnehmen will. Düsseldorf, im August 1888. Der Schriftführer: Eduard Mertens. Sächsischer Verband Deutscher Holzschleifer. Verbands - Versammlung Mittwoch, 12. September, mittags 12 Uhr, im Htel Reichold in Chemnitz. TAGES-ORDNUNG: 1. 12 bis 1 Uhr freie Besprechungen. 2. Geschäftliche Mittheilungen. 3. Aussprache über die Geschäftslage. Da seit längerer Zeit keine Versammlung stattgefunden hat, ist ein recht zahlreicher Besuch sehr wünschenswerth. Der Vorstand. Die Zolltarife des In- und Auslandes für Papier, sowie Papier- und Schreibwaaren. Nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung zusanimengestellt auf Grund der amtlichen Veröffentlichungen. Preis 3 M. Abdruck aus der Papier- Zeitung 1884—1888, II. Ausgabe. Im Jahre 1885 brachten wir unter gleichem Titel die in der Papier-Zeitung laufend, d. h. gleich nach den amtlichen Veröffent lichungen, zum Abdruck gebrachten Zölle aller Länder in Form eines handlichen Heftes, um dadurch den Fachgenossen das zeitraubende Nachschlagen zu ersparen. Seit dem Jahre 1885 haben die Zolltarife fast aller Länder wesentliche Abänderungen und Zusätze erfahren, die unter der Ueber- schrift »Nachträge zu den Zolltarifen« in der Papier-Zeitung gleich falls schon erschienen sind. Infolge dieser zahlreichen Aenderungen ist das 1885 erschienene Heft nicht mehr richtig, und wir haben deshalb ein neues zusammengestellt. Die soeben fertiggestellte II. Ausgabe ist auch erheblich ver- grössert. Sie enthält 67 Seiten auf gutem Papier, also 23 Seiten mehr als die I. Ausgabe. Zu Afrika kamen hinzu: Insel Mauritius und der Kongostaat, zu Amerika: Uruguay und Insel Martinique und zu Australien die Fidschi-Inseln. Ausserdem haben wir den Zoll tarifen Verfügungen über Ausstellung von Ursprungszeugnissen, konsularisch beglaubigten Rechnungen, deren Anordnung und Inhalt, sowie andere ergänzende Bestimmungen und Entscheidungen ange hängt. Wir glauben dadurch die Brauchbarkeit des Heftchens erhöht zu haben. Die etwa später eintretenden Aenderungen und Zusätze werden wir wie bisher in der Papier-Zeitung alsbald nach deren amtlichen Bekanntgabe abdrucken. Zum Zweck der handschriftlichen Eintragung oder des Einklebens solcher Nachträge bringt auch die II. Ausgabe wieder reichlichen weissen Rand. Wir versenden das Heftchen frei gegen Einsendung von 3 Mark. Verlag der Papier-Zeitung, Berlin W., Potsdamerstr. 134. Fachmesse in Berlin. Alle Fachgenossen werden zum Besuch der vom 13. bis 23. Sep tember in den Gesammträumen der Waarenbörse stattfindenden Fach messe freundlichst eingeladen. Die Messe wird äusserst zahlreich von Fabrikanten, unter denen sich sehr viele erste Firmen des Fachs be finden, beschickt, und Neuheiten der Saison werden reichlich vertreten sein; auch zahlreiche Maschinen neuester Bauart werden von den grössten Fabrikanten dieses Faches im Betrieb vorgeführt werden. Karten, welche zum freien Eintritt während der Dauer der Aus stellung berechtigen, können für Fachgenossen, deren Familie und Personal von den unterzeichneten Vorstandsmitgliedern bezogen werden. Die feierliche Eröffnung findet Donnerstag, 13. September, vor mittags 10 Uhr, statt. Die Begrüssung der zur Eröffnung und zum Besuch der Fach messe nach Berlin kommenden Fachgenossen wird am 12. September, abends 8 Uhr, im Restaurant Helms, Schlossfreiheit 10, in dem Zimmer hinter dem Buffet, durch den Vorstand und die Mitglieder des Papier- Vereins Berlin und Provinz Brandenburg stattfinden. Am Eröffnungstage, 13. September, abends 8 Uhr, findet ge- müthliches Zusammensein (Abendessen nach der Karte) in der Kuppel halle des Ausstellungsparks statt. Wir bitten um zahlreiche Betheiligung der auswärtigen Fachgenossen und der Berliner Mitglieder. Der Ausstellungsvorstand: Reinh. Tetzer, I. Vorsitzender, Wrangelstrasse 111. Hermann Engel, i. F.: Adolph Engel, II. Vorsitzender, Tempelhoferberg5a. Albert Behrendt, Schriftführer, Prinzenstrasse 14. J. Blankenstein, i. F.: Cahn & Co., Beuthstrasse 5. F. Bogula, Cottbus. P. Demuth, i. F.: F. W. Hoppenworth, Mohrenstrasse 55. L. Gronau, i. F.: Julius Rosenthal, Alexandrinenstrasse 97. Ernst Kuhn, i. F.: W. Reimer Nachfl., Bellealliancestrasse 94. S. Loewenhain, Friedrichstrasse 171. Julius Mann, Potsdam. Paul Reichpietsch, Obermeister der Berl. Buchb.-Innung, Poststrasse 15. A. Sala, Schützenstrasse 60. Rud. Stein, Eberswalde. August Träger, Ifflandstrasse 5. Verlag der Papier-Zeitung, Carl Hofmann. Armand M. Lamm, Halleschestrasse 12. Lagergeld Ein Papier-Grosshändler theilt uns mit, dass ihm für neun monatliches Lagern von 3—4 Ctrn. Papier von seinem Spediteur 27 M. berechnet wurden und fragt an, ob dies berechtigt sei. Er meint, es sei überhaupt geboten, etwas gegen die willkürlichen und häufig maasslosen Lager- und sonstigen Spesen der Spediteure zu thun. Vorerst dürfte zur Klärung der Sache offene Aussprache am ge eignetsten sein, und wir bitten deshalb um Mittheilung von Erfahrungen und um Vorschläge zur Abhilfe. Makulatur. Von einem hiesigen Kaufmann waren mir dieser Tage Waaren in eine, in mancherlei Beziehung interessante Umhüllung eingepackt worden. Durch einige auf derselben befindliche Worte aufmerksam gemacht, las ich immer weiter, entfaltete schliesslich die Hülle und hatte die Abschrift einer vollständigen Ehescheidungsklage (!!!) vor mir. Dieselbe datirt aus dem Jahre 1868. Dass sie nicht für jedermann bestimmt ist, liegt auf der Hand, zumal es Personen eines nahe gelegenen Dorfes angeht, die noch am Leben sind. Bis ins Einzelne sind auf dieser, als Einpackungshülle ge brauchten Klageabschrift die ziemlich diskreten Stützpunkte der Ehe scheidungsklage angegeben. Wie, wenn ein solches Blatt Kindern in die Hände geräth, welcher Fall leicht eintreten kann, da ja Kinder öfters nach Waaren zum Kaufmann geschickt werden? Dem Kaufmann, der dieses Blatt, welches die Seitenzahl trägt, wie sie Manualakten der Anwälte zu tragen pflegen, als Makulatur gekauft hat, ist kein Vorwurf zu machen, wohl aber Jenen, die es als Makulatur verkauft haben. Akten sollten nie zu dergleichen Zwecken, von wem es auch sei, verkauft werden, auch selbst dann nicht, wenn nach geschehener Bekanntmachung die Mandanten die sie angehenden Akten nicht zurückfordern. Die Akten müssten, wenn nicht mehr brauchbar, vielmehr der Vernichtung verfallen. Wie leicht gelangt, wie vorstehender Fall beweist, etwas in die Oeffentlichkeit, was nicht für diese bestimmt ist. Bresl. Morgen-Ztg., aus Strehlen, 31. August.