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ebenso berechtigt, die früher verlorenen deutschen Provinzen zu behalten ? Was sollte aber Deutschland jetzt veranlassen, über Frankreich herzufallen, welche Vortheile könnte ein solcher Krieg bringen? Wir wiederholen, dass es in Deutschland keine Partei und keine maass- gebenden Kreise giebt, die denselben wünschen oder empfehlen würden. Wenn unsere Nachbarn nicht auf ihre Zeitungen hören, sondern selbst nach Deutschland kommen wollten, würden sie sich bald hiervon überzeugen. Wir finden es höchst beklagenswerth, dass Deutschland stets zum Kampf bereit sein muss, weil die Franzosen den jetzigen Zustand nicht aufrichtig annehmen wollen und dadurch die Thatkraft zweier hochentwickelter Völker unterbinden. Sie steuern einem Ver nichtungskampfe zu, dessen Ergebniss mit den zu erreichenden Vor theilen in keinem Verhältniss steht, und der nur den Zuschauern Nutzen bringen kann. Wir Deutschen haben den Franzosen stets grössere Bewunderung gezollt, als für die Entwicklung des Deutschthums zweckmässig war. Wir schätzen und achten sie auch jetzt, und es giebt wohl keinen vernünftigen Mann diesseits der Vogesen, der sie nicht von Herzen als Freunde willkommen heissen würde! Wir dürfen es als besonderes Entgegenkommen ansehen, dass unser Aufsatz von unserm geschätzten Fachgenossen übersetzt und beantwortet wurde. Wir würden uns auch sehr freuen, wenn unsere heutigen Bemerkungen derselben Ehre theilhaftig würden, bitten aber, dass die Uebersetzung tüchtigeren Händen anvertraut wird. (Nous prions notre confrere bien estime le Moniteur, de ne confier la tra- duction qu’ä quelqu'un qui Sache l’allemand aussi bien que le Francais.) Mitscherlich-Patentprozesse. In dem Bericht des Herrn Rechtsanwalt Dr. Schall, welcher in Nrn. 66 und 67 der Papier-Zeitung veröffentlicht wurde, sind auch die bei dem Prozess gegen die Herren Gebr. Weibel in Novillars erstatteten technischen Gutachten der Herren Prof. Stohmann und E. v. Meyer ausführlich mitgetheilt. Von einem Fachmann werden wir, unter Ein sendung der erwähnten Werke, darauf aufmerksam gemacht, dass bereits in der 1868 von den Herren Professoren Stohmann und B. Kerl veröffentlichten Bearbeitung von »Muspratt, Chemie in An wendung auf Künste und Gewerbe, 2. Auflage, Band IV,« die Be reitung von Lösungen schwefligsaurer Salze durch Abrösten von Schwefelkies oder Zinkblende, oder durch Verbrennen vön Schwefel beschrieben ist. Eine noch ausführlichere Anweisung zur fabrikmässigen Darstellung von schwefligsauren Salzen — auch schwefligsaurem Kalk — mit Hilfe von Schwefel oder Schwefelmetallen findet sich in dem 1872 erschienenen, von Prof. Stohmann und Prof. Engler nach »Payers Chimie industrielle« bearbeiteten »Handbuch der Technischen Chemie«. Bezüglich der Darstellung von schwefliger Säure durch Zer setzung von Schwefelsäure wird dort gesagt: Obgleich diese Art der Gewinnung entschieden kostspieliger ist als die vorhin beschriebene — aus Schwefel und Kiesen — wird sie doch noch manchmal angewendet. Frühstückspause. Aus Sachsen. Folgende Frage wird uns durch den in No. 68, Seite 1368, mit- getheilten Landgerichtsentschluss „Frühstückspause“ betr. aufgedrängt. In unserem Geschäft bestand früher die Einrichtung, dass die Ar beitszeit, die von morgens 7—12 Uhr und mittags 1 bis abends 7 Uhr dauert, von je halbstündiger Frühstücks- und Vesperpause unterbrochen wurde. Es hat sich aber gezeigt, dass für so viele jugendliche Arbeiter, wie wir sie haben, (von den erwachsenen Arbeitern sprechen wir in dem Fall nicht) eine halbe Stunde zum Essen zu viel ist, und dass die übrige Zeit nur zu unnützen Dingen, am allerwenigsten aber zur Erholung be nutzt wird. Wir kürzten deshalb von den beiden Pausen je 1/4 Stunde, liessen aber die dadurch gewonnene 1/2 Stunde sämmtlichen Arbeitern zu Gute kommen, indem wir die Mittagspause um so viel verlängerten, so dass diese von 12— 1/,2 Uhr währt. Alle unsere Leute waren damit zufrieden, und es ist denselben auf diese Art mehr Erholung geworden. Dies trifft namentlich in grösseren Städten zu, wo die Leute oft weit entfernt wohnen, in Eile ihr Mahl einnehmen müssen und dann keine Minute Zeit zu ver lieren haben, um rechtzeitig wieder auf ihrem Posten zu sein. Nach unserem Dafürhalten müsste wohl in der Kürzung der Früh stücks- und Vesperpausen in solchem Fall ein Vergehen nicht zu erblicken sein, indess bitten wir höflichst um Ihren gütigen Aufschluss, für den wir Ihnen unseren Dank schon im voraus abstatten. G. Antwort d. Red. Die Seite 1368 mitgetheilte Bestrafung erfolgte, wie angegeben, weil den jugendlichen Arbeitern die Erholungspause dadurch verkürzt wurde, dass sie in dieser Pause die Aufträge der älteren Arbeiter einholen und befördern mussten. Eine andere Ver- theilung der Pausen, wie Sie dieselbe zum Wohle Ihrer Leute und mit deren Einverständniss angeordnet haben, ist keine Verkürzung der Ruhezeit. Das Gesetz kann nicht vorschreiben, wann die jugendlichen Ar beiter ruhen sollen, die Behörden und Gerichte haben aber darüber zu wachen, dass denselben die festgesetzten Ruhepausen ungeschmälert zu Theil werden. Staub-Respirator. Zum Schutz gegen Staub aller Art, insbesondre gegen die auch in kleineren Mengen gesundheitsschädlichen Arten von Färb- und Kalkstaub empfiehlt die Firma C. Goerg & Co. in Berlin C., Burgstrasse 17, die Respiratoren nach Loebs Patent. Diese aus feinem Metallblech gearbeiteten Masken bedecken in üblicher Weise Nase und Mund. Sie sind leicht und lassen sich durch geringe Nachhilfe jeder Gesichtsform anpassen. Eine ringsumlaufende sehr elastische Kautschukwulst, die der Reinlichkeit wegen noch mit einem feinen weissen Leinenstoff überzogen ist, sorgt für engen Anschluss an Backen und Kinn, so dass die Athmungswerkzeuge vollständig abgeschlossen und geschützt sind. Zwei Riemenpaare aus feinem Kalbleder dienen zur Befestigung ober- und unter halb des Ohres. Sie sind nicht unmittelbar an der Maske befestigt, sondern an kurzen breiten, vier fach gelegten Gummibändern, welche um ent sprechende Oesen an der Blechmaske gezogen sind und vermöge ihrer Dehnbarkeit Zwang und Druck auf die bedeckten Gesichtstheile möglichst verhindern. Der vorspringende, vor dem Mund befindliche Theil enthält eine Watte-Einlage, deren Wirkung bei ätzenden Staubarten durch Betupfen mit Glycerin noch weiter ver stärkt werden kann. Vor der Watteschicht befindet sich eine kleine mit Drahtgitter versehene Thür, hinter derselben mehrere Löcher mit Ventilklappen für Ein- und Ausathmung. Diese Ventile bestehen aus dünnen Gummiplättchen, welche im Zustand der Ruhe die Löcher fest verschliessen, bei jedem leise drückenden oder ziehenden Hauch sich aber in derjenigen Richtung bewegen, in welcher Luft ausge stossen oder eingesogen werden soll Die einzelnen Vorrichtungen für Zu- und Abfluss von Luft scheinen sehr zweckmässig angebracht zu sein. Bei starker Sättigung der Luft mit Staub ist es nöthig, die Watteschicht alle 1 bis 2 Stunden zu erneuen. Die Leinwand um den Gummiring kann abgenommen und nach Bedarf gewaschen werden. Bleichen von Papierstoff. Verfahren der Continental oxygen Company Limited. Französisches Patent No. 190 044. Zum Bleichen des Papierstoffs wird hier Sauerstoff oder atmos phärische Luft zusammen mit Chlorkalk oder einem anderen Bleich salz oder gasförmigem Chlor benutzt. Das Verfahren wird in der Weise ausgeführt, dass Sauerstoff oder Luft unter Druck in das in einem Holländer enthaltene Bleichbad eingeführt wird. Der Sauer stoff wird durch ein am Holländer-Boden ausmündendes, quer durch den Holländertrog reichendes Rohr zugeleitet. Der Holländer kann offen oder geschlossen sein. Im letzteren Fall kann man den über schüssigen Sauerstoff wiedergewinnen. Verwendet man gasförmiges Chlor anstelle von Chlorkalklösung, so kann man den Sauerstoff in den Chlorerzeuger und das fertige Gemisch von Chlor und Sauerstoff in den Holländer leiten. (Nach La Papeterie.) » Lohn-Streit. Eine englische Papierfabrik hatte, wie The Paper Makers’ Monthly, Journal berichtet, an die Regierung 5000 kg Papier geliefert, die ihr zur Verfügung gestellt wurden, weil die Farben nicht gleichmässig waren. Das Papier wurde von neuem angefertigt und wieder zur Verfügung gestellt, weil etwa ein Dritttheil desselben Löcher in den Bogen hatte. Die Löcher hatten, nach Angabe des Fabrikanten, ihren Grund in schlechter Sortirung der Lumpen, in denen Knöpfe, Haken u. dergl. geblieben waren. Diese Metalltheile werden im Holländer klein gemahlen und hinterlassen ein Loch an den Stellen, wo sie sich in der Papierbahn befinden, da sie sich nicht mit den Fasern verbinden, sondern vermöge ihres Gewichtes während der Anfertigung herausfallen. Der Fabrikant machte den Werkführer und Aufseher des Sortirsaales verantwortlich, indem er ihnen die Hälfte ihres Lohnes zurückhielt. Beide verliessen um die Mittagszeit sofort die Fabrik und klagten auf den rückständigen Lohn und auf Zahlung von 4 Lstr. für den Werkmeister und 2 Lstr. für den Aufseher als Lohn für 14 Tage Kündigungsfrist, die nicht eingehalten worden war. Das Gericht verurtheilte den Fabrikanten zur Zahlung des rückständigen Lohnes und machte demselben klar, dass er niemals schuldigen Lohn zurückhalten dürfe, weil solches ungesetzlich sei und grosse Unzu träglichkeiten schaffen könne. Dagegen wurden die Kläger mit ihrer Forderung von Lohn für weitere 14 Tage abgewiesen, weil sie, als ihnen der volle Lohn nicht bezahlt wurde, willkürlich sofort die Arbeit eingestellt und die Fabrik verlassen hatten.