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1382 PAPIER-ZEITUNG. No. 69. tretung wurden gewählt die Herren Winckler, Heilmann, Schopper und Hahne, welche den Auftrag annahmen. Aus dem Bericht über die Herbstmess - Ausstellung im Eldorado zu Leipzig (21. bis 23. September), welche der Verein eingerichtet hat, ist eine lebhafte Theilnahme der Interessenten ersichtlich, so dass diese Einrichtung von Dauer zu werden verspricht. Es wurde ein neuer Vorschlag zur Erweiterung des Prämiirungswesens eingehend besprochen, und man einigte sich darüber, der vorgeschlagenen Neuerung im Prinzip zuzustimmen und den Vorstand zu ermächtigen, in diesem Sinne bei Berathung der Angelegenheit angemessene Stellung zu nehmen. Der 20. August vereinigte abends eine Anzahl Kollegen zu einer Partie nach dem waldumkränzten Schleussig mit Kahnfahrt auf dem Elsterfluss. Das Stiftungsfest des Vereins wird dieses Mal am 27. Oktober d. «T. abgehalten werden. Fachmesse in Berlin vom 13.—23. September 1888. 1. Am 21. August fand in der Berliner Waarenbörse eine Sitzung des Ausstellungs-Vorstandes statt, in welcher über die bis herigen Anmeldungen berichtet wurde. Die Zahl der gemeldeten Theilnehmer ist weit grösser, als man erwartet hatte, und viele An meldungen bedeutender Firmen, die ihre Vorbereitungen noch nicht be endet haben, stehen in Aussicht. Der Vorstand ladet hiermit die noch säumigen Firmen zur Betheiligung ein, indem er nochmals darauf hinweist, dass keine Schaustellung beabsichtigt ist, sondern nur eine Messe, in der gekauft und verkauft werden soll. Der Platz kostet nur 10 M. für den Quadratmeter Tisch oder Boden, und 15 M. mit Wandfläche. Wenn persönliche Wirksamkeit nicht erfolgen kann, sind nichtausstellende Fachleute gegen geringe Vergütung zur Vertretung bereit. Zur Verringerung der Kosten soll noch versucht werden, von der Eisenbahnbehörde freie Rückfracht der ausgestellten Gegenstände zu erlangen. Anmeldungen nimmt Flerr Albert Behrendt, Berlin S., Prinzenstr. 14, noch entgegen. 2. Der Vorstand versendet demnächst eine allgemeine Ein ladung an die Fachgenossen in ganz Deutschland und gleichzeitig eine Einlasskarte zum freien Besuch der Fachmesse vom 13.—23. Sep tember d. J. Weitere Einlasskarten für Personal, Angehörige usw. werden gleichfalls kostenfrei von den Mitgliedern des Ausstellungs- Vorstandes (auch von der Expedition unsres Blattes) abgegeben. Jeder Fachgenosse, der sich als solcher ausweist, wird frei zugelassen. Die Eröffnung erfolgt am Donnerstag, 13. September, in feierlicher Weise mit Musik. Der Vorstand bittet um rege Betheilgung. 3. Am Eröffnungstage, sowie an den beiden Sonntagen, IG. und 23. September, soll gegen Zahlung von 50 Pf. das Publikum zur Besichtigung Eintritt erhalten, um dadurch einen Theil der sehr bedeutenden Kosten zu decken. 4. Nach den getroffenen Vorbereitungen und Vereinbarungen betreffs Ausschmückung wird die Fachmesse einen guten Eindruck machen, und der Erfolg hoffentlich für Fabrikanten und Händler eine jährliche Wiederholung wünschenswerth erscheinen lassen. Verkauf alten Papiers. Die auf Seite 1388 enthaltene Aufforderung der Kaiserlichen Werft Wilhelmshaven zur Abgabe von Kauf-Angeboten auf altes Papier verweist auf Bedingungen, welche in der Expedition der Papier-Zeitung eingesehen werden können. Um denjenigen Lesern, welche sich für die Angelegenheit interessiren, Mühe und Zeit zu ersparen, anderseits auch, weil die hier vorliegenden Bedingungen wohl in allen ähnlichen Fällen von Behörden gestellt werden und daher allgemeines Interesse verdienen, drucken wir sie nachstehend ab: § 1. Der Verkauf findet am 20. September, mittags 11% Uhr, im Geschäfts zimmer des Werft-Verwaltungs-Direktors, und zwar lediglich auf Grund einzureichender schriftlicher Angebote statt. § 2. Das alte Papier gelangt in dem Zustand, wie es auf der hiesigen Werft lagert, unter der Bedingung des Einstampfens zum Verkauf. Kauflustige haben sich vor Abgabe ihrer Angebote über die Beschaffen heit des Verkaufsgegenstandes zu unterrichten. Nach Abgabe der Angebote werden Ausstellungen in dieser Beziehung nicht mehr berücksichtigt. § 3. Angebote sind von den Kauflustigen unterschrieben, portofrei, ver mittels eines besonderen, an die Verwaltungs-Abtheilung der Kaiserlichen Werft Wilhelmshaven gerichteten und versiegelten Umschlages mit der Aufschrift „Angebot auf altes Papier“ bis zur festgesetzten Verkaufsstunde einzureichen. § 4. Die Angebote müssen ohne Rasuren sein und Folgendes enthalten: a. einen Preis für das zum Verkauf gestellte alte Papier in Reichs währung loko Werft Wilhelmshaven, und zwar pro 100 kg; b. die Angabe, in welcher Papierfabrik und innerhalb welcher Zeit das Einstampfen des Papiers ausgeführt wird (siehe § 10); c. die Erklärung, dass der Anbietende sich den vorliegenden Bedingungen in allen Theilen unterwirft und d. die deutliche leserliche Unterschrift des Anbietenden. Angebote, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, finden keine Berücksichtigung. § 5. Die Ertheilnng des Zuschlages erfolgt am Verkaufstage, falls die Behörde nicht von dem Verkauf zurücktritt. Die Benachrichtigung von der Zuschlagsertheilung geschieht in schriftlicher Form. § 6. Vor Eröffnung des Verkaufstermins hat jeder Anbietende eine Kaution von 300 M. entweder in baarem Geld oder in Staatspapieren bei dem Vorstand der unterzeichneten Behörde zu hinterlegen. Die Kautionsbeträge haften zunächst für alle Ansprüche, welche der Behörde gegen den resp. die Käufer erwachsen. Die Rückgabe der Kautions beträge an sämmtliche Bieter, welche den Zuschlag nicht erhalten, erfolgt am Verkaufstage. Dagegen bleibt die Kaution desjenigen Bieters, welchem der Zuschlag ertheilt wird, bis zur Erfüllung sämmtlicher übernommener Verpflichtungen bei der Kassen-Verwaltung der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven deponirt. Diese Kaution ist verfallen, falls das Einstampfen des gesammten angekauften Papierquantums nicht innerhalb der in dem Angebot be stimmten Frist ausgeführt wird. § 7. Der Kaufpreis ist binnen 4 Tagen nach Empfang der Zuschlags ertheilung bei der Kassen-Verwaltung der Kaiserlichen Werft zu Wilhelms haven einzuzahlen. § 8. Nach Zahlung des Kaufpreises kann das zum Einstampfen angekaufte alte Papier sofort und muss spätestens innerhalb 8 Tage nach erfolgter Zahlung vom Werftterrain seitens des Käufers entfernt werden, widrigen falls dies auf Kosten des Käufers durch die Behörde veranlasst werden kann. § 9. Die Fortschaffung des Papiers von der Werft nach dem Ort der Ein stampfung hat in Säcken zu erfolgen, für welche der Käufer zu sorgen hat. Das Einsacken des Papiers ist Sache des Käufers. Nach dem Ein sacken wird jeder einzelne Sack zum Zweck der Kontrolle werftseitig mit einer Plombe versehen. Die Oeffnung der Säcke und das Einstampfen hat unter der Kontrolle der Ortspolizeibehörde zu erfolgen. Die Verwaltungs- Abtheilung wird derselben zu diesem Zweck von der erfolgten Absendung des Papiers und der Anzahl der abgesandten und mit Plomben versehenen Säcke Mittheilung machen. § 10. Die in dem Angebot für das Einstampfen des Papiers festzusetzende Frist (§ 4b) berechnet sich von demjenigen Tage ab, an welchem der Käufer die Zuschlagsertheilung erhalten hat. Wilhelmshaven, den 20. August 1888. Kaiserliche Werft, Verwaltungs-Abtheilung. Festkleben des Papier-Stoffs an der Nasspresse. Jeder Papierfabrikant, der Zellstoff verarbeitet, hat die Erfahrung gemacht, dass das Papier häufig mit grosser Hartnäckigkeit an der oberen Nasspress-Walze festklebt. Viele Mittel sind schon dagegen angewandt und empfohlen worden, und neuerdings wurde uns eines beim Durchlesen der Verhandlungen des Vereins amerikanischer Papierfabrikänten zu Saratoga, am 25. Juli 1888, in Erinnerung ge bracht. Der Vorsitzende, Herr B. Weston, erzählte nämlich, wie er vor 40 Jahren den ersten Zellstoff aus Holz in Amerika bereitete, dass es aber nicht gelingen wollte, das Papier durch die erste Presse zu bringen, weil es an der oberen Walze festklebte, bis er das alte Hilfsmittel »Bombassine« anwandte. Ein anderer Fabrikant bestätigte, dass es nur durch Anwendung von Bombassine- (bombazine) Gewebe gelang, mit den Papiermaschinen Massen von Papier aus Zellstoff herzustellen, dass nur dies Gewebe raschen Gang ermöglichte. Soweit Schreiber Dieses sich erinnert, besteht der Kunstgriff darin, dass man einen grobmaschigen Stoff mit und auf dem Papier durch die erste Nasspresse gehen lässt, der sich auf der oberen Walze an den Schaber legt und dort wieder weggenommen werden kann. Die Hauptschwierigkeit besteht bekanntlich im ersten Durchleiten, und das Papier läuft häufig ohne Schwierigkeit weiter, wenn es einmal richtig geführt ist. Es genügt also, dass man den Webstoff nur zum Durchführen verwendet. Wir haben die kurzen Bemerkungen und die eigene Erinnerung möglichst treu wiedergegeben in der Hoffnung, dass sie auf den richtigen Weg führen und manchem Leser nützen mögen, bitten aber um Mittheilung erfahrener Fachgenossen hierüber. Es ist leichter, zwei Heerde bauen, als auf einem Heerd Feuer zu unterhalten.