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Die schon im Vorjahre hervorgehobene Thatsache, dass seitens der Arbeiter vielfach der Versuch gemacht wird, Bruchschäden mit früherer Entstehungs-Zeit und -Art auf „Betriebs-Unfälle“ jüngeren Datums zurück zuführen und somit eine widerrechtliche Entschädigung zu erreichen, ist im Berichtsjahr in noch bedeutenderem Umfang zu Tage getreten, wes halb die Mitglieder der Sektion ersucht werden, derartigen angeblichen Unfällen ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wie geboten hierbei eine besondere Vorsicht ist, erhellt aus der Thatsache, dass bekanntlich ein sehr hoher Prozentsatz aller Fabrikarbeiter in höherem oder geringerem Grade bruchleidend ist. Da nun das Reichsversicherungsamt bei Vor handensein eines Bruches in allen Fällen eine mindestens zehnprozentige Invalidität annimmt, so bedarf es keiner weiteren Ausführung, wie hoch die Genossenschaft unter Umständen durch die Menge solcher als ent schädigungspflichtig erkannter Bruchschäden belastet werden kann. Im Jahre 1887 gelangten im ganzen 136 Unfälle zur Anzeige, gegen 126 im Vorjahre; hiervon hatten: 37 Fälle eine Erwerbsunfähigkeit von 1 bis 8 Tagen, 56 „ „ „8 Tagen bis 4 Wochen, 18 » » „ „ 4 bis 13 Wochen, 24 » » » » mehr als 13 Wochen, 1 » den Tod zur Folge. Von den erwähnten 136 Unfällen haben sich bis jetzt somit 25 Fälle entschädigungspflichtig oder voraussichtlich entschädigungspflichtig erwiesen d. h. 18,38 pCt. Der Prozentsatz der entschädigungspflichtigen Unfälle für die Gesammt-Genossenschaft betrug 21,58 pCt. Unter den Verletzten waren 24 erwachsene männliche Arbeiter und eine erwachsene Arbeiterin. Wir geben nachstehend eine Uebersicht über die Art und Folgen der ent schädigungspflichtigen Unfälle und fügen behufs Vergleichung auch die Zahlen des Vorjahres in Klammern bei: sortiren vorzugsweise zu Zwecken der Papierfabrikation betrieben wurde, unserer Genossenschaft angehörten, wurden durch eine Entscheidung des Reichsversicherungsamtes im Laufe dieses Jahres der Speditions-, Speicherei und Kellerei-Berufsgenossenschaft überwiesen, soweit es sich in derartigen Betrieben nicht um eine Be- oder Verarbeitung von Lumpen, sondern lediglich um ein Lagern, Verpacken, Sortiren derselben handelt, um sie absatzfähiger, d. h. einem grösseren Kundenkreis zugänglicher zu machen. Die im vorjährigen Bericht erhobene Klage hinsichtlich der langsamen bezw. überhaupt unterlassenen Einsendung der Lohnnachweisung und der Fragebogen behufs Einschätzung der Arbeiter in die einzelnen Gefahren stufen seitens vieler Mitglieder muss wiederholt werden. Wir machen die Mitglieder unserer Sektion darauf aufmerksam, dass der Sektionsvorstand die Strafbestimmung des § 104 des Unfallversicherungsgesetzes künftig in jedem Fall, wo die Mitglieder ihrer Verpflichtung hinsichtlich der Er stattung der Lohnnachweisnng nicht oder nicht pünktlich nachkommen, unnachsichtlich zur Anwendung bringen wird. Die Nachtheile, welche Art der Verletzungen. Folge der Verletzungen. Veranlassung und Art des Unfalls. S se Verletzung von Explosion o = S = = bo CÖ g a m :8 :3 a a a c $ a A Tod dc, F F a C5 8 a 1 = rt. e E 8: 50 a K völlige 3 8 3 3 5 4 1 18 2 1 (1)( (1) (5) (-) (1) (2) Pf. Durch die Beiträge der Mitglieder der Sektion sind folgende Summen a) Pf. d) 1009 . 95 10 22 50 12 e 417 162 1 26 15 0E F $ " - 5« g = E 'S b) c) E bc • 2 Jahre 135 87 1800 240 gezahlten Unfallentschädigungen Des Zuschlags von 200 % zum Reservefond . . . Der Verwaltungskosten der Genossenschaft einschl. Ausgaben für Privatversicherungen und abzüglich der Einnahmen Der uneinbringlichen, irrthümlich zu viel erhobenen und wieder zurückgezahlten oder niedergeschlagenen Beiträge aus 1885/86 = E 'S e S 0 4, a • Länger als 6 Monate dauernde Erwerbs unfähigkeit = s a i @ 1162 Arbeiter 1652 853 ein Durchschnitts-Beitrags- An das Schiedsgericht gelangten in diesem Jahr 9 Berufungen; hiervon erfolgte in 5 Fällen Abweisung, in einem Fall wurde die gänzlich ver weigerte dauernde Rente zugesprochen, in 2 Fällen erfolgte Vergleich, und 1 Fall wurde vertagt und ist zur Zeit noch unerledigt. Die Verwaltungsausgaben der Sektion betrugen im Reisekosten der Vertrauensmänner Reisekosten der Beamten Gehalt des Geschäftsführers Lokalmiethe, Heizung und Beleuchtung u. s. w Schreibmaterialien, Drucksachen, Formulare u. s. w., In ¬ standhaltung des Inventars, Schreibhilfe Portokosten, Botenlöhne u. s. Insertionskosten Kosten der Unfalluntersuchungen . Diverse Ausgaben e 3 s 17 (4) Zahl der ent schädigungsbe rechtigten Hinter bliebenen der Getödteten 3 (1) 2 (1) 16 (5) . a aJ « hc theil weise 5 E 5 a s a CD E E <D .50 6 a o U ’S s e In China ging man schon seit Jahren mit der Absicht um, eine Papierfabrik nach europäischer Art zu errichten, und jetzt scheint dieses Vorhaben in Erfüllung zu gehen, da James Bertram & Son in Edinburg die Lieferung der Maschinen für eine solche erhalten haben. 84 844 M. 66 169 689 „ 32 « E F" E e & £ a a c :c<3 cd Ä c c C in München für einen das ganze Jahr beschäftigten Lehrling einzusetzen 2 M. 30 Pf. X 300 (Zahl der Arbeitstage) = 690 M. Die im Jahre 1887 nach gewiesenen und anzu rechnenden Löhne betrugen im ganzen 2170 782 M. 30 Pf., gegen 2 036 028 M. 95 Pf. im Jahre 1886. Es entfallen somit durch schnittlich auf jeden Be trieb 18 396 M. 46 Pf., gegen 17 551 M. 97 Pf. im Vor jahre; auf jeden Arbeiter 591 M. 97 Pf., gegen 590 M. 83 Pf. im Vorjahre. Die in den versicherungs pflichtigen Betrieben der Sektion beschäftigten Ar beiter vertheilen sich nach Zusammen 293 893 M. 38 Pf. 2. Ausserdem sind die Verwaltungskosten unserer Sektion mit 2 885 Mk. 29 Pf. von den Mitgliedern derselben allein aufzubringen, so dass sich für unsere Sektion für jede einzelne Betragseinheit ein Gesammt- Umlagekoefficient von 0,420179 Pf. ergiebt. Auch in dem Berichtsjahr war, was pünktliche und nach Inhalt erschöpfende Erstattung der vorgeschriebenen Unfallanzeigen anlangt, mancher Anlass zur Klage vorhanden. Es wird deshalb an dieser Stelle den Mitgliedern dringend ans Herz gelegt, den einschlägigen Vorschriften (§ 51 des Unfallversicherungsgesetzes und § 42 des Statuts) um so genauer nach zukommen, als sie sich sonst für die Folge empfindlichen Ordnungsstrafen aussetzen. Ausserdem ersuchen wir die Mitglieder, die einzelnen in den Anzeigeformularen enthaltenen Fragen, namentlich jene betreffend die vor aussichtlichen Folgen des Unfalles, recht genau und gewissenhaft zu be antworten, bei schwereren Unfällen auf eine sorgfältige Behandlung des Verletzten hinzuwirken und uns schon vor Ablauf der dreizehn wöchent lichen Karrenzzeit über dessen Befinden Bericht zu erstatten. = 8 © 1887: Mk. 65 „ 70 den einzelnen Gefahrenstufen wie folgt; Gefahrenstufe A (Beitragsfuss 1) » B (Beitragsfuss 3) » C (Beitragsfuss 5) Es ergiebt sich sonach für den Arbeiter fuss von 2.83. Zusammen: 2885 Mk. 29 Pf. Es wurden gegenüber dem ausgeworfenen Voranschlag von 3000 Mk. erspart 114 Mk. 71 Pf. und auf den Kopf der versicherten Arbeiter treffen 78,3 Pf., gegen 79,7 Pf. im Vorjahre. Wenn die Verwaltungskosten der Sektion gegenüber den Vorjahren eine, wenn auch nicht nennenswerthe, Steigerung aufweisen (im Jahre 1886 betrugen die Verwaltungskosten 2747 Mk. 54 Pf.) und eine erheblichere Steigerung auch noch im Jahre 1888 aufweisen werden, so liegt die Ursache hiervon in der durch das Anwachsen der Arbeiterzahl der Sektion, durch die Anzahl der Rentenempfänger und die dadurch erhöhte Kontrolle, sowie die vom Reichversicherungsamte verlangten eingehenden statistischen An gaben in bedeutendem Maasse vermehrten Thätigkeit des Sektionsbureaus und der Vertrauensmänner der Sektion. =£R • m ® E6 «■e 5 E e= s M <D w e g 5 e Mrg N-S # -S 580 F geqo aufzubringen: 1. Der nach Maassgabe ihrer Beitragseinheiten sich ergebende Antheil: Der von der gesammten Genossenschaft im Jahre 1887 02 as a • E u 3 d 16 solche säumige Mitglieder dann treffen sind: 1. Einschätzung nach dem höchst möglichen Maassstab, wogegen jede Beschwerde ausgeschlossen ist, 2. eine Ordnungsstrafe im Betrage von mindestens 20 Mark. Viele Mitglieder scheinen auch von der Ansicht auszagehen, dass die jenigen Arbeiter, welche keinen, oder nur einen sehr geringen Lohn be ziehen, also insbesondere Lehrlinge, Familienangehörige u. s. w., garnicht oder nur mit diesem geringen Lohn in die Lohnnachweisung aufzunehmen sind. Es wird dem gegenüber wiederholt bemerkt, dass jeder Arbeiter, der keinen oder einen geringeren Lohn bezieht als der von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde für Erwachsene festgesetzte ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter beträgt, mindestens mit diesem ortsüblichen Tagelohn, vervielfältigt mit der Zahl der in dem betreffenden Jahr geleisteten Arbeitstage, ein zusetzen ist. So ist z. B. — 38 349 „ 45 a :c E E —, <D §.2 Eq m • <D a 4