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1274 PAPIER-ZEITUNG. No. 64. Tintenprüfung. Das Königlich Preussische Staatsministerium hat auf Grund der in No. ßl erwähnten Verhandlungen folgende Grundsätze angenommen: Grundsätze für amtliche Tinten-Prüfungen. Klassifizirung der Tinten. Klasse I: Eisengallustinte, eine nach dem Trocknen schwarze Schrift liefernde Flüssigkeit, welche mindestens 30 g Gerb- und Gallussäure, die lediglich Galläpfeln entstammt, und 4 g metallisches Eisen im Liter enthält. Klasse II: Tinte, welche schwarze Schriftzüge liefert, die nach achttägigem Trocknen durch Alkohol und Wasser nicht ausgezogen werden können. Jede Tinte muss leicht fliessen und darf selbst unmittelbar nach dem Trocknen nicht klebrig sein. Verwendungsart der Tinten. Klasse I: Eisengallustinte, findet bei Schriften auf Papier Ver wendung, welche nach der Stoffklasse I (vergl. Grundsätze für amt liche Papier-Prüfungen vom 5. Juli 188G, Mittheilungen aus den Königlichen technischen Versuchsanstalten 1886, S. 89, Papier- Zeitung No. 30, Jahrg. 86.) nur aus Hadern besteht und nicht mehr als 2 Prozent Asche giebt, oder nach der Stoff klasse II aus Hadern mit Zusatz von Cellulose, Strohstoff, Esparto besteht, aber frei von Holzschliff ist und nicht mehr als 5 Prozent Asche giebt. Klasse II findet bei Schriften auf Papier Verwendung, welches nach Stoffklasse III oder IV beliebige Stoffzusammensetzung enthält. Eine dieser beiden Tintenklassen findet für alle amtlichen Schriftstücke Anwendung, welche nicht durch Umdruck vervielfältigt werden sollen. Prüfung der gelieferten Tinten. Die Behörden sind befugt, die zum Dienstgebrauch bestimmten Tinten in der Königlichen chemisch-technischen Versuchsanstalt zu Berlin (N. Invalidenstrasse 44) einer Prüfung unterwerfen zu lassen. Ergiebt sich hierbei, dass die Lieferungsbedingungen nicht inne gehalten sind, oder ergiebt sich auf andere Weise, dass der Fabrikant bei Tintenklasse I die Gerb- und Gallussäure nicht lediglich aus Galläpfeln gewonnen hat, so trägt derselbe, abgesehen von etwa festgesetzten Konventionalstrafen, die Kosten der Untersuchung. Sind derartige Ausstellungen nicht zu erheben, so werden die Kosten von der Behörde getragen, welche die Prüfung veranlasst hat. Kosten der Tintenprüfung. Die Kosten der Prüfung einer Tinte der Klasse I auf Gerb- und Galisäure, sowie auf Eisen betragen 20 M., diejenigen der Prü fung einer Tinte der Klasse II auf Verlöschbarkeit 10 M. Die übrigen Untersuchungen finden nach Maassgabe der Vor schriften für die Benutzung der Abtheilung für Tintenprüfung vom 1. September 1884 (vergl. Mittheilungen aus den Königlichen tech nischen Versuchsanstalten 1884 S. 92 — No. 208 des Reichs- und Staats-Anzeigers vom 4. September 1884) statt. Eine gesammte Tintenprüfung auf Erfüllung der Lieferungsbedingungen der Klasse I kostet 50 M., der Klasse II 40 M. Vorschriften bei Ausschreibungen. Bei Ausschreibungen von Tinten-Lieferungen wird äusser der Klasse auch noch der Flüssigkeitsgrad und der Farbenton, welchen die Tinte beim Ausfliessen aus der Feder haben soll, der aber stets nach dem Trocknen in tiefes Schwarz übergehen muss, vorgeschrieben. Der Regel nach wird auch vorzuschreiben sein, dass nur frisch bereitete Tinte geliefert werden darf, und deshalb die Ablieferung grösserer Mengen in einzelnen Posten erfolgen muss, welche auf höchstens je ein Vierteljahr berechnet sind. Schutzverein der Papier-Industrie. Am 7. August wurden an die Mitglieder die vertraulichen Listen Nrn. 646 bis 648, sowie der Entwurf zu den neuen Satzungen des Vereins Deutscher Buntpapierfabrikanten und des Schutz Vereins der Papier-Industrie versandt. Fachmesse zu Berlin. 13.—23. September 1888. Für diese Ausstellung war der sehr geräumige Wintergarten des Grand Hotel Alexander-Platz gesichert worden. Da aber unerwartet viele, darunter die meisten grossen Firmen des Faches, angemeldet haben, so reicht der vorhandene Platz auch bei verringerter Zutheilung jetzt schon nicht mehr aus. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, jetzt, wo es noch Zeit ist, einen grösseren Raum für diesen Zweck zu miethen, und wir hoffen, schon in nächster Nummer Genaueres darüber berichten zu können. Hierdurch wird es möglich sein, alle Ansprüche der Fachgenossen, die schon angemeldet haben und noch anmelden wollen, zu befriedigen. Schlechter Stil. Als wir in Nr. 61, Seite 1218, die Umstellung von Satzgegenstand und Aussagewort (Inversion) in nebengeordneten, durch »und« einge leiteten Sätzen tadelten, glaubten wir, ein Hinweis auf die Fehler haftigkeit dieser Form werde genügen, um die richtige Fassung er kennen zu lassen. Dies scheint doch nicht allgemein der Fall zu sein, denn ein Leser, der sonst gutes Deutsch schreibt, fragt an, wie ein solcher Satz richtig lauten müsse. Wir benutzen gern die Gelegenheit, um bei diesem schlimmsten aller Sprachschnitzer zu verweilen und bessere Satzformen vorzuschlagen. Die fehlerhaften Beispiele lauteten: „Die diesjährige Generalversammlung findet am .... in statt, und laden wir die geehrten Mitglieder hierzu ergebenst ein.“ „Von grösseren Festlichkeiten wurde abgesehen, und beschränlcte sich diesmal die Zusammenkunft auf geschäftlichen Verkehr.“ Die einfachste Art der Verbesserung würde in Wiederherstellung der gewöhnlichen Wortfolge von Satzgegenstand und - Aussage bestehen: „Die diesjährige Generalversammlung findet am .... in statt, und wir laden die geehrten Mitglieder hierzu ergebenst ein.“ „Von grösseren Festlichkeiten wurde abgesehen, und die Zusammenkunft beschränkte sich diesmal auf geschäftlichen Verkehr.“ Mitunter klingt allerdings solche schablonenmässige Einrenkung etwas gezwungen. Dann muss man die Sätze nach Gefühl umformen, vielleicht in zwei Sätze zerschneiden, oder andere Verbindungswörter an wenden: „Die diesjährige Generalversammlung findet am .... in statt. Wir laden die geehrten Mitglieder hierzu ergebenst ein.“ „Zu der diesjährigen Generalversammlung, welche am .... in stattfindet, werden die geehrten Mitglieder hierdurch ergebenst eingeladen.“ „Von grösseren Festlichkeiten wurde abgesehen, die Zusammenkunft beschränkte sich vielmehr auf geschäftlichen Verkehr.“ „Grössere Festlichkeiten fanden nicht statt. Die Zusammenkunft be schränkte sich auf geschäftlichen Verkehr.“ Ein wenig Mühe und Nachdenken wird stets die bessere Form finden lassen, wenn sich einmal der schwer ausrottbare »Umstellungs- Bacillus« in die Feder drängen will. r Papierfabrikation in West-Amerika. Wir haben schon mehrmals, zuletzt in No. 25 1. J., über das Thal des Fox river in Wisconsin berichtet, in welchem sich ein west liches Papier-Centrum ausbildet. Der Fox river hat von seinem Ausfluss aus dem See Winnebago, d. h. von Neenah und Menasha bis zu seiner Mündung bei Green Bay in den Michigan-See, eine Länge von 37 engl. Meilen (81/2 deutsche Meilen), 165' Fall und 55 000 Pferdestärken. Die Wasserkräfte lassen sich leicht ausbauen und kommen daher billiger zu stehen, als irgendwelche der östlichen Staaten. Der Fluss entwässert eine Fläche von 6000 engl. Quadrat meilen, auf die jährlich 35" Regen fällt, während z. B. der Connecticut, welcher die Wasserkräfte für Holyoke und Tumer’s Falls liefert, sein Wasser aus einer bedeutend kleineren Bodenfläche erhält. Der Fox river dürfte demnach in Beständigkeit seiner Kraft den Connecticut überbieten. In den 4 hauptsächlichsten an seinen Ufern liegenden Städten Neenah, Menasha, Appleton und Kaukauna sind nach The Paper World schon 18 Papier- und Papierstofffabriken und Schleifereien ent standen, welche täglich 139 000 kg Papier, meist Druck- nnd Mittel sorten, anfertigen. Aus den Berichten über die verschiedenen Fabriken ersehen wir, dass die Holländer immer grösser genommen werden und je 800—1200 Pfund Papier fassen. In den meisten Fällen wird der letzte Theil des Mahlens, eigentlich des Bürstens, in einer Jordan’- sehen Kegel-Stoffmühle ausgeführt. Die meisten neueren dortigen Fabriken werden mit Sulfitstoff-Anlagen versehen, und zu den Sulfitstoffkochern dienen die verschiedensten Bauarten. Unsern früheren Mittheilungen entgegen soll sich der aus eigenartiger Metall- Legirung gebaute Kocher, welcher keiner Auskleidung bedarf, gut bewährt und in der Fabrik der Atlas Paper Company in Appleton bereits einen Nachfolger gefunden haben. Ein anderer, von Frambach erfundener Kocher ist innen mit Schmelz versehen, scheint aber die Feuerprobe der Praxis noch nicht durchgemacht zu haben.