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Waarensendungen nach. Guatemala. Nach Guatemala eingeführte Waaren wurden dort bisher dem Importeur nicht ausgeliefert, wenn die sie begleitenden Rechnungen nicht vom Kon sulat bescheinigt worden waren. Ein Regierungserlass vom 7. April d. J. bestimmt nun, dass vom 1. Juni d. J- ab ohne Konsulats-Faktura eingeführte Waaren dem Importeur verabfolgt werden dürfen, nachdem sie zollamtlich abgeschätzt wurden, dass derselbe aber eine Geldbusse in Höhe von 10 pCt. des Gesammteinfuhr-Zollbetrages zu entrichten habe. Handelskammerberichte. Den Jahresberichten für 1887 entnehmen wir Folgendes: Hagen. Die Lage der Papierfabrikation hat sich im Laufe des vergangenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verschlimmert. Der Papierhandel erzielte einen befriedigenden Absatz. Für den Buch handel ist keine bemerkenswerthe Veränderung hervorgetreten. Bei den engen Grenzen, in welchen sich derselbe bewegt, macht sich der in diesem Geschäftszweige in den letzten Jahren vermehrte Wettbewerb recht empfind lich bemerkbar. Die Thätigkeit der Buchdruckereien hatte einen regel mässigen Verlauf. Von sieben Druckereien des Handelskammerbezirks werden regelmässig erscheinende Zeitungen herausgegeben. Im vorigen Jahr waren in Thätigkeit: 15 Buchdruckereien mit 11 Schnellpressen, 16 Tretpressen und 4 Handpressen. Frankfurt a. O. Die Papierfabrikation hatte kein befriedigen des Geschäftsergebniss. Trotz Erhöhung der Preise für die hauptsächlicheren Rohstoffe blieben die Preise für Papier gedrückt und nachgebend, da noch immer zu starkes Angebot vorherrscht. Zellstoff war für das Ausland stark gefragt, so dass darin kleine Preisaufbesserungen bei gutem Absatz stattfanden. Holzschliff litt weiter unter dem im Sommer vorhanden gewesenen Wassermangel und behauptete die vorjährigen Sommerpreise, welche in den Wintermonaten 1886/87 etwas zurückgegangen waren. Buchbinder-Pappen wurden etwa 12 000 Ctr. hergestellt und zu sehr gedrückten Preisen grösstentheils im Inlande abgesetzt. Dachpappen wurden etwa 40 000 qm gefertigt und in der nächsten Umgegend abgesetzt. Die Lage der Buch- und Steindruckereien ist im allgemeinen dieselbe zu nennen, wie im Vorjahre. Arbeit war genügend vorhanden, doch wirkte immer noch die auswärtige, besonders Berliner Konkurrenz bestimmend und drückend auf die Preise. Die kleineren Druckereien wurden dadurch am meisten beeinflusst. Für die Königliche Hofbuchdruckerei Trowitzsch & Sohn war das Betriebsjahr gut zu nennen. Um die Mitte des Jahres wurde eine eigene galvanoplastische Anstalt gegründet. An Beamten zählte die Hofbuchdruckerei am Schluss des Geschäftsjahres 23, an Arbeitern 79. Die Zahl der Druckbogen stieg von 13,5 Millionen auf 18,7 Millionen. Lauban. Uebererzeugung und übergrosses Angebot veranlassten in der Papierfabrikation Rückgang der Preise, so dass der Gewinn des ver flossenen Jahres klein gewesen ist. Gefertigt wurden meist Zeilstoff- Papiere, die sich als feine Pack- und Einschlagpapiere in letzter Zeit gut eingeführt haben. Die Erzeugung war, infolge von Betriebsstörungen, nur in Höhe von 294 000 kg. Papier möglich. Chemnitz. Die Holzstofffabrikation im Königreich Sachsen hat im vergangenen Jahr, trotz besserer Preise, kein günstiges Ergebniss gehabt. Weisse Holz- und braune Lederpappen sind zwar auch im Jahre 1887 gut gefragt gewesen, haben aber trotzdem die Preise von 1886 nicht ganz zu behaupten vermocht Der Geschäftsgang in der Papier industrie ist dem Vorjahre gegenüber gleich geblieben. Die Papierpreise wurden theilweise um ein Geringes gedrückt, während einzelne Rohstoffe im Preise stiegen, was durch den immer grösser werdenden Wettbewerb verursacht wurde. In der Anfertigung und dem Vertrieb von Spielkarten wurde ein allerdings unerheblich grösserer Umsatz erzielt, obgleich der Wettbewerb durch massenhaftes Angebot gewöhnlichen Erzeugnisses die Preise auf einen Stand herunterbringt, bei welchem von einem nennens- werthen Gewinn kaum die Rede sein kann. Die Geschäftszweige, Buchdruckereien und Zeitungs Verlag, sind im allgemeinen jahraus jahrein in zu ruhigem Fahrwasser, als dass von einer grossen Wandlung innerhalb eines Jahres gemeldet werden könnte. Von der Stein druckerei ist zu berichten, dass das Geschäft immer grössere Anforderungen stellt, und die Spesen sich infolgedessen noch mehr vermehren, wohingegen sowohl der Umsatz als auch der Verdienst zurückgehen. Die Buchbinderei nahm keinen Aufschwung, aber auch keinen Rückgang. Freiburg L B. Die Papierfabriken hatten über einen regen, aber wenig lohnenden Umsatz zu berichten. Die Lage der Papierindustrie im allgemeinen wird als wenig erfreulich bezeichnet; es entstanden zwar im Berichtsjahre 9 Fabriken, dafür gingen aber 8 ein. Betreffs der Gesetze über die Fürsorge für die Arbeiter wird bezüglich der Kranken kassen hervorgehoben, dass dieselben sich bewährten und segensreich wirkten, was hauptsächlich der scharfen Kontrolle, welche in den einzelnen, in sich zusammengefassten Fabrikbetrieben möglich ist, zu verdanken sei. Von den Orts- und Gemeindekassen könne man das nicht sagen. Für die Holzstoffschleiferei gestaltete sich das Geschäftsjahr etwas schwieriger als im Vorjahre, da Abschlüsse nur zu gedrückten Preisen bewerkstelligt werden konnten. Die Tapetenfabrikation erfreute sich eines etwas leb hafteren Geschäftsganges, doch lässt die Einträglichkeit noch immer zu wünschen übrig. Rechtsentscheidungen. Wenn bei einem Werkverdingungsvertrage eine bestimmte Liefer frist festgesetzt und versäumt wurde, so geht durch Gewährung einer Nachfrist das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nicht ver loren, falls auch diese Nachfrist nicht innegehalten wurde. (Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenat.) „Denn die Gewährung einer Nachfrist hat im Zweifel den Sinn, dass dem Säumigen die Möglichkeit einer nachträglichen purgatio morae eröffnet wird. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so kommt er nicht erst jetzt in Verzug, sondern er ist von vornherein in demselben verblieben. Im vorliegenden Fall machen es die Gründe noch besonders wahrscheinlich, dass das Abkommen, durch welches dem Beklagten die Ueberschreitung der vertragsmässigen Ab lieferungsfrist gestattet wurde, bezüglich des dem Kläger zustehenden Rück tritts in diesem Sinn zu verstehen ist. Hieraus ergiebt sich mithin die Folgerung, dass wenn der Kläger auch nicht auf der Einhaltung des ur sprünglichen Lieferungstermins bestanden hat, er doch, nachdem Beklagter auch nachträglich das Werk nicht binnen angemessener Frist fertiggestellt hatte, nicht gehindert war, das Rücktrittsrecht auf Grund der ursprüng lichen Vertragsbestimmung auszuüben.“ Hat ein Kaufmann eine auf ihn ausgestellte Anweisung (Assignation) gegenüber demjenigen, zu dessen Gunsten sie ausgestellt ist, nur unter Bedingungen oder Einschränkungen angenommen, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 4. April d. J., die Anweisung als abgelehnt zu erachten. „Es kann unerörtert bleiben, ob das Accept einer kaufmännischen Anweisung (Art. 300 H.-G.-B.) immer auf eine bestimmte Geldsumme oder eine bestimmte Quantität vertretbarer Sachen oder Werth- papieie (vgl. Art 301 H.-G.-B.) lauten muss; aber das ist zur Giltigkeit des Accepts nöthig, dass es sich mit der Anweisung deckt, und das ist hier eben nicht der Fall. Indem die Klägerin dem Beklagten die in dem Briefe der Assignantin vom 1. Juni enthaltene Assignation und die dem Briefe beigefügte Rechnung mit ihrem Brief vom 1. Juni mit der Bitte um Zahlung der angewiesenen Summe übersandte, machte sie dem Beklagten eine Offerte zu einem Vertrage, wodurch der Beklagte sich unbedingt ver pflichten sollte, den angewiesenen Betrag an die Klägerin zu zahlen. Der Vertrag kam nur zu Stande, wenn Beklagter die Offerte einfach, so wie sie gemacht war, annahm; nahm er sie nur mit Einschränkungen oder Bedingungen an, so war die Offerte nach Art. 322 H.-G.-B. als abgelehnt anzusehen, und es bedurfte weiterer Verhandlungen, um den beabsichtigten Vertrag zur Vollendung zu bringen.“ Gesell Schafts- und Beschäftigungs-Spiele in neuester vorzüglicher Ausstattung, Sortiment von über 100 Nummern mit den verschiedensten Neuheiten. Aufgelegte Kränze für Geburtstag*, Hochzeit, Trauer. Gold- u. Silber-Hochzeitskränze. F. Fechner’s Kunstanstalt OTTO BERGER, 34709 Im BERLIN N., Strassburgerstrasse 53. NA Zur Messe in Leipzig, Feters- Strasse 24. J. MIESLER, Chromolithographische Kunstanstalt, Berlin S., Luisen-Ufer 44. 35667 empfiehlt Neuheiten in Gratulationskarten, hochfeinen Seidenkarten, sowie höchst originellen Witzkarten. Sortimente ä 15.—, 20.—, 30.— Mark. Grosse Auswahl in Tischkarten, Menus, Tanz- u. Einladungskarten. 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