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Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original-Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von IM. für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien-Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patent schrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Verfahren zur Herstellung von Gold- und Silberpapier von Firma J. Brandt & G. W. v. Nawrocki in Berlin. D. R. P. 43 351. (Kl. 55.) Bisher wurde Gold- und Silberpapier in der Weise hergestellt, dass man glattes Papier mit einem klebrigen Stoff überzog, hierauf echtes Blattgold oder Silber Blatt an Blatt vorsichtig auflegte, die einzeln aufgelegten Blätter mit einem Baumwollenbäuschchen sanft andrückte, nach dem Trocknen die vergoldete oder versilberte Seite mit einem weissen Blatt Papier bedeckte und dann vorsichtig glättete. Bei diesem Verfahren liess es sich nicht vermeiden, dass die einzeln aufgelegten Blätter Runzeln oder Falten bekamen und nicht genau an einander lagen, so dass die gebildete Gold- oder Silberfläche nicht glatt und zusammenhängend war. Diese Uebelstände werden durch das den Gegenstand dieser Erfindung bildende Verfahren vermieden, nach welchem Gold- und Silberpapier bezw. anderes Metallpapier mit Hilfe eines einzigen, äusserst dünnen, auf chemischem Wege erzeugten Metallhäutchens hergestellt wird. Das Verfahren besteht darin, dass man zuerst eine äusserst dünne Metallschicht auf chemischem Wege auf einer glatten, geeignet iso- lirten Metallplatte niederschlägt, hierauf das gebildete Metallhäutchen mit der Unterlagsplatte trocknet, sodann die freie Fläche des Metall häutchens mit einem Bindemittel versieht, schliesslich auf dasselbe angefeuchtetes Papier legt und durch Walzen bezw. Druck so innig mit demselben vereinigt, dass das gebildete Metallpapier nach Los schneiden der Ränder von der Unterlage abgehoben werden kann, ohne zu zerreissen. Bei der Ausführung des Verfahrens werden als Unterlagsplatten polirte Metallplatten, z. B. Messing-, Kupfer-, Zink-, Blei- und Eisen platten, benutzt, auf welchen die zur Bildung des Metallpapiers be stimmten Metalle sich in gleichmässiger zusammenhängender Schicht absetzen. Für Gold werden polirte Zink- oder Kupfer-, für Silber am vortheilhaftesten polirte Kupferplatten verwendet. Diese Unterlagsplatten werden vor dem Einbringen in die Metall auflösungen mit einem sehr dünnen, schnell trocknenden Ueberzug versehen, um das feste Anhaften der sich bildenden Metallhäutchen zu verhüten. Der Ueberzug für die Unterlagsplatten muss derart beschaffen sein, dass er dem elektrischen Strom nur einen ausser ordentlich geringen Widerstand entgegensetzt und weder in alka lischer (selbst nicht cyankalischer), neutraler, noch in saurer Metall lösung zerstört wird. Für alkalische und neutrale Lösungen, z. B. Gold, Silber, Nickel, Messing u. s. w., verwendet man als Ueberzug Phenylwasserstoff (z. B. Benzol) oder dergleichen, welche Stoffe die Eigenschaft besitzen, nach dem Verflüchtigen einen geringen unauflösbaren Rückstand (von Theer bezw. Steinkohlentheer) zu hinterlassen. Im Fall der Ver wendung von Benzol kann man dasselbe natürlicherweise mit einem oder mehreren Tropfen Steinkohlentheer versetzen, wenn man einen stärker isolirenden Ueberzug herstellen will. Für saure Metalllösungen eigenen sich äusser den vorerwähnten Stoffen auch alle in Alkohol leicht löslichen Harze, z. B. Mastix, Schellack, Sandarak, welche jedoch nur in ganz verdünntem Zustande, z. B. 1 : 50, verwendet werden dürfen. Der isolirende Ueberzug wird auf den polirten Metallplatten einfach durch Aufgiessen der Ueberzugslösung oder durch Eintauchen der Platten in die Ueberzugslösung erzeugt, wobei man darauf zu achten hat, dass der Ueberzug sehr dünn und sehr gleichmässig wird. Die so vorbereiteten Unterlagsplatten werden, nachdem der Ueberzug vollständig trocken ist, in das gewünschte Metallbad, z. B. ein Silberbad, bestehend aus Wasser, salpetersaurem Silber und Cyankalium, in einer Konzentration von 5 g Silber auf ein Liter getaucht, nöthigenfalls sehr kurze Zeit hindurch der Wirkung des elektrischen Stromes unterworfen und dann aus der Metalllösung genommen. Das auf der Unterlagsplatte entstandene Metallhäutchen wird nun getrocknet, auf seiner freien Fläche mit einem geeigneten Bindemittel, z. B. einem Gemisch von */3 Stärkekleister und 1/3 thierischem Leim, versehen und mit rauhem Papier verbunden. Das Papier wird etwas angefeuchtet, auf die mit Bindemittel versehene Fläche des Metall häutchens gelegt und nun die Unterlage mit dem Metallhäutchen und dem Papier mehrere Male durch ein Paar Presswalzen (Gummi walzen) geführt. Dadurch wird das Papier so innig mit dem Metall häutchen verbunden, dass dasselbe sich nach vollständigem Trocknen mit dem Metallhäutchen von der Unterlage abnehmen lässt, sobald man die Ränder des Papiers losschneidet. Um eine sehr feste Verbindung des Metallhäutchens mit dem Papier zu erzielen, ist es für manche Metalle rathsam, das Verfahren in folgender Weise abzuändern. Nachdem das erste Metallhäutchen, z. B. Silber, erzeugt ist, wird auf dieses noch eine zweite, ebenfalls sehr dünne Schicht eines anderen Metalles, z. B. Zinn, Zink, Nickel, Eisen oder Kupfer, Neu silber oder eine andere Legirung, am besten jedoch Zinn, nieder geschlagen, und dann mit dem doppelten, jedoch ein zusammen hängendes Ganzes bildenden Häutchen wie vorhin verfahren. Zur Herstellung von Goldpapier empfiehlt es sich, zuerst ein Häutchen von chemisch reinem Gold und darüber ein zweites Häutchen von Messing, Bronze oder Kupfer zu erzeugen. Die Oberfläche des gebildeten Metallpapiers ist ganz glatt, zu sammenhängend, zeigt keinen Bruch und keine Verbindungslinie und kann mit bekannten Polirmitteln hochglänzend polirt werden. Auch lässt sich dasselbe wie gewöhnliches Gold- und Silberpapier oder anderes Papier zu Gegenständen aller Art verarbeiten. Patent - Ansprüche: 1. Das Verfahren zur Herstellung von Metallpapier (-Pappe’oder der gleichen), darin bestehend, dass zuerst eine äusserst dünne Metall schicht chemisch oder galvanisch auf einer glatten, geeignet iso- lirten Metallplatte niedergeschlagen, hierauf das gebildete Metall häutchen mit der Unterlagsplatte getrocknet, sodann die freie Fläche des Metallhäutchens mit Bindemittel versehen und schliess lich auf das noch auf der Unterlagsplatte befindliche Metallhäutchen angefeuchtetes Papier gelegt bezw. Papierbrei aufgetragen und durch Walzen bezw. Druck so innig mit dem Metallhäutchen vereinigt wird, dass das gebildete Metallpapier von der Unterlage ab gehoben werden kann, ohne zu zerreissen. 2. Bei dem Verfahren nach Anspruch 1. die Abänderung: a) dass an Stelle eines Metallhäutchens zwei oder mehr über ein ander liegende, ein Ganzes bildende Metallhäutchen von ver schiedenem Metall auf der Unterlagsplatte erzeugt werden, bevor die Vereinigung des Metallhäutchens bezw. der Metallhäutchen mit dem Papier, Papierbrei, Pappe oder dergleichen stattfindet; b) dass, anstatt das Bindemittel erst auf die Metallhaut aufzutragen und dann das Papier darüber zu legen, mit Bindemittel versehenes Papier, Papierbrei, Pappe oder dergleichen direkt auf das trockene Metallhäutchen gebracht wird. Tintenfass von Herm. Klette in Buchholz i. S. D. R. P. 43124. (Kl. 70.) In dem eigentlichen Tintenfass a befindet sich ein lose ein gepasster Eintauchtrichter l, der, sobald Tinte eingefüllt wird, durch die eingeschlossene Luft auf der Tinte schwimmend erhalten wird und dadurch eine bestimmte Eintauchtiefe für die Feder bedingt. Um die Eintauch tiefe zu vergrössern, saugt man durch ein zwischen Trichter und Tintenfass eingeführtes, unten umgebogenes Röhrchen einen Theil der eingeschlossenen Luft ab, worauf der Trichter tiefer einsinkt. Die Vortheile dieser Konstruktion sind nach Ansicht des Erfinders folgende: Die schweren Sinkstoße der Tinte setzen sich zu Boden und bilden dort den Tintenschlamm. Aus diesem ragt die auf der Zeichnung ersichtliche auf dem Boden befindliche halbkugelige Erhöhung hervor. Die Kuppe derselben ist allein der durch den Trichter geleiteten Feder zugängig, und da sie schlammfrei ist, bleibt auch die Feder vor dem Eindringen in den Schlamm bewahrt. Der Trichterkolben bildet zugleich den Deckel für das Glas, und da er die Tinte fast ganz bedeckt, so ist die Verdunstungsfläche gering, und damit das Dickwerden der Tinte vermieden. Der Stoss der Feder ist elastisch, da der Trichter aus weicht; die Federn werden daher geschont. Die Tauchtiefe ist beschränkt und im allgemeinen sich gleich bleibend, das Eintauchen bedarf daher nicht besonderer Aufmerk samkeit, und das Klecksen der Feder ist beseitigt. Pat ent-An spruch: Ein Tintenfass, bestehend aus zwei, Oeffnung gegen Oeffnung in einander geschobenen, cylindrisch ausgehöhlten Gefässen, von denen das weitere und höhere, zur Aufnahme der Tinte bestimmte, in Mitte des geraden oder flach trichterartig vertieften Bodens eine halb kugelige Erhöhung zeigt, das engere und niedrigere, in jenes kolben artig eingepasste und ihm als Deckel dienende dagegen eine solche Gestaltung des Bodens aufweist, dass der Rand einer in Mitte des selben vorhandenen kleinen Oeffnung bis ungefähr in Höhe des Aussenrandes emporgehoben ist, derart, dass — von aussen gesehen — ein Führungstrichter mit gebogenen Wandungen entsteht.