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1828 PAPIER-ZEITUNG. No 63. Beschreibung nener In Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Orignal-Patentschriften werden, sowel sie noch vorhanden, zum Pretse yon 1 Mark für lede Patentschrift von der Raiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin, oranien-Strasse 91, S.W., an Jedermann abgegeben. Man Bende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Apparat zum Anfeuchten der Klebflächen von Brief umschlägen von Gustav Heinsius in Dresden - Altstadt. D. R. P. 40 778. (Kl. 70.) An einem Kasten K aus irgend welchem Material ist ein Deckel a drehbar befestigt, der auf seiner Rückseite um d drehbare Feuchtkissen b b trägt, die in besonderen Kästchen gelagert sind. Der Winkel, welchen diese Feuchtkissen bilden, kann be liebig geändert und mittels Schlitze ss und Vorstecker am Deckel a fest gestellt werden. Im Kasten K ist ein verstellbarer Anschlag ange ordnet, der das richtige Anlegen der Briefumschläge wesentlich er leichtert. Der Apparat wird wie folgt ge handhabt: Nachdem die Feuchtkissen bb in den Schlitzen s s der betreffenden ümschlaggrösse bezw. -Form ange passt und der Anschlag richtig ein gestellt ist, werden die zu befeuch tenden Briefumschläge bis zu einer Anzahl von 80 bis 40 Stück über einander liegend und mit der Ver schlussklappe ausgebreitet in den Kasten K gelegt. Beim jedesmaligen Niederdrücken des Deckels a treffen die Feuchtkissen b b die gummirten Stellen des zu oberst liegenden Umschlages und feuchten denselben an, worauf dieser entfernt und mit dem nächsten ebenso verfahren wird. Patent-Ansprüche: Die an einem Scharnierdeckel a verstellbar angeordneten Feucht kissen bb in Verbindung mit einem die Briefumschläge aufnehmenden und mit verstellbarem Anschlag versehenen Kasten K, um Briefumschläge jeder Grösse und Form an der gummirten Stelle durch Aufdrücken des Scharnier deckels a zu befeuchten. Fig. 1. Fig. 2 Zusammenschiebbarer Bleistifthalter von W. von Pittier in Gohlis-Leipzig. D.R. P. 41041. (Kl. 70.) Der Stiel des Halters besteht aus einem spiral förmig gewundenen Blechstreifen A, der in gebrauchs fähigem Zustand des Halters auseinandergezogen und durch eine leichte Linksdrehung festgestellt ist, jedoch auch zusammengeschoben und in der Hülse B durch den federnden Haken v (Fig. 2) festgestellt werden kann, wenn der Halter in der Tasche getragen werden soll. An dem oberen Ende des Blechstreifens A ist eine Vorrichtung C bekannter Konstruktion zum Fest halten einer Bleimine befestigt. Die Patentschrift erläutert mehrere Arten der Feststellung der Spirale A in der Hülse B. Patent-Ansprüche: 1. Ein ausziehbarer Bleistifthalter, bestehend aus der aus einem flachen, dünnen Metallstreifen gewundenen Spirale A, an welcher ein Bleistiftbehälter befestigt ist, und einer Hülse B, welche an beiden Enden konisch ausläuft, um die darin eingelegte Spirale in ausgezogenem und zusammengeschobenem Zustande festhalten zu können. Vier weitere Patent-Ansprüche betreffen Konstruktions- Einzelheiten. Verfahren und Einrichtung zum Bekleben der Kanten und Einfassen der Ränder an Pappkasten von Jean Scherbel und Teodor Remus in Dresden. D. R P. 41 307. (Kl. 54.) Bisher bewirkte man das Bekleben der Kanten und Einfassen der Ränder an Pappkasten in fertigem Zustande derselben. Dieses Verfahren erfordert wegen des nothwendigen öfteren Drehens und Wendens der Kasten viel Zeit. Um den für diese Arbeit erforderlichen Zeitaufwand zu verringern, wird nach vorliegender Erfindung das Bekleben der Kasten und Einfassen der Ränder gleich an den zu Kasten zugeschnittenen Papptafeln in ebenem Zustande derselben vorgenommen. Ueber das Verfahren giebt der Patent-Anspruch genügende Aus kunft. Wegen der Konstruktion der benutzten Einrichtung wird auf die Patentschrift verwiesen. Patent-Ansprüche: Bei der Fabrikation von Pappkasten: 1. Ein Verfahren, das Bekleben der Kanten und Einfassen der Ränder im noch ebenen Zustand der zugeschnittenen Papptafeln zu bewirken, in dem die Papptafeln einerseits beim Hinweglaufen unter Druckrollen von diesen mit ebenen oder profilirten Streifen bekleidet und andererseits an den Rändern vermittels Falz- und Druckrollen mit Streifen umfasst werden. Ein zweiter Anspruch betrifft die zur Ausübung dieses Verfahrens dienende Einrichtung in ihrer Gesammtheit. Verfahren zur Verbindung von Pappen mit Zinkplatten von E. Ladewig & Co. in Rathenow. D. R. P. 41302. (Kl. 55.) Das Verfahren beruht auf der chemischen Verbindung von Harzseife oder Harzleim mit Chlorzink, welches durch Einwirkung von verdünnter Salzsäure auf Zinkplatten entsteht. Die in Anwendung kommenden Pappen jeglicher Art, welche gewöhn lich bereits Harzseife enthalten oder, wenn dieses nicht der Fall sein sollte, vorher mit einer dünnen Harzseifenlösung bestrichen werden müssen, werden vor dem Trocknen, also in nassem oder feuchtem Zustande, auf Zinkplatten, welche vorher mit verdünnter Salzsäure bestrichen worden sind, fest aufgepresst und verbleiben möglichst lange, mindestens aber mehrere Stunden unter Druck. Hierdurch erfolgt eine derart feste Ver einigung der Pappe mit der Zinkplatte, dass eine vollständige Trennung beider nicht mehr eintritt und auch feuchte Wärme oder Witterungs verhältnisse keinen Einfluss auf dieses Produkt haben, so dass dasselbe zu Dichtungs- und Dachdeckungszwecken geeignet ist. Es ist dabei gleichgiltig, ob nach dem jeweiligen Zweck die Pappen auf einer oder beiden Seiten mit Zinkplatten verbunden werden, oder letztere als Zwischenlage zwischen zwei Pappen dienen. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung kombinirter Zinkpappen jeglicher Art, da durch gekennzeichnet, dass die in Anwendung kommenden, bereits bei ihrer Herstellung oder zu diesem Zweck besonders mit Harzseife behandelten Pappen vor dem Trocknen, also in nassem bezw. feuchtem Zustande, fest auf Zinkplatten, welche vorher mit einer verdünnten Salzsäurelösung be strichen werden, gepresst und unter Druck längere Zeit stehen gelassen werden, um eine feste und innige Vereinigung der Pappe mit der Zink platte ohne Anwendung irgend welchen sonstigen Bindemittels (wie Kleister, Leim etc.) zu erzielen. Punkturarm d frei zu machen und dann den a Fig. 2 um so die Punkturspitze c zurückklappen zu können. Fig. 1 gehoben werden kann. Die Abhebevorrichtung ist in zwei verschiedenen Ausführungsformen dargestellt. Bei der durch Fig. 1 veranschaulichten Konstruktion besteht die Abhebevorrichtung aus einem federnden Metallbleche q, welches mit zwei kreisförmigen Löchern versehen ist, von denen das eine der Schraube, welche q mit dem Punkturarm d fest verbindet, Durchgang gewährt, wogegen das andere die Punkturspitze c frei durchtreten lässt. Drückt man den aufwärts gekrümmten Theil des Bleches q auf den Punkturarm d nieder, so hebt das vordere Ende des Bleches das Papier aus der Spitze c heraus, so dass man ohne weiteres den Punkturarm d zurückklappen kann. Die durch Fig. 2 dargestellte Ausführungsform der Abhebevorrichtung zeigt ein T-förmig gestaltetes, um Schraube f drehbares Blechstück v, welches einen Schlitz und einen Griffknopf hat. Wenn man den zu druckenden Bogen (dessen Kante in beiden Ausführungsformen durch Linie & x angedeutet ist) aufnadelt, befinden sich Arm d und Blech v in der in Fig. 2 gezeigten Lage. Um nun den Bogen aus der Spitze c her auszuheben, erfasst man den Griffknopf und dreht damit Blech v in der Richtung des Pfeiles, bis der Schlitz die Punkturspitze vollständig um schlossen hat. Hiermit ist bereits das Herausheben des Bogens aus der Punkturspitze geschehen. Durch das Zurücklegen des Punkturarmes d wird auch gleichzeitig der Bogen emporgehoben, wozu früher ein besonderer Handgriff erforderlich war. Patent-Anspruch: Bei der durch das Haupt-Patent geschützten Punkturvorrichtung die am Punktarm d sitzende Bogen-Abhebevorrichtung, bestehend aus einem federnden Blech q oder einem drehbaren Blechstück v. Jeder Punk turarm ist jetzt mit einer besonderen, v bei dem Auf- \ nadeln zum Theile unter dem Papier bogen liegen den Abhebe vorrichtung ausgestattet worden, mit tels welcher jede Seite des Bogens be quem aus der Punktur spitze heraus- Punkturvorrichtung für Steindruck - Handpressen von Hermann Grossmann in Berlin. D. R. P. 40 926. Zusatz zu D. R. P. 39 559. (Kl. 15.) Bei der Punkturvorrichtung des Haupt-Patentes (vergl, Pap.-Ztg. 1887, S. 924) war erforderlich, jedes Bogenende von Hand emporzuheben,