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Papierzeitung
- Bandzählung
- 12.1887,33-65
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188703305
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- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Ausgabe No. 33, 18. August 1121
- Ausgabe No. 34, 25. August 1157
- Ausgabe No. 35, 1. September 1193
- Ausgabe No. 36, 8. September 1225
- Ausgabe No. 37, 15. September 1257
- Ausgabe No. 38, 22. September 1289
- Ausgabe No. 39, 29. September 1325
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1357
- Ausgabe No. 41, 6. Oktober 1365
- Ausgabe No. 42, 9. Oktober 1397
- Ausgabe No. 43, 13. Oktober 1405
- Ausgabe No. 44, 16. Oktober 1437
- Ausgabe No. 45, 20. Oktober 1445
- Ausgabe No. 46, 23. Oktober 1477
- Ausgabe No. 47, 27. Oktober 1485
- Ausgabe No. 48, 30. Oktober 1517
- Ausgabe No. 49, 3. November 1525
- Ausgabe No. 50, 6. November 1557
- Ausgabe No. 51, 10. November 1565
- Ausgabe No. 52, 13. November 1597
- Ausgabe No. 53, 17. November 1605
- Ausgabe No. 54, 20. November 1637
- Ausgabe No. 55, 24. November 1649
- Ausgabe No. 56, 27. November 1681
- Ausgabe No. 57, 1. Dezember 1693
- Ausgabe No. 58, 4. Dezember 1725
- Ausgabe No. 59, 8. Dezember 1741
- Ausgabe No. 60, 11. Dezember 1765
- Ausgabe No. 61, 15. Dezember 1781
- Ausgabe No. 62, 18. Dezember 1805
- Ausgabe No. 63, 22. Dezember 1821
- Ausgabe No. 64, 25. Dezember 1845
- Ausgabe No. 65, 29. Dezember 1861
-
Band
Band 12.1887,33-65
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- Papierzeitung
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1742 PAPIER-ZEITUNG. No. 59. rigen Verbandsversammlungen für den 1887er Rechnungsabschluss Ent lastung ertheilen kann. Die Mittheilungen des Herrn Dr. Seilnick über den Stand des in Nürnberg in Vorschlag gebrachten Vertrags mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart giebt zu mehrseitiger Aussprache Ver anlassung, wobei hervorgehoben wird, dass nach den in Aussicht genom menen Statutenänderungen der Papiermacher - Berufsgenossenschaft auch Personen, welche bei einem Betriebe nur vorübergehend anwesend sind, sowie Beamte u s. w. versichert werden sollen, die hierauf sich stützende vorgeschlagene Haftpflichtverscherung also gegenstandslos werde. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird beschlossen, den fraglichen Vertrag vor dem Abschluss durch Herrn Rechtsanwalt Hammer in Chemnitz auf Kosten des Verbandes begutachten zu lassen. Zur Vorstandswahl übergehend spricht die General-Versammlung dem Vorstand, insbesondere dem Vorsitzenden ihren besondern Dank für die erfolgreiche bisherige Leitung der Verbands-Angelegenheiten aus, und bittet denselben, die Geschäftsführung auch für das beginnende neue Ver bandsjahr zu übernehmen. Der Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorstand nach Schwarzenberg oder in die Dresdener Gegend zu verlegen, findet keinen Beifall. Es werden vielmehr die bisherigen Vorstandsmitglieder mittels Zuruf wiedergewählt, und sie nehmen die Wahlen an. Bei der Besprechung der Marktlage erhält zunächst Herr Zacharias- Pirna das Wort. In längerem von den Anwesenden mit grosser Auf merksamkeit verfolgtem Vortrag weist er darauf hin, dass die bisher zu wenig beachteten meteorologischen Beobachtungen über die Menge der Niederschläge aus der Atmosphäre einen Anhalt dafür bieten, ob in der bevorstehenden Zeit stärkere oder schwächere Betriebswasserzuflüsse zu erwarten sind. Die Niederschläge bilden bekanntlich die Nahrung für die Flüsse, aber weniger unmittelbar als mittelbar, durch Anhäufung der Feuchtigkeit in Wäldern und Schluchten, im Erdboden im allgemeinen und dadurch er folgende Speisung der Quellen, von wo die Wasser allmälig in den Flüssen wieder abgehen. Werden die Niederschläge schwächer, so geht naturge mäss der Wassergehalt der Flüsse zurück. Mit einer Reihe von Zahlen und Daten legt der Vortragende dar, dass das Jahr 1884 in seinen Nieder schlägen nahezu normal war, dass dagegen im Jahre 1886, mit der Ver minderung der Niederschläge übereinstimmend, auch die Wasserstände der Flüsse abgenommen hatten, und dass das Jahr 1887 bis jetzt noch weniger Niederschläge gehabt hat, als das schon wasserarme Jahr 1886. Der ziemlich regnerische Monat Mai dieses Jahres habe einzelne Fachgenossen so getäuscht, dass sie eine wasserreiche Zeit vor sich zu haben glaubten und schleunigst Stofflieferungen zu billigeren Preisen abgeschlossen haben. An der Hand der meteorologischen Beobachtungen würden sie dieser Täuschung überhoben gewesen sein. Bis jetzt habe das Jahr 1887 194 1 auf den qm weniger Niederschläge gehabt als das Jahr 1886. (194 1 auf den qm giebt z. B. auf die Bodenfläche des Königreichs Sachsen die grosse Menge von über 2900 Millionen Kubikmeter Wasser, welches gegen 1886 noch fehlt.) Hiernach sei also anhaltendes stärkeres Betriebs wasser vor der Hand nicht zu erwarten, und mit dieser Thatsaehe sei zu rechnen. Immerhin warnt er aber auch davor, den Bogen zu straff zu spannen, da auch das deutsche Papiergewerbe in schwieriger Lage und der Verbrauch von Holzschliff zu Papier zurückgegangen sei. Die Zukunft des Holzstoff - Gewerbes erscheine ihm durchaus nicht rosig, wenn man nur auf Verwendung in der Papierfabrikation spekulire, und es könne nicht genug vor Anlegung neuer Holzschleifereien gewarnt werden. Dagegen empfiehlt er, dass auch auf andre Verwendung des Holzschliffes Bedacht genommen werden möge, und führt an, dass mit Strassenpflaster aus ge pressten Holzstoffstücken ein günstig ausgefallener Versuch gemacht W'orden sei. Herr Zacharias erntet den Dank der Versammlung für seine höchst beachtenswerthen Mittheilungen, und der Vorsitzende stellt in Aussicht, die Ergebnisse der meteorologischen Beobachtungen weiter zu verfolgen und darauf zurückzukommen. Nachdem auch von Seite anwesender Papierfabrikanten die ungünstige Lage des Papiergewerbes hervorgehoben worden ist, wird dem entgegen gehalten, dass die Holzschleifer je nach der Lage des Werkes und den sonstigen Verhältnissen für den Stoff mindestens 13 bis 14 Mark haben müssen, um leidlich bestehen zu können, dass es sich dabei nicht nur um das unmittelbar für den Stoff verwendete, alljährlich knapper und theurer werdende Holz, den Arbeitslohn u. s. w. handele, sondern auch um ver- hältnissmässig bedeutende Zinsenbeträge für die ungewöhnlich hohen Anlagegelder und um Abschreibungen zur Erhaltung der theuren und sich schnell abnutzenden Betriebs-Einrichtungen u. dergl. Schliesslich müsse man doch auch selbst leidlich davon leben können. Unter den Anwesenden sei eine grosse Anzahl, die über * Million Mark im Werk stecken habe, und für solche Anlagesummen sei der Umsatz ent schieden sehr klein und bei den bisherigen Preisen nicht nutzbringend genug. Dazu komme, dass die bisher erzielten Preise noch gar keinen Ersatz für die Ausfälle in der Erzeugung in wasserarmen Zeiten bieten, in denen nur ein Viertel bis ein Drittel der normalen Menge hergestellt werden könne und manches Werk sogar ganz stehen müsse. Uebrigens sei die Lage der Papierfabrikanten nach den Dividenden, welche solche bezahlen, noch nicht gar zu schlecht, und gebe den Aktionären noch eine recht hübsche, zum Theil sehr gute Verzinsung, mit der jeder Kapitalist bei dem heutigen Geldmarkt zufrieden sein könne; mehr wollen die Holzschleifereien auch nicht erringen. Hierauf verliest Herr Lindig-Lunzenau einen ihm von Thüringen zu gegangenen Brief, in welchem der Wunsch ausgesprochen wird, bei der Redaktion der Papier-Zeitung darauf hinzuwirken, dass die Preis- und Gewichts-Angaben bei den Londoner Marktberichten über Holzschliff u. s. w. auch in deutschem Gewicht und Geld bemerkt werden möchten. (Diesen Wunsch haben wir schon in heutiger Nummer berücksichtigt. D. Red.) Die Versammlung schliesst sich einstimmig diesem Wunsch an und stimmt ferner dem Vorschlag bei, die nach der Tagesordnung für heute in Aussicht genommenen vertraulichen Besprechungen erst in etwa 14 Tagen erfolgen zu lassen und die dabei betheiligten Holzstoff-Lieferanten dazu besonders einzuladen. Zu den technischen Fragen übergehend, wird durch Verlesung eines Artikels aus der Zeitschrift „Industrie-Blätter“ No. 44, vom 29. Oktober 1887, der Versammlung mitgetheilt, dass feuchte Stoffe in einem geschlossenen Raum mittels gebrannten (ungelöschten) Kalkes ohne Anwendung von Wärme vollständig getrocknet werden können (das Verfahren ist inzwischen in der Papier-Zeitung und in Rudel’s Centralblatt beschrieben). Wenn damit auch nicht ausschliesslich gearbeitet werden könne, so wäre eine solche billig herzustellende Einrichtung doch jedenfalls zu benutzen, um die letzte Austrocknung ohne künstliche Wärme zu besorgen oder andere Verfahren zu kontrolliren. Herr Dr. Seilnick führt in einem Modell natürlicher Grösse einen von ihm an seinem Wehr in Altzschillen hergestellten selbstthätigen Wehr aufsatz vor, welcher in einer Anzahl in ca. 13 ihrer Höhe angehängten (nicht abgestützten) Brettern besteht, die sich bei verstellbarer Ueber- stauung von selbst niederlegen, während die Wiederaufrichtung von einem Boot oder Steg aus durch eine zweckentsprechende Hebeleinrichtung bei eingetretenem kleinerem Wasser vorgenommen werden kann. Die Ein richtung wird in den Fachblättern näher beschrieben werden. Ferner theilt der Vorsitzende mit, dass er zur Vermeidung von Rost flecken im Holzstoff einen sehr günstig ausgefallenen Versuch gemacht habe, die eiserne Stoffwalze (Formatwalze) verzinken, dl h. mit geschmol zenem Zink überziehen zu lassen. Zink geht mit dem Eisen eine voll ständige Verbindung ein, während das Vernickeln der eisernen Walzen nicht ganz vor Rostflecken schützt. Auch das Verzinken anderer Eisen theile, welche Veranlassung zu Rostflecken geben können, wird empfohlen. Die dunkelblauen Flecken, welche sich bei der Lagerung von Holzstoff bilden, sind bekanntlich ursprünglich kleine Rostflecke. Dieser Uebelstand wird durch Verzinken beseitigt. Die Firma C. Weithas Nachfl., Leipzig, hat für Herrn Dr. Seilnick das Verzinken der Stoffwalzen ausgeführt. Die durchgängig lebhaften Verhandlungen dauerten von 11/4 bis 41/2 Uhr und wurden von den anwesenden 34 Mitgliedern und 3 Gästen mit Auf merksamkeit verfolgt. Auch nach Schluss der Versammlung wurde die Aussprache noch längere Zeit in einzelnen Gruppen fortgesetzt. Falsche Flagge. Auf Seite 1716 gaben wir die wichtigsten Bestimmungen des neuen englischen Schutzmarkengesetzes wieder, dessen Streben im wesentlichen darauf gerichtet ist, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit im Handelsverkehr zu stärken und alle jene kleinen Täuschungen über Waaren-Ursprung, welche man sich gewöhnt hat als harmlos zu be trachten, unter das Strafgesetz zu stellen. Die Tragweite des neuen Gesetzes wird in England voll erkannt, und ein Aufsatz des Paper Record beschäftigt sich mit Darstellung der Einzelfälle, welche künftig als strafbar gelten werden. Nach diesen Ausführungen greift das Gesetz noch weiter als unser Auszug auf Seite 1716 erkennen lässt. Wenn ein Grosshändler die Verpackung der von einer Fabrik bezogenen Waaren entfernt und an deren Stelle andre, mit seiner eignen Firma versehene Hüllen anbringen lässt, welche geeignet sind über den Ursprung der Waaren zu täuschen, so begeht er nach dem neuen »Merchandise Marks Act« eine strafbare Handlung. Ebenso wird es künftig als strafbar gelten, wenn ein Händler, der selbst keine Waaren fertigt, sein Geschäft als »Fabrik« bezeichnet. Beide Bestimmungen betreffen geschäftliche Handlungen, die auch bei uns oft vorkommen, und gegen die wir seit Jahren in der Papier-Zeitung aufgetreten sind. Auch der Schutzverein der Papier industrie hatte im Jahre 1881 in gleicher Angelegenheit eine Eingabe an das Reichskanzleramt gerichtet (Jahrg. 1881, Seiten 566 u. 1194), die leider ohne Erfolg blieb, weil man fürchtete, wichtige Interessen gewerblicher und Handelskreise zu schädigen. Obschon mittlerweile einzelne Gewerbetreibende sich entschlossen haben, den verwerflichen Brauch aufzugeben, ist im wesentlichen Alles beim Alten geblieben, wie z. B. auch aus dem Nothschrei unsres Magdeburger Berichterstatters auf Seite 1682 hervorgeht. Jeder kundige Geschäftsmann wüsste zahlreiche Beispiele solcher Ursprungstäuschungen zu nennen, und es dürfte nicht wenige Kaufleute geben, welche dieselben als harmlosen und berechtigten Geschäfts gebrauch hinzustellen geneigt wären. Der Fachmann wird dadurch allerdings nur in seltenen Fällen getäuscht, da er die Verhältnisse genau kennt, desto häufiger aber der sachunkundige Käufer. Es ist sehr bedauerlich, dass die täg liehe Versündigung gegen Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit im kaufmännischen Leben schon so tiefe Wurzel geschlagen hat, dass sie als Unrecht garnicht mehr empfunden wird. Auch dem Deutschen Reich thut ein strenges Waaren-Ursprungsgesetz noth, und dass England mit gutem Beispiel vorangeht, kann uns nur willkommen sein.
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