Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 12.1887,33-65
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188703305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18870330
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18870330
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Ausgabe No. 33, 18. August 1121
- Ausgabe No. 34, 25. August 1157
- Ausgabe No. 35, 1. September 1193
- Ausgabe No. 36, 8. September 1225
- Ausgabe No. 37, 15. September 1257
- Ausgabe No. 38, 22. September 1289
- Ausgabe No. 39, 29. September 1325
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1357
- Ausgabe No. 41, 6. Oktober 1365
- Ausgabe No. 42, 9. Oktober 1397
- Ausgabe No. 43, 13. Oktober 1405
- Ausgabe No. 44, 16. Oktober 1437
- Ausgabe No. 45, 20. Oktober 1445
- Ausgabe No. 46, 23. Oktober 1477
- Ausgabe No. 47, 27. Oktober 1485
- Ausgabe No. 48, 30. Oktober 1517
- Ausgabe No. 49, 3. November 1525
- Ausgabe No. 50, 6. November 1557
- Ausgabe No. 51, 10. November 1565
- Ausgabe No. 52, 13. November 1597
- Ausgabe No. 53, 17. November 1605
- Ausgabe No. 54, 20. November 1637
- Ausgabe No. 55, 24. November 1649
- Ausgabe No. 56, 27. November 1681
- Ausgabe No. 57, 1. Dezember 1693
- Ausgabe No. 58, 4. Dezember 1725
- Ausgabe No. 59, 8. Dezember 1741
- Ausgabe No. 60, 11. Dezember 1765
- Ausgabe No. 61, 15. Dezember 1781
- Ausgabe No. 62, 18. Dezember 1805
- Ausgabe No. 63, 22. Dezember 1821
- Ausgabe No. 64, 25. Dezember 1845
- Ausgabe No. 65, 29. Dezember 1861
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
erreichten Zahlen erwägt, sowohl was die Mitgliederanzahl, die Anzahl der Antheile in den verschiedenen Kassen, als auch den Vermögensbestand des Vereins betrifft, wird gern zugeben, dass in den wenigen Jahren des Bestehens bereits viel erreicht worden ist. Indessen zeigt eine Mitgliederzahl von nur 6400, die kaum über 1% der gesummten deutschen Privatbeamten betragen dürfte, von einer noch bestehenden grossen Gleichgiltigkeit dieser Kreise gegenüber der Möglichkeit, ihre Zukunft zu sichern, und ich glaube, es wird darin auch ein wesentlicher Wandel nicht eintreten, so lange der Hebel nicht noch an einer andern Stelle angesetzt wird. Diese andere Stelle aber muss da gesucht werden, wo ein wesentliches Interesse an einer gesicherten Zukunft der Angestellten vorhanden ist, und eine solche Stelle giebt es Gottsei Dank noch. Es wird sich empfehlen, da die Angelegenheit einmal in erster Reihe eine Geldfrage ist, dabei weniger die idealen wie die materiellen Beziehungen ins Auge zu fassen. Fragen wir uns nun, wer nächst den deutschen Privatbeamten das meiste Interesse daran hat, dass sich dieselben möglichst ausnahmslos an dem Verein und seinen Zwecken betheiligen, so sind dies zweifellos in erster Reihe deren Chefs. Betrachten wir einmal, welches die natürlichen aber nichts weniger als vortheilhaften Folgen des jetzigen Zustandes, oder mit anderen Worten der so unsicheren Zukunft der Angestellten, sind. Die erste Folge ist, dass unter den Privatbeamten ein stärkerer Stellenwechsel stattfindet, als den Chefs erwünscht und den Geschäften zuträg lich sein kann. Hat sich eine Kraft in einem Geschäft bewährt, so drängt sie sich auch alsbald nach einer besser bezahlten Stelle, und wenn möglich aus dieser doch noch nach einer mit Altersversorgung ausgestatteten Gemeinde- oder Staatsstelle. Für die Geschäfte, welche weniger bezahlen können und wollen, bleiben daher naturgemäss nur die mittelmässigen oder geringeren Kräfte übrig, und es dürfte kaum schwer fallen nachzuweisen, dass manches Geschäft lediglich infolge des Mangels an guten Mitarbeitern und Angestellten geringe Erfolge aufweist, manches Geschäft daran gar zu Grunde geht. Es liegt danach auf der Hand, dass jeder Geschäftsinhaber das grösste Interesse daran hat, seinen Angestellten möglichst viel zu bieten, um sich dadurch die bestmöglichen Kräfte als Mitarbeiter zu gewinnen und zu erhalten. Ist ferner einem Geschäft der scharfe Wettbewerb der anderen gleich artigen schon gefährlich, so ist doch in der Regel derjenige Mitbewerb der nachhaltigste und nachtheiiigste, welcher dem Geschäftsinhaber aus der Selb- ständigmachung seiner eigenen Leute heranwächst. Niemand kennt so genau die Bezugsquellen und die Absatzwege, die Art zu arbeiten u. s. w., wie die Angestellten, die naturgemäss bei der Selbständigmachung immer einen Theil der Kundschaft wegnehmen. Ist es zu verwundern, wenn der Privatbeamte, der sich mit einem mehr oder weniger kleinen Gehalt begnügen muss, den einzigen ihm offen stehenden Ausweg betritt und sich selbständig macht, um sich und seine Familie vor dem Elend zu schützen, dem sie anheimfallen würde, wenn seine Arbeitskraft erschöpft ist, oder er unerwartet seine Augen schliesst ? Leider wird aber gar zu häufig auf so unzulänglicher Grundlage gebaut, sowohl in materieller wie geistiger Beziehung, dass der Misserfolg früher oder später unvermeidlich ist. Wer aber hat dann den Schaden? Nicht der Beamte allein, sondern noch mehr wieder der Chef. Statt sich durch kleine Opfer einen tüchtigen Mitarbeiter gesichert zu haben, hat er sich einen Mitbewerber geschaffen, der durch unsinnige Konkurrenz oft Jahre lang alle Arbeit des ehemaligen Chefs wenig lohnend oder sogar gewinnlos gemacht, und der dann bei seinem Ruin diesen und Andere gehörig in Mitleidschaft zieht, ganz ab gesehen davon, dass den Chef auch Verantwortung, dafür mit trifft, wenn aus einem vormals nützlichen Privatbeamten oft ein durch Misserfolge, Sorgen u. s. w- gebrochener Mensch geworden ist, welcher bloss noch der Gesellschaft zur Last fällt. Nicht genug aber damit: jetzt angelt in den meisten Fällen auch noch die Konkurrenz den Mann, und wenn es auch nur auf so lange wäre, um aus ihm alles das herauszuholen, was ihr im Wettbewerb erfolgreich nutzen kann. Alle dem aber wäre vorgebeugt worden, wenn der Chef durch — wie wir später sehen werden — gering fügige Opfer seinen Mitarbeitern eine sorgenfreie Existenz schaffte, welche ihn davon abhält, den ungewissenWeg der eigenen Selbständigkeit zu be treten; denn das wird Niemand bestreiten, dass es eine grosse Zahl von Beamten giebt, die, an den rechten Platz gestellt, sehr schätzenswerthe Mitarbeiter sind, als selbständige Kaufleute aber Erfolge nicht erzielen. Nur wenige Geschäfte aber sind so gross, dass sie selbständig mit ausreichenden Mitteln versehene Pensionskassen für ihre Beamten gründen können; derartige Kassen einzelner Geschäfte aber müssen um so reicher sein, als man die Beamten zu einem Beitrag für solche isolirte Kassen nicht heranziehen kann. Bei einer allgemeinen, vom einzelnen Geschäfte unabhängigen Pensionskasse kann man dies thun, denn mag der Beamte auch die Stelle noch so oft wechseln, sein Anspruch an die Kasse bleibt dadurch unberührt. Ist die Pensionsberechtigung aber an das Verbleiben in einem Geschäft geknüpft, so kann ein Beitrag nicht verlangt werden, weil man dem Beamten das Verbleiben im Geschäft, also auch die durch An nahme eines Beitrages zur Pflicht gewordene Pensionsbewilligung nicht ge währleisten kann; wie soll man auch dem Beamten einen Beitrag ansinnen, gegenüber der Möglichkeit, dass ihm seine Stelle jeden Tag gekündigt werden kann. lieber welche Geldmittel eine solche Kasse aber verfügen muss, lässt sich leicht daraus berechnen, dass wenigstens 25 000 Mk. erforderlich sind, um 1000 Mk. Pension gewähren zu können. Den Anspruch, ohne Beitrag eine Pension zu erhalten, erheben aber die deutschen Privatbeamten, wenigstens soweit sie zum Verein gehören, nicht einmal; sie wollen beitragen, dürfen aber wohl auch verlangen, dass sie darin von ihren Chefs unterstützt werden, nachdem durch den Verein Deutscher Privatbeamten die Möglichkeit geboten ist, ohne Aufwendung grosser Summen, durch geradezu geringe Opfer, die vollständige Versorgung ihrer Angestellten zu bewirken und dadurch einer Pflicht gerecht zu werden, von der sie sich moralisch nicht lossprechen können. Was scheinbar nur mit grossen Opfern bewirkt werden kann, ist in der That auf diesem Weg schon durch eine kleine Summe zu erreichen: wenn der Chef und der Beamte jeder jährlich nur 50 Mk. in geeigneter Weise dem Verein zuwenden, so kann damit schon eine Sicherstellung des Beamten erkauft werden, welche ihn und die Seinen vor äusserster Noth schützt. Jedermann aber wird zugeben, dass 50 Mk. ein Betrag ist, den ein um das Wohl seiner Angestellten besorgter Chef gewiss gern au einen guten gewissenhaften Mitarbeiter wenden kann und wenden wird. Mit 100 Mk. aber kann bestritten werden: 1) Der Mitgliederbeitrag von .... 6 Mk. 2) Ein Begräbnissgeld von 300 Mk. . 9 » 3) 2 Antheile zur Pensionskasse ... 40 » 4) 2 Antheile der Wittwenkasse ... 40 » 5) Der Beitrag zum Lokalverein . . 5 » In rechtem Licht besehen wird sich aber ein derartiger Beitrag des Chefs oft nicht einmal als eine Auslage, sondern sogar als eine Ersparniss darstellen. Nehmen wir z. B. den Fall, dass ein Beamter, der Familie hat, stirbt. Zunächst wird der Chef doch wohl in den meisten Fällen die Kosten des Begräbnisses tragen; nehmen wir an, dass dies 200 Mk. wären. Dann gewährt er wohl der mittellosen Familie, mindestens im Anfang, bis die Frau irgend einen Erwerb gefunden hat, der sie und die Kinder nothdürftig ernährt, Unterstützungen; lassen wir dies nur 3 mal 100 Mk. sein, so hat der Chef 500 Mk. aufgewendet, ohne damit länger als für kurze Zeit geholfen zu haben. Mit 500 Mk. aber kann er 10 Jahr lang Beihilfen 5 50 Mk. gewähren; nach diesen 10 Jahren aber hätte der Beamte beim deutschen Privatbeamten-Verein erworben: 1) Das Recht einer Unterstützungssumme; 2) Im Fall der Arbeitsunfähigkeit eine Pension von 200 Mk. jährlich; 3) Die Wittwe eine Pension von 2—300 Mk. jährlich; 4) Ein Begräbnissgeld von 300 Mk. Ich glaube, dass es nur dieser Winke bedarf, um die Herren Chefs zur Theilnahme an den Bestrebungen des Vereins und zur angemessenen Sicherung der Zukunft ihrer Angestellten zu veranlassen; namentlich wird sich die stufenweiseUebernahmeder Beiträge zum Verein und seinen Kassen als Prämie für längere Dienste in ein und demselben Geschäfte empfehlen. Fix. Zu dem unter obiger Ueberschrift in No. 53 der Papier-Zeitung er schienenen Aufsatz erlaube ich mir, meinen geehrten Kollegen zur Klarlegung der Sache Folgendes mitzutheilen: Obgleich es wohl kaum einem Zweifel unterliegt, dass heute jeder Handlungsgehilfe weiss, wo er die Wahrung seiner Interessen findet, so ist es für den neuen Zuwachs im Gehilfenstand und für diejenigen Kolle gen, welche sich immer noch unthätig verhalten, doch geboten, immer wie der darauf aufmerksam zu machen, dass die deutschen Handlungsgehilfen sich zu einem Ganzen vereinigt haben, so dass heute für die Interessen des einzelnen Mitgliedes des Verbandes Deutscher Handlungs gehilfen über 11000 Berufsgenossen einstehen. Es befremdet mich, dass der Herr Verfasser genannten Aufsatzes von dieser grossen Vereinigung nichts weiss, da er sich an die Handlungs gehilfen wendet. Die segensreichen Einrichtungen, welche die Arbeiter von Reichswegen erwarten, und welche der Herr Verfasser für die Hand lungsgehilfen herbeiwünscht, haben wir uns schon vor Jahren aus eigenem Antrieb geschaffen. Heute schon kann jeder Handlungsgehilfe mit Stolz auf seinen Verband weisen, dessen Einsicht undThatkraft ihm die sichere Zukunft geschaffen und dessen gesunde Grundlage und die vorzügliche Stütze, welche er sich bei den Lehrherrn erwoben, ihm dieselbe gewährleisten. Wenn die Frage entsteht: Warum die Gesetzgebung zwischen Kauf leuten und Arbeitern einen Unterschied macht, so ist dieselbe nach Vor stehendem schon erledigt. Wie die Geschichte des Kaufmannsstandes beweist, haben die Kaufleute sich immer selbst zu helfen gewusst. Auch im vorliegenden Fall ist die Lösung der wirthschaftlichen Frage im Kauf mannsstande durch Gründung des Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen ihrer Erledigung nahe gerückt worden. Dass dies von der deutschen Kaufmannschaft anerkannt wird beweist das Blühen des Verbandes, sowie die thätige Unterstützung, welcher derselbe bei den einsichtigen Prin zipalen sich erfreut. Mehrere Handelskammern sind Förderer des Verbandes. Zweck dieser Zeilen ist, die Kaufleute, die Handlungsgehilfen unter den Lesern der Papier-Zeitung darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Angelegenheiten in der wirksamsten Weise in ihrem Fachverbande ver treten werden. Sie finden bei einem sehr mässigen Beitrag, welcher sich durch die grosse Menge der Mitglieder rechtfertigt: Stellen-Vermittelung, Rechtsschutz, Kranken- und Begräbniss-Kasse, Wittwen- und Waisen-Kasse, Altersversorgungs- und Invaliditäts-Kasse, Fortbildung der Mitglieder, Vermittelung billiger Lebens- und Unfallver sicherungen. Alle Einrichtungen befinden sich auf gesunder Grundlage und sind zum grössesten Theil erprobt. Jeder junge deutsche Kaufmann sollte es als Ehrensache betrachten, diesem Achtung gebietenden Verbände anzugehören und nach Kräften für dessen gemeinnützige Ziele wirksam zu sein. Satzungen und Aufnahme - Anmeldungen sind vom Kreisverein des betreffenden Orts oder vom Vorstande zu Leipzig zu verlangen. Th. b. 0. Papierfabrik. No. 500.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)