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Papierzeitung
- Bandzählung
- 12.1887,33-65
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188703305
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- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Ausgabe
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Ausgabe No. 33, 18. August 1121
- Ausgabe No. 34, 25. August 1157
- Ausgabe No. 35, 1. September 1193
- Ausgabe No. 36, 8. September 1225
- Ausgabe No. 37, 15. September 1257
- Ausgabe No. 38, 22. September 1289
- Ausgabe No. 39, 29. September 1325
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1357
- Ausgabe No. 41, 6. Oktober 1365
- Ausgabe No. 42, 9. Oktober 1397
- Ausgabe No. 43, 13. Oktober 1405
- Ausgabe No. 44, 16. Oktober 1437
- Ausgabe No. 45, 20. Oktober 1445
- Ausgabe No. 46, 23. Oktober 1477
- Ausgabe No. 47, 27. Oktober 1485
- Ausgabe No. 48, 30. Oktober 1517
- Ausgabe No. 49, 3. November 1525
- Ausgabe No. 50, 6. November 1557
- Ausgabe No. 51, 10. November 1565
- Ausgabe No. 52, 13. November 1597
- Ausgabe No. 53, 17. November 1605
- Ausgabe No. 54, 20. November 1637
- Ausgabe No. 55, 24. November 1649
- Ausgabe No. 56, 27. November 1681
- Ausgabe No. 57, 1. Dezember 1693
- Ausgabe No. 58, 4. Dezember 1725
- Ausgabe No. 59, 8. Dezember 1741
- Ausgabe No. 60, 11. Dezember 1765
- Ausgabe No. 61, 15. Dezember 1781
- Ausgabe No. 62, 18. Dezember 1805
- Ausgabe No. 63, 22. Dezember 1821
- Ausgabe No. 64, 25. Dezember 1845
- Ausgabe No. 65, 29. Dezember 1861
-
Band
Band 12.1887,33-65
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- Papierzeitung
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gäbe der einzelnen besprochenen Vorkommnisse und technischen Erfahrungen an dieser Stelle aus vielen Gründen nicht znlässig erscheint. An die Sitzung schloss sich 3 Uhr Nachm. ein gemeinsames Mahl bei Uhl, an dem auch der Gesammt-Vorstand des zufällig gleichzeitig tagenden Vereins Deutscher Papierfabrikanten theilnahm. Die Tafel war dadurch auf etwa 35 Gedecke angewachsen und verlief in gewohnter an genehmer Weise. Den Abend verbrachten die meisten Fachgenossen im Theater, um sich nachher wieder beim Münchener Hofbräu zusammenzufinden Montag, 21. November, fand eine Sitzung des Vorstands der Papier macher-Berufsgenossenschaft statt, auf welche 4 Uhr nachmittags gemein same Mittagstafel folgte. Spät abends traf man sich wieder beim Bier. Trockengehalts - Differenzen. (Schluss zu No. 49.) Die Feststellung des lufttrocknen Gewichtes von Holzstoff erfolgt durch Berechnung, indem man zu dem, bei der Austrocknung im Ofen vor gefundenen Gewicht noch 12% oder, wie Einige wollen, nur 10% Zu schlag zurechnet. Ob der eine oder der andere dieser Prozentsätze richtiger ist, darüber eine Entscheidung in natürlichen Zuständen suchen zu wollen, ist wohl eitles Bemühen! Die zur Ermittelung dieses Gewichts unterschiedes dargebotenen Verhältnisse sind zu wandelbar, um einen An halt zu bieten für das, was richtig ist. Weder in den Feuchtigkeits zuständen der Luft noch in den Trockenzuständen der Oefen liegt irgend eine Stetigkeit, welche die Richtigkeit der Vergleiche verbürgt. Eine natürliche Norm für diese Unterschiede giebt es nicht. Jeder, der Versuche macht, wird je nach Jahreszeit, Tagestemperatur, Ausdauer u. s. w. ver schiedene Ergebnisse erhalten. Ein Streit darüber ist also gegenstandslos. Für die Zahl der zuzuschlagenden Prozente ist allein entscheidend, was darüber unter den Interessenten bisher abgemacht und ausgeübt worden ist. Dagegen ist es für das Rechenexempel nicht gleichgiltig, ob man davon ausgeht, 1. dass der Zuschlag als Ersatz der Feuchtigkeit betrachtet werden solle, welche dem lufttrocknen Stoff durch weiteres Austrocknen mit Ofenwärme entzogen werden kann, oder 2., dass derselbe die Feuchtig keit repräsentiren soll, welche der ofentrockene Stoff wieder anzuziehen imstande ist, um wieder lufttrocken zu erscheinen. Im ersteren Fall hat man es mit einer Prozentrechnung vom Hundert, im letzteren mit einer solchen auf's Hundert zu thun. Die erstere Anschauung ist die richtigere, weil sie dem natürlichen Vorgang entspricht. Man kann, um ein etwas schroffes Beispiel vorzuhalten, zwar aus Gras Heu machen, aber nicht wieder aus Heu durch Zusatz von Feuchtigkeit Gras herstellen! Das Rechenexempel ist nun folgendes. Wir haben nach dem Ansatz n : 1 = 100 : x zu rechnen, wobei n = Nassgewicht, 1 = Lufttrockengewieht ist und x den prozentualen Gehalt an Lufttrockengewicht bedeutet. 1 lässt sich aber nur aus dem absolut trocknen Gewicht, welches wir t nennen wollen, und dem Zuschlag, der durch z ausgedrückt werden soll, feststellen, und hierbei kommen die oben erwähnten zwei Anschauungen zum Ausdruck. Es ver hält sich nämlich 1 1: t=100: 100 —z 2 t: 1 = 100 :100 + z ergiebt sich _ t. 100 100—z t(100+z) 100 und wenn wir diese Werthe für 1 in die erste Ansatzformel einsetzen, entweder oder ad daraus ad ad ad 1 t.100 1 n:100—,=100:x 10 000 t x s n (100 — z) oder i o * (100 + z) 1n , ad 2 : 100 = 100 : x (100 + z) t x = n Das lufttrockene Gewicht einer Probe von 100 g Nassgewicht, welche auf 30 g eingetrocknet ist, ist daher bei 12 % Zuschlag 1-12000680-84,00". II. ad 2 x=180= 33,60% uud wenn wir nur 10 % Zuschlag in Rechnung bringen TTT 1 1 10.000.30 0/ III. ad 1 x = = 33,33 „ 100.90 IV. ad 2 x = 110080 = 33,00 % Eine Wagenladung Stoff von 10.000 kg nass zum Preise von 13 Mk. für 100 kg, lufttrocken gedacht, würde demnach variiren können zwischen 443,17 und 436,80 Mk., bezw. 433,33 und 429,90 Mk. Es ist wohl klar, dass auch diese Differenzen durch Rechthaberei nicht geschlichtet werden können- Der einzige Weg zum Ziele zu ge langen ist: Verständigung, und zwar allgemeine Verständigung zwischen Papierfabrikanten und Holzstofflieferanten. Ich möchte Vor schlägen, die Formel III als Ausgleich anzunehmen, weil dabei sowohl der ad 1 für die Holzschleiferei günstigeren Berechnung wie auch ander seits dem für die Papierfabrikanten günstigem Zuschlag von 10 °, Rech nung getragen wird; auch lässt sich dabei praktisch ein sehr einfaches Exempel ausführen: Das von 100 g Nassgewicht erhaltene Ofen-Trocken- gwicht ist mit 9 dezimal zu dividiren und die ersten -beiden Stellen als giltige Prozente, die nächstfolgenden beiden Stellen als Bruch theile anzureihen Also z. B. 100 g nass ergeben 32 g trocken; so dividirt man 9:32 auf 2 Stellen = 35,55 % Lufttrockengehalt. Wird ein Vielfaches von 100 g zum Versuch benutzt, so dividirt man mit dem gleich Vielfachen von 9 in das vorgefundene absolute Trocken gewicht; also bei 200 g durch 18, bei 300 g durch 27, bei 400 g durch 36, bei 500 g durch 45 u. s. w. Wer es noch bequemer haben will, dem empfehle ich die Ergebnisse von einer Tabelle abzulesen, welche den Gehalt zwischen 30—40 ° ausrechnet, und die sich Jeder für seine Arbeiter machen kann. Nur möchte ich rathen, stets mit abgerundetem Nassgewicht zu handtiren, und schlage als solches 300 g nass vor. Wenn also 300 g nass zu 90 g im Ofen zusammen trocken, so ist 90 durch 27 dezimal auf 2 Stellen zu dividiren und giebt 331/3 % Lufttrockengehalt. Während ich mich mit diesem Aufsatz beschäftigte, fand ich in den „Industrieblättern“ die Beschreibung eines billigen Trockenapparats, der mir für unsere Zwecke sehr beachtenswerth erscheint. Man kann darin feuchte Gegenstände über gebranntem Kalk, der in luftdichter Kiste auf bewahrt ist, absolut trocknen — also ohne Hitze! und das scheint mir ausserordentlich wichtig. Die Beschreibung lautet: Eine starke Packkiste, etwa 90 cm lang, 60 cm hoch und ebenso breit, wird mit Weissblech ausgeschlagen, so dass ein luftdichter Kasten gebildet wird. Auf der Innenseite des flach aufliegenden Deckels wird ein in die Kiste genau hereingreifendes dickes Brett befestigt, welches ebenfalls glatt mit Weissblech beschlagen wird. Der Rand des oberen Brettes, welcher also nicht breiter ist, als das Holz der Kiste dick ist, wird nicht mit Blech, sondern mit dicken Tuch- oder Filzkanten beschlagen, welche dann durch die Schwere des ganzen Deckels auf die Ränder der Kiste festgedrückt werden und einen völlig ge nügenden Verschluss bilden. Auf den Boden der so vorgerichteten Blechkiste stellt man einen flachen, etwa 15—20 cm hohen Kasten, welcher zur Aufnahme des gebrannten Kalkes dient, zugleich aber auch die Hürde trägt, welche aus einem Holzrahmen mit Rohrgeflecht, oder aus Holzleistchen, auf die hohe Kante gestellt, bestehen kann. Zum leichteren Herausheben ist der Kalkkasten mit zwei Länglichen Löchern versehen, wie solche an den meisten sogen, Einfass kästen befindlich sind. Statt einer einzigen grossen kann man auch zwei kleinere Hürden machen lassen, welche nebeneinander stehen können. Den Boden des Holzkastens bedeckt man nun mit dicken Stücken frisch gebrannten Kalkes, jedoch so, dass er nicht an die Hürde hinaufreicht, weil der Kalk bei der allmäligen Aufnahme der Feuchtigkeit stark aufquillt. Diese Kiste kostete im Ganzen 16 Mk.; eine kleinere ähnliche, nur zum Auf bewahren eines Vor; rathes von Kalk während der Wintermonate bestimmte, kostete nur 5 Mk. Harzige Körper, welche in der Wärme erweichen und durch das Zusammen kleben das Entweichen der Feuchtigkeit bedeutend erschweren, trocknen ganz vorzüglich. Extractum Strychni Spirituosum, welches der Wirkung des Trockenschrankes oft hartnäckig trotzt, wird in wenigen Tagen staubtrocken. Opium, in dünne Scheiben geschnitten, gebrauchte 8 Tage, liess sich aber dann auch ohne Rückstand pulvern. Ganz vorzüglich ist die Wirkung dieser kalten absolut trocknen Luft auf Vegetabilien aller Art. Dieselben erleiden nicht die geringste Einbusse an Geruch und Aroma. Frisch gekaufte, kaum lufttrockene Kalmuswurzeln gaben nach 3 Tagen das feinste Pulver von einem solchen frischen Geruch, als ob die Wurzeln eben frisch aus dem Wasser genommen wor den waren. Am schönsten bleiben die narkotischen Kräuter, z. B. Bilsenkraut, Schierling u. dergl.; Blumen behalten ihre Farben, z. B. auch Rosenblätter. Zum Trocknen von Salzen, Natriumsulfat u. s. w. ist die Kalkkiste ebenso zweckmässig, da die Salze nie zum Schmelzen kommen können. Rechnet man noch dazu, dass niemals Substanzen überhitzt oder verbrannt werden können, und dass die Trockenkiste ununterbrochen zum Gebrauch bereit steht, so darf der Kostenaufwand wohl mit Recht ein sehr geringer genannt werden. Es würden durch Ausführung eines solchen Verfahrens alle Differenzen aus der Austrocknung mit hoher Wärme verschwinden. Ich habe mir so fort einen solchen Apparat herrichten lassen und werde darüber in einem nächsten Aufsatz berichten. Meine Vorschläge gehen also dabin, dass die Trockengehaltsbestimmung in folgender Weise zu machen wäre: 1. Musternabme durch Locheisen in Scheibenform; 2. Normal-Versuchsmenge 300 g (oder 500); 3. Austrocknung durch die von mir beschriebenen Trockenkästen bis keine Gewichtsabnahme mehr stattfindet (Als Kontrolle dafür wäre über Kalk nachzutrocknen); 4. das aus 300 g (500) nass sich ergebende Ofen- oder Kalktrockengewicht ist mit 27 (oder 45) dezimal auf 2 Ganze und 2 Bruchstellen zu dividiren. Man erhält dann das Lufttrockengewicht. Es wäre wünschenswerth, wenn diejenigen Papierfabriken und Stoff fabriken, welche diese Vorschläge annehmen, ihr Einverständniss damit in diesem Blatt kundgeben wollten. Dr. Sellnick. Handlungsgehilfen. (Fortsetzung zu No. 53.) In meinem Aufsatz in No. 53 habe ich zunächst die Handlungsgehilfen und Fabrikangestellten auf den Weg gewiesen, den sie einzuschlagen haben, um ihre eigene und die Zukunft ihrer Angehörigen sicherzustellen, und Jeder, der die vom Deutschen Privatbeamten-Verein in Magdeburg bisher
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