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1638 PAPIER-ZEITUNG. No. 54. Riemscheiben mit Papierbelag. Riemscheiben mit Strohpappenbekleidung, welche wir schon im Jahrgang 1885, Seite 1761, beschrieben und auf Seite 1519 laufenden Jahrgangs neuerdings erwähnten, werden von der Paper Pulley Company in Indianopolis, Indiana, fabrikmässig hergestellt. Die Firma Westinghouse, Church, Kerr & Co., 17 Cortland Street, New-York, besorgt den Vertrieb und scheint lebhaften Umsatz zu haben. Die Herstellungsart, welche wir in der erstgenannten Mittheilung andeuteten, ist folgende : Aus ungewalzten dünnen Pappen werden Kreisringe geschnitten, durch ein besonderes Bindemittel verbunden und unter aussergewöhnlich starkem Druck gepresst. Die einzelnen Schichten stehen also auf der Schärfe des Blattes, ähnlich wie die Schichten der mehrfach erwähnten Achsen lager aus Pergamentpapier. Der Achse parallel werden dann durch die Masse Dübel oder Stifte von Hickoryholz getrieben, welche die Festigkeit der Papierlage erhöhen sollen. Der so hergestellte Ring wird innen und aussen genau abgedreht und dann je nach dem Durch messer auf eine Speichenscheibe oder eine volle Scheibe aufgesetzt. Zur Veranschaulichung der Ausführung drucken wir die seiner Zeit gegebene Abbildung hier nochmals ab. Herr Geh. - Rath Professor Reuleaux hat eine solche Scheibe für die Sammlungen der Königlichen Technischen Hochschule in Char lottenburg angeschafft. Dort kann dieselbe nach vorheriger Meldung bei dem Assistenten, Herm Bau meister Hartmann, von Inter essenten besichtigt werden. Herr Professor Reuleaux er klärt die eigenthümliche V erstärkung des Reibungs - Koeffizienten durch das Vorhandensein von Kiesel körperchen im Strohpapier und macht uns über neuere, sehr voll ständige Versuche des Ingenieurs Herrn Webber in Charlestown folgende interessante Mittheilung: Ein Riemen wurde einmal auf eine Scheibe mit Holzkranz, das andre Mal auf eine gleich grosse mit Papierbelag regelrecht aufgelegt und unter Vermittlung des Kraftmessers längere Zeit betrieben. Durch allmälige Verstärkung des Bremsendruckes wurde nun berechnet, welche Kraft dazugehört, um den durch Reibung erzeugten Zusammenhang zwischen Riemen und Riemenscheibe zu überwinden. Man beschwerte die Bremse allmälig mit Gewichten und brachte die Holzscheibe bei 110 Pfund Belastung „ Papierscheibe „ 160 „ „ zum Gleiten im Riemen. Der Riemen leitete dabei unmittelbar vorher auf der Holzscheibe 11,79 Pferdestärken „ „ Papierscheibe 17,28 „ Die Zahl der Umdrehungen betrug bei der Holzscheibe 107,2 in der Minute. „ „ Papierscheibe 108 ,, „ „ Herr Professor Reuleaux macht ferner darauf aufmerksam, dass er die Eigenschaften und Vorzüge des Papierbelags auf Riemscheiben bereits in seinem Maschinen-Konstrukteur, 4. Auflage, (1885) Seite 182 besprochen hat. In demselben trefflichen Werk, Seite 781, ist auch angegeben, dass die Besetzung der Riemscheiben mit Leder den Reibungskoeffizienten nur ganz unwesentlich erhöht. Uebermässiger Dampfverbrauch. Der 16. Jahresbericht des Bayerischen Dampfkessel-Revisions vereines enthält wieder sehr interessante Erfahrungsergebnisse über Dampfkesselbetriebe. Während zwei der überwachten Dampfmaschinen stündlich nur 7,34 kg bzw. 13,14 kg Dampfverbrauch für 1 indicirte Pferdekraft aufwiesen, gelangte ein Fall zur Kenntniss, wo eine Maschine von 41 indicirten Pferdekräften mit 63 °/ statt mit 18 °/ Füllung arbeiten musste, da etwa 21/2 Atmosphären Druck vom Kessel bis zum Kolben durch Drosselung verloren gingen. 1 indicirte Pferde kraft erforderte daher stündlich 20,8 kg Dampf. In einem anderen Fall ging der Abdampf der Maschine mittels enger Rohrleitung durch die Heiztrommel einer Papiermaschine, wodurch 25 bis 30% Verlust festgestellt wurden. Ein weiterer Verlust entstand durch zu enge Kanal- und Eihströmquerschnitte. Der stündliche Dampfverbrauch der indicirten Pferdekraft bezifferte sich daher auf 36 kg. Verunreinigung der Wasserläufe. Die Abwässer einer Büttenpapierfabrik an der Weser wurden seit Jahren in vielfach üblicher Weise in zwei Senkgruben gesammelt, und von da, nach erfolgtem Absetzen der geringen Verunreinigungen, wieder in den Forellenbach, welchem sie entstammten, geleitet. Nach dem die Anlage wiederholt von Beauftragten der Provinz- und Orts behörden besichtigt worden, erhielt der Inhaber der Fabrik im vorigen Jahre eine Verfügung, welche die Entfernung der Klärbecken vom Bachufer und die Herstellung neuer teichartiger, 6 Meter tiefer Becken, in 15 Meter Entfernung vom Bach, binnen 14 Tagen verlangte. Die, wenn auch nur mittelbare, Zurückführung der Fabrikwässer in den Bach sollte gänzlich unterbleiben und die Aufsaugung derselben dem Erdreich, an abgelegener Stelle, überlassen werden. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Vorschriften wurden die üblichen Strafen an gedroht und der Fabrikinhaber für etwa entstehenden Schaden haftbar erklärt. Gegen diese Verfügung erhob der Betroffene Vorstellung bei der Ortspolizeibehörde unter Berufung auf das Gutachten eines Architekten und die bei früherer Gelegenheit vorgenommene Wasser-Analyse eines Chemikers. Das Gutachten führte aus, dass überhaupt nur verhältnissmässig harmlose Stoffe in die Senkgruben gelangten, dass in denselben hinreichende Klärung des Abwassers erfolgte, und dass eine schädliche Einwirkung auf den Fischbestand des Baches nicht nachzuweisen sei. Die erwähnte Verfügung hatte an die Gefahr erinnert, welche der Stadt Herford durch die Abwässer der grossartigen Stärkefabriken in Salzuflen drohte, und die Befürchtung ausgesprochen, dass ähnlich üble Einwirkungen auch von der Büttenpapierfabrik ausgehen könnten. Mit Bezug hierauf wies das Gutachten auf den grossen Unterschied in den Abgängen der verschiedenartigen Fabriken hin. Die Gefahr bei Herford entstand hauptsächlich durch Eiweissstoffe, die bekanntlich leicht in Gährung übergehen, während solche oder ähnliche Stoffe im Abwasser von Papierfabriken nicht vorkommen. Um den berechtigten, auf möglichst vollständige Reinhaltung des Forellenbaches gerichteten Wünschen der Behörde entgegen zu kommen, erklärte sich die Fabrik indess bereit, Verbesserungen der bestehenden Klärvorrichtung anzubringen. Auf Grundlage genauer Untersuchung der Bodenbeschaffenheit an der von der Behörde bezeichneten Stelle wurde festgestellt, dass so grosse Flüssigkeitsmengen, wie sie bei regelmässigem Betrieb verbraucht werden, auf dem Wege der Auf saugung dort nicht fortgeschafft werden könnten, dass der Boden sehr rasch völlig durchtränkt und nicht mehr aufnahmefähig werden, und dass eine Ueberschwemmung die unausbleibliche Folge dieser Maassregel sein würde. Dagegen machte das Gutachten den Vor schlag, an die schon vorhandenen Klärbecken drei weitere anzuschliessen, so dass das Wasser allmälig durch 5 Teiche, deren Boden und Böschungen einen Theil desselben aufsaugen würden, fliessen müsste. Um vollständige Reinigung zu erzielen, könnten die letzten beiden Teiche einen als Filter wirkenden Bodenbelag von Steinen, Kies und Sand erhalten. Diese Anlage werde nicht so bedeutende Kosten machen und doch sicherer zum Ziele führen als das von der Ortspolizei vor geschlagene Verfahren. Es sei aber ebensowenig wie das andere in der verlangten kurzen Frist von 14 Tagen herzustellen, sondern es müssten mindestens drei Wochen bewilligt werden. Der von der Kgl. Regierung zur weiteren Untersuchung beauf tragte Gewerberath fand die Angaben des Gutachtens im allgemeinen zutreffend, hielt aber die vorgeschlagenen Kläranlagen nicht einmal für nöthig. Dieselben wären nach seiner Ansicht nur dann zweck mässig, wenn erhebliche mechanische Verunreinigungen stattfänden. Auf seine Veranlassung erklärte sich der Fabrikbesitzer bereit: 1) Riesel-Anlagen einzurichten; 2) ein besonderes Becken zum Auslaugen von Chlorkalk aufzustellen und diesen künftig nur in flüssiger Form zu verwenden; 3) die festen. Rückstände aus dem Auslauge-Bassin in eine besondere Grube zu schaffen oder abzufahren, und dafür zu sorgen, dass eine Vergiftung der Wasserläufe oder Brunnen nicht stattfinden könne- Die aus dem Lumpenkocher abgehende geringe Wassermenge wurde für die Berieselung als geeignet erachtet und sollte daher den Rieselanlagen unmittelbar zugeführt werden. Zwei Tage nach Eintreffen der Bestätigung dieser Abmachung seitens der Kgl. Regierung wurden die Arbeiten begonnen. 3 Wochen später war die Anlage fertig und wurde behördlich genehmigt. Sie besteht aus einer Senkgrube von nur 2 Meter Tiefe, 6 Meter Breite und 3 Meter Länge. Das in dieser kleinen Anlage geklärte Wasser dient dann zur Berieselung einer Wiese und wird von derselben voll ständig aufgenommen. Die Anlagekosten betrugen 300 Mk., während die Kosten der zuerst geforderten Anlage, bei welcher gemauerte Behälter mit kleinen Durchlass-Oeffnungen nöthig gewesen wären, etwa 2000 Mk. betragen hätten. Auch bei einer zweiten behördlichen Besichtigung, welche durch erneute Klagen veranlasst war, wurde die Anlage gut und zweckentsprechend befunden.