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Papier-Zeitung FACH BLATT on 13 26 52 25 35 50 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. Alleiniges Organ des Schutzvereins der Papier-Industrie. Für Chiffre- Anzeigen wird dem Besteller 1 Mark mehr berech net. Dafür erfolgt Annahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Chiffre-Briefe. Stellongesuche zu halbem Prill. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungon bei Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 Proc.weniger Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 Mk. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag.) No. 4374 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 Mk. 50 Pf. Vom 1. Januar 1888 ab 4 Mk. für Papier- und Schreibwaaren-Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel, sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfi Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chen Redaktion und Verlag von CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. Organ des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaaren-Handel, nebst Zweigvereinen: Leipzig, Nürnberg, Köln, Berlin. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Organ für die Bekanntmachungen des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. XII. Jahrg. Berlin, Donnerstag, den 17. November 1887. No. 53. Alle Postanstalten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Russland, sowie alle Buchhandlungen, nehmen Bestellungen zum Preise Von 2 Mk. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 3 Mk. 50 Pf. (vom 1. Januar 1888 an 4 Mk.) für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mit- zutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Abonnent erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Prämie eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s Praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 7 Lieferungen mit 280 Quartseiten und 251 Holzschnitten erschienen. Die 7. Lieferung wurde mit No. 39 versandt. Inhalt. Seite Thörichte Verdächtigung 1605 Handlungsgehilfen 1606 Torf-Pappe. Arbeits-Jubelfeier 1607 Deutsche Papier-Industrie 1608 Neuheiten ..................... 1609 Photographische Uebertragung auf Buxholz 1612 Büchertisch. Kleine Notizen 1613 Italiens Papierhandel mit Deutschland in 1886 1626 Neuheit einer Erfindung 1628 Papierne Seeschlangen 1630 Sächsischer Verband Deutscher Holzschleifer. Generalversammlung Mittwoch, 23. November 1887, mittags 1 Uhr, in Chemnitz, Htel Reichold. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr. 2. Kassenbericht. 3. Vorstandswahl. 4. Besprechung der Marktlage. 5. Technische Angelegenheiten: a) Ein neues einfaches Trockenverfahren, b) Wehraufsatz, c) Ver zinkung von Formatwalzen und Eisentheilen. Nach der Generalversammlung vertrauliche Besprechungen. Zu recht zahlreichem Besuch ladet ein der Vorstand. Verein der Holzzellstoff-Fabrikanten. Den Mitgliedern ist folgende Einladung zugegangen: Aschaffenburg, Anfang November 1887. Die auf mein Rundschreiben von Anfang Oktober a. c. eingelaufenen Antworten billigten nahezu alle meinen Antrag bezügl. Mitgliedschaft unseres Vereins bei jenem zur Beförderung des Gewerbefleisses, und dessen derzeitiger Vorsitzender der Abtheilung für Chemie und Physik, Herr Dr. A. Frank in Charlottenburg, hatte die Güte die Anmeldung zu übernehmen. Auf meine weitere Anfrage bezügl. einer Prämie für Lösung der in meinem jüngsten Rundschreiben näher erwähnten Preisfrage spricht sich die Majorität der Kundgebungen bejahend und für Honorirung der zweit besten Lösung aus. Da aber über die Höhe des von unserem Verein auszuwerfenden Betrages die Ansichten verschiedene sind und sich eine Anzahl unserer verehrt Vereinsmitglieder zu einer Berathung hierüber sowohl, als auch über unsere gemeinsamen Fachinteressen in einer Sitzung bereit erklärt, beehre ich mich hiermit zu einer solchen auf Sonntag, 20. November a. c. vormittags 10 Uhr im Restaurant Uhl in Berlin, Unter den Linden 33, Eingang Charlottenstr., ergebenst einzuladen. Ich hoffe um so mehr auf eine recht zahlreiche Theilnahme, als Herr Dr. A. Frank, dem unser Industriezweig schon viel fach Fortschritte verdankt, sein Erscheinen und mündliche Mittheilungen über weiter gesammelte Erfahrungen zugesagt hat. Mit kollegialischem Gruss zeichne Hochachtungsvoll Philipp Dessauer, z. Zt. Vorsitzender. Thörichte Verdächtigung - . Nach dem »Bulletin de la Papeterie«, welches die Nachricht dem Hetzblatt »La France« entnahm, suchen deutsche Papierlieferanten den französischen Eingangszoll dadurch zu umgehen, dass sie am Rande des Papiers eine oder mehrere Zeilen aufdrucken lassen, die später weggeschnitten werden. Solches Papier überschreitet nach »Bulletin« als Drucksache zollfrei die Grenze, während es seiner Be stimmung nach den Zollsatz von 8 Franken für 100 kg zu zahlen hätte. Wie thöricht diese Verdächtigung ist, ergiebt eine einfache Rechnung: Ein mittleres Kanzleipapier im Format 43 : 68 cm wiegt bei 1000 Bogen etwa 25 kg. Für den Zollsatz von 8 Franken kann man 100 Kilo über die französische Grenze führen, d. h. 4000 Bogen. Wenn nun bei der betrügerischen Maassregel ein Vortheil heraus kommen soll, so müsste der Druck dieser 4000 Bogen weniger als 8 Franken kosten. Man braucht aber nicht Fachmann zu sein, um sofort zu sehen, dass für diesen Preis kein Drucker arbeiten kann. Selbst wenn man annimmt, dass doppelt so schweres Kupferdruckpapier gemeint ist, so würde noch immer kein Vortheil herauskommen, sondern nur der Nachtheil des Verknitterns der Bogen, des Beschmutzens der Ränder beim Druck und der Stoffverlust beim späteren Beschneiden. Ganz abgesehen davon also, dass es wirklich nicht von hoher Intelligenz der Grenzbeamten zeugen würde, wenn sie eine so plumpe Täuschung durchgehen liessen, erweist sich die Maassregel als geradezu nachtheilig für Denjenigen, welcher sie unternehmen wollte. Die ganze Mittheilung enthüllt sich daher als Märchen, dessen Auftischung als Thatsache man der Tageszeitung »La France«, aber nicht dem angeblich sachkundigen »Bulletin de la Papeterie« verzeihen kann. Ein verständiger Mann überlegt jede Handlung; dreimal reiflich aber bedenkt er den Vorwurf.