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Papierzeitung
- Bandzählung
- 12.1887,33-65
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188703305
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- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
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- Parlamentsperiode
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- Ausgabe
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Ausgabe No. 33, 18. August 1121
- Ausgabe No. 34, 25. August 1157
- Ausgabe No. 35, 1. September 1193
- Ausgabe No. 36, 8. September 1225
- Ausgabe No. 37, 15. September 1257
- Ausgabe No. 38, 22. September 1289
- Ausgabe No. 39, 29. September 1325
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1357
- Ausgabe No. 41, 6. Oktober 1365
- Ausgabe No. 42, 9. Oktober 1397
- Ausgabe No. 43, 13. Oktober 1405
- Ausgabe No. 44, 16. Oktober 1437
- Ausgabe No. 45, 20. Oktober 1445
- Ausgabe No. 46, 23. Oktober 1477
- Ausgabe No. 47, 27. Oktober 1485
- Ausgabe No. 48, 30. Oktober 1517
- Ausgabe No. 49, 3. November 1525
- Ausgabe No. 50, 6. November 1557
- Ausgabe No. 51, 10. November 1565
- Ausgabe No. 52, 13. November 1597
- Ausgabe No. 53, 17. November 1605
- Ausgabe No. 54, 20. November 1637
- Ausgabe No. 55, 24. November 1649
- Ausgabe No. 56, 27. November 1681
- Ausgabe No. 57, 1. Dezember 1693
- Ausgabe No. 58, 4. Dezember 1725
- Ausgabe No. 59, 8. Dezember 1741
- Ausgabe No. 60, 11. Dezember 1765
- Ausgabe No. 61, 15. Dezember 1781
- Ausgabe No. 62, 18. Dezember 1805
- Ausgabe No. 63, 22. Dezember 1821
- Ausgabe No. 64, 25. Dezember 1845
- Ausgabe No. 65, 29. Dezember 1861
-
Band
Band 12.1887,33-65
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- Papierzeitung
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1566 PAPIER-ZEITUNG. No. 51. Einwickeln von Esswaaren in gebrauchtes Papier. Infolge Beschlusses der Generalversammlung des Schutzvereins der Papier-Industrie (s. No. 40, Seite 1358) richtete der Vorstand folgende von Carl Hofmann verfasste Eingabe: An das Kaiserliche Gesundheitsamt z. H. Sr. Hochwohlgeboren Herrn Geheim-Rath Direktor Koehler Louisen-Str. 57. Die Mitglieder des unterzeichneten Vereins sind durch ihren Beruf darauf hingewiesen, der Verwendung von Papier aller Art aufmerksame Beachtung zu schenken, und erlauben sich daher eine in Deutschland leider noch sehr verbreitete gesundheitswidrige Unsitte zur Kenntniss eines hohen Amtes zu bringen und um Abhilfe durch Verordnungen oder gesetzliche Bestimmungen zu bitten. Viele Geschäftsleute verwenden zum Einwickeln und Umhüllen der an das Publikum verkauften Esswaaren bedrucktes oder beschriebenes Papier, und es kommt häufig genug vor, dass man auf Käse, Wurst, Speck, Butter, Fleisch, Obst u. dgl. die Druck- oder Schreibschrift der Umhüllung findet. Wenn man bedenkt, aus welchen Stoffen die Druckerschwärze hergestellt wird, muss man jedes, wenn auch nie benutzte, bedruckte Blatt für un geeignet zum Einwickeln oder Umhüllen von Esswaaren erklären. Wie ekelerregend und gesundheitswidrig erscheinen aber die alten Zeitungen, Bücher, Manuskripte, Schreibhefte u. dgl., welche nicht nur mit Drucker schwärze oder Schreibdinte bedeckt, sondern auch mit dem Schweiss und Schmutz vieler Hände getränkt und behaftet sind? Jede schreibende Hand giebt Schweiss von sich; dieser in die Poren des Papiers eindringende Schweiss geräth in Gährung und wird auf die Speisen übertragen, mit welchen das Papier in Berührung kommt. Wie häufig mögen auch an steckende Krankheiten durch solches Papier verbreitet werden! In den meisten anderen Kulturstaaten lässt sich das Publikum eine derartige Umhüllung von Speisewaaren nicht bieten, und die Händler werden dadurch gezwungen, reines Papier zu verwenden. Auch in Deutsch land verdrängen reine Düten und Papiere infolge des Widerstandes des gebildeten Publikums die ekelerregenden Druck- und Makulatur-Papiere; die grosse Menge ist jedoch zu gleichgiltig und beachtet den scheinbar unbedeutenden Umstand zu wenig, als dass wir hoffen könnten, die Unsitte ohne gesetzliche Bestimmungen allmälig auszurotten. Die Verwendung gebrauchten Papiers ist um so weniger berechtigt, als reines, aus Stroh, Holz und anderen Rohstoffen hergestelltes neues Papier nicht viel mehr kostet. Wenn die Geschäftsleute den Umstand mit berücksichtigen wollten, dass sie von dem alten in unpassenden Grössen vorhandenen, theilweise morschen Papier viel grössere Stücke und häufig doppelte Lagen brauchen, würden sie finden, dass ihnen die Verwendung neuen Papiers oder der so billigen Düten keine erhebliche Mehrausgabe verursachen kann. Wenn die Wiederverwendung von altem Papier in dieser Weise nicht mehr gestattet wäre, so würde dasselbe rascher dahin gelangen, wo es hin- gehört, nämlich in die Papierfabrik, um dort wieder in neues Papier oder Pappe verwandelt zu werden. Die Papierfabrikation würde diesen wich tigen Rohstoff erhalten, ehe er durch zu vielen Gebrauch erheblich im Werthe gesunken ist, und der Ersatz der gebrauchten Einschlagpapiere durch neue würde ihr Absatzgebiet nicht unerheblich erweitern. Durch Beschränkung der Verwendbarkeit alten Papiers an Stelle von neuem würden auch mancherlei Missbräuche erschwert oder beseitigt: Die Behörden verkaufen nämlich vielfach öffentlich alte Akten „zum Einstampfen“, wobei die Käufer Bedingungen unterschreiben müssen, in denen schwere Geldstrafen für jede anderweitige Verwendung dieser Akten festgesetzt sind. Dies hindert jedoch manche Erwerber nicht, das Papier weiter zu verkaufen, um dadurch höhere Preise zu erzielen, als der Papier fabrikant bewilligen kann. Gesetzliche Bestimmungen, durch welche die ekelerregende Unsitte des Umhüllens von Esswaaren mit gebrauchtem Papier beseitigt würde, wären des Beifalls des gesammten Publikums sowie der Industriellen gewiss. Der Widerstand, den sie vielleicht bei Händlern finden könnten, wäre unberechtigt, weil dem Einzelnen durch eine derartige allgemeine Maass- regel kein Schaden zugefügt wird, und weil neues Papier und Düten nicht viel mehr kosten als gebrauchtes in grossen Blättern. Die Händler hätten um so weniger Grund zur Klage, als sie bei Waaren, die nach Gewicht verkauft werden, unberechtigter Weise dem Publikum das zum Einwickeln dienende Papier mit auswiegen, dafür also einen viel höheren Preis als den von neuem Papier erhalten. Durch die erbetenen gesetzlichen Bestimmungen würde kein Interesse verletzt, dagegen aber eine tief eingewurzelte, gesundheitsschädliche Un sitte beseitigt. Der unterzeichnete Verein hatte schon 1881 ein Gesuch ähnlichen Inhalts an das hohe Gesundheitsamt gerichtet und eine vom 24. August 1881 datirte und vom damaligen Direktor Herrn Geh. Rath Dr. Struck unter zeichnete Empfangsbescheinigung, aber keinerlei weitern Bescheid erhalten. Da das Kaiserliche Gesundheitsamt jetzt, unter Ew. Hochwohlgeboren Direktion, in anderer Weise geleitet wird, so glauben wir auf eine ein gehende Prüfung unseres Gesuchs rechnen zu dürfen und verharren in Er wartung eines geneigten Bescheids mit aller Hochachtung und Ergebenheit für den Schutzverein der Papier-Industrie, dessen Mitglieder-Liste hier beiliegt der Vorsitzende (gez.) Alois Dessauer, Aschaffenburg, Kommerzienrath, Zur Beleuchtung der Missstände, welche das Einwickeln von Ess ¬ waaren in gebrauchtes Papier herbeiführt, geben wir noch folgende Mittheilung des Berliner Lokal-Anzeigers wieder: AnWurst und an Limburger Käse, an letzteren mit eindringlicher Heftig keit (wir haben das Fenster der Redaktionsstube weit aufgerissen), erinnern uns zwei papierne Beweisstücke, welche von zwei verschiedenen Abonnenten uns zugesandt worden sind. Beweisstücke sind es für die nicht auszu rottende Unsitte, welche sich in der Benutzung durch seinen schriftlichen Inhalt ekelhaften oder kompromittirenden Einwickelpapiers seitens der Lebensmittelverkäufer eingebürgert hat. Das fettglänzende Schriftstück, welches der Arbeitsbursche eines Abonnenten als Umhüllung von Fleisch- waare mitheimgebracht hat, stammt aus dem Bureau des statistischen Amtes und berichtet über die Statistik verschiedener Krankheiten, von den Masern bis — zu den unnennbarsten Leiden, welche mit Gedanken an schöne frische Leberwurst entschieden unvereinbar sind. Zur kompromit tirenden Sorte von Emballagen gehört das grauenhaft duftende Papier, welches dem Limburger Käse als Deckmantel gedient hat Es ist der Brief einer hiesigen Vermietherin an einen hiesigen Rechtsanwalt, worin dieselbe mittheilt, dass der Gerichtsvollzieher ihrem Miether, Herrn v. Z., sämmtliche Sachen abgepfändet hat, während sie selbst noch eine Forderung an den Miether hat. Der Brief datirt erst von 1885. Sollte Herr v Z. nicht verlangen können, dass eine so heikle Geschäftssache im Akten sehrank des Rechtsanwalts längere Zeit vergraben bleibt, statt durch Ver mittelung von Limburger Käse unbetheiligten Personen bekanntgemacht zu werden? Es sollte doch wirklich dieser Unfug endlich einmal aufhören. Sauberes, unbeschriebenes Einschlage-Papier kann das Publikum von den Lebensmittelhändlern doch mindestens verlangen! Berichte unserer Korrespondenten. Aus Russland. St. Petersburg, Oktober 1887. Der interessante Bericht in No. 29, des amerikanischen Korrespondenten der Papier-Zeitung der so recht klar das für jeden Menschen wichtige Wort „time is money“ beleuchtet, reizt mich. Einiges über russische Handels- Verhältnisse mitzutheilen, die leider nur als abschreckende Beispiele dienen können. Am auffälligsten ist die Art der hiesigen Korrespondenz. Ein West- Europäer kann sich unmöglich vorstellen, welche Sorte Papier von recht bedeutenden Handelsfirmen namentlich aus kleinen Städten des Innern dazu verwandt wird. Der Umschlag steht diesem Papier würdig zur Seite, von Briefkopf, Stempel oder dergleichen ist keine Spur vorhanden. Da häufig auch noch der Ortsname vergessen wird, und der Poststempel unleserlich ist, auch die Namen sich oft wiederholen, so steht man nicht selten einem Geschäftsbriefe wie einem unlösbaren Räthsel gegenüber. Hiervon giebt es ja auch Ausnahmen, und es fällt mir auf, dass in neuerer Zeit der Firma-Aufdruck auf den Kouverts zunimmt. Weiss man aber, von wem der Brief ist, so weiss man noch lange nicht, was der Mann eigentlich will, da sich Jeder, abgesehen von der meist unglaublich unleserlichen Handschrift und den eigenartigen überall verschiedenen Wortbildungen, die aus allen möglichen Sprachen entnommen sind, so weitschweifig wie nur irgend möglich ausdrückt. Nicht selten beginnt der Geschäftsbrief: „Vor allem sende ich Ihnen meine tiefsten Verbeugungen, hoffe Sie gesund etc. etc. etc.“ und schliesst noch ausführlicher, sodass ich gewöhnlich die inländischen Korrespondenzen für freie Zeit zur Seite lege. Was würde wohl’so ein russischer Handelsherr sagen, wenn ich auf seinen ausführlichen liebens würdigen Brief ihm meine Faktura ohne Begleitschreiben senden wollte? Man hat es mir schon verargt, dass ich solche habe drucken lassen! Diesem Uebel ist ja noch leicht durch ein paar Korrespondenten, die hier recht billig sind, abzuhelfen, wenn aber nur die Kredit-Verhältnisse ein klein wenig mehr den amerikanischen glichen. Charakteristisch für die selben ist der Ausspruch eines unlängst verstorbenen hervorragenden hiesigen Handelsherrn, der allen Ernstes erklärte „Per Comptant (gleich baare Kasse) verkaufe ich nichts mehr, sondern nur auf Ziel gegen Accept“. Bei Verkäufen per Kasse muss man sich hier das Geld, mit wenigen Aus nahmen, innerhalb 1 bis 2 Monaten vom Käufer zusammenbetteln, der noch bei jeder Zahlung thut, als gebe er ein Almosen. Bei Verkäufen in der Stadt ist seit alters her, hier, wenn nichts Besonderes vereinbart ist, Sonnabends Abzahlung mit 10 u /o des Rechnungs-Betrages, die nicht selten Feiertags oder schlechten Handels wegen, und aus allen möglichen Gründen noch verschoben wird. Mir selbst ist es vorgekommen, dass ein bedeutender hiesiger Händler das Ansinnen stellte, Sonnabends 10 % vom Rechnungs- Betrag mit Kürzung der gezahlten 10 °/ 0 zu zahlen, d. h. er fing an auf die Rechnung von 1000 Rubel ein Hundert zu zahlen, dann auf 900 Rubel nur 90, dann auf 810 Rubel nur 81 und so fort. Welche Zeit wäre wohl zur vollen Zahlung nöthig gewesen? Doch wozu alle Schattenseiten der Kredit-, Zoll- und Verkehrs Verhältnisse so öffentlich auskramen, wo es doch wahrlich nicht an Stoff für erfreulichere Mittheilungen über unser Fach fehlt? Die immer höher steigenden Schutzzoll Schranken — man behauptet, eine weitere Erhöhung für Schreib-Materialien etc. stehe dicht bevor — fängt an, für die inländische Industrie mehr und mehr Früchte zu tragen. Eine Menge Artikel wird bereits im Inland erzeugt, und der Import namentlich billiger und Mittel - Waaren in Taschenbüchern, Federhaltern, Griffeln, Schiefertafeln, Kalikos, Leder-Waaren, Linealen, Penälen etc. hat jetzt aufgehört, während dies, wie bekannt, für geringere und mittlere Qualitäten Post-, Schreib- und Druck-Papier schon seit Jahren der Fall ist. Leider ist gegen „billig und schlecht“ hier noch garnicht angekämpft worden, und da es ja viel leichter und bequemer ist, mittelmässige Waare herzustellen, als gute, und dies auch dem russischen Naturell mehr zusagt, so werden wir wohl für alles Bessere noch unabsehbar lange, trotz Zoll und Kurs, aufs Ausland angewiesen bleiben. Ausnahmen (selbst rühmliche) bestätigen ja nur die Regel. So ist die Bleifeder-Fabrik von W. Carnatz
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