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Papierzeitung
- Bandzählung
- 12.1887,33-65
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188703305
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- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Ausgabe No. 33, 18. August 1121
- Ausgabe No. 34, 25. August 1157
- Ausgabe No. 35, 1. September 1193
- Ausgabe No. 36, 8. September 1225
- Ausgabe No. 37, 15. September 1257
- Ausgabe No. 38, 22. September 1289
- Ausgabe No. 39, 29. September 1325
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1357
- Ausgabe No. 41, 6. Oktober 1365
- Ausgabe No. 42, 9. Oktober 1397
- Ausgabe No. 43, 13. Oktober 1405
- Ausgabe No. 44, 16. Oktober 1437
- Ausgabe No. 45, 20. Oktober 1445
- Ausgabe No. 46, 23. Oktober 1477
- Ausgabe No. 47, 27. Oktober 1485
- Ausgabe No. 48, 30. Oktober 1517
- Ausgabe No. 49, 3. November 1525
- Ausgabe No. 50, 6. November 1557
- Ausgabe No. 51, 10. November 1565
- Ausgabe No. 52, 13. November 1597
- Ausgabe No. 53, 17. November 1605
- Ausgabe No. 54, 20. November 1637
- Ausgabe No. 55, 24. November 1649
- Ausgabe No. 56, 27. November 1681
- Ausgabe No. 57, 1. Dezember 1693
- Ausgabe No. 58, 4. Dezember 1725
- Ausgabe No. 59, 8. Dezember 1741
- Ausgabe No. 60, 11. Dezember 1765
- Ausgabe No. 61, 15. Dezember 1781
- Ausgabe No. 62, 18. Dezember 1805
- Ausgabe No. 63, 22. Dezember 1821
- Ausgabe No. 64, 25. Dezember 1845
- Ausgabe No. 65, 29. Dezember 1861
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Band
Band 12.1887,33-65
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1330 PAPIER-ZEITUNG. No. 39. ist, aus der durcheinandergesetzten Ladung denselben Trockengehalts durchschnitt herzustellen, zumal iu der Praxis vom Papierfabrikanten nicht 200 Proben gemacht, sondern etwa 10 kg Proben gezogen, diese gut durch mischt und dann nur ein oder einige Kilo davon wirklich getrocknet werden. Also nicht in den Apparaten, nicht in den Methoden liegen die Trocken gehaltsdifferenzen; sie liegen nur in dem verschiedenen Trockengehalt der einzelnen Theile einer Ladung Holzstoff, und werden vorkommen bis es den Holzschleifern gelingt, den Holzstoff, wenigstens soweit er eine Ladung bildet, mit ganz gleichem Trockengehalt herzustellen. Von diesem Tag an werden alle Trockengehaltsdifferenzen — soweit nicht böser Wille herrscht — verschwinden. Punkt 4 c. würde also besser dahin abzuändern sein: Es wird ein Preis von 300 oder 3000 Mk. ausgesetzt für eine Methode oder einen Apparat, dem fabrizirten Holzstoff einen gan z gleichen Trockengehalt zu geben, um alle Trockengehaltsdifferenzen unmöglich zu machen. Fix. Bestechung und Bettelei. Aus Sachsen. Ich erlaube mir der Papier-Zeitung einen Unfug zur Besprechung zu unterbreiten, nicht zweifelnd, dass damit den Fabrikanten der Erzeugung wie denen der Verarbeitung von Papier gedient sein wird. Dass in anderen Zweigen Bestechungen vorkommen, ist mir bekannt, wünschenswerth ist es aber, sie unmöglich zu machen, und wo sich solche Gaunereien neu einbürgern wollen, sie gründlich auszurotten. Es ist mir bekannt geworden, dass ein Färbmeister, der erst kurze Zeit bei mir ist, sich einen Nebenverdienst dadurch zu verschaffen sucht, dass er an meine Lieferanten Bettelbriefe schreibt. Wie er schreibt, weiss ich nicht, da die eine Firma die Briefe (es sind also mehrere) vernichtet hat, und ich von der anderen, an welche er sich wandte, noch keine Nachricht habe- Erfahren habe ich’s durch Zufall. Der Färbmeister ist so gestellt, dass er es nicht nöthig hat. Wie ist es nun möglich, solche Unarten, Aufdringlichkeiten — Spitzbübereien möchte man es nennen — auszumerzen? Die Lieferanten sind zu zaghaft, solche Frechheiten sofort aufzudecken, und meistens kommt man nur durch Zufall dahinter. Sie trauen den Meistern oder Werkführern viel zu grossen Einfluss zu und glauben, wenn sie nicht „schmieren“, fernere Aufträge zu verlieren. In den zu meiner Kenntniss gekommenen Fällen haben sich die beiden Fabriken passiv verhalten. Es wäre jedenfalls richtiger gewesen, wenn dieselben dem (ehrlichen?) Meister auf seinen ersten Brief geschrieben hätten, dass sie es seinem Prinzipal bekannt geben würden, wenn er sich noch einmal zu schreiben erlaubte. Ich würde den ersten Versuch, den man mir gegenüber macht, dadurch abweisen, dass ich den Brief an die Firma einsendete, bei welcher der Mann arbeitet. Kommt solche Handlungsweise nicht an den Tag, und findet der Mann bei der oder jener Firma Gehör, so artet seine Frechheit in Diebstahl aus, den er dadurch begeht, dass die Firma, bei welcher er in Dienst ist, diese Extraspesen durch höhere Anrechnung der Waare mitbezahlen muss. Dass dieser Unfug in unserem Fach weit verbreitet ist, möchte ich be zweifeln, aber hin und wieder soll er vorkommen. Es ist bedauerlich, wenn Fabrikanten mit einem solchen Mann einen Pakt schliessen und — schmieren. Ein Beispiel, das vor 20 bis 25 Jahren mir passirte, möchte ich noch anführen. Ein Saalmeister einer Papierfabrik schrieb, er könne mir grosse Vortheile verschaffen, er verwiege das Papier, welches ich in grossen Posten bezöge, nur möchte ich mich auch erkenntlich zeigen, er habe kein grosses Gehalt u. s. w. (die Worte weiss ich nicht mehr ganz genau, doch der Sinn war so). Diesen Brief habe ich sofort unter „eingeschrieben“ an die Firma gesendet und dadurch dem Mann das saubere Handwerk gelegt. Also offen heraus mit solchen Erfahrungen, wenn sich Schäden irgend welcher Art ausbilden wollen! Ein Buntpapierfabrikant. Verunreinigung der Wasserläufe. Westfalen, 20. September 1887. Da die Papier-Zeitung bisher in dankenswerthester Weise alle Interessen der Papierfabrikanten in ihren Spalten vertreten hat, erlaube ich mir die Frage der Fabrikabwässer-Reinigung, die jetzt überall von allen Regierungsorganen so sehr in den Vordergrund gerückt wird, einer Besprechung zu unterziehen. Ich weiss wohl, dass schon verschiedene, auch längere Abhandlungen über Abwässer gebracht wurden, doch handelte es sich dabei immer um solche aus Weiss- resp. Feinpapierfabriken; über Abwässer aus Strohpapierfabriken erinnere mich nicht, bisher etwas gelesen zu haben. Liegt es daran, dass bisher durch Abwässer aus Strohpapierfabriken keine Verletzung der Interessen der Allgemeinheit oder des Einzelnen nachgewiesen werden konnte? — oder sind doch schon Strohpapier- oder Pappenfabriken durch ihre Abwässer mit der Regierung oder Privaten in Kollision gerathen ? Wenn das Letztere der Fall ist, dann wäre es im allgemeinen Interesse sehr wünschenswerth, wenn die betheiligten Fabrikanten ihre Erfahrungen in diesem Fachblatt mittheilten; — zum eigenen Nutzen wie dem der Fachgenossen, denn Niemand weiss, ob nicht morgen schon neue, ganz andere Ansprüche als bisher an sein Fabrikabwasser gestellt werden. In meiner Fabrik lasse ich zunächst das Abwasser in ein grosses, kellerartiges, in verschiedene Abtheilungen getheiltes Bassin absetzen; der hier sich ablagernde Stoff wird ausgepumpt und nochmals zur Fabrikation benutzt. Dann läuft das Wasser durch einen etwa 50 m langen, 2 m breiten überfallartig eingerichteten Kanal, und der sich dort noch absetzende Stoff wird von Zeit zu Zeit ausgeschlagen und zur Düngung benutzt. Am Ende dieses Kanals tritt das Wasser wieder in den kleinen über meinen Fabrikhof fliessenden Bach, der, wie ich hier bemerken will, meistens so wenig Wasser führt, dass der ganze Fluss in meine Reservoire gepumpt werden muss. Das Wasser ist natürlich noch etwas gelb gefärbt, mag auch hin und wieder kleine, doch ganz unbedeutende, Stofftheilchen mitreissen. So war es mehr als 15 Jahr, ohne dass die geringste Beschwerde einlief, oder die Regierung (Medizinal-Kommission und Gewerberath) in irgend einer Weise gegen die Art meiner Abwässer Einwendung machte. Oberhalb meiner Fabrik befindet sich eine grössere Brauerei und unterhalb eine ganze Reihe kleiner Mühlen. Infolge der derzeitigen Choleragefahr wurden die Mühlenbesitzer streng angehalten, die gesetzliche Vorschrift, dass alle Teiche und Wasserläufe jährlich zweimal gereinigt werden müssen, zu erfüllen. Nun glaubten die Müller, dass sie diese Reinigung nur wegen der oberhalb liegenden Fabriken vor nehmen müssten und beschwerten sich desshalb über deren Abwässer. Die Regierung liess nun ohne mein Wissen folgende Wasserproben nehmen und in einem chemischen Laboratorium untersuchen: No. I. Wasser, oberhalb der Brauerei dem Bach entnommen, No. II. „ oberhalb der Papierfabrik, unterhalb der Brauerei entnommen, No. III. „ unterhalb der Papierfabrik genommen (und zwar aus dem Teich einer äusser Betrieb befindlichen Lohmühle, wo das Wasser manchmal Wochen lang steht und fault). Das mir später eingereichte Untersuchungsprotokoll lautet: Das Wasser I. war fast klar und ganz geruchlos, auch nach mehrtägigem Stehen. Wasser II. war bei Ankunft fleckig trübe, besass einen unangenehmen Geruch, der nach einigen Tagen als stinkend zu bezeichnen war. Wasser III. war vollständig trübe und undurchsichtig, besass schon bei Ankunft einen üblen Geruch und war stark schäumend. Die Reaktion sämmtlicher drei Wasser war neutral. Die mikroskopische Untersuchung nach mehrtägigem Stehen ergab bei I. äusser wenigen Schmutztheilchen, wie sie in allen fliessenden Wassern vor kommen, nichts Auffallendes. In No. II. ergab das Mikroskop äusser vielen Schmutztheilchen zahllose Bakterien, unter denen besonders rosenkranzähnliche Gebilde auffielen, und zahllose Mikrokokken. Bei III. ergab sich derselbe Befund wie bei II., nur dass hier die Schmutztheilchen vorwiegend waren, und im Gegensatz zu II. die Bakterien etwas zurücktraten. Die chemische Untersuchung lieferte folgende Ergebnisse: ob Pd & 6 o 02 O c F Spurspur 0 0,237 0,075 0,162 I. 0,307 0,181 0 H, 0,125 Spur Spur 0 III. 1,633 0,977 0,656 Spur Spur c 5 5 3 Salpetrige Säure. Ammon. Stickstoff (Protein). Die in einem Liter ent haltenen organ. Subst. erfordern zur Oxydation Kaliumpermang. welche entsprechen Org.-Substanzen. 0 0 nicht nach- weisl. in 250 ccm 0,00503 0,02513 0 kaum Squren nicht nach- weisl. in 300 ccm 0,03101 0,155 0 geringe Spuren nicht nach- weisl. in 300 ccm 0,0955 0.477 Infolge dieser Untersuchung verlangt nun die Regierung, ich solle gemeinsam mit der Brauerei unterhalb meiner Fabrik eine „chemische Reini gung“ der Abwasser vornehmen. Hiergegen machte ich geltend, dass durch die gelbliche Färbung des Abwassers keinerlei Schaden verursacht würde, da das Bachwasser weder für Vieh noch Menschen gebraucht und unterhalb der Mühlen nur zur Wiesenberieselung benutzt werde. Auch machte ich geltend, dass der Bach in gesundheitlicher Hinsicht durch meine Fabrikation nicht verunreinigt werde, da durch meine Abwässer eine Bakterien-Bildung weder verursacht noch befördert werde. Nunmehr empfange ich von der Regierung ein Schreiben, worin sie fordert, dass ich bei Vermeidung einer Strafe von 300 Mk. innerhalb 4 Monaten eine solche Reinigungsanlage schaffen soll, dass das Abwasser in Schicht von 15 cm durchsichtig und klar und nach 14tägigem Stehen geruchlos bleibt. Die Brauerei empfing eine gleiche Aufforderung. Gegen die Strafandrohung habe ich beim Oberpräsidium der Provinz recht zeitig Protest eingelegt, fussend darauf, dass mein Abwasser nach 14 Tagen noch geruchlos sei, umsomehr, als ich solches Wasser zur Fabrikation be käme. welches die gleichen Eigenschaften hätte, und ferner darauf, dass mir kein Verfahren bekannt sei, durch welches ich die Abwässer wieder vollständig farblos und in 15 cm Schicht durchsichtig machen kann, und welches zu gleicher Zeit so billig sei, dass meine Fabrik dabei konkurrenz- und existenz fähig bliebe. (Eine Reinigung durch Rieselflächen ist nämlich nach Lage der Fabrik nicht möglich.) Auf diese Eingabe vom 14. September 1887 bin ich bisher noch ohne Nachricht. H. Wir bitten im Fachinteresse um gefl. Mittheilung von Erfahrungen, die wir gerne wiedergeben werden. D. Red.
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