Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 12.1887,33-65
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188703305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18870330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18870330
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Ausgabe No. 33, 18. August 1121
- Ausgabe No. 34, 25. August 1157
- Ausgabe No. 35, 1. September 1193
- Ausgabe No. 36, 8. September 1225
- Ausgabe No. 37, 15. September 1257
- Ausgabe No. 38, 22. September 1289
- Ausgabe No. 39, 29. September 1325
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1357
- Ausgabe No. 41, 6. Oktober 1365
- Ausgabe No. 42, 9. Oktober 1397
- Ausgabe No. 43, 13. Oktober 1405
- Ausgabe No. 44, 16. Oktober 1437
- Ausgabe No. 45, 20. Oktober 1445
- Ausgabe No. 46, 23. Oktober 1477
- Ausgabe No. 47, 27. Oktober 1485
- Ausgabe No. 48, 30. Oktober 1517
- Ausgabe No. 49, 3. November 1525
- Ausgabe No. 50, 6. November 1557
- Ausgabe No. 51, 10. November 1565
- Ausgabe No. 52, 13. November 1597
- Ausgabe No. 53, 17. November 1605
- Ausgabe No. 54, 20. November 1637
- Ausgabe No. 55, 24. November 1649
- Ausgabe No. 56, 27. November 1681
- Ausgabe No. 57, 1. Dezember 1693
- Ausgabe No. 58, 4. Dezember 1725
- Ausgabe No. 59, 8. Dezember 1741
- Ausgabe No. 60, 11. Dezember 1765
- Ausgabe No. 61, 15. Dezember 1781
- Ausgabe No. 62, 18. Dezember 1805
- Ausgabe No. 63, 22. Dezember 1821
- Ausgabe No. 64, 25. Dezember 1845
- Ausgabe No. 65, 29. Dezember 1861
-
Band
Band 12.1887,33-65
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1328 PAPIER-ZEITUNG. No. 39. und zwar höchstens in einer Menge enthalten, welche sich bei den in der Technik gebräuchlichen Darstellungsverfahren nicht vermeiden lässt, finden die Bestimmungen der §§ 2 bis 9 nicht Anwendung. Ein sehr wichtiger Paragraph, der auf meine Veranlassung einge schaltet wurde, ist der § 6: Zur Herstellung von Buch- und Steindruck auf den in den §§ 2, 3 und 4 bezeichneten Gegenständen dürfen nur solche Farben nicht verwendet werden, welche Arsen enthalten. Das Druck-Grossgewerbe ist also in dieser Beziehung nicht beschränkt. Ich möchte Ihnen empfehlen, künftig ein Verfahren einzuführen, mit dessen Anwendung ich bereits begonnen habe, und das sich als sehr zweck mässig bewährt hat. Ich habe mit einzelnen Farben-Fabrikanten bereits die Vereinbarung getroffen, dass die Farben, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als gifthaltig anzusehen sind, auf der Rechnung mit rother Tinte bezeichnet werden, die anderen wie gewöhnlich mit schwarzer Tinte. Beispiels weise lassen sich die rothen Lackfarben und Bronzebraun nicht anders als mit etwa 3 pCt. Zinkchlorid herstellen, sind also im Sinn des Gesetzes gifthaltig und dürfen künftig nicht mehr zu Umschlägen für Cichorien, Chokolade, Cigaretten, die ja auch Genussmittel sind, in Anwendung ge bracht werden, während sie bisher bei einer Menge solcher Erzeugnisse benutzt wurden. Es wird Sache der Fabrikanten sein, uns Farben zu liefern, die den Vorschriften des Gesetzes entsprechen. Wenn Sie meinen Rathschlag befolgen, werden Sie nicht in die Lage kommen, unbeabsichtigt Papiere herzustellen, die nach dem Sinne des Gesetzes gifthaltig sind. Uebrigens trifft uns nur eine Verantwortlichkeit, wenn bei der Be stellung „giftfreies“ Papier gewünscht wird. Wenn ein Besteller lediglich rothes Papier verlangt und dieses nachher beispielsweise zu Umschlägen für Chokolade benutzt, so ist er verantwortlich. Es ist unseren Fach genossen anznempfehlen die Kunden zur Angabe zu veranlassen, ob die von ihnen bestellten Papiere zur Umhüllung von Nahrungs- und Genussmitteln verwendet werden sollen. 5. Die Buntpapierfabrikation in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. (Wir werden den von Dr. C. Wurster gehaltenen Vortrag an anderer Stelle ausführlich bringen. D. Red.) 6. Die Handelsverträge Deutschlands mit Oesterreich, Italien und der Schweiz. A. Dessauer: Der Referent, Herr Abel, von dessen Unwohlsein ich erst in den letzten Tagen Nachricht erhielt, hat mich ersucht, dieses Thema nicht von der Tagesordnung fortfallen zu lassen, sondern selbst das Referat zu übernehmen. Er hat mir eine Einleitung übersandt, zu deren Verlesung allerdings die Zeit nicht ausreicht, aus der ich Ihnen aber doch einige Gesichtspunkte mittheilen möchte. In neuerer Zeit ist in verschiedenen Staaten die Strömung zur Geltung gekommen, die auf Verträge beruhende Zollordnung umzustürzen und so genannte autonome Zolltarife einzuführen So sehr dadurch dem Bedürfniss der Staaten nach Erhöhung der Einahmen Rechnung getragen wird, so unangenehm ist dies für die Industrie. Die autoromen oder vielmehr, um ein deutsches Wort zu gebrauchen, eigenmächtigen Erhöhungen des einen Staats haben zur Folge, dass auch die andern Staaten solche Er höhungen zur Vergeltung eintreten lassen, und gewöhnlich werden dabei Gewerbe getroffen, die bisher ein gutes Absatzgebiet nach den betreffenden Staaten hatten. Trotz aller unserer Bestrebungen dürfen wir kaum hoffen, dass in der nächsten Reihe von Jahren dieses System geändert wird. Vielleicht werden später Verhältnisse eintreten, in welchen sich die Staats ausgaben verringern und man wieder auf die Zollverträge zurückkommen wird. In naher Zukunft droht von drei Seiten eine Zollerhöhung für unsere Erzeugnisse, nämlich von Oesterreich, Italien und der Schweiz. In Oester reich wird eine Erhöhung des Zolles für gewöhnliches Buntpapier und Weisspapier, der jetzt 3 Gulden für 100 kg. beträgt, geplant. Dem steht glücklicherweise die Befürchtung seitens der österreichischen Fabrikanten entgegen, dass Deutschland dann seinen jetzt nur 6 Mk. betragenden Zoll auf Weisspapier erhöhen könnte. Die österreichischen Papiermacher haben jetzt noch guten Absatz nach Deutschland und könnten diesen durch eine Erhöhung des Eingangszolles verlieren. Sie hätten also durch eine von ihnen ausgehende Erhöhung der Papierzölle mehr zu verlieren als zu ge winnen. Dem Vernehmennachsoll zunächst eine Verlängerung des Zollvertrags, wie er jetzt besteht, auf ein Jahr geplant sein, um Zeit zu gewinnen, die gegenseitigen Interessen zu vereinbaren. Italien hat eine ungeheure Erhöhung für unser Fabrikat in Aussicht genommen. Wir zahlen augenblicklich einen Eingangszoll von 20 Francs für 100 kg, nach dem vorgeschlagenen neuen Zolltarif sollen 45 Francs erhoben werden, also 125% mehr. Auch hier kann die Thätigkeit unseres Vereins bezw. des Vorstandes nützlich sein. Ich habe bereits amtliche Anfragen erhalten und eingehend mit dringender Bitte beantwortet, man möge mit aller Entschiedenheit dahin wirken, dass Italien keine derartige Erhöhung, die unsern Export fast ganz lahm legen würde, eintreten lasse. Nach der Schweiz beträgt der gegenwärtige Zoll für den Bruttozentner 16 Francs, was für den schweren Stoff Buntpapier ein sehr erheblicher Satz ist. Jetzt ist eine Erhöhung auf 30 Francs beantragt, was mög licherweise die weitere Einfuhr dorthin unterbinden würde. Unser Kollege Wiskott hat sich sehr lebhaft mit der Frage beschäftigt, und auch ich habe mich als Vorsitzender des Vereins an das Ministerium des Innern in Berlin gewandt und darauf folgende Antwort erhalten: Der Staatssekretär des Innern. Berlin, den 9. Februar 1887. Euer Hochwohlgeboren erwidere ich auf die gefällige Zuschrift vom 29. v. M., dass der schweizerische Eingangszoll für „buntes Papier aller Art“ in dem Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich vom 23. Februar 1882 mit 16 Francs pro 100 kg gebunden ist. Der genannte Vertrag ist erstmals auf 1. Februar 1892 kündbar. Vor diesem Zeitpunkt kann der in Frage stehende Zoll auch den meistbegünstigten Staaten gegenüber, zu welchen Deutschland zur Zeit gehört, nicht erhöht werden. In der der schweizerischen Bundesversammlung zur Berathung und Be schlussfassung vorliegenden Zolltarifnovelle vom 19. November v. J. ist indessen auch nicht für den autonomen Tarif eine Erhöhung des Zolls auf Buntpapier in Antrag gebracht. Der Staatssekretär des Innern. I. V.: Eck. An den Kommerzienrath Herrn Alois Dessauer Hochwohlgeboren R. A. d. J. Nr. 1538 I. Aschaffenburg. Inzwischen ist aber in der Schweizer Bundesversammlung die Erhöhung des Zolls auf 30 Francs durchgegangen. Ich hatte Gelegenheit, bei einer kleinen Erholungstour im Juni einen der bedeutendsten Vertreter des Pa pierfaches in der Schweiz zu sprechen, der mir mittheilte, dass er selbst als Mitglied des Schweizer Bundesraths vergeblich sich bemüht habe, diese Erhöhung zu verhindern. Dieselbe könne aber erst nach 5 Jahren in Kraft treten. Dies ist eine lange Zeit, und wir können inzwischen mit allen Kräften wirken, dass auch diese Gefahr fernbleibt. Zum Schluss der Versammlung spricht der Vorsitzende den Anwesenden seinen herzlichsten Dank für die Wiederwahl des Vorstandes aus und fügt hinzu: Die Herren dürfen überzeugt sein, dass wir mit demselben Eifer wie bisher die Interessen des Vereins wahren werden. Ich kann Ihnen erklären, dass ich mit einer gewissen Vorliebe für den Verein arbeite, und die Unterstützung, die ich durch Ihr Vertrauen und Ihr Wohlwollen er halte, wird für mich ein Sporn sein, in der gleichen Thätigkeit fortzu fahren. Das nämliche kann ich auch von meinen Kollegen versichern, die leider heute theils durch Krankheit, theils durch Berufsgeschäfte verhindert sind, unsern Verhandlungen beizuwohnen. Ich danke Ihnen also, meine Herren, für die Wiederwahl und werde bemüht sein, Ihr Vertrauen zu rechtfertigen. Während der nun folgenden Frühstückspause hatten die Theilnehmer Gelegenheit, die von Herrmann Müller, Berlin S. 14 und Conrad Kuhl, Dresden ausgelegten Bürsten für Streichmaschinen zu besichtigen. Strohpappen- und Strohpapierfabrikanten. Versammlung Montag, 3. Oktober 1887, vormittags 9 Uhr, in Hamm i. W. im Htel Glitz (zum Grafen von der Mark). Laut Beschluss der letzten Versammlung zu Düsseldorf vom 25. Juli d. J. findet die nächste Zusammenkunft in Hamm i. W. statt; dieser Ort ist besonders mit Rücksicht auf seine Lage als Knotenpunkt verschiedener Bahnen gewählt worden, so dass Jeder bequem dorthin kommen und event. den Sonntag zur Hinreise benutzen kann. Die Durchführung der Konferenzbeschlüsse vom 4. Juni und 25. Juli d. J. haben eine Besserung der Geschäftslage, wie zu erwarten war, bereits herbeigeführt. Für jeden Fabrikanten ist es im eigenen und allgemeinen Interesse dringend geboten, dieser Versammlung beizuwohnen und Mit- theilungen darüber zu machen, welche den Konferenzen fern gebliebene Fabrikanten billiger verkaufen, damit versucht werden kann, auch diese zum Beitritt zu veranlassen. Düsseldorf, 19. September 1887. I. A. Eduard Mertens, Schriftführer. Sächsischer Verband Deutscher Holzschleifer. Versammlung Mittwoch, 5. Oktober 1887, mittags 12 Uhr, in Chemnitz, Hotel Reichold. TAGES-ORDNUNG: 1) Bericht über die Generalversammlung in Nürnberg. 2) Besprechung der Marktlage für Holzstoff und Pappen (vertraulich)- 3) Vorlage des mit dem „Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Verein in Stuttgart“ abzusehliessenden Vertrags über Haftpflicht-Versicherung für solche Fälle, welche durch die Unfallversicherungs-Gesetze noch nicht gedeckt sind. 4) Technische Fragen. Zu zahlreichem Besuch ladet ein der Vorstand. Illustr. Musterbücher gratis und franko. Wiederverkäufer erhalten Rabatt. Siegeloblaten- u. Etiquetten- 33475] Fabrik Gravir- und Präge-Anstalt Fabrik von Kautschuk- und Metallstempeln Buch- und Steindruckerei, Lithogr. Anstalt Papier- u. Schreibwaaren engros Contobücher- und Couvert-Fabrik. JULIUS JAGER BERLIN,O, 28.Alexander-Strasse 28.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)