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1322 PAPIER-ZEITUNG. No. 38. Briefkasten. An alle Stellesuchenden. Stellengesuche kosten seit No-1 laufenden Jahres, wie am Kopf unsres Blattes bemerkt, nur halben Anzeigenpreis, also 5 Pf. der Millimeter Höhe, 50 mm breit, und 50 Pf. Annahmegebühr, statt 1 Mk. R. N. Der Eingang Ihres Schreibens, worin Sie ohne weiteres voraussetzen, dass wir aus niedrigsten Beweggründen Ihre „Warnung“ nicht aufgenommen haben, bestätigt die Richtigkeit unserer Entscheidung. Wer so wenig sachlich urtheilt, hat keinen Anspruch darauf, dass man seine Darstellungen als unbedingt richtig ansieht. Was die „Warnung“ selbst betrifft, so ist das Geschäft, vor dem gewarnt wird, genau genug bezeichnet, um es den Fachleuten des Landes kenntlich zu machen, d. h. es ist im Sinn des Gesetzes öffentlich genannt. Diesem so gekennzeichneten Geschäft werfen Sie „niederträchtige“ Handlungen vor, und verlangen, dass wir redaktionell für diese Ihre Aeusserungen ein treten. Bei der Kleinheit des Landes würde die Warnung auch der Möglichkeit Raum geben, dass man sie auf andere ähnliche Geschäfte anwendete, und dass diese sich mit Recht durch solche namenlose Beschuldigungen geschädigt fühlten! Wenn man blind mit Steinen wirft, kann man auch den Unrichtigen treffen! Wir verweisen nochmals auf unsere Antwort an gleicher Stelle in Nr. 36, die wir völlig aufrecht erhalten. Wollen Sie den Faehgenossen Thatsachen mittheilen, um sie vor gleichen Erfahrungen zu schützen, so thun Sie es selbst mit eigener Unterschrift in den Anzeigespalten, wie z. B. Seite 1240 geschehen, aber auch dann unter Vermeidung aller beleidigenden Ausdrücke. Wie können Sie nur glauben, dass wir solche Ausdrücke und Beschuldigungen auf Grund einseitiger Darstellung zu den unsrigen machen werden?! G. in B. Den siebenzigsten Jahrestag der Vermählung als „Eiserne Hochzeit“ zu bezeichnen, ist wohl nicht richtig. Hiernach wäre das Eisen seltener als Silber und Gold. So viel uns bekannt, feiert man schon nach lOjähriger Ehe die „eiserne Hochzeit“. Wir brachten darüber Mittheilungen in Nr. 13 von '81 und Nr. 8 von ‘82. In Nr. 20 von 1886 entnahmen wir einem engl. Blatt die Benennungen der Hochzeitsjubelfeste in den Alt- England-Staaten, die aber insofern unrichtig sind, als dort die 60. Wieder kehr des Hochzeitstages als eiserne und der einjährige Hochzeitstag als papierne Hochzeit bezeichnet wird. Der erste Jahrestag ist aber in Amerika die „zuckerne“, der zweite die „papierne“, der fünfte die „hölzerne“ der zehnte die „eiserne Hochzeit“ u. s. w. Die alte Sitte weiss nur von 3 Hochzeitsjubelfesten. Der „silbernen Hochzeit“, als der Feier eines 25jährigen ehelichen Zusammenlebens, der „goldenen“ für 50 Jahre und der „diamantenen“ für 75 Jahre. Der Gebrauch, äusser diesen feststehenden und allgemein verbreiteten 3 Hochzeitsjubelfesten, noch den ersten, zweiten, fünften, zehnten u. s. w. Jahrestag zu feiern, findet sich nicht überall, und die Bezeichnungen dafür sind auch nicht immer dieselben. V. in E. Infolge unserer Mittheilung in Nr. 36 berichtet uns die Firma Gissler & Pass in Jülich, dass sie seit ungefähr 6 Jahren Papier auf einem Friktionskalander mit ein- und zweiseitigem Hochglanz in Bogen wie in Rollen herstellt. C. in W. Als leicht fassliches, nicht zu umfangreiches praktisches Buch über Dampfanlagen und Dampfmaschinen wird uns C. F. Scholls, Führer des Maschinisten (Braunschweig) empfohlen. R. in G. Glanzdeckel erhalten unseres Wissens keinerlei Ueberzug von Wachs oder ähnlichen Stoffen vor dem Glätten. Der bekannte Hoch glanz wird ihnen durch Einwirkung des Steines oder der Walzen verliehen. Die uns eingesandten Proben scheinen zur Herstellung von Pressspänen gewöhnlicher Art zu genügen, für besonders feste Pressspäne, wie Jacquard-Pappen, ist jedoch Stoff aus stärkeren Fasern erforderlich. S. in C. Sie hatten 1884 bei einer Fabrik einen Posten Papier von besonderer Färbung und Glätte, 1000 Bogen, 36 kg schwer, bestellt und erhalten. Die Fabrik notirte jedoch in der Rechnung nicht wie bestellt, 1000 Bogen 36 kg schwer, sondern 500 Bogen 18 kg schwer. Als Sie im Mai d. J. dasselbe Papier wieder brauchten, sahen Sie die alte Rechnung nach und bestellten irrthümlich danach 1000 Bogen 18 kg schwer, fügten aber bei: „Laut beifolgendem Probebogen, in Farbe und Stoff wie gehabt.“ Die Fabrik bestätigte Ihnen die Annahme des Auftrages durch Brief vom 18. Mai und fügte bei: „Nach Probe und wie 1884 gehabt.“ Als Sie das Papier empfingen, war es für Sie eine unangenehme Ueberraschung, dass 1000 Bogen nur 18 kg schwer waren, das Papier also nur halb so schwer war, als Sie es haben mussten. Sie wollten es zur Verfügung stellen, die Fabrik liess sich aber darauf nicht ein, weil Sie selbst das Gewicht genau vorgeschrieben hatten. Sie geben auch zu, bei der Bestellung ein Versehen gemacht zu haben, glauben aber, dass die Fabrik mitschuldig ist, weil Sie das Papier nach Probe und wie früher gehabt, verlangt hatten. Sie meinen daher, dass die Fabrik einen Theil des Schadens tragen sollte und wünschen unsere für Sie entscheidende Ansicht darüber zu hören. Da Sie das Gewicht genau vorgeschrieben und einen Bogen der früheren Lieferung mitgesandt, ausserdem aber auch „wie 1884 gehabt“ bestellt hatten, so hätte die Papierfabrik bei aufmerksamer Prüfung der Bestellung wohl annehmen müssen, dass Ihrerseits ein Versehen vorliegt. Sie konnte aber die Bestellung auch so auffassen, dass Sie das Papier in der jetzt aufgegebenen Stärke, aber in demselben Stoff und derselben Färbung wie früher und wie die Probe, wünschten. Sie war nicht ver pflichtet, weitere Erkundigung bei Ihnen einzuholen, oder Sie auf einen etwaigen Widerspruch in Ihrer Bestellung aufmerksam zu machen, obwohl es sehr erwünscht gewesen wäre, dass sie es gethan hätte. Aus Billig keitsrücksichten sollte Ihnen, unserer Ansicht nach, die Fabrik möglichst entgegenkommen, eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung der Kosten scheint jedoch für dieselbe nicht vorzuliegen. Sie haben in der Haupt Sache den Fehler gemacht und müssen die Folgen auf sich nehmen. C. in C. Sie waren so freundlich, uns die Kölnische Zeitung zu senden und darin einen Artikel anzustreichen, in welchem wir alten Kram auf gewärmt finden, den Blätter aller Art in der Sauregurken-Zeit ihren Lesern vorsetzen. Es wird in dem Artikel zunächst von den wunderbaren Eigenschaften der Pappe aus schwedischem Moos erzählt, die ihrer Unbrauchbarkeit halber längst wieder aus der Welt verschwunden ist. Es wird ferner von ganzen Häusern aus Papier berichtet, während doch das nur zum Theil aus Papier bestehende „Papier-Haus“ der Berliner Ausstellung von 1878 das einzige dieser Art war. In jenem Haus stand allerdings auch ein Ofen aus Pappe, der einige Mal geheizt wurde. Der Artikelschreiber begnügt sich aber nicht damit, zu erzählen, dass man jetzt Oefen aus Pappe baue, sondern beschreibt genau, wie derartige Ofenpappe erzeugt wird, und will sie sogar mit einer gefälligen Farbe überziehen. Jeder Sachverständige weiss jedoch, dass zu derartigem Feuerwerk nur reine Asbest-Pappe tauglich ist. Die Badewannen und Thüren aus Papier, welche auch erwähnt werden, stammen gleichfalls aus der Ausstellung von 1878, haben aber auf die ihnen zugedachten glänzenden Eigenschaften keinen Anspruch. Zum Schluss wird von einem in Paris gebauten Piano erzählt, dessen Gestell aus Papier be steht, und welches eine überraschende Klangfülle bieten soll. Unsere Abonnenten finden eine genauere Beschreibung dieses „neuen“ Erzeugnisses in No 24 von 1885. C. L. LASCH & Co. Maschinen - Fabrik. Leipzig - Reudnitz. Neuheltl „Drahthefter“ 31737 Hand-Drahtmaschine m. selbstthät. Klammer bildung. In einfacher Handhabung u. sicherer tadelloser Heftung unübertrefflich. In der Ausführung kräftiger und solider, als alle derartigen, bekannten Maschinen. Heftet Broschüren, Kataloge, Kalender, Schreib hefte, Akten, Musikalien, Zeitungen etc. bis zu 5 mm Dicke seitlich, oder durch den Falz. Oeconomischste Heftmaschine, da 1000 Klam mern nur 31/2 bis 51/2 Pf. kosten. Preis: Hand betrieb M. 80. Hand- u. Fussbetrieb M. 85. Neue Carton-Eckenheftmaschine heftet sowohl gewöhnliche Cartons, als auch Boden in Rund- und Ovalschachteln (Muff schachteln, Hutschachteln, gross. Apotheker schachteln etc.) Diese Maschine ist Original und noch nie geboten worden. Unsere gesetzl. f g | g ■ | g z. 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